Kindergeldanspruch trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes
Eltern erhalten auch für ihre Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Kindergeld, wenn sich die Kinder in der Ausbildung befinden, höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Anspruch besteht nicht, wenn die Einkünfte des Kindes über einem Jahresgrenzbetrag von 7.680,00 € liegen.
Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes war ein Kind aber grundsätzlich in den Monaten einer Vollerwerbstätigkeit nicht zu berücksichtigen, denn ein erwerbstätiges Kind könne selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen, so dass eine Entlastung der Eltern durch Kindergeld nicht gerechtfertigt sei. Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (Az.: III R 15/06) jetzt geändert: Übersteigen die gesamten Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag von 7680,00 € nicht, steht den Eltern Kindergeld unabhängig davon zu, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit des Kindes um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt.
[Detailinformationen: RA Thomas Börger, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Tel. (0351) 80 71 8-10, boerger@kwbws.de]
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hat ein volljähriges kind unterhaltsanspruch wenn es ein eigenes einkommen hat. wenn ja, wie errechnet sich dieser?
22.06.2010 - 22:17:42:
Wie lange gilt man als Alleinerziehend? z.B. das kind ist volljährig aber noch in Ausbildung?
17.07.2008 - 18:03:26:
Es ist das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, besondere Ausbildungskosten, Sozialversicherungsbeiträge und gegegebenenfalls weitere...
Autor:
Thomas Börger
Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner
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