Kindesunterhalt 2008 - die neuen Bedarfssätze nach der Düsseldorfer Tabelle 2008 4.78/5

Düsseldorfer Tabelle 2008 - Kindesunterhalt ab dem 01.01.2008 - Wichtige Informationen im Familienrecht

Am 01.01.2008 tritt die seit langem erwartete Reform des Unterhaltsrechts in Kraft. Die Fa-milienrechtler von LEGALIS. Anwälte sind bereits jetzt mit der Umsetzung der zahlreichen Neuerungen und Änderungen beschäftigt. Zur Vorabinformation sollen daher die nachfol-genden Erläuterungen und Hinweise dienen.

Mit der Unterhaltsreform kommen grundlegende Änderungen auch im Bereich des Kindesun-terhaltes. Dieser orientiert sich nach wie vor weitgehend nach so genannten Tabellen und Leitlinien, welchen nach wie vor erhebliche Bedeutung zukommt. Der Düsseldorfer Tabelle kommt hierbei keinerlei Gesetzeskraft zu, sondern sie stellt allein eine Vereinfachung und Orientierung bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfes dar, weshalb das Ergebnis in jedem Einzelfall auf seine Angemessenheit zu überprüfen ist.

Düsseldorfer Tabelle 2008 (vorläufig)

Nettoeinkommen € Altersstufen in Jahren Prozentsatz
0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18

1 bis 1.500 279 € 322 € 365 € 408 € 100
2 1.501 - 1.900 293 € 339 € 384 € 429 € 105
3 1.901 - 2.300 307 € 355 € 402 € 449 € 110
4 2.301 - 2.700 321 € 371 € 420 € 470 € 115
5 2.701 - 3.100 335 € 387 € 438 € 490 € 120
6 3.101 - 3.500 358 € 413 € 468 € 523 € 128
7 3.501 - 3.900 380 € 438 € 497 € 555 € 136
8 3.901 - 4.300 402 € 464 € 526 € 588 € 144
9 4.301 - 4.700 425 € 490 € 555 € 621 € 152
10 4.701 - 5.100 447 € 516 € 584 € 653 € 160
über 5.100 € nach den Umständen des Einzelfalls


Bei den oben genannten Zahlen handelt es sich um die vorläufigen Werte, wie sie bislang bekannt wurden. Sie stehen daher unter dem Vorbehalt der endgültigen Festsetzung, eine Gewähr wir daher nicht übernommen.


Der Kindesunterhalt wird sich daher ab dem 01.08.2007 weitestgehend an der obigen Tabel-le orientieren, wobei jedoch die Besonderheiten des Unterhaltsrechtes zu berücksichtigen sind.

Künftig werden Minderjährige und ihnen gleichgestellte Kinder gegenüber anderen Unter-haltsberechtigten bevorzugt. Das neue Unterhaltsrecht kennt daher einen Mindestunterhalt und definiert diesen erstmals auch im Gesetz.

Dem Unterhaltsverpflichteten, der Unterhalt an Kinder zu leisten hat, muß auch künftig sein Existenzminimum verbleiben (sog. Selbstbehalt). Dieser Betrag 900,- € bei Erwerbstätigen bzw. 770,- € bei Nichterwerbstätigen.

Neu ist auch die künftig vereinfachte Anrechnung des staatlichen Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz. Nach § 1612b BGB in der ab 01.08.2007 geltenden Fassung ist das auf das Kind entfallende Kindergeld zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden und zwar zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes er-füllt. Dies betrifft im Wesentlichen minderjährige Kinder. Bei volljährigen Kinder wird nach dieser Regelung (wie bislang) das Kindergeld in voller Höhe abgezogen.

Demnach ergeben sich ab 01.01.2008 nachfolgende Barbeträge (nach Abzug des Kin-dergeldes)


Düsseldorfer Tabelle 2008 (vorläufig) Barunterhalt nach Kindergeldabzug

Nettoeinkommen € Altersstufen in Jahren Prozentsatz
0 - 5 6 - 11 12 - 17

1 bis 1.500 202 € 245 € 288 € 100
2 1.501 - 1.900 216 € 262 € 307 € 105
3 1.901 - 2.300 230 € 278 € 325 € 110
4 2.301 - 2.700 244 € 294 € 343 € 115
5 2.701 - 3.100 258 € 310 € 361 € 120
6 3.101 - 3.500 281 € 336 € 391 € 128
7 3.501 - 3.900 303 € 361 € 420 € 136
8 3.901 - 4.300 325 € 387 € 449 € 144
9 4.301 - 4.700 348 € 413 € 478 € 152
10 4.701 - 5.100 370 € 439 € 507 € 160
über 5.100 € nach den Umständen des Einzelfalls

Sehen Sie bereits jetzt eine Abweichung zu dem bei Ihnen geregelten Kindesunterhalt, so ist eine weitere Überprüfung dringend veranlaßt. Aufgrund der zahlreichen weiteren Bestim-mungen, die den hier gegebenen Rahmen sprengen würden, können wir eine gründliche Überprüfung anhand eines jeden Einzelfalls nur anraten.

Ab sofort stehen wir unseren Mandanten für die Beratung nach dem neuen Unterhaltsrecht zu Verfügung. Vereinbaren Sie deswegen einen Beratungstermin mit uns. Ab sofort bieten wir unseren Mandanten und am neuen Unterhaltsrecht Interessierten den besonderen Servi-ce eines

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beigefügte Anlagen

geschrieben am: 11.12.2007 - 16:31:31 von: CharonInArkadien in der Kategorie Unterhalt 2008
(Geändert 12.11.2010 - 11:25:02) 28211 mal gelesen
Fragen und Antworten: 33 Kommentare


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07.12.2009 - 06:21:45:
mein zukunftiger mann musst von erster ehe für drei kinder unterhalt zahlen wir wollen hairaten ich habe 4 kinder wie ist das weiter mit de...
23.06.2009 - 11:24:42:
Wenn das Kind in die Ausbildung geht und proto 557 Euro verdient und mein Mann ein Einkommen von ca 1500 Euro hat wieviel Unterhalt steht de...
06.02.2009 - 15:44:27:
ich bin getrennt von meinem mann er zahlt für unsere beiden kinder 400 euro hat noch ein weiteres kind dafür zahlt er 164 euro jetzt verdi...

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