Kommentare über Unterhalt für immer:

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Becker-Rojczyk
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Fertig 17.02.2008 - 14:01:25:

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#1
Frage: Ich bin nach 30Jahren Ehe am 06.04.07 geschieden worden. Main ex-Mann droht mir das er mir nach dem neuen Gesetz 01.01.08 nur 5 Jahre Unterhalt bezahlen muss. Bitte um Auskunft und klaerung . Danke
Becker-Rojczyk
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Fertig 01.09.2008 - 14:23:26:

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#2
Nach 6 Mon.Ehe möchten wir einvernehmliche Scheidng-haben keine gemeinsame Kinder, kein Ehevertrag,kein Zuwachs,ich wurde in d.Ehe arbeitsos.Wir wohnen von Anfang an getrennt.Wie schnell kann d.Scheidung ausgesprochen werden?
Becker-Rojczyk
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Fertig 01.11.2008 - 10:41:33:

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#3
Ich bin Grieche, in Griechenland lebend (ich habe auch eine Postadresse in Hamburg), seit 1 Juli 2008 geschieden ( Eheschliessung am 18 Aug. 1984 ). Meine Ex-Frau ist Deutsche. Ich bin 63 J. alt, und beziehe in Griechenland seit 1.1.2003 eine Invalidenrente in Höhe von €383,00. Meine Invalidität (aufgrund Herzoperation in Hamburg, 3 Bypass) ist mehrmals (alle 2 Jahren seit 2002) in Griechenlland durch verschiedene Untersuchungsrats. Neuelich (am 29.9.2008) wurde mir von der Herzklinik des Öffentlichen Krankenhauses eine Diagnose erstellt worden, wodurch mir die Vermeidung jeder körperliche Anstregung empfohlen wird, und eine Invalidität von mehr als 67% festgestellt wird (fortsetzende Angina Pectoris mit Angina Pectoris Anfällen,
Hohe Blutdruck trotzt Medikation, etc.).
Nun, wird von der Gegnerseite meine Invalidität, weil sie nicht von Deutschen Ärzten festgestellt worden ist, sondern von Griechischen, bestritten. Es handelt sich um den Nachehelichen Unterhalt. Die Trennung erfolgte am 15 Juli 2005. Ab Beginn der Trennung hat die Exfrau, als Gutverdienende, regelmäßig Unterhalt gezahlt.
Es wird von der Exfrau auch behauptet, ich hätte eine Arbeit suchen müssen, weil ich noch nicht im Rentenalter (65) bin. Meine Fragen: 1) Ist für mich zumutbar eine Arbeit nachzugehen? 2) Bin ich verpflichtet mich in Deutschland untersuchen zu lassen, damit meine Invalidität und derer Grad festgestellt wird?
Danke im Voraus
Becker-Rojczyk
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Fertig 19.01.2009 - 11:39:10:

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#4
Mein Lebensgefährte lebt seit fast 3 Jahren in Scheidung. Die Scheidung hat er nach fast 27. Jahren Ehe eingereicht. Damit führte er laut Gesetz eine Langzeitehe. Stimmt es das er nach dem neuen Scheidungs- und Unterhaltgesetz von 2008 weiter 10 Jahre Unterhalt an seine geschiedene Frau zahlen muss?
Becker-Rojczyk
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Fertig 13.02.2009 - 11:03:15:

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#5
Meine Bekannte (fast 70 Jahre alt) wurde im Jahr 1974 geschieden, hat 1975 neu geheiratet. Dieser Mann ist mittlerweile verstorben. Nun wurd emeine Bekannte angeschrieben, dass der Exmann Solzialunterhalt beantragt hat, und sie soll einen Einkommensnachweis bringen. Ist sie dazu verpflichtet? Muss sie evtl. Unterhalt bezahlen?

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