Unterhalt für immer
Das Familiengericht Wiesbaden hat in einem sogenannten Altfall entschieden, dass der im Jahr 1974 geschlossene Unterhaltsvergleich nach wie vor wirksam ist und nicht an heutige Verhältnisse anzupassen ist. Dies ist deshalb der Fall, weil damals der nacheheliche Unterhalt im Ehegesetz geregelt war, das durch die Unterhaltsregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zwar 1977 abgelöst wurde, weiter aber für frühere "Unerhaltstitel" (Urteile und Vergleiche) gilt. Damals war gesetzlich geregelt, dass der- oder diejenige, die nicht die Schuld am Scheitern der Ehe erhielt, Unterhalt beanspruchen konnte. Dies gilt für die vor 1977 geschiedenen Ehen weiter fort.
Der Text der Entscheiung ist abgedruckt in der Zeitschrift STREIT - Feministische Rechtszeitschrift, 2007, S. 162
Barbara Becker-Rojczyk
Fachanwältin für Familienrecht in Frankfurt am Main
Mediatorin
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Autor:
Barbara Becker-Rojczyk
Löhlein § Becker-Rojczyk
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