Wegfall Unterhaltspflicht wegen sittlichen Verschuldens - Alkohol- und Drogensucht 0/5

Es gibt die Vorschrift des § 1611 BGB, wonach der Unterhaltsberechtigte seinen Unterhaltsanspruch verlieren kann, wenn er durch eigenes sittliches Verschulden unterhaltsbedürftig geworden ist.

Das OLG Frankfurt (FamRZ 2011, 226) hatte zu beurteilen, ob dies bei einem volljährigen Kind der Fall war, welches alkohol- und drogensüchtig war.

Das OLG hat entschieden, dass ein Wegfall der Unterhaltspflicht nur dann in Betracht kommt, wenn die Alkohol- und Rauschgiftsucht nicht als Krankheit angesehen werden muss. Der Unterhaltsanspruch würde auch dann wegfallen, wenn das grundsätzlich einsichtige Kind sich weigert, sich einer Erfolg versprechenden ärztlichen Behandlung zu unterziehen oder wenn das Kind ärztliche Anweisungen nicht beachtet und deshalb wieder rückfällig geworden ist.

geschrieben am: 04.04.2011 - 14:18:38 von: vonderwehl in der Kategorie Kindesunterhalt
(Geändert 04.04.2011 - 14:19:00) 4116 mal gelesen
Fragen und Antworten: 2 Kommentare


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08.02.2013 - 09:14:29:
Darf mein EX-mann,nun Pensionär geworden(poliziedirektor)mit privater Altersvororge 150,-€,Gewerkschaft 5o,-€,Unfallversicherung,Sterbe...
15.12.2011 - 00:30:54:
Nach der Scheidung ich muss abgeben halbe Rente. Muss auch mein Mann an mich abgeben Halbes Immoblilien was er hat währed dieEhe erworben?

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