Scheidung Online

Scheidung Online

Ehescheidung 24.de

Ehescheidung 24.de

 

Stichworte

Gerichtsstand - Zuständigkeit

Für den Scheidungsantrag ist das Amtsgericht sachlich und dort das Familiengericht funktionell zuständig.

Örtlich ist zunächst dasjenige Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben;
Fehlt es an einem solchen Aufenthalt, so ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern den gewöhnlichen Aufenthalt hat;
Ist auch dies nicht gegeben, so ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
Fehlt ein solcher Gerichtsstand, so ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthalt der Beklagten oder, falls ein solcher im Inland fehlt, der gewöhnliche Aufenthalt des Klägers gelegen ist.

© 2004 von der Wehl - Site Map Ehescheidung 24 . de - Tipps zu Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht Hinweise zum Gerichtsstand