Elterngeld wird für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder gezahlt. Elterngeld ist grundsätzlich Einkommen, jedoch ist gemäß § 11 BEEG ein (Frei-)Betrag in Höhe von 300,- Euro monatlich kein unterhaltsrechtliches Einkommen, dieses wird also vom Einkommen abgezogen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs vorliegt oder der Elterngeld-Bezieher gegenüber einem minderjährigen Kind erhöht leistungsverpflichtet nach § 1603 Absatz 2 BGB ist. Bei doppelter Laufzeit des Elterngelds, bei der nur jeweils der halbe Monatsbetrag gezahlt wird, so dass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt, sind lediglich 150,- Euro monatlich anrechnungsfrei. Die über 300,- Euro oder 150,- Euro hinausgehenden Beträge sind unterhaltsrechtliches Einkommen.
geschrieben am: 28.01.2011 - 20:21:01 von: RKürten in der Kategorie Unterhalt 2972 mal gelesen
30.11.2015 - 11:57:34:
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