Scheidungskosten vom Ehepartner? 5/5

Die Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist nicht billig. Anwalt und Gericht verlangen vom Scheidungswilligen einen Vorschuss, der je nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute ein paar tausend Euro betragen kann.

Wenn aber der Scheidungswillige z.B. wegen Kinderbetreuung nicht berufstätig ist und kein eigenes Vermögen hat, stellt sich schon im Vorfeld die Frage, wie er den Vorschuss zahlen soll. Ist in diesem Fall der Ehepartner vermögend, so ist er auch verpflichtet, dem mittellosen Ehepartner den Vorschuss für ein Scheidungsverfahren zu zahlen.

Dieser Anspruch ist Teil der gesetzlichen Unterhaltspflicht und kann auch im Schnellverfahren als einstweilige Anordnung beim Familiengericht beantragt werden. Nicht selten wird eine entsprechende einstweilige Anordnung sogar ohne mündliche Verhandlung erlassen.

Prozesskostenvorschuss gibt es nicht nur für das Scheidungsverfahren, sondern auch für eine Klage auf Zahlung von Trennungsunterhalt und für Ansprüche, die im Rahmen des Scheidungsverfahrens als Folgesache geltend gemacht werden, wie z.B.Zugewinn, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich etc.

Der Prozesskostenvorschuss deckt die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten in der gesetzlichen Höhe ab, die voraussichtlich für die beabsichtigten Verfahren anfallen werden. Dies kann dazu führen, dass der vermögende Ehepartner nicht nur seine eigenen Scheidungskosten, sondern auch die seines Ehepartners übernehmen muss.

Der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist gegenüber dem Anspruch auf Prozesskostenhilfe vorrangig: Der Staat bzw. die Justizkasse zahlt nämlich nur dann, wenn kein vermögender Ehepartner da ist, der im Rahmen seiner Unterhaltspflicht die Kosten übernehmen muss.

Haben Sie noch Fragen dann rufen Sie mich an:
Rechtsanwältin Monika Eichberger München Tel. 089 307 75 80







geschrieben am: 23.02.2010 - 17:58:13 von: Victoria in der Kategorie Prozesskostenvorschuss/ Verfahrenskostenvorschuss
5661 mal gelesen
Fragen und Antworten: 8 Kommentare


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13.10.2014 - 18:33:58:
Guten Tag, ich beziehe 911,- Euro Trennungsunterhalt (+ Unterhalt für unseren 14-jährigen Sohn, der bei mir lebt). Ein Scheidungstermin...
12.08.2011 - 11:45:52:
Hallo Guten Tag, ist Ihnen evtl. ein Urteil bekannt, in welchem ein Soldat Beihilfen im Rahmen einer Scheidung erhält, seitens des Diens...
10.08.2011 - 16:42:26:
Ist Ihnen ein Urteil bekannt, in welchem Zuschüsse/Unterstützung für Soldaten vom Bund/Bundeswehr geregelt sind, hinsichtlich der Ehesche...

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

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