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FAQ

Was geschieht mit meinem Namen nach der Scheidung?

Allgemeine Informationen

Der Partner, dessen Geburtsname nicht Familienname (Ehename) geworden ist, hat nach der Scheidung folgende Möglichkeiten:

  • Er kann seinen Geburtsnamen wieder annehmen,
  • den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat,
  • dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen als Begleitnamen voranstellen der anfügen - dies darf nur zu einem höchstens zweigliedrigen neuen Namen führen (z.B. Müller-Huber) oder
  • einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen widerrufen.

Die Namensänderung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern aus geschiedenen Ehen.

Verfahrensablauf

Die Ehe muss durch ein rechtskräftiges Urteil geschieden worden sein. Der Standesbeamte bescheinigt die Erklärung der Namensänderung, wenn dieser das Familienbuch führt und Ihre Erklärung als wirksam entgegennimmt. Sie erhalten dann eine Bescheinigung über die Namensänderung. Ist der Standesbeamte für die Führung des Familienbuchs nicht zuständig, so leitet er Ihre Erklärung an den Familienbuchführer weiter. Sie erhalten dann von dort eine Namensänderungsurkunde.

Erforderliche Unterlagen

Reisepass oder Personalausweis bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Familienbuch führt: zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil bei Vorsprache beim Wohnsitzstandesamt: die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit eingetragener Scheidung oder die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil"

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