Jugendamt? Nein, danke! Teil II
Aus aktuellem Anlaß ein Fall vom gestrigen Tag: Mein Mandant wird seitens des Jugendamtes(JA) aufgefordert, für zwei Kinder Unterhalt zu zahlen. Insgesamt rund 550,00 € monatlich. Beigefügt ist eine Unterhaltsberechnung. Bei Überprüfung der Berechnung fiel auf, dass das JA zunächst das durchschnittliche Nettoeinkommen falsch berechnet hat. Es lag um 100,00 € zu hoch. Zudem hatte das JA weder die berufsbedingten Aufwendungen hinreichend berücksichtigt, noch ein eheprägendes Darlehen in die Berechnung eingestellt. Zwar war das Darlehen nicht übersehen worden, das JA wollte es aber nicht berücksichtigen und vertrat hierbei eine geradezu haarsträubende Rechtsauffassung, die vor keinem deutschen Gericht Bestand hätte. Kurz und gut: meine Berechnung ergab einen Unterhaltsanspruch, der monatlich rund 350,00 € unter der Berechnung des JA lag! Im Jahr beträgt die Ersparnis meines Mandanten also 4.200,00 €. Was bei mehreren Jahren rauskommt, kann jeder selbst berechnen. Ein Mittelklassewagen springt dabei locker raus.
Fazit: trauen Sie gerade als Unterhaltspflichtiger niemals einer Berechnung des JA. Dies könnte sehr, sehr teuer werden! Lassen Sie IMMER eine Überprüfung durch einen Fachanwalt für Familienrecht vornehemen!
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Ich habe ein Sohn von 15 Jahre und lebe in Holland.Bin aber getrennt in Deutschland. Laut Dusseldorfer Tabelle muss Ich €426.00 Monatlich ...
Autor:
Stefan Scharfenberg
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Scharfenberg
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