Schmuck + Kunst im Zugewinn 
Wie sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs, Schmuck, Kunstgegenstände usw. im Zugewinn zu behandeln?
Für diese bestehen keine Sonderregelungen; sie unterliegen deshalb dem Zugewinn.Bei Schmuck und Kunstgegenständen ist der erzielbare Veräußerungswert - entsprechend der für den jeweiligen Gegenstand üblichen Methode (Auktionswert) - heranzuziehen. Ein besonderes Liebhaberinteresse ist nicht auszugleichen. Eine allgemein gültige Bewertungsmethode besteht nicht, insbesondere kann nicht ohne weiteres ein Marktpreis angesetzt werden, weil ein solcher von der konkrete Situation des Eigentümers abhängt, vor allem ob ein gewerblicher Handel oder nur ein privates Sammlerinteresse besteht.
Nicht richtig ist es, den Beschaffungspreis heranzuziehen, da dieser von einem besonderen Liebhaberinteresse bestimmt sein kann. Ferner ist idR eine Abgrenzung von Kunstgegenständen in der ehelichen Wohnung von Hausrat vorzunehmen, der nicht dem Zugewinn unterliegt.
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Wie ist mit selbst hergestellten Kunstwerke? Ich bin Künstlerin und verkaufe leider zu wenig und davon zu leben. Mein Mann möchte aber den...
26.02.2009 - 16:06:06:
wenn ich das richtig verstehe, ist der Antiquitäten handelt ein Erwerbsgeschäft.Es wird also der Sachwert festzustellen sein, der wohl im ...
26.02.2009 - 15:38:06:
Wie verhält es sich mit einem kompletten Antiquitätenhandel im Wert von mehreren hunderttausend Euro Einkaufsvolumen? Was kann hier als V...
Autor:
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht - Hamburg + Kiel
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