Unterhalt bei Auslandsstudium 3/5

Wenn ein volljähriges Kind im Ausland studiert, kann trotzdem hier in Deutschland Unterhaltsklage gegen den ebenfalls im Ausland lebenden Vater erhoben werden.

Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem Fall einer Studentin, die ein Studium des Hotelfachs in Holland absolviert - das Studium ist dort günstiger. Von Bedeutung ist, dass hier weiterhin ein Wohnsitz besteht, z. B. dadurch, dass sie hier angemeldet ist, ein Zimmer in der Wohnung der Mutter beibehält und sich auch immer wieder hier aufhält. In solchen Fällen wird der Wohnsitz nicht endgültig ins Ausland verlegt, obwohl die Studierende mehr Zeit dort verbringt als hier. Es kommt für die Frage, wo die Klage erhoben wird, aber nicht darauf an, wo die Unterhaltsberechtigte sich häufiger aufhält, sondern welcher Ort ihren Wohnsitz darstellt.

Die Entscheidung ist veröffentlicht in der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 2009, Heft 9, S. 796 f.

Barbara Becker-Rojczyk
Fachanwältin für Familienrecht

geschrieben am: 01.10.2009 - 19:10:45 von: Becker-Rojczyk in der Kategorie Unterhalt Volljähriger
4109 mal gelesen
Fragen und Antworten: 2 Kommentare


Sicherheitscode (nur für Gäste):

(Achtung öffentliche Frage für jeden einsehbar!
Möglichst keine Kontaktdaten und Emailadressen angeben!)

Bewerte diesen Artikel: Bewertung:
3/5 basierend auf 1 Stimmen
E-Mail:
gesendet von
E-Mail an
20.01.2014 - 20:05:32:
Meine Tochter(18 J.) möchte in Argentinien studieren,Dauer ca. 5 Jahre.Wie hoch ist der Mindestbedarf meiner Tochter( wie in Deutschland 67...
13.03.2013 - 00:02:34:
In welcher Höhe beziffert sich der Unterhaltsanspruch eines erwachsenen, im Ausland studierenden Kindes ? Vielen Dank für Ihre Auskunft...

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services