Befristung des Unterhalts auch bei langer Ehedauer
Auch eine lange Ehedauer führt nach nunmehr geänderter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr grundsätzlich dazu, dass eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung als "Lebensstandsgarantie" besteht. Auch nach einer Ehedauer von 12 Jahren und weiteren Zeiten der Kindeserziehung von 8 Jahren, mithin 20 Jahren unterhaltsrelevanten Ehezeiten, wurde eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs gebilligt. Der Unterhaltsberechtigten kann es zumutbar sein, sich nach einer Übergangszeit mit dem Einkommen zu begnügen, dass sie ohne die Ehe durch eigenes Erwerbseinkommen hätte erzielen können. Der Aufstockungsunterhalt soll danach auf Dauer lediglich den ehebdingten Nachteil ausgleichen, wenn durch eine familienbedingte Berufpause Einbußen bei der Höhe des erzielbaren Einkommens entstehen.
Bislang ist von der Befristungsmöglichkeit durch die Gerichte nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht worden. Es steht zu erwarten, dass in Zukunft immer häufiger auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile abgestellt wird. Dies würde faktisch das Ende der lebenslangen Teilhabe an den ehelichen Einkommensverhältnissen nach Scheidung bedeuten.
BGH Urteil vom 28.02.2007 XII ZR 37/05
19 Jahre Ehe ohne Kinder ist ein nicht Prägender Ehe? muss Frau auf Unterhalt versichten 80% arbeitstätig?
13.11.2009 - 07:48:05:
hallo nach 33jähriger kinderloser ehe steht bei mir nun die Scheidung an. Da ich in unserem Haus mein Geschäft hatte,das haus natürlich i...
20.04.2009 - 19:20:05:
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Autor:
Martin Strieder
GIELEN Rechtsanwälte
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