Scheidung - Antrag

Für die Stellung eines Scheidungsantrages gilt in Deutschland immer noch der Anwaltszwang.

Dies bedeutet, dass ein Scheidungsantrag nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht gestellt werden kann.

Exkurs: Notarscheidung

Eine Scheidung durch den Notar oder sogar eine Scheidung vor dem Standesamt ist lange durch die politischen Gremien diskutiert worden, dann aber von allen Parteien abgelehnt worden. Man kann dazu stehen wie man will, aus Kostengründen wäre dies vielleicht einige Menschen wünschenswert gewesen, aus rechtlichen Gründen und dem Schutz des unterlegenen dürfte diese politische Entscheidung jedoch richtig gewesen sein.

Für das Scheidungsverfahren ist nur ein Rechtsanwalt notwendig.

Ein ständiger Irrglaube

Das bedeutet aber nicht, und dieser Irrtum ist fast unausrottbar, dass ein Rechtsanwalt beide Eheleute in der Scheidung vertreten kann. Dies ist absolut falsch. Würde ein Anwalt, der immer Parteivertreter sein muss, beide Eheleute auch nur beraten, wäre dies Parteiverrat und sogar ein Straftatbestand für den Anwalt. Er würde seine Anwaltszulassung riskieren.

Einvernehmliche Scheidung

Speziell, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, lässt sich das Scheidungsverfahren mit einem Anwalt über die Bühne bringen. Einer der Eheleute beauftragt einen Rechtsanwalt, den Scheidungsantrag vor dem zuständigen Familiengericht einzureichen und der andere kann, auch wenn er anwaltlich nicht vertreten ist, seine Zustimmung zu diesem Scheidungsantrag im gerichtlichen Termin für die Scheidung erklären.

Gerichtliche Formschreiben mißverständlich

Da ich in ganz Deutschland als Scheidungsanwalt tätig bin, kenne ich die verschiedensten Formschreiben der Familiengerichte. Einige Familiengerichte benutzen Schreiben, aus dem vermeintlich hervorgeht, dass auch der andere Ehepartner unbedingt einen Rechtsanwalt für seine Vertretung im Scheidungsverfahren benötigt. Nochmals und ganz ausdrücklich, das ist nicht richtig. Wenn nur der Scheidung des anderen zugestimmt werden soll, ist kein 2. Rechtsanwalt notwendig.

Der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner kann zwar keine eigenen Anträge stellen, aber die Zustimmung zum Scheidungsantrag des anderen ist ihm möglich.

Kostenverteilung bei Scheidung

Die normale Kostenverteilung in einem Scheidungsverfahren sieht so aus, dass die Gerichtskosten zwischen den Eheleuten geteilt werden und die Anwaltskosten von demjenigen zu übernehmen sind, der den Anwalt beauftragt hat. Das bedeutet aber auch, dass bei Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes nur der Auftraggeber Kostenschuldner des Anwaltes ist.

Einen Rechtsanspruch, zum Beispiel die Hälfte der Anwaltskosten von dem anderen Ehepartner zu verlangen, gibt es nicht. Dafür müsse die Eheleute im Vorwege eine kleine - möglichst schriftliche - Vereinbarung über die Verteilung der Anwaltskosten treffen. (Eine verbindliche und durchsetzbare Formulierung dazu stelle ich meinen Mandanten gern zur Verfügung)

Der Scheidungsantrag

Der Inhalt des Scheidungsantrages ergibt sich sodann aus § 133 FamFG. Neben den üblichen Parteibezeichnungen, muss die Scheidungsantragsschrift Angaben zu den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern und deren gewöhnlichen Aufenthalt enthalten; die Erklärung, ob die Ehegatten die sonstigen Scheidungsfolgen geregelt haben; es ist die Angabe erforderlich, ob es andere Familiensachen gibt, an denen die Ehegatten beteiligt sind und ob solche Verfahren vor Gerichten anhängig sind. Einer Scheidungsschrift sind die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder beizufügen.

Fragebogen Scheidung

Ich selbst habe einen Fragebogen entwickelt, mit dem ich die persönlichen Daten der Eheleute abfrage und der nur die unbedingt notwendigen Daten enthält. Wenn meine Mandanten mir diesen Fragebogen zuleiten, entwerfe ich daraus eine Scheidungsantrags und bitte darum, diesen nochmals vor Einreichung zu prüfen und mir freizugeben. Den Fragebogen finden Sie hier:

FRAGEBOGEN SCHEIDUNG

Sollten Sie einen Scheidungsanwalt benötigen, der über die entsprechende Erfahrung verfügt und Fachanwalt für Familienrecht ist, können sie sich gerne an mich wenden. Ich kann Ihnen garantieren, dass ich ihr Scheidungsverfahren so schnell wie möglich und so kostengünstig wie möglich für sie abwickeln werde.

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