Scheidung Anwaltszwang

Eine Scheidung kann in Deutschland nur von einem Rechtsanwalt auf den Weg gebracht werden. Die Eheleute können nicht selbst und ohne fremde anwaltliche Hilfe ein Scheidungsverfahren vor dem Gericht begegnen. Hier herrscht der so genannte Anwaltszwang für die Scheidung. Es reicht allerdings, wenn der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt gestellt wird. Der andere Ehepartner muss nicht zwingend auch anwaltlich vertreten sein. Speziell bei einvernehmlichen Scheidungen wird es ausreichend sein, dass nur ein Ehepartner einen Anwalt nimmt, der dann den Scheidungsantrags stellt.

Ein immer wieder anzutreffende Irrtum ist allerdings, dass ein Rechtsanwalt beide Eheleute vertreten kann. Dies ist schlicht unmöglich, weil rechtlich verboten. Wurde ein Rechtsanwalt tatsächlich beide Eheleute in einem Scheidungsverfahren auch nur beraten, wäre dies Parteiverrat und der Rechtsanwalt würde sich sogar strafbar machen.

Die kostengünstige Scheidung trotz Anwaltszwang

Ich würde immer dringend dazu raten, für das eigene Scheidungsverfahren eine Fachanwalt für Familienrecht auszuwählen. Sollte es sich allerdings um eine einvernehmliche Scheidung handeln, sollten also die Eheleute alle Scheidungsfolgen vorher einvernehmlich geregelt haben, käme die günstige, schnellere und bequeme Online-Scheidung in Betracht. Hier ist nur ein Anwalt für die Antragstellung notwendig. Sie kann alles von zuhause aus und von dem heimischen PC aus geregelt werden. Bei Interesse klicken Sie nachstehend

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