Unterhalt rückwirkend
Kann ich Unterhalt auch noch rückwirkend fordern?
Grundsätzlich kann Unterhalt erst ab Inverzugsetzung gefordert werden. Dafür reicht die anwaltliche Aufforderung an den anderen, Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen zu erteilen. Wurde die Gegenseite so aber nicht in Verzug gesetzt, gibt es für die Zeiträume davor keinen Unterhalt mehr.
Kommt drauf an!
Grundsätzlich kann Unterhalt erst ab Inverzugsetzung gefordert werden. Dafür reicht die anwaltliche Aufforderung an den anderen, Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen zu erteilen. Wurde die Gegenseite so aber nicht in Verzug gesetzt, gibt es für die Zeiträume davor keinen Unterhalt mehr.
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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht
