Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

Können wir denn jedenfalls gegenseitig auf Unterhalt verzichten, wenn wir das auf einem Bierdeckel beide unterschreiben?
NEIN!!
und das liegt nicht an dem Bierdeckel. Bis zum 31.12.2007 wäre das für nachehelichen Unterhalt noch möglich gewesen, aber nach der Unterhaltsreform ab 01.01.08 gilt auch dafür das Formerfordernis, also die notarielle Form.
NEIN!!
und das liegt nicht an dem Bierdeckel. Bis zum 31.12.2007 wäre das für nachehelichen Unterhalt noch möglich gewesen, aber nach der Unterhaltsreform ab 01.01.08 gilt auch dafür das Formerfordernis, also die notarielle Form.
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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht
