Scheidung nach Ländern

Ich werde an dieser Stelle nach und nach die Voraussetzungen für eine Scheidung in den verschiedenen Länder darstellen.

Eine Scheidung nach ausländischem Recht im kommt in 2 Fällen in Betracht:

1. Beide Eheleute sind ausländische Staatsbürger, leben aber in Deutschland. In diesen Fällen kann das Scheidungsverfahren in Deutschland vor einem deutschen Familiengericht eingeleitet werden, richtet sich aber nach dem Heimatrecht der Eheleute.

2. Beide Eheleute sind zwar an deutsche Staatsbürger, leben aber seit langer Zeit im Ausland. In diesen Fällen gibt es häufig im ausländischen Rechtssystem die Verweisung darauf, dass sich das Scheidungsrecht nach dem Recht des Wohnsitzes richtet (Domizilprinzip). So zum Beispiel in England. Wenn 2 deutsche Staatsbürger seit langer Zeit gemeinsam in England leben und sich dort scheiden lassen wollen, wird für sie das britische Scheidungsrecht angewandt.

Natürlich besteht für deutsche Staatsbürger immer die Möglichkeit, auch wenn sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, sich in der Bundesrepublik scheiden zu lassen.

Zu den einzelnen Ländern:

ARGENTINIEN
BELGIEN
DÄNEMARK
ELFENBEINKÜSTE
ENGLAND
FRANKREICH
GRIECHENLAND
HOLLAND
ITALIEN
ÖSTERREICH
PORTUGAL
SCHWEIZ
SPANIEN
TÜRKEI
VIETNAM
WEIßRUSSLAND

 

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht