Scheidungsverfahren in Dänemark

Nach dem dänischen Familienrecht kann der Ehegatte, der das eheliche Zusammenleben nicht fortsetzen will, die Ehetrennung oder die Scheidung verlangen. Eine Scheidung ist grundsätzlich möglich nach einjähriger Ehetrennung. Sind sich beide Eheleute einig, kann auch bereits nach sechs Monaten Trennung die Scheidung beantragt werden.

Daneben kennt das dänische Familienrecht eine Scheidung ohne Trennungsphase speziell bei ehelicher Untreue oder bei Gewalt in der Ehe.

In Dänemark gibt es die Besonderheit, dass die Brüssel IIa VO nicht gilt. In Dänemark gilt das Domizilprinzip wie Großbritannien und in der Schweiz.

Das bedeutet, dass zwei Eheleute, egal welcher Staatsbürgerschaft, wenn sie in Dänemark ihr Domizil haben, wobei dieser Begriff dem Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes gleichzusetzen ist, nach dänischem Recht geschieden werden.

Umgekehrt hat das dänische Familienrecht die weitere Besonderheit, dass in den Fällen, in denen ein ausländisches Gericht international zuständig ist, grundsätzlich die lex fori (= Recht des Gerichtsortes) gilt. Das bedeutet, dass auch zwei dänische Staatsbürger, die in Deutschland leben, nicht nach dänischem, sondern nach deutschem Recht geschieden werden.

- Wenn also beide Eheleute in Deutschland leben oder ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland hatte, ist deutsches Recht anzuwenden.

- Wenn beide Eheleute in Dänemark leben oder ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt in Dänemark hatten, ist dänisches Recht anzuwenden.

- Wenn beide Eheleute z.B. in Frankreich leben oder in Frankreich ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt hatten, ist für diese dänischen Eheleute französisches Recht anzuwenden.

Unterhalt in Dänemark

Das Unterhaltsrecht in Dänemark ist sehr eigenwillig und hat nur eine Generalklausel, die mit dem deutschen ausgefeilten Unterhaltsrecht nicht zu vergleichen ist. Es gibt eine Unterhaltspflicht, die auch durch Urteil festgesetzt werden kann, wobei dann aber nicht das Gericht, sondern die zuständige Verwaltungsbehörde die Höhe des Unterhaltsbetrages festlegt. Es werden dabei Bedürftigkeit des Gläubigers und Leistungsfähigkeit des Schuldners berücksichtigt. Auch die Dauer der Ehe spielt eine Rolle und Einzelheiten, ob z.B. Unterhalt für eine Ausbildung verlangt werden kann usw.

Sobald eine neue Ehe eingegangen wird, endet die Unterhaltsverpflichtung. Auch schon ein eheähnliches Verhältnis kann die Bedürftigkeit entfallen lassen.

Tipp: Für zwei dänische Staatsbürger die in Deutschland nach dem deutschen Recht geschieden werden, gilt für den nachehelichen Unterhalt das deutsche Recht, was für den Unterhaltsgläubiger durchaus positiv sein kann.

Güterrecht in Dänemark

Der gesetzliche Güterstand in Dänemark ist die Gütergemeinschaft. Dennoch ist dies nicht im Sinne eines Gesamtvermögens zu verstehen, sondern jeder Ehepartner kann über die Gegenstände, die er ins gemeinschaftliche Vermögen eingebracht hat, mit gewissen Beschränkungen, frei verfügen. Nach Trennung oder Scheidung wird das gemeinschaftliche Vermögen allerdings zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Dieser Verteilungsgrundsatz wird nicht angewendet auf nicht übertragbare oder persönliche Rechte wie Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, Schmerzensgelder usw. Die Eheleute können beim Ehevertrag z.B. die Gütertrennung vereinbaren oder sie können bestimmte Vermögensgegenstände zu persönlichem Vorbehaltsgut erklären. Ein solcher Ehevertrag wird erst mit Eintragen in das Eheregister wirksam.

Eine weitere Besonderheit ist, dass, wenn eine Ehepartner gemeinschaftliche Vermögen droht zu verschleudern, der Andere auf Antrag die Gütertrennung feststellen lassen kann. Zum Güterrecht gehören in Dänemark auch die Ehewohnung und der Hausrat, die in Deutschland z.B. gesondert neben den Vermögensgegenständen betrachtet werden.

Wenn Sie dänischer Staatsbürger sind und in Deutschland leben beziehungsweise in Deutschland gelebt haben, kann eine Scheidung für sie in Deutschland interessant sein. Klicken Sie auf das unten stehende Symbole oder rufen Sie mich an.

Scheidungsverfahren in Dänemark - Bartenbach_Warentrennstab

 

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht