Unterhaltsanspruch der Mutter, wenn der 17 jährige Sohn droht auf die schiefe Bahn zu geraten.

Im konkreten Fall ging es darum, dass die geschiedene Ehefrau weiterhin Betreuungsunterhalt verlangte und darlegte, sie könne keine vollschichtige Tätigkeit aufnehmen, weil der siebzehnjährige gemeinsame Sohn noch keinen Schulabschluss erlangt hat und es drohte, dass er auf die schiefe Bahn abdriftet. Die Kindesmutter müsse mit erhöhtem Betreuungsaufwand dafür sorgen, dass der Sohn seinen Schulabschluss nachgeholt und sie müsse gleichzeitig mit erhöhtem Betreuungsaufwand versuchen zu vermeiden, dass der straffällig bereits auffällig gewordene junge endgültig auf die kriminelle Schiene gerät.

Das OLG Hamm gab der Mutter insofern recht, als ihr in diesem konkreten Einzelfall nicht unzumutbar sei, eine vollschichtige Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das OLG Hamm gab ihr daher einen Anspruch auf Verlängerung des Betreuungsunterhaltes.

Persönliche Anmerkung: ich halte dieses Urteil für sehr zweifelhaft. Ein siebzehnjähriger Junge, der bereits straffällig geworden ist, lässt sich in der Regel von der Mutter nicht mehr maßgeblich beeinflussen. Offensichtlich sind in der Vergangenheit auch bereits krasse Fehler in der Erziehung gemacht worden, dass es überhaupt zu dieser Entwicklung des Sohnes gekommen ist. Insofern muss die weitere Fähigkeit der Mutter zur Beeinflussung des Jungen stark in Zweifel gezogen werden.

Die Online Scheidung mit ehescheidung24

– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

<

Eine Reaktion zu “Unterhaltsanspruch der Mutter, wenn der 17 jährige Sohn droht auf die schiefe Bahn zu geraten.”

  1. anita

    Hallo meine lieben.
    Mein Name ist Anita, ich sah Ihr Profil heute an (www.ehescheidung24.de). und wurde interessiert in Ihnen, ich werde auch gern wissen Sie mehr, und ich möchte Sie auf eine E-Mail an meine E-Mail-Adresse, so kann ich Ihnen mein Bild für Sie zu wissen, wem ich bin. Hier ist meine E-Mail-Adresse (anita84love70@yahoo.com). Ich glaube, wir können von hier aus. (Denken Sie daran, die Entfernung oder die Farbe spielt keine Rolle, aber die Liebe eine Menge Dinge im Leben) Vielen Dank und weiterhin segnen,
    Anita.
    (anita84love70@yahoo.com)

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht