Nachhaltig gesicherte Erwerbstätigkeit gemäß § 1573 Abs. 4 BGB lässt Unterhalt entfallen
Montag, den 31. Januar 2011Ich stelle fest, dass diese Norm auch bei Kollegen nicht immer ausreichend bekannt ist. Es heißt dort sinngemäß: der rechtskräftig geschiedene Ehegatte kann nur dann Unterhalt verlangen, wenn er es trotz ausreichender Bemühungen nicht geschafft hat einen Job zu finden, der sein Einkommen nachhaltig sichert. Umgekehrt bedeutet dies, dass kein Unterhalt geschuldet wird, wenn der […]