Neue Selbstbehalte in der Düsseldorfer Tabelle
Mittwoch, den 5. Dezember 2012Die Düsseldorfer Tabelle 2013 hebt die Selbsthehalte für Unterhaltsschuldner an. Sie dürfen etwas mehr behalten. Ab dem 01.01.203 gelten folgende Selbstbehalte bei Erwerbstätigen: – gegenüber minderjährigen Kinder: 1.000,00 EUR (bisher 950,00 EUR) – gegenüber privilegierten volljährigen Kindern 1.000,00 EUR (bisher 950,00 EUR) – gegenüber volljährigen sonstigen Kindern (z.B. Studenten, Auzubis) 1.200,00 EUR (bisher 1.150,00 EUR) […]