Neuer Güterstand „Wahl Zugewinngemeinschaft“ ab 01.05.2013 in § 1519 BGB
Donnerstag, den 30. Mai 2013Wenn Eheleute nichts vertraglich vereinbart haben, gilt der gesetzliche Güterstand, die 1. Zugewinngemeinschaft. Daneben gab es die 2. Gütertrennung und die 3. Gütergemeinschaft (habe ich noch nie erlebt). Ab dem 01.05.2013 gibt es den 4. Güterstand in § 1519 BGB, die 4. Wahl-Gütergemeinschaft. Soll dieser Güterstand gewählt werden, ist ein notarieller Vertrag der Eheleute erforderlich. […]