Blog-Regeln

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Vorbemerkung:
1. Die Ausführungen in diesem Forum entsprechen dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Recht, sind aber natürlich persönlich gefärbt und treffen nicht in allen Fällen die Herrschende Meinung.

2. Da sich das Familienrecht ständig ändert und z.B. zu Beginn des Jahres 2008 eine große Unterhaltsreform erfolgte und am 1. September 2009 eine noch größere Reform des Familienrechtes mit dem FamFG stattgefunden hat, sind einige Beiträge sicherlich bereit Rechtsgeschichte.

Meine Beiträge können ohnehin nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen und sollen es auch nicht.

Vergewissern Sie sich also immer, ob ein von mir geschriebener Beitrag nicht bereits älter ist und daher nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht. Es ist mir nicht möglich, aufgrund der Vielzahl der von mir geschriebenen Beiträge, diese ständig der aktuellen Rechtslage anzupassen oder alte Beiträge mit Hinweisen auf neues Recht zu versehen.

Der Blog ist eine persönliche Darstellung verschiedener Bereiche im Familienrecht und wird von RA Thomas von der Wehl geschrieben und verwaltet (neben der üblichen Arbeitszeit, also bitte nicht böse sein, wenn ich nicht alles beantworten kann). Die einzelnen Beiträge können und sollen gern kommentiert werden, auch kontrovers. Aber bitte Kommentare auch passend zum Thema!

Wenn Sie ein Thema suchen, gibt es oben rechts ein Suchfunktion!!!!

Soweit ich die Zeit finde, werde ich Kommentare auch beantworten oder ergänzend kommentieren. Wenn ich mal nicht antworte kann es z.B. auch sein, dass ich in Urlaub bin, was selten genug geschieht.
Rechtsberatung in Einzelfällen kann und darf ich aber nicht erteilen. Dies verbietet mir bereits das Gesetz. Meine Antworten können darum nur sehr allgemein sein und die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Ich kann nicht alle Beiträge beantworten und bitte dafür um Verständnis. Auch ich weiss nicht alles und müsste bei einigen Fragen intensiv recherchieren. Dafür wird mir oft die Zeit fehlen. Wenn ein Thema viele Menschen interessieren könnte, sollte es im Forum diskutiert werden, welches ebenfalls über die obige Navigationsleiste aufgerufen werden kann. Das Forum ist dafür geeigneter.
Zwei wichtige Spielregeln noch:

Das Familienrecht ist sehr emotional belastet, das ist bekannt. Gleichzeitig ist aber das Internet kein rechtsfreier Raum. Ich erwarte eindringlich, dass

1. persönliche Verunglimpfungen oder Beleidigungen anderer, seien es Gegner, Richter, Jugendämter, Anwaltskollegen, Gutachter oder andere Personen und Institutionen strikt unterlassen werden. Das keine Namen von Beteiligten genannt werden.
2. Laut einem BGH-Urteil muss der Betreiber dafür haften. Ich werde solche Beiträge sofort löschen und, falls ich nicht schnell genug war und auf Unterlassung in Anspruch genommen werde, den Verfasser dafür in Regress nehmen.

3. Bitte wählen Sie als Benutzernamen einen Phantasienamen, da Sie ansonsten mit dem Beitrag unter Ihrem Namen in den Suchmaschinen gefunden werden, was meistens nicht gewünscht ist.

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139 Reaktionen zu “Blog-Regeln”

  1. Radvokat

    Autofahren auf Kosten der Geschiedenen

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat im Rahmen einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren einen Beschluss des Amtsgericht Zossen bestätigt, in dem das Gericht im Rahmen des nachehelichen Unterhalts die Pkw-Finanzierungskosten des Ehegatten als unterhaltsrechtlich relevant in dem Sinne berücksichtigt hat, dass diese Kosten zu Lasten der Ehefrau abzuziehen sind, und damit das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Unterhaltsschuldners mindern.

  2. xxchilli

    Hallo,
    mein Freund (geschieden) zahlt für seine beiden Kinder Unterhalt (107%). Die Kinder sind 14 und 16 Jahre alt u. leben bei der Mutter.
    Ihm bleibt nur der Selbstbehalt von 890 €.
    Die Mutter ist berufstätig und verdient 2400 € netto + Firmen-PKW.
    Muss mein Freund tatsächlich bis zum Selbstbehalt von 890€ bezahlen?

    Vielen Dank schon mal für eine Antwort.
    Gruß chilli

  3. Anwalt

    Das Verfahren in Zossen habe ich, weil Ortsnähe zu Ludwigsfelde verfolg. Das ist schon seltsam, was manchmal entschieden wird.

  4. maulwurf

    Hallo liebes Team,hier ist die mutter einer verzweifelten Tochter,die sich vor einem halben Jahr von ihrem Mann getrennt hat.Sie hat Zwillinge,eines davon hatte den CMV Virus und ist im jetzigen Alter von 3 1/2 mindestens 1 1/2 Jahre zurück,bekommt Therapien,2x die Woche.
    Nun ja,sie bekommt vom getrennten Ehemann 400€ Kindesunterhalt.Vom Arbeitslosengeld,das sehr wenig ist(Betrag weiß ich jetzt nicht)wurden ihr knapp(warm)400€vom Amt zugesagt,jetzt aber bekommt sie nur noch 130€,den Rest muss sie selbst bezahlen,da ihr der Kindesunterhalt vom zugesagtem Geld abgezogen wurde.Mit dem bisschen was ihr noch bleibt,muss sie den Rest der Miete zahlen,braucht mehr Benzin durch die Therapien des Kleinen,muss auch das Essensgeld(Frühstück und Mittagessen,Kindergarten bis 13.30,beim Kleinen manchmal von 9°°-12.30)vom Kindergarten selbst bezahlen.wenn die Kinder dann noch Kleider brauchen reicht es nicht mal für das 2.Kind und das Essen ist sehr knapp!Ich selbst würde ihr gerne finanzielle Unterstützung geben,kann dies aber leider auch nicht,da ich selbst schauen muss,wie ich zurecht komme.Ich bringe ihr manchmal Milch oder sonstiges wenn das Essen knapp ist,lieber habe ich nichts,dafür meine Tochter und meine beiden Enkel!also im Großen und Ganzen reicht das Geld nicht monatl. für das Essen aus.Ihr Mann,der jetzt noch bei seiner Mutter wohnt,fängt am 01.09.07 wieder an zu arbeiten,er war die ganze Zeit arbeitslos und kann jetzt wieder im alten Geschäft arbeiten,wo er immer gut verdient hat.Er hatte aber vor einem Jahr Insolvenz gemacht,die noch lange läuft.Wie sieht das jetzt aus,muss er wirklich wegen der Insolvenz keinen Unterhalt an die Ehefrau zahlen,die wegen der Kinder nicht arbeiten gehen kann?Denn es kümmert ihn nicht,wie es den Kindern geht!!!Er macht voll halligalli mit seinen Freunden,kauft sich einen BMW für500€,den er monatl.mit 100€ bezählt und seine Kinder sind manchmal auf mich wegen dem Essen und Trinken angewiesen,wenn ich genug habe!Es ist alles so ungerecht,meine Wut ist gar nicht zu beschreiben über unser Gesetz!
    Es wäre schön,wenn Sie mir schnellstmöglich zurückschreiben,da ich Ihren Rat brauche,denn wenn man sich mit seinen Rechten nicht auskennt ist man aufgeschmissen!
    Im voraus für Ihre Bearbeitung bedanke ich mich ganz herzlich!
    Mit freundlichen Grüßen Elke!

  5. RAvonderwehl

    Liebe Elke,

    auch in oder nach der Insolvenz muss Kindesunterhalt gezahlt werden. Das geht allem vor!

    Bei uns muss niemand mit Kindern hungern. Bitte lassen Sie sich beim Sozialamt oder der Agentur für Arbeit beraten, welche Ansprüche Sie haben. Ich kann dies nicht leisten

  6. Zukaina

    Hallo liebes Team,
    ich habe einen Mann(mit deutsch-Pass) nach Islamischensrecht in meine und seine Heimat geheiratet.Die Ehe war geschlossen ohne sein Anwesenheit .Danach bin ich nach Deutschland zu ihm gezogen.Ich habe 18 Monate mit ihm gelebt ,er hat mir nur das Leben schwer gemacht .Er trinkt 6 bis 8 Flasche Bier und noch ein bisschen Wein dazu .Manchmal geht er aus um nochmal was zu trinken ,wenn er Lust hat kommt er nach Hause wenn nicht schläft er dort mit Protituierten.Einmal hat er eine nach Hause mitgebracht es war 3.30 Nacht ich war am schlafen .Das war ein schock.Ich war schwanger ,ich war sehr fertig ich musste erbrechen .Als er erfuhr dass ich schwanger war wollte er mich zwingen eine Abtreibung vorzunehmen .Ich habe ihn verlassen und bin zu meinem Bruder gezogen .Mein Kind ist jetzt 2 Jahre .Weil er gar kein Unterhalt zahlen will bestreitet er die Ehe daswegen konnte ich kein Geburtsurkunde für meinen Sohn bekommen .
    Was soll ich denn nach Ihre Meinung tun ?
    Helfen Sie mir bitte .
    MfG

  7. RAvonderwehl

    an Zukaina:

    Sie müssen einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Ich kann hier im Blog leider nicht helfen. Selbst wenn Sie nicht wirksam verheiratet sein sollten, muss der Vater Unterhalt zahlen.

  8. Zukaina

    Hallo liebes Teams ,
    können Sie sich vorstellen dass meine Ehe als unwirksam erklärt werden kann immer hin habe ich mit ihm 18 Monate gelebt ,Steuererklärung zusammen unterschrieben für 2 Jahre usw .
    Was meinen Sie ?

  9. RAvonderwehl

    an Zukaina:

    das kann ich anhand dieser paar wenigen Informationen wirklich nicht beurteilen. Ob die Ehe wirksam geschlossen wurde, wird einen Menge Recherchen erfordern.

    Aber nochmals: nach § 1615l BGB hätte auch die uneheliche Mutter einen Unterhaltsanspruch. Dieser wird sogar durch die anstehende Unterhaltsreform noch gestärkt werden.

  10. Hansi

    Hallo liebes Team,
    Ich möchte mich scheiden lassen. Meine Frau schlägt, schreit, beleidigt mich und das alles vor dem armen Kind. Sie geht mir fremd mit verschiedenen Männern und kommt manchmal erst Morgens um 5 nach Hause. Ich muß dazu sagen bei Ihr ist eine genetisch Psychische Krankheit festgestellt worden.
    Ich bin Vater von einem 6 Jährigen Sohn und bin 8 Jahre mit meiner Frau verheiratet. Wir haben vor 5 Jahren gebaut und ich bezahle das Haus sowie sämtliche Nk (incl.Auto) ab. Ich Arbeite die ganze Woche und bekomme 2200,-Netto Meine Frau arbeitet 1,5 Tage die Woche bekommt durchschnittlich 350,- aus anderen Einamequellen noch mal 700.-,welches sie alles für Shopping und ihre Patys ausgibt. Jetzt möchte ich mich Trennen, habe aber kein Geld mir eine kleine Wohnung zu nehmen. Da mir abzüglich aller Kosten (ich habe keine Abos oder unnütze Verträge abgeschlossen) nur 180,- bleiben. Wie komme ich aus dieser Sackgasse wieder heraus?
    Im voraus vielen Dank!

  11. RAvonderwehl

    an Hansi:

    rufen Sie mich an (0431-91116) und wir sehen, welcher Anwalt helfen kann.

  12. nicole

    hallo herr von der wehl,
    mein lebensgefährte und ich planen im nächsten jahr zu heiraten ich bin im fünften monat schwanger habe kein einkommen.sein gehalt beträgt 1119 euro.aus erster ehe gehen zwei kinder hervor für die er zur zeit wg seines geringen einkommens keinen unterhalt zahlt.ist er wenn wir verheiratet sind und unser kind geboren ist an seine kinder aus erster ehe unterhalspflichtig?
    mfg nicole

  13. Runja

    Hallo,

    ich bin seit einiger Zeit mit einem jungen Mann zusammen, der noch verheiratet ist. Wir haben vor, in der nächsten Zeit ein Kind in die Welt zu setzen. Mein Freund ist selbständig und hat kein geregeltes Einkommen.

    Ist es richtig, dass die Möglichkeit besteht, dass seine (noch) Ehefrau für das Kind aufkommen müsste, weil sie ein normales, monatliches Angestellten-Gehalt empfängt?

    Es ist nämlich so, dass sie das meinem Freund mitgeteilt hat, dass diese Möglichkeit besteht, und sie davor Angst hat.

    Davon mal abgesehen, dass ich so etwas nie verlangen würde, geht das überhaupt?

    Vielen Dank für eine Antwort!

  14. RAvonderwehl

    an Runja:

    für ein fremdes Kind schuldet die Ehefrau keinen Kindesunterhalt, allerdings u.U. für den Mann Trennungsunterhalt, wenn dieser nicht ausreichend verdient. Wahrscheinlich aber auch das nicht.

  15. Bernd

    Sehr geehrter Herr Thomas von der Wehl,
    ich lebe seit 8 Jahren mit meiner Frau zusammen, seit zwei Jahren sind wir verheiratet. Diesen Schritt haben wir vor allem wegen der Kinder (ein gemeinsames 6 Jahre alt und ein erbeutetes 10 Jahre alt) und zweitrangig aus steuerlichen Gründen ( Einkommen als Freiberufler ca. 80T€/p.A.) getan.
    Vollzogen haben wir die Ehe nie und wollen dies auch in Zukunft nicht.
    Wir sind uns einig, dass wir, ähnlich einer Wohngemeinschaft, weiter zusammen leben möchten, jedoch mit Freiheiten außerhalb der „Ehe“. Ob dies spannungsfrei funktioniert – wir werden es sehen.
    Vorteile sehen wir bei diesem Modell ganz klar für die Kinder. Auch die steuerliche Entlastung und falls wir zusammen bleiben, die Alterssicherung für meine Frau spielen eine Rolle.
    Falls wir uns doch irgendwann trennen, gehören meiner Frau 50% des gemeinsam erworbenen Hauses.
    Es sollen jedoch keine sonstigen Unterhaltsansprüche (außer für das gemeinsame Kind) und keine Zugewinnansprüche aus der gemeinsame Zeit entstehen.
    Vor allem vor einem möglichen Anspruch aus der Rentenversicherung (Kammerbeitrag ca. 14T€ p.A.) und dem Wert meines Büros möchte ich mich schützen.
    Gibt es da Gestaltungsmöglichkeiten?
    Falls nicht, wäre es denkbar, dass wir das momentane Haushaltsgeld wie einen Kredit betrachten und gegen mögliche Ansprüche aufrechnen? Meine Frau und ich sind uns einig – nur sind unsere Vorstellungen mit dem Gesetz vereinbar? Es wäre schade, zu einer Scheidung gezwungen zu werden.
    Für Ihre Mühe vorab vielen Dank,
    Bernd

  16. RA Thomas von der Wehl

    an Bernd:

    die Lösung ist relativ einfach. Wenden Sie sich an einen versierten Notar, der Ihnen einen Ehevertrag entwirft, den dann beide Eheleute unterzeichnen. Natürlich könnte ich das auch, aber die Beurkundung wäre immer noch beim Notar durchzuführen und unnötige Kosten würden ausgelöst.

    Mein Tipp: lassen Sie auch die Basis des Zusammenlebens und den Grund der Heirat mit als Grundlage des Vertrages mit aufnehmen. Damit wird das Risiko geringer, dass der Vertrag als nichtig oder unwirksam angesehen wird.

  17. janosch

    An Runja:

    So lange die beiden verheiratet sind und in Gütergemeinschaft leben, könnte die Befürchtung der Noch-Frau durchaus Berechtigung haben (nach meinem laienhaften Verständnis zumindest), denn § 1604 Satz 1 BGB sagt:

    „Besteht zwischen Ehegatten Gütergemeinschaft, so bestimmt sich die Unterhaltspflicht des Mannes oder der Frau Verwandten gegenüber so, wie wenn das Gesamtgut dem unterhaltspflichtigen Ehegatten gehörte.“

  18. schnecke

    Hallo,
    ich habe gleich 2 Fragen. Die Ex-Frau meines Freundes arbeitet halbtags und verdient ca. 1100 € Netto mtl. Mein Freund muss neben dem Kindesunterhalt für die 5 jährige Tochter noch ca. 850 € Unterhalt (Anrechnungsmethode) für seine Ex zahlen. Ist das nach neuem Recht noch rechtens oder reicht das Netto der Ex bereits aus, um ihren eigenen Unterhalt zu bestreiten?

    Gleichzeitig möchten wir gerne zusammenziehen – besteht die Gefahr, dass mein Einkommen für die Unterhaltsberechnung seiner Ex herangezogen wird?

    Vielen Dank für die Antwort!

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ schnecke

    Sie meinen sicherlich die Differenzmethode. Lesen Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/12/18/anrechnungsmethode-und-differenzmethode-im-unterhalt/

    Ich denke Ihr Freund hat gute Chancen den Unterhalt zu begrenzen bzw. zu befristen. Er muss einen Familienrechtler konsultieren.

  20. Sonne

    Sehr geehrter Herr RA,
    ich bin mit meinem Mann seit über 20 Jahren verheiratet, nun möchte er, da er Selbständig ist eine Gütertrennung um bei Verschuldung des Unternehmens nicht mit dem Privatvermögen zu haften. Ist dies sinnvoll?
    Sonne

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ sonne

    das regelt man(n) eigentlich über die Wahl der Gesellschaftsform (GmbH usw.) und nicht über das Eherecht. Die Gütertrennung schließt Sie natürlich von jedem Zugewinn aus.

  22. ratlos

    Hallo Herr Rechtsanwalt von der Wehl,
    mein Mann und ich sind seit 21 Jahren verheiratet und haben 2 Kinder (11 J. und 19). Wir sind beide berufstätig (er Vollzeit, ich Teilzeit) Seit dem 01.08.07 ist er aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen, da er jetzt mit einer anderen Frau zusammen ist. Ich habe folgende Fragen:
    Wir müssten jetzt die Steuerklassen wechseln (bisher III und V). Ich betreue die Kinder und würde dann ja Steuerkl. II bekommen. Er Klasse I. Zum 01.07.2008 beginnt mein großer Sohn allerdings eine Offiziersausbildung bei der Bundeswehr incl. Wehrdienst mit einer Verpflichtung von 12 Jahren. Während der 48 monatige Ausbildungszeit wird er in Kasernen an verschiedenen Standorten leben und an freien Wochenenden oder im Urlaub zu seinem Hauptwohnsitz in unser Haus heimkommen. Jetzt habe ich mit Entsetzen gesehen, dass ich, da er über 18 ist und über Einkommen verfügt und damit mit mir in einer „Lebensgemeinschaft“ lebt, nicht in die günstigere Steuerklasse II kann, sondern in I muss, da man wohl davon ausgeht, dass er mich und seinen kleinen Bruder finanziell mit unterstützt. Wäre das wirklich so? Wenn er sich statt dessen an seinem Grundstandort/ Kaseren mit Hauptwohnsitz melden würde, bekäme ich zwar die gute Steuerklasse, er aber kein km- Geld bei seiner Stererklärung. Ist das wirklich so?

    Die zweite Frage betrifft das Haus. Ich hatte eigentlich gedacht, dass ich wegen der Kinder hier wohnen bleibe um vor allem dem Kleinen weiterhin diesen Wohnsitz mit allen seinen Freunden und eine Heimkehrmöglichkeit für den Großen zu erhalten. Ende des Jahres ist das Haus abbezahlt. Es fallen also nur noch Betriebskosten an, die ich dann wohl zahlen würde, was einer üblichen Miete einer Wohnung entspräche. Mein Mann geht jetzt davon aus, dass ich ihm einen monatlichen finanziellen Ausgleich zahlen muss, da ich in dem Haus besser gestellt bin, als er in seiner kleinen unkomfortablen Mietwohnung. Muss ich ihm wirklich so etwas zahlen? Ich gehe, davon aus, dass ich mit meinem geringen Einkommen und dem Unterahlt für den Kleinen eh nahe an die HartzIV- Grenze komme. Sollte er so einen Ausgleich geltend machen können, wäre es leider so, dass ich das Haus nicht mehr für unsere Kinder halten könnte. Eine Auszahlung meines Mannes kommt aus finanziellen Gründen für mich leider gar nicht in Frage.
    Meine letzte Frage: Könnte ich Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe haben bei einem Einkommen von ca. 1.300 € netto aber gleichzeitigigem Vermögen in Form des Hauses?
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Bin leider gerade ziemlich überfordert.
    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Frau Ratlos

  23. Franziska

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    erstens großes Lob für Ihre Seite, auf die ich per Zufall gestoßen bin.

    Zweitens eine kurze Schilderung meines Problems:

    Ich bin seit 2006 nach 16jähriger Ehe von meinem Mann geschieden, ich habe zwei KInder, 13 und 15, die bei mir leben. Mein Mann hat mich wegen einer anderen Frau verlassen, die er auch wieder geheiratet hat.

    Er verdient sehr gut ( nach oben offener Bereich der Düsseldorfer Tabelle ) und zahlt seit der Scheidung Unterhalt für die beiden Kinder und Unterhalt für mich, allerdings abzüglich eines fiktiven Teilzeit-Gehalts, das über meinem wirklich verdienten jetzigen Gehalt liegt. Während der Ehe war ich seit der Geburt der Kinder ( also 14 Jahre der Ehezeit ) nicht berufstätig, habe auch jetzt nur einen „Job“, der nichts mit meiner Ausbildung ( Studium ) zu tun hat.
    Jetzt hat er mir mitgeteilt, daß er spätestens nächstes Jahr aufgrund der neuen Richtlinien meinen Unterhalt komplett einstellen wird. Kurze Frage: Ist das rechtens? Bei meinem bisherigen Anwalt fühle ich mich nicht besonders gut vertreten, deswegen wäre ich über eine kurze Einschätzung dankbar.

    Im Voraus vielen Dank,

    Franziska

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ ratlos

    zu Frage 1) lesen Sie hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/23/wer-kann-steuerklasse-2-beantragen-und-bekommen/

    zu Frage 2)
    Das Haus werden Sie nicht halten können, wenn Ihr Mann seinen Anteil haben will. Verkaufen Sie es und beginnen mit Ihrem Anteil etwas Neues.

    Frage 3)
    Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit PKH bekommen, vielleicht aber nur auf Raten.

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ franziska

    neue „Richtlinien“ gibt es nicht. Was Ihr Mann meint, ist das Neue Unterhaltsrecht ab 01.01.2008. Suchen Sie mal im Blog danach. Sie werden einiges finden.

    Ob Ihr Mann den Nachehelichenunterhalt einstellen oder kürzen kann oder ob er nur noch für den Zeitraum xxxxx zu zahlen ist, kann ich nicht beurteilen. Dazu bedarf es der Kenntnis einer Menge Details aus Ihrem Eheleben.

    Wo leben Sie?

    Vielleicht kann ich jemanden empfehlen.

  26. Franziska

    Ich lebe im Raum Frankfurt/Main

  27. marion

    Hallo Herr Rechtsanwalt von der Wehl,
    mein Lebensgefährte hat ein volljähriges Kind (wird im Juli 22 Jahre ) aus 1. Ehe und ein minderjähriges Kind (15 Jahre) aus 2. Ehe.Mein LG verdient monatlich ca 1350 € netto..Für das minderjährige Kind muß er laut Gericht 314 € Unterhalt und 42 € Unterhaltrückstand bezahlen.
    Der Sohn aus erster Ehe hat letztes Jahr angefangen zu studieren(wohnt zu Hause) und daraufhin hat mein Lg die Unterhaltszahlungen an ihn eingestellt (auf Anweisung seines Anwalts).Die 314 € wurden auf der Basis,dass er nichts für das 1. Kind bezahlt berechnet.
    Jetzt hat der Sohn Barfög beantragt und die 1. Frau möchte weiter den vorher gezahlten Unterhalt,da das Barfög,das er bekommen soll,angeblich davon abhängt,wieviel mein Lg an Unterhalt zahlt.
    Meiner Meinung nach richtet sich doch die Unterhaltszahlung nach dem Bedarf abzüglich dem Barfög und abzüglich dem Kindergeld,oder?
    Muß mein Lg dann überhaupt noch etwas bezahlen?
    Die Mutter ist nicht erwerbstätig.

    Für eine Antwort wäre ich ihnen wirklich sehr dankbar!

  28. tatjana

    Hallo Herr von der Wehl,

    meine Frage:
    1. Welches Einkommen ist für die Berechnung der Scheidungs kosten, bzw. Anwaltskosten relevant? Das Einkommen, das man bei der Einreichung der Scheidungsantrags verdient hat oder das, das man zur Zeit des Verhandlungstermins verdient?

    Vielen Dank

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ tatjana

    eindeutig, das Einkommen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidungsklage.

  30. tatjana

    Hallo Herr von der Wehl,

    meine Frage:
    2. leider habe ich mit dem Anwalt die genauen Preise für seine Leistungen nicht besprochen. Jetzt habe ich den Verhandlungstermin zugeteilt bekommen. Das soll eine Scheidung ohne jegliche Ansprüche sein, nur mit dem Rentenausgleich.
    Auf welche Gesichtspunkte muss ich bei der Rechnung achten?

    Vielen Dank

  31. tatjana

    Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort.

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ tatjana

    den Wert für die Berechnung der Anwaltsgebühren setzt nur das Gericht verbindlich fest (3-faches NettoEK beider Eheleute bei Einreichung der Klage + 1.000 bzw. 2.000 EUR für den Versorgungsausgleich.

  33. Zigeuner

    Hallo Herr von der Wahl,
    ich lebe seit Januar 2000 von meiner Ex-Frau getrennt und bin von ihr seit April 2005 geschieden.
    All die Jahre habe ich immer sowohl Unterhalt an meine Ex-Frau als auch an meine Kinder gezahlt. Die Kinder sind jetzt 9 und 13 Jahre alt.
    Beide Kinder gehen regelmäßig den ganzen Vormittag zur Schule. Mir bleibt nach der Berechnung des Unterhalts der Selbstbehalt von 890 €. Der Unterhalt im gesamten (Ex-Frau und Kinder)beläuft sich auf knapp 1100 €. Meine Ex-Frau geht, so wie ich es in beiläufigen Gesprächen mitbekomme, vormittags mehr oder weniger regelmäßig arbeiten. Wieviel sie verdient ist mir unbekannt.
    Ist nun nach dem neuen Unterhaltsrecht, nach 8 Jahren Trennung und 3 Jahre nach Scheidung der Zeitpunkt gekommen nachdem ich für meine Ex-Frau keinen Unterhalt mehr zahlen muß?
    Vielen Dank für Ihre Mühe.
    M.f.G.
    Zigeuner

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ zigeuner

    ich kann es nicht sicher beurteilen. Befragen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht, dem Sie alle Details erzählen. Wo leben Sie? Vielleicht kann ich jemanden empfehlen.

  35. lula

    Hallo,

    mein geschiedener EX-Gatte hat bei der Heirat damals meinen Namen hintenangestellt, sodass er einen Doppelnamen trägt. Er unterschreibt und kommuniziert aber immer nur mit dem gemeinsamen Familiennamen (selbst jetzt nach der Scheidung), da er Musiker ist und das wohl stylischer klingt. Kann ich verlangen, dass er das ändert und wenn ja, wie??? Ich will dass er, wenn er schon meinen Namen weiterträgt (was mich scheußlich ärgert ;-)) zumindest seinen, wie vereinbart, vorneanstellt.

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ lula

    er kann und darf den gewählten und in der Heiratsurkunde gewählten Familiennamen weiterführen. Wenn die Namensanhängung nur eine Absprache war, aber nicht in den Urkunden erscheint, muß er sich nicht daran halten.

  37. stephanie

    Hallo,

    ich bin Mutter von 2 Kindern, 13 und 9 Jahre alt. Unterhaltstitel liegen leider noch nicht vor.
    Seit 2006 sind diese aber beim Familiengericht im „vereinfachten Verfahren“ beantragt, aber bis heute noch nicht in Sicht.
    Der KV zahlte seit Januar 2007 geminderten Unterhalt für 2 Kinder, da er zu seiner Freundin gezogen ist und daher erhöhte Fahrtkosten geltend gemacht hat. 275 Euro für 2 Kinder wurde bezahlt. Danach habe ich Jugendamt eingeschaltet wegen Übernahme des Verfahrens wg. Erwirkung d. Unterhaltstitel (Beistandschaft)
    Im August 2007 ist meine große Tochter zu ihrem Vater gezogen, kam aber 5 Monate später wieder zurück. In dieser Zeit kein Unterhalt mehr, auch nicht für die jüngste Tochter. Mein Gehalt lag unter dem Selbstbehalt, deshalb konnte ich nicht für meine große Tochter Unterhalt zahlen. Wegen Unstimmigkeiten mit meiner großen Tochter weil sie wieder zu mir ziehen wollte, setzte der KV sie kurzerhand am 3.1.08 bei mir ab. Bis heute keinerlei Unterhaltszahlung von KV. Jetzt zu meiner Frage:
    KV war mit mir in der gleichen Firma beschäftigt, wurde aber im Februar 2007 gekündigt. Es wurde aber noch das volle Gehalt gezahlt bis einschließlich Juni 2007. In der Firma mußte er aber nicht mehr erscheinen. Jetzt ist meine Tochter nicht mehr bei ihm, nun hat er sich selbständig gemacht mit Hilfe des Arbeitsamtes Gründungszuschuss. Er erhält nun monatlich rund 1.400 euro und zahlt keinen Unterhalt.
    werden ihm diese 1.400 Euro als Einkommen angerechnet?? Wie kann das Arbeitsamt den Gründungszuschuss genehmigen, wenn Unterhaltsforderungen bestehen, wovon das AA weiß?? Der KV macht sich selbständig in einer Branche, aufgrund desser er im Jahre 1998 eine Umschulung, zwar ohne Abschluß da ich schwer krank geworden bin, bewilligt bekommen hat. Er ist Tischler und wg. Berufskrankheit konnte er diesen Beruf nicht weiter ausüben. Nun macht er sich gerade in diesem Beruf selbständig ??? Es wurden damals nicht unerhebliche Gelder von der Berufsgenossenschaft gezahlt an den KV.
    Was kann ich tun um endlich zu handeln? Jugendamt sagt ich muß auf Titel warten, diese kommen und kommen nicht. Seit 2006 läuft das Verfahren. Kinder brauchen den Unterhalt, meine Große muß auch eine Zahnspange erhalten (sonderbedarf) wie mache ich es gelten?
    Wie sieht es aus, wenn der KV nicht zahlen kann, giibt es die Möglichkeit an die Großeltern heranzutreten??? Das Jugendamt scheut meines Erachtens immer diese Wege, wie kann ich dieses dazu bringen(auch mal, sagen wir ungewöhnliche Wege zu gehen), sich für die Belange der Kinder mehr einzusetzen?
    Vielen Dank, bin wirklich ratlos.

  38. RA Thomas von der Wehl

    @ stephanie

    der Sachverhalt ist zu komplex, um ihn auf dieser Plattform behandeln zu können. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht. Der/die wird Ihnen helfen können.

  39. loewin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich möchte mich von meinem Mann trennen und habe eine Frage zu unseren Häusern. Wir wohnen in einem Haus (ich stehe allein im Grundbuch), nun möchte ich gerne mit unseren beiden Kindern (14+11) weiterhin dort wohnen, kann ich verlangen, dass mein Mann auszieht? Außerdem besitzen wir ein weiteres Haus, das von meinem Mann als Büro genutzt
    wird (er steht allein im Grundbuch), mein Mann ist freiberuflich tätig. Wie ist das bei einer Trennung, werden beide Häuser geschätzt und gegeneinander aufgerechnet?
    Vielen Dank im voraus.

  40. esmeralde

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich möchte mich auch von meinem Ehemann trennen und ich habe auch eine Frage zu unserem gemeinsamen Haus. Ich habe zwei Kinder (13 und 17) und ich möchte wegen der Kinder im Haus bleiben. Allerdings gehört das Haus meinem Mann, wir heirateten 1991, da stand bereits der Rohbau. Das Haus wurde während unserer Ehe abbezahlt und es gibt keine finanzielle Verpflichtungen, ausser evt. gegeneüber der Ex-Frau meines Mannes (Heirat: 1983, Scheidung 1989). Kann ich im Haus bleiben oder muss ich eine Wohnung suchen?
    vielen Dank im voraus!

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ esmeralde

    auf Dauer werden sie nur mit Zustimmung Ihres Mannes in dem Haus bleiben können. Über den Zugewinnausgleich haben Sie aber einen Anspruch auf einen Teil des Hauses in Geld.

  42. loewin

    Hallo Herr von der Wehl,

    haben Sie meine Anfrage übersehen? (39.) Ich würde mich über eine Beantwortung sehr freuen.

    Danke und viele Grüße

    Löwin

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ löwin

    sicherlich können Sie verlangen, dass Ihr Mann Ihr Haus verläßt, notfalls gerichtlich.

    Beide Häuser werden im Zugewinn bewertet und mit den anderen Vermögensgegenständen ergibt sich eine Ausgleichsbilanz.

  44. Paul

    Wir sind 37Jahre, seit 8 Jahre verheiratet und haben ein 7 jähriges Kind. Nun werden wir uns leider trennen.
    Muss ich meiner Frau lebenslang Unterhalt zahlen?
    Richtet sich die Höhe des Unterhaltes nach meinem jetzigen Einkommen oder steigt der Betrag mit höherem Einkommen in den nächsten Jahren beliebig an?
    Vielen Dank für Ihre Hinweise und viele Grüße
    Paul

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ paul

    wie lange Sie Unterhalt schulden, läßt sich pauschal nicht beantworten. Lebenslang aber sicherlich nicht.

    Normale Einkommenssteigerungen, die nicht Karrieresprünge sind, werden bei der Unterhaltshöhe zu Ihren Lasten berücksichtigt.

  46. Paul

    Hallo Herr von der Wehl,
    herzlichen Dank für Ihre umgehende Antwort! Sie sind wirklich eine große Hilfe in so einer schwierigen Zeit! Bitte entschuldigen Sie, dass ich noch mal spezifischer nachfrage:
    Ich hätte die Möglichkeit in einen wesentlich anstrengenderen Job mit vielfältiger Reisetätigkeit zu wechseln und damit einen Gehaltssprung von ca. 50% zu erreichen.
    Wird meine Frau, da wir bislang noch zusammen wohnen, also noch nicht mal getrennt, geschweige denn geschieden sind die nächsten Jahrzehnte von diesem Gehaltssprung profitieren? Sollte ich den Wechsel dann bis nach der Trennung oder sogar nach der Scheidung verschieben? Oder zählt das Durchschnittseinkommen und der damit verbundene Lebensstandard während der 9 Ehejahre?
    Herzliche Grüße
    Paul

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ paul

    Ihre Frau wird davon profitieren und Sie können wenig dagegen unternehmen. Solange Sie nicht rechtskräftig geschieden sind, ist alles eheprägend. Wenn Sie geschieden sind fallen auch nur – nicht in der Ehe bereits angelegte – Karrieresprünge nicht mehr in die Bewertung.

  48. Andre

    Lieber Herr von der Wehl,

    für meine zwei Kinder (9 + 11) aus erster Ehe habe ich nach der alten Stufe 6 (vor dem 01.01.08) Unterhalt bezahlt. Im Rahmen eines 2006 geschlossenen Vergleichs hat meine geschiedene Frau auf die Zahlung des Ehegattenunterhalts verzichtet, da sie langjährig mit einem neuen Partner zusammenlebt. Im Gegenzug habe ich bis 2011 darauf verzichtet, das Kindergeld beim Kindesunterhalt hälftig anrechnen zu lassen.

    Nun habe ich festgestellt, dass sich die Düsseldorfer Tabelle zum Jahresanfang geändert hat, dabei auch die Einkommensstufen verändert worden sind. Bei der nun anstehenden Neuberechnung habe ich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2800 Euro ermittelt, welches der Stufe 5 entsprechen würde. Allerdings bin ich in zweiter Ehe verheiratet, meine Frau ist nicht berufstätig und wir haben zwei eigene Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren.

    Da die Düsseldorfer Tabelle grundsätzlich von dem Unterhalt für den Ehegatten und zwei Kinder ausging möchte ich gerne wissen, ob ich aufgrund meiner Unterhaltsverpflichtungen aus der zweiten Ehe eine Herabstufung von der Stufe 5 zur Stufe 4 oder 3 vornehmen kann.

    Vielen Dank im Voraus und Lob für Ihr Engagement auf der Homepage.

    Andre

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ andre

    eine Herabstufung hängt von dem genauen Inhalt des Vergleiches ab und welche (Kinder-)Situation damals bereits bekannt war. Sie ist denkbar um eine Stufe.

    Wenn danach ein weiteres Kind geboren wurde, ist ohnehin neu zu rechnen und das vorhandene Gehalt über dem SB auf alle Kinder zu verteilen.

    Da die Rangfolge aber vor 2008 eine andere war muss ein Fachanwalt prüfen, ob sich nicht sogar Nachteile für Sie ergeben könnten.

  50. loewin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe Sie im August bereits um Rat gefragt, es ging um das Haus, in dem wir gemeinsam wohnen, ich aber alleine im Grundbuch stehe. Sie sagten mir damals, dass ich verlangen könnte, dass mein Mann auszieht. Nun hatte ich heute einen Beratungstermin bei einem Anwalt, der sagte mir unter anderem, dass ich nicht das Recht dazu habe, solange wir nicht geschieden sind, da die „häusliche Wohnung“ höher gestellt sei, als die Eintragung im Grundbuch. Können SIe mir bitte weiterhelfen?

    Vielen Dank im voraus

    MfG
    loewin

  51. RA Thomas von der Wehl

    @ loewin

    es hängt alles von vielen Fakten ab

    – ist ein Zusammenleben weiterhin zumutbar
    – liegen die räumlichen Verhältnisse dafür vor
    – kann sich Ihr Mann keine Wohnung leisten

    usw.

    Sie können die alleinige Wohnungszuweisung beantragen und dafür müssen Gründe vorliegen. Nur die Eigentumsverhältnissen entscheiden aber nicht.

  52. Roswitha

    Sehr geehrte Rechtsanwälte,
    mein Mann und ich haben Gütertrennung vod der Ehe vereinbart und nochmals vor einigen Jahren aktualisiert. Mein Mann besitzt eine kleine Motoryacht. Eine hohe Reparaturrechnung kann er nicht aufbringen. Ich möchte ihm das Boot abkaufen und die Rechnung ausgleichen. Wie sieht das im Erbfall aus? Kann das als Schenkung o.ä. ausgelegt werden, auch bei einem reellen Kaufpreis?
    Mit freundlichen Grüßen ud vielen Dank für Ihre Mühe
    Roswitha

  53. JoGi

    Sehr geehrte Rechtsanwälte,
    mein Mann hat sich vor über 2 Jahren von mir getrennt und ist zu seiner Freundin gezogen, hat sich jedoch nicht aus unserer Eigentumswohnung (2/3 gehören mir 1/3 ihm) abgemeldet.Jetzt habe ich dies getan,da er in der Whg war, obwohl ich ihm keinen Schlüssel von dem neueingebautem Schloss hinterlies.Jetzt meint er wieder in die Wohnung zumindest ein Zimmer davon beziehen zu dürfen,obwohl er wohl noch mit der Freundin zusammenlebt. Kann er dies wirklich tun? Kann er die Abmeldung ablehnen? Über eine kurzfristige Antwort wäre ich froh,da mich die Angelegenheit mittlerweile sehr belastet.
    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus.
    JoGi

  54. Matthias

    Hallo und guten Tag,

    ich werde am 10.10.2008 geschieden und bin alleinerziehender Papa. Meine Frau hat bisher eine Teilzeitstelle gehabt bei der sie immer alle drei Monate ausetzen mußte. Gestern beim Besuchstermin habe ich durch Zufall erfahren, das sie eine andere Stelle habe, hat aber nicht richtig rausgerückt. Ihr bisheriger Verdienst war wohl so etwa 1000- 1200 netto. Wie muß ich das anstellen das sie für die Kleine (10 Jahre ) Unterhalt zahlt ? Sie macht von sich aus keine Anstalten. Ich verdiene recht gut, aber das Geld soll ja für das Kind sein.

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ matthias

    lassen Sie die Mutter durch einen Fachanwalt zur Auskunfterteilung auffordern. Erst ab da wird Unterhalt geschuldet, wenn sie leistungsfähig ist.

    Wenn ich jemanden empfehlen soll, müßte ich wissen wo.

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ JoGi

    Ihr Mann hat kein Recht in die Wohnung wieder aufgenommen zu werden.

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ roswitha

    so ganz verstehe ich den Hintergrund der Frage nicht. Wenn Sie ihm das Boot abkaufen, gehört es Ihnen.

    Warum ist dies ein Problem im Erbfall?

  58. JoGi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl.

    ich möchte mich für die schnelle Beantwortung meiner Frage bedanken. Ich finde diese Webseite sehr gut und hilfreich. Nochmals vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

  59. Miki

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    bis jetzt habe ich Zugewinnausgleich immer so verstanden, dass im Falle eines Gewinns ein Ausgleich geschaffen wird.
    Aber wie sieht es aus, wenn zum Beispiel ein Haus gebaut wurde, dessen aktueller Schätzwert 60.000€ niedriger liegt als die aufgenommenen Darlehen? Müsste nicht die Person, die nach der Ehe alle Schulden übernommen hat einen Ausgleich vom Ex-Partner erhalten? Sprich die Schulden werden geteilt.

    Mit freundlichen Grüßen

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ miki

    theoretisch ja, aber das ist nicht Zugewinnausgleich, sondern Gesamtschuldnerausgleich. Wenn das Haus verkauft oder versteigert wird, werden beide Darlehensnehmer 1/2 der verbleibenden Schulden tragen müssen.

    Wenn aber einer im Haus bleibt und das Darlehen weiter allein tilgt, wird er vom anderen nicht 1/2 des Buchverlustes verlangen können.

  61. Miki

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich denke, diese Information ist sehr hilfreich für.
    Nochmals hezlichen Dank.

  62. Joachim

    Guten Abend Herr Rechtsanwalt,

    ich habe folgende Fragen an Sie , ich habe einen sehr guten Freund der Selbständig war und vor einigen Jahren einen sehr schweren Unfall hatte, und seid her sehr viele Gesundheitsprobleme hat und auch auf sehr viel Hilfe angewiesen ist und selber nicht mehr viel machen kann, und nie wieder Arbeiten kann, er bekommt eine BU- Rente in höhe von 1740 Euro davon muss er aber noch die Krankenkasse für sich selber bezahlen ca 120,00 Euro und dann bezahlt er für später noch was in eine Lebensversicherung, sowie auserdem noch ca 400-500 Euro für die Personen die sich um ihn kümmern und Pflegen und für Miete und Strom sowie Gas ca 240,00 Euro im Monat, jetzt hat er vor kurzen einen Brief von der Bagis oder ARGE Bremen Post bekommen das er mitteilen soll was er an Einkünften hat da seine ex Frau mit seinen 4 Kindern von dort Geld bekommt die Kinder sind 12, 13,15, 17 Jahre alt und jetzt möchte der Sohn der 17 Jahre ist zu seinen Vater ziehen damit er diesen auch noch Helfen und Unterstützen kann, muss mein Freund überhaupt noch Unterhalt leisten für die 4 Kinder?da aber viel Geld für seine eigene Pflege drauf geht er hat die Pflegesstufe 1 von der Pflegeversicherung bekommen und bekommt von dort noch 215,00 Euro Pflegegeld oder handelt es sich hier bei um einen sehr großen Mangelfall da der Unterhaltspflichtiger Pflegebedürftig ist, es muss wohl auch die Pflegestufe 2 beantragt werden, was müsste er überhaupt wenn an Unterhalt zahlen wenn sein Sohn zu sein Vater ziehen tut, und was müsste er für die drei anderen Kinder an Unterhalt zahlen, oder muss er überhaupt noch Unterhaltzahlungen leisten ? und können Sie einen guten Kollegen aus Bremen endfehlen der gut ist in Familienrecht und besonders wenn ein Unterhaltspflichtiger selber Pflegebedürftig ist

    Mit Grüßen
    R.

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ joachim

    fragen Sie bitte den Kollegen Hess

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/olaf_hess_fachanwalt_fr_familienrecht__bremen-mitte-4299.html

  64. Markus

    Sehr geehrter von der Wehl

    Ich hätte da mal 2 fragen.
    1. Am 18.02.09 wäre mein Trennungsjahr rum,wohne seid dem 18.02.08 in einer eigenen Wohnung , kann ich schon vorher die Scheidung einreichen so im Januar 09 oder erst ab dem 18.02.09 , weil ich das Kapitel so schnell wie möglich abschließen möchte.
    2.Betrifft den Unterhalt meiner zwei Kinder momentan bin ich noch auf Steuerklasse 3 und zahle Unterhalt für die Kinder in höhe von dem was die U-Kasse zahlen würde.Ab dem 01.01.09 bin ich dann auf Steuerklasse 1 , mein netto liegt dann bei 1100 euro nun lese ich hier immer was von Selbstbehalt aber die U-kasse hat mir gedroht wenn ich nicht den Satz der U-Kasse zahle wollen sie mich mit dem Selbstbehalt bis Hartz 4 niveau runterdrücken (durch eine Klage) hauptsache ist sie müssen nicht zahlen , das war die aussage die ich bei einem Gespräch mit der U-Kasse bekommen habe ist das möglich weil ich dachte immer die Pfändungsgrenze liegt bei Kinder bei den schon erwähnten 900 euro

    würde mich über eine Antwort freuen

    vielen dank Markus

  65. RA Thomas von der Wehl

    @Markus

    Grundsätzlich gilt, dass bei Einreichung der Scheidungsklage das Trennungsjahr endgültig abgelaufen sein muss. Viele Gerichte akzeptieren die Einreichung eines Scheidungsantrages 6 bis 8 Wochen vor diesem Termin, aber auch nur dann, wenn es sich um eine einvernehmliche und unstreitige Scheidung handelt. Müssen Sie mit Komplikationen rechnen, würde ich dringend zum exakten abwarten des Trennungsjahres raten. Ansonsten riskieren sie, die Scheidungsklage zu verlieren mit der entsprechenden Kostenfolge.

    Sie haben wegen der wahrscheinlich minderjährigen Kinder die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und es wird sich die Frage stellen, ob Sie die Möglichkeit haben, mehr als 1100 € netto zu verdienen. Die Drohung, sie auf Hartz 4 – Niveau runter zu drücken, halte ich für plump und rechtlich auch falsch.

    Ob es andere Tatsachen gibt, die rechtfertigen würden, ihren Selbstbehalt von 900 € zu senken, vermag ich nicht zu beurteilen.

  66. Kostov

    Hallo,

    hier kutz die Fakten:
    1992 – Heirat nach bulgarischem Recht in Deutschland(zu dieser Zeit waren wir beide bulgarische Staatsbürger)
    1995 – Geburt unseres Sohnes(bulgarischer Staatsbürger),auch in Deutschland
    1996 – einvernehmliche Trennung,Kind bleibt bei meiner Frau.
    2003 – ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und die bulgarische aufgegeben.
    2008 – meine Frau will die Scheidung,auch ich bin einverstanden.Keiner hat irgendwelche Ansprüche an dem anderen.
    In allen diesen Jahren haben wir alle in Deutschland gelebt.
    Frage:wo ist richtig die Scheidung einzureichen – in Deutschland,oder in Bulgarien?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüssen:Kostov

  67. RA Thomas von der Wehl

    @ kostov

    in Deutschland und nach deutschem Recht.

  68. Claudia

    Hallo Herr von Wehl,
    ich habe eine Frage die mich derzeit wirklich sehr beschäftigt. Mein Mann und Ich sind erst seit 3,5 Jahren verheiratet und wir haben zwei Kinder im Alter von 5 und 2,5 Jahren. Ich musste immer arbeiten gehen, denn sonst wäre es finanziell nicht möglich zu leben.Mein Mann verdient 1400 Euro netto im Monat. Und er hat ein Haus, das er vor der Eheschliessung durch Erbe bekommen hat. Es musste ein Kredit aufgenommen werden den er nur mit Hilfe meiner Unterschrift bekommen hat. Er zahlt die festen Kosten (also Haus und Strom) ab während ich für die gesamten Lebenskosten inkl. der beiden Kinder verantwortlich bin. Ich verdiene zwischen 700 und 900 Euro netto im Monat. Mein Mann geht fremd und nun die Frage: Kann er mich und die Kinder aus dem Haus werfen? Im Falle einer Trennung weiss ich nicht wie ich leben sollte mit dem wenigen Geld. Er wird sicherlich auch kein Unterhalt zahlen, geschweige denn Trennungsunterhalt. Ich habe nun grosse Angst dass er mich mit den Kindern rauswirft und sich ein schönes Leben macht. Im Falle einer Scheidung wird mir der Kredit irgenwie angerechnet den ich mitunterschrieben habe? Oder kann ich dann mit meinen Koffern gehen?
    Für eine Antwort wäre ich dankbar, auch wenn es nur die Antwort wäre wie die Rechtslage aussieht in Sachen rauswerfen mit den Kindern.
    Gruss
    Claudia

  69. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    Ihr Mann wird Sie sicherlich nicht einfach aus dem Haus werfen können, zumal sie 2 Kinder haben. Es gab vielmehr häufiger den Fall, dass der Ehefrau mit den Kindern das Haus für eine gewisse Zeit zur Alleinnutzung zugewiesen wurde, obwohl der Ehemann alleiniger Eigentümer der Immobilie war.

  70. Reni

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich würde mich freuen über eine Empfehlung eines RA im Nürnberger Raum. Ich brauche zahlreiche Infos zu gemeinsamen Krediten, Bausparverträgen, Grundbucheinträgen usw. Bei uns bin ich die Alleinverdienerin, weil mein Mann erwerbsunfähig ist und von seiner eher kleinen Rente auch noch Unterhalt für sein Kind aus erster Ehe zahlt. Somit ergeben sich auch noch Fragen zum Ehegattenunterhalt usw. Stimmt es eigentlich, daß eine Erstberatung kostenlos sein könnte? Ich muß erstmal herausfinden, was ich will…

    Ihre Seite und ihr Engagement beeindruckt mich sehr! Tausend Dank im Voraus
    Reni

  71. RA Thomas von der Wehl

    @ reni

    Kostenlos ist eine anwaltliche Beratung nicht. Es gibt allerdings die Möglichkeit der Beratungshilfe, wenn entsprechende finanzielle Bedürftigkeit vorliegt.

    Bei Bedarf fragen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidungsanwalt_nrnberg_michael_eitel-4033.html

  72. Loreena

    Berechnung Kindesunterhalt:

    Kann eine zweite Berufsunfähigkeitsversicherung vom unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen werden? Der Vater meines Kindes verdient 5000 euro Netto. Seine erste BU ergibt nur eine Rente von 450 Euro monatlich, mit der zweiten BU hat er den Gesamtschutz auf 1200 euro aufgestockt.

  73. RA Thomas von der Wehl

    @ loreena

    generell wird eine solche Versicherung bei der Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens abgezogen.

    (OLG Hamm FamRZ 2001, 625) = Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen sind bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens als mit der Ausübung der Berufstätigkeit verbundene Aufwendungen abzuziehen

    im vorliegenden Fall dürfte auch die Aufstockung abzugsfähig sein, da eine Ursprungs Rente von 450 € bei dem Einkommen des Kindesvaters nicht angemessen erscheint.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  74. Dana

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Im Jahr 2005 wurden meine Eltern geschieden.
    Mein Vater hat daraufhin eine Urkunde beim Jugendamt über die Verpflichtung von Unterhalt unterschrieben (114%, unbefristet).
    Daraufhin hat er immer regelmäßig Unterhalt gezahlt.
    Im Jan. 2007. wurde ich volljährig. Zu diesem Zeitpunkt war ich in einer vom Arbeitsamt geförderten Maßnahme (246 Euro)(Lehrstellenmangel).
    Im Sept. 2007-Aug. 2008 wurde mir ein Einstiegsqualifizierungsmaßnahme (192 Euro)angeboten mit Option auf einen Ausbildungsplatz ab Sept. 2008.
    Mein Vater verdient als KFZ-Meister ca. 1400 Euro netto. (hat keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen).
    Meine Mutter ist wieder verheiratet und arbeitet 20 Stunden im Monat (ca. 300Euro). Sie ist um Arbeit bemüht bekommt aber keinen Job.
    Seit Volljährigkeit zahlte mein Vater mir nur 49Euro Unterhalt bis zur Beginn meiner Ausbildung Sept. 2008.
    Jetzt hat er mir eine Verzichtserklärung (Unterhaltsverzicht) vorgelegt, welche ich unterschreiben sollte.
    Ich bin der Meinung es bestehen Unterhaltsrückstände. (lt. meiner Berechnung 970 Euro).
    Dies habe ich ihm schriftlich mitgeteilt.
    Er antwortete: Er würde nichts nachzahlen, ich solle erst mal die Einkünfte meiner Mutter offenlegen (miete, Einkommen neuen Ehemann usw.).
    Er will mir immer Angst machen, damit ich nicht vor Gericht gehen und ihn verklage.
    Meine Frage:
    Kann ich mit dem mir vorliegenden Titel Gehaltspfändung durchführen lassen oder muss ich noch Beweise erbringen?
    Danke für Ihre Hilfe.

  75. RA Thomas von der Wehl

    @ dana

    Bitte lassen Sie den Sachverhalt von einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen. Sie können ihm den Titel vorlegen und bitten, dass für eine etwaige Vollstreckung Prozesskostenhilfe beantragt wird.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  76. h.loch

    s.g.h.v.d.wehl.
    scheidung im monat 10/2008 mit versorgungsausgleich.ab 01.01.2009 erhalte ich rente.meine gesch. frau ist hartz4 empfängerin und bekommt noch keine rente.ich bin zum unterhalt verpflichtet und trotzdem wird der versorgungsausgleich von meiner rente abgezogen wird aber bei hartz4 nichtverrechnet,wo bleibt das geld und ist das okay?

  77. RA Thomas von der Wehl

    @ h.loch

    hier könnte ein Fehler gemacht worden sein. Wenn voraussehbar war, dass Sie in Rente gehen und dass Ihre Frau Ausgleichsansprüche haben wird, hätte mit der Scheidung solange gewartet werden sollen, bis Sie in Rente sind. Nur dann greift das Rentnerprivileg. Lesen Sie dazu bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/02/14/rentnerprivileg-pensionistenprivileg/

    Wenn Sie allerdings unterhaltspflichtig sind, darf meines Erachtens der Betrag aus dem Versorgungsausgleich nicht von ihrer Rente einbehalten werden. Klären Sie dies bitte mit ihrem Anwalt.

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  78. Manfred

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
    erstmals mein Kompliment für Ihr Engagment.

    Ich bin als Rentner mit Versorgungsbezug seit 2 Jahren mit einer Nepalesin verheiratet, die lt. Pass 37 Jahre alt ist. Ich habe erst später erfahren, dass sie in Wirklichkeit 26 Jahre alt ist. Das hat sie nach der Eheschliessung der Übersetzerin erzählt. Nach nepales. Recht ist es nicht zulässig einen Ehegatten zu heiraten, wenn der Altersunterschied größer als 20 Jahre ist. Ich bin übrigens zum Zeitpunkt der Eheschließung 56 Jahre alt gewesen.

    Am 15.1.2009, also 2 Jahre und 3 Monate bekam ich ein Schreiben ihres Anwaltes und sie verlangt Trennungsunterhalt. Die entsprechenden Nachweise meiner Einkünft bekam der Anwalt. Meldet sich jedoch nicht. Auch nicht auf meine E-Mails. Die Nepalesin wohnt immer noch in einem extra Zimmer und wir führen schon seit 8 Monate getrennte Haushaltsführung usw.

    Trotzdem, dass sie hier wohnt, telefoniert, Internet nutzt usw. verlangt sie 50 % meines Einkommens. Wenn ich die monatlichen Fixkosten (Strom, Telefon, Wasser, Grundsteuer, meine Bankschulden für meine Eigentumswohnung, Steuervorauszahlung an das Finanzamt) verbleiben mir im Monat noch 50 Euro Lebenshaltungskosten.

    Folgende Frage stellt sich mir: In welcher Höhe bin ich verpflichtet Trennungsunterhalt zu zahlen, wenn die Ehefrau noch in meiner Wohnung ist. Gilt das auch für zurückliegende Zeiten (der Brief des RA über den beabsichtigten Auszug aus der Wohnung war vom 15.1.2009)
    Sind tatsächlich 50 % der Rente und Versorgungsbezüge ohne Rücksicht auf die SChulden, bzw. Ausgaben im Trennungsunterhaltzeitraum zu zahlen?
    Zweite: In welcher Höhe kann die ausländ. Ehefrau nachehel. Unterhalt verlangen.
    Sie spricht trotz VHS Kurse kein deutsch, und hat in Deutschland nie gearbeitet (in Nepal war sie Studentin).
    Drittens: Wie verhält sich das mit dem falschen Reisepass?
    Sollte sie oder ich nach Nepal einreisen, und die Behörden dort erfahren, würde es uns wie einem Kanadier ergehen, der in Kanada heiratete, und bei der Einreise in Kathmandu für 30 Tage ins Gefängnis (seine Frau auch) ging.

    Leider konnte ein hier von mir aufgesuchter Anwalt keine befriedigende Auskunft geben.

    Vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe!

  79. radi

    hallo und guten abend – wohl eher, angenehme nacht, –

    mein problem ist aus dem bereich umgang.

    wir sind etwa 7 jahre getrennt, davon etwa 5 jahre geschieden. aus der ehe stammen zwei kinder, eine tochter (heute 11) ein sohn (15). die kinder haben zunächst beide bei der mutter gelebet nach gerichtlicher auseinandersetzung über zwei instanzen ist der sohn zu mir gewechselt. wir wohnen etwa 450 km auseinander.

    umgang zwischen sohn und mutter findet ausschließlich in den ferien statt. ich besuche die tochter regelmässig an wochenenden und hole zu ferienaufenthalten oder zum teil über feiertage zu mir. so weit – so gut …

    meine geschiedene frau verfügt nicht über ein kfz – sie erklärt damit, dass sie den sohn nicht an wochenenden besucht – und hat bisher den sohn hier mit bahn abgeholt. jetzt ist der junge 15, sie verlangt mit hinweis auf den erwachsenenfahrpreis (bisher eben nur für sie selbst, für den sohn ermässigt oder inklusive)nunmehr, dass er allein die 450 km reisen soll (es gibt wohl einen durchfahrenden ice). ich lehne das ab und möchte, dass sie ihn weiterhin abholt. der ice ist zwar die schnellste, nicht jedoch die günstigste möglichkeit (die kosten sind demnach nicht der grund). gleichzeitig wird gefordert, dass ich den sohn rechtzeitig zum zug zu bringen hätte, für mich alternativ ein aufwand in höhe etwa 10 euro oder zeitaufwand (mit 6 euro) von etwa 1 stunde. die abholung bei der mutter am ende der aufenthalte soll ich dann leisten, wenn ich die tochter in ihren ferienaufenthalt abhole.

    soweit die ausgangslage.

    ich habe bedenken hinsichtlich der sicherheit und aufsicht während der reise. gleichzeitig möchte ich mir (das hat eine lange vorgeschichte) nicht vorschreiben lassen, wann ich, wo zu sein habe. natürlich führt die verpflichtung, den sohn bei abholung der tochter mitnehmen zu müssen, dazu, dass reisertage prinzipiell in „meine ferienhälfte“ fallen und als nebeneffekt verlängern sich die aufenthalte des sohnes bei der mutter regelmässig um einige tage …

    meine fragen:

    muss ich der alleinreise zustimmen?
    bin ich tatsächlich verpflichtet, meine planungen den forderungen der mutter zu beugen?
    muss ich akzeptieren, dass die mutter sich regelmässig längere ferien „gönnt“?

    um missverständnissen vorzubeugen: ich mag mich gern mit ihr (und den kindern) auf lösungen einigen, mir geht es darum, eine rechtlich verbindliche ausgangslage zu haben. erst dann möchte ich in einzelfällen ausnahmen vereinbaren. bisher hat die mutter sich noch aus jeder einzelvereinbarung eine art gewohnheitsrecht abgeleitet (weihnachten komplett – weil es immer so ist – bei ihr … und anderes)

    ich bin für jeden hinweis sehr dankbar …

  80. RA Thomas von der Wehl

    @ radi

    es geht häufig in diesen Auseinandersetzungen nicht darum, was ein Elternteil muss oder müsste, sondern darum, was für das Kind richtig und gut wäre. Ich teile Ihre Bedenken nicht, dass 15-jähriges Kind alleine mit dem Zug reisen könnte.

    Wenn es keine anderen Möglichkeiten des Umgangsrechtes in der Mutter mit dem Sohn gibt, halte ich diese Lösung für vernünftig. Es ist natürlich die Frage, ob 15 jähriger Lust dazu hat an einem Wochenende 8 bis 10 Stunden in Zügen und auf dem Bahnhof zu verbringen.

    Es gibt so dem Umgangsrecht keine klaren gesetzlichen Regelung. Die Eltern sollten allerdings vermeiden, die Wünsche des anderen Elternteils in die Kategorie

    gewonnen-verloren

    einzuordnen, sondern sich immer vor Augen zu halten, dass ein Umgang mit dem anderen Elternteil dem Kindeswohl entspricht.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  81. radi

    erst einmal vielen dank für den kommentar.

    gewonnen verloren … genau das ist der punkt. es geht mir nicht darum, wer obsiegt. ich habe – das kann ich natürlich unwiderlegbar behaupten – mich in der vergangenheit immer, auch gegen meine persönliche überzeugung, weitgehend am willen beider kinder orientiert. im ergebnbis war dann, soweit ich mich erinnere, immer die folge, dass ich und das jeweils betroffene kind, erpresst wurden. druck wurde dabei weitgehend über und auf das dort lebende kind ausgeübt. ich habe nicht vor, mein vorgehen in zukunft zu ändern, möchte aber, und darauf zielte der beitrag, eine art fixpunkt schaffen, von dem aus dann einzelabsprachen getroffen werden können. an einer prozessflut aus rechthaberei bin ich nicht interessiert. ich möchte lediglich den druck aus dem umgang eliminieren.

    ganz nebenbei hat der sohn erklärt, nicht allein reisen zu wollen.

    gibt es nicht doch irgendwo ein urtreil?

    mit besten grüssen – radi

  82. Paula

    Guten Tag Herr von der Wehl,
    ich bin froh, Ihnen über diesen Blog Fragen stellen zu können und danke schon jetzt für Ihre freie Zeit, die Sie dafür einsetzen. Ich beabsichtige, mich von meinem Mann zu trennen und meine beiden halbwüchsigen Kinder mit mir zu nehmen.
    Da ich in den letzten 20 Jahren nicht angestellt berufstätig war, sondern nur zweitweilig stundenweise für meinen Mann gejobbt habe, wird es wohl sehr schwierig (zumindest kurzfristig), eine Tätigkeit zu finden, die uns ernährt. Mein Mann ist seit 1 Jahr selbständig in einer GmbH, die allerdings keine Gewinne abwirft und das wohl auch demnächst nicht tun wird. Er zahlt sich selber nur 900,- €, mehr ist nicht drin. Nach Aufteilung unseres Vermögens wird jeder eine niedrige 6stellige Summe zur Verfügung haben. Ich möchte gerne wissen, ob mein Mann für die KInder und ggf. für einen Zeitraum auch für mich Unterhalt zahlen muss. Für die Kinder ist es wahrscheinlich unstrittig auch aus seinem Vermögen zu zahlen(aber in welcher Höhe?). Wie sieht es mit mir aus, in der ersten Zeit nach der Trennung (meinen Vermögensanteil kann und will ich nicht einsetezn, da ich keinerlei Altersvorsorge habe, weder gesetzl. Rente, noch Lebensversicherung o.ä.)?
    Vielen Dank für Ihre Anwort.
    Herzliche Grüße Paula

  83. Anke

    Hallo Paula,

    ich glaube, ein wenig kann ich deine Fragen beantworten, bin aber kein Jurist.

    Als Unterhaltspflichtiger gegenüber minderjährigen Kindern unterliegt man einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

    Das bedeutet, wenn dein Mann mit seiner GmbH nicht genügend verdient, könnte von ihm verlangt werden, dass er sich in ein besser bezahltes Anstellungsverhältnis begibt und sogar zusätzlich dazu noch Nebenjobs bis zu einer Gesamtarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche aufnimmt. Der Betrag, den er aufgrund seiner Ausbildung und Leistungsfähigkeit maximal erwirtschaften könnte, wird als fiktives Einkommen angenommen. Das fiktive Einkommen minus 900 EUR Selbstbehalt ergeben die Verteilungsmasse, die für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stehen.

    Wie hoch dieses fiktive Einkommen ist, hängt also davon ab, was er in der freien Wirtschaft ansonsten verdienen könnte. In aller Regel lassen sich die Familiengerichte aber auf nichts unter dem Mindestkindesunterhalt ein, es sei denn es bestehen wirklich schwerwiegende Gründe, die ihn daran hindern würden, auf egal welche Weise ein entsprechend hohes Einkommen zu erzielen (z.B. Krankeit, Behinderung).

    Wenn er seine GmbH weiter führen möchte, wird er also aus seinem Vermögen die jeweiligen Mindestunterhaltssätze für die Kinder bezahlen müssen, weil man ihm einfach ein entsprechend hohes fiktives Einkommen unterstellt. Diese Unterhaltszahlungen können ggf. auch über Pfändung rein geholt werden.

    Siehe hierzu die Düsseldorfer Tabelle zu den Mindestsätzen:

    0-5 Jahre: 199 EUR
    6-11 Jahre: 240 EUR
    12-17 Jahre: 295 EUR

    Dazu bekommst du noch das Kindergeld voll ausgezahlt.

    Mit diesen monatlichen Zahlungen von seinem Vermögen dürfte es dann aber für ihn erledigt sein. Du selbst wirst sehr wahrscheinlich mit keinem Unterhalt für dich rechnen können, da dein Mann schon ein Jahr in der GmbH tätig ist und in der Zeit keine Gewinne gemacht hat, und die finanziellen Verhältnisse der Familie des letzten Jahres hierzu herangezogen werden. Für Ehegatten- oder Trennungsunterhalt besteht keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

    Aufgrund deines verfügbaren Vermögens kannst du allerdings auch keine Sozialleistungen beantragen. Siehe hierzu „ALG II“ bei Wikipedia. Erst wenn du bis auf ein paar Tausend Euro alles verbraucht hast, springt der Staat ein. Deinen Vermögensanteil wirst du für deinen eigenen Unterhalt sehr wahrscheinlich genauso einsetzen müssen, wie dein Mann seinen für den der Kinder.

    Um dein Vermögen für deinen eigenen Bedarf nicht einsetzen zu müssen, könntest du es höchstens in einer für ALG II Leistungen nicht zu berücksichtigenden Vermögensart anlegen, die neben bestimmten geförderten Altersvorsorgen z.B. eine von euch selbst bewohnte Eigentumswohnung sein könnte.

    Hierzu lässt du dich am besten von einem unabhängigen Vermögensberater beraten.

  84. Minna

    Sehr geehrter Herr RA,
    ich(Einkommen 750€)wieder verheiratet,mein Ex auch verh. Meine Kinder 12J + 20 J Student (leben bei mir)Meine Frage :
    Ex -Mann bekommt netto 970€ Erwerbslosenrente 70 % Schwerbeschädigt,seine Frau ca 1200 € Einkommen( hat einen eigenen Sohn).Er weigert sich Unterhalt für die Kinder zu zahlen in jeglicher Höhe,Argument: er hätte Ausgaben an Behandlungen und Theraphie ,er müsse nichts bezahlen .ist das so?

  85. RA Thomas von der Wehl

    @ minna

    man könnte hier daran denken, dass der Selbstbehalt nur 770 € beträgt, da der Unterhaltsschuldner keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Ebenfalls könnte überlegt werden, ob dieser Selbstbehalt weiter zu senken wäre, da die Ehefrau eigenes Einkommen hat und so zum Familieneinkommen beiträgt. Hier kommt aber in Spiel, dass die Ehefrau ein eigenes Kind hat.

    Inwieweit der Kindesvater dann Sonderausgaben geltendmachen kann, kann ich nicht beurteilen. Es wird diese Ausgaben für Behandlungen und Therapie jedenfalls nachweisen müssen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  86. Minna

    Sehr geehrter Herr RA,
    vielen Dank für die schnelle Antwort
    Mein Ex wird sicher geforderte Nachweise erbringen er nannte eine Summe von ca.250-300€ fürTherapie u.s.w.er sagte mir er hätte Pflegestufe 1,(Papier ist geduldig).Letztendlich habe ich weniger Einkommen( wo ist mein Selbstbehalt ?)als er und leiste meinen Teil des Unterhaltes mehr als genug, teilweise auch durch meine Ehemann der nur mir gegenüber Unterhaltspflichtig ist,die Konseqenz wäre ,die Kinder verhungern ,wenn ich mich auf meinen Selbstbehalt berufe .Kann mein Ex sich wirklich wirklich völlig raushalten,ich kanns nicht glauben.

    mit freundlichen Grüßen

  87. Anke

    @Minna

    „wo ist mein Selbstbehalt?“

    Dein Selbstbehalt entspricht dem Sozialhilfesatz nach Hartz IV da du mit deinen Kindern zusammen lebst und damit die Richtlinien für Bedarfsgemeinschaften gelten.

    Das ist vom Gesetzgeber so beabsichtigt, dass die jenigen, die sich im Rahmen der Familie nicht ihrer Zahlungspflicht entziehen können (die Wohnung und Nahrungsmittel für Menschen mit denen man zusammen lebt müssen einfach bezahlt werden) für ihre Familienmitglieder aufkommen anstelle des Staates. Man möchte dich hier ausbeuten.

    Der Staat springt dann ein, wenn für die gesamte Bedarfsgemeinschaft die Hartz IV Sätze unterschritten werden.

    „die Kinder verhungern, wenn ich mich auf meinen Selbstbehalt berufe.“

    Die Kinder dürfen halt einfach nicht bei dir wohnen (keine Bedarfsgemeinschaft), dann hast du auch deinen Selbstbehalt, auf den du dich berufen kannst. Kinderheim wäre hier also die Lösung oder die Kinder zu deinem Ex-Mann geben!

    Sauer auf deinen Ex-Mann zu sein, finde ich hier auch unangebracht, denn was du hier von ihm forderst ist, dass er auf Kosten seiner Gesundheit Unterhalt für seine Kinder zahlen soll, anstelle dass du dich hierfür an den Staat wendest, der für den Ausgleich dieser finanziellen Lücke der eigentlich Verantwortliche ist.

    Im Ernstfall kann solch ein Vorgehen wie das hier vorgeschlagene (Selbstbehaltssenkung) einem Menschen das Leben kosten, weil eben nicht alle lebensnotwendigen Medikamente von den Krankenkassen bezahlt werden, bspw. die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, was per se ja keine Aussage über ihre mögliche Lebensnotwendigkeit macht, sondern nur über ihre Ungefährlichkeit.

  88. Minna

    Hallo Anke

    der Staat springt nicht bei uns ein ,da mein jetziger Ehemann ca 1800 € verdient,wir bekommen keinerlei Zuschuß ,weil sein Gehalt angerechnet wird.Was eigentlich rechtswidrig ist, da er den Kindern gegenüber keinen Unterhalt schuldet. Er soll bezahlen ,aber die Kinder werden nie( im Alter evtl.) für ihn zahlen müssen, es wird also nur genommen.Es wurde dabei nicht berücksichtigt das mein Mann noch Altlasten in beträchtlicher Höhe abzuzahlen hat , also ihm sein Gehalt nicht in dieser Höhe zur Verfügung steht.Mein Mitleid für meinen Ex hält sich in Grenzen,aufgrund der knappen finanziellen lLage kann ich mir keine Berufsunfähigkeitsvers. leisten( bin 1962 geboren).D.h. arbeiten bis zum umfallen,im Ernstfall 440 € Rente, was ist mit meiner Gesundheit?Beide wollten Kinder ,also müssen auch beide Abstriche hinnehmen um sie großzuziehen.

  89. Anke

    @Minna

    das ist halt die Bedarfsgemeinschaft, über die auch dein Mann herangezogen wird.

    Wenn ich hier allerdings jetzt rechne, dann hat die Familie deines Ex-Mannes ein Netto Einkommen von 2170 EUR bei einem Kind und deine Familie ein Netto Einkommen von 2550 EUR bei zwei Kindern. Seine Frau steht zu euren Kindern in genau dem selben familiären Verhältnis wie dein Mann zu deinen Kindern.

    Zieh mal die Unterhaltsforderungen, die du dir so vorstellst, von seinem Familien Netto ab und rechne sie auf euer Familien Netto drauf, und schau dir an, welche Differenzen da entstehen und ob du das in Ordnung fändest, wenn du in seiner Situation wärest.

    Wenn du Unterhalt von deinem Ex-Mann forderst, dann tust du ja auch nichts anderes, als das Geld über die Bedarfsgemeinschaft von seiner Frau zu holen, genau das also, was du deine eigene Familie betreffend nicht in Ordnung findest.

  90. Caro

    Sehr geehrter Herr RA,
    seit fast 2 Jahren beziehe ich Teilrente, seit Oktober bin ich krankgeschrieben. Der Antrag auf Vollrente ist gestellt. Da ich mich scheiden lassen möchte, meine Frage: gibt es eine Möglichkeit trotz Änderung des Gesetzes am 01.09.2009 noch vom Rentnerprivileg zu profitieren? Mein Mann (verheiratet seit 20 Jahren) hat sehr viel weniger Rentenansprüche als ich.
    Lt. tel. Auskunft werde ich genau ab 01.09.2009 die volle Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Unterlagen dazu gekomme ich im Mai.
    Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
    MfG
    Caro

  91. RA Thomas von der Wehl

    @ caro

    lesen Sie bitte dazu

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/03/30/wer-sollte-sich-sofort-scheiden-lassen-stand-maerz-2008/

    besonders den Zusatz.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  92. Road-Runner

    Die von mir geschiedene Mutter unserer Kinder lebt mit ihnen in Spanien. Sie macht nun für Schulbücher, Medikamente und ärztliche Behandlungen (die in Deutschland kostenlos wären) Sonderbedarf geltend. Ich habe ohnehin für den Umgang mit den Kindern relativ hohe Kosten. Muss ich mich nun auch noch an Kosten beteiligen, die nicht entstanden wären, wenn sie nicht nach Spanien umgezogen wäre?

  93. Sandra

    Hallo,

    ich bin seit 2 Jahren geschieden, aus der Ehe ging ein Kind hervor. Bei Eheschließung wurde der Name des Mannes als Familienname angenommen, also heißt mein Sohn wie mein Mann (Maier). Nach der Trennung / Scheidung habe ich meinen Mädchennamen wieder vor den Familiennamen gestellt, habe jetzt also einen Doppelnamen: Müller-Maier. Jetzt bin ich in einer neuen Partnerschaft, wir erwarten ein Kind und ich beabsichtige den Namen meines Exmannes Maier abzulegen, so dass ich nur noch Müller heiße. Mein Sohn ist dann aber namentlich total abgetrennt von mir und der Vater stimmt einer Namensänderung auf Müller nicht zu. Kann ich den Namen des Kindes mit Zustimmung des Vaters auf Maier-Müller umstellen lassen? Falls nicht, macht es Sinn gerichtlich vorzugehen, da es meiner Meinung nach um das Wohl des Kindes geht (er soll sich durch die neue Partnerschaft und den neuen Zuwachs nicht schon allein durch den komplett anderen Namen abgetrennt fühlen).

    Vielen Dank,
    Sandra

  94. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    ich denke, nur im Falle der so genannten Einbenennung, also wenn Sie wieder geheiratet haben und das Kind den neuen Familiennamen haben soll, bestünde eine Chance der Namensänderung.

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  95. tanny

    Hallo,

    mein Mann hat aus 1. Ehe 2 Kinder 15 und 18 Jahre, die 18 jährige geht weiterhin zur Schule.
    Da ab volljährigkeit von beiden Elternteilen das
    Nettogehalt zusammen gezogen wird. Rutscht mein Mann nun höher in die DT, sein Exfrau geht allerdings nur Teilzeit arbeiten. Kann man nicht nun sagen, die Kinder sind alt genug, sie kann Vollzeit gehen, immerhin wird das schon von alleinerziehenden Müttern verlangt, wenn das Kind 3 ist und einen Betreuungsplatz haben. Wird eigentlich das Gehalt ihres jetzigen Mann mitangerechnet?
    Dann hat mein Mann hintenrum erfahren, das seine 18j. Tochter einen Nebenjob hatte 1 Jahr lang. Meiner Mutter sagte sie, sie hätte 400€, meiner Schwiegermutter 200€ und ihrem RA sagte sie sie hätte im Jahr 800€ verdient, allerdings hat mein Mann noch keine einzige Verdienstbescheinigung von ihr gesehen.
    Ist sie meinem Mann nicht verpflichtet Bescheid zu geben, das sie einen Nebenjob hat?
    Macht sie sich nicht damit strafbar, könnte der KU somit entwirken?
    Die Tochter hat zwar zur Zeit keinen Job, ist aber auf der Suche, ich gehe davon stark aus, das sie dem Vater das wieder nicht meldet, was passiert eigentlich, wenn mein mann zu viel KU bezahlt, ist es nun futsch oder kann er mit verrechnet werden?

    Danke

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ tanny

    ich habe den Sachverhalt nicht ganz verstanden. Sie haben geschrieben, die volljährige Tochter geht zur Schule und gleichzeitig, dass sie keinen Job habe. Volljährige Kinder haben nur dann noch einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Schul oder Berufsausbildung befinden. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Volljährige selbst ihren Lebensunterhalt sorgen. Grundsätzlich wird auch die Mutter vollschichtig arbeiten müssen, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

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  97. Stefan

    Hallo Herr von der Wehl,

    lt. meinen Recherchen (und das was ich in diesem Blog gelesen habe) kann ich bei Unterhaltszahlungen an meine Frau (keine Kinder vorhanden) einen Selbstbehalt von 1.000 € beanspruchen. Ich wohne in meinem eigenen, schuldenfreien Haus, das Haus wurde vor der Ehe angeschafft und war auch vor Eheschließung schuldenfrei. Kann das mietfreie Wohnen im eigen Haus den Selbstbehalt unter diese 1.000 € Selbstbehalt „drücken“ oder steht mir dieser Selbstbehalt grundsätzlich zu?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Gruß
    Stefan

  98. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    der Selbstbehalt wird aufgrund einer selbst genutzten und schuldenfreien Immobilie nicht gesenkt.

    Aber:

    wenn ein Unterhaltsschuldner in einer eigenen Immobilie lebt, wird ihm ein Wohnwert zugerechnet. Bitte geben Sie in diesem Block oben in der Suchfunktion den Begriff „Wohnwert“ ein und suchen dort nach den entsprechenden Artikeln.

    Es wird also ihr Einkommen fiktiv um einen Wohnwert erhöht und damit wird sich der denkbare Unterhaltsanspruch auch erhöhen.

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  99. wohnwert

    meine frau und ich haben eine eigentumswohnung gekauft die noch 15 jahre abbezahlt werden muss was kann mann da machen oder wie geht das aus ich möchte nicht aus der wohnung raus

  100. RA Thomas von der Wehl

    @ wohnwert

    Ich weiß nicht, welches konkret Ihre Frage ist.
    Wenn die Eheleute gemeinsame hälftige Eigentümer einer Immobilie sind und einer diese Immobilie zu Alleineigentum übernehmen möchte, wird er sich mit dem anderen über die Konditionen einigen müssen. Zunächst wäre festzustellen, inwieweit die Immobilie noch belastet ist und welches ihr derzeitiger Marktwert ist. Sollten die Belastungen über dem Marktwert liegen, wäre der ausscheidende sicherlich damit einverstanden, seinen Anteil an den anderen (kostenfrei) zu übertragen. Sollten die Belastungen aber geringer sein als der Marktwert, wird der übernehmende den ausscheidenden irgendwie auszahlen müssen, damit dieser ihn seinen Eigentumsanteil überträgt.

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  101. vivi

    Hallo !

    Hier ist meine Frage :
    Bekommt die Ex-Frau eines Beamten – nach dem Tod des Beamten – einen Unterhaltsbeitrag nach § 22 BeamtVG, wenn der Versorgungsausgleich für den Fall der Scheidung durch Ehevertrag ausgeschlossen wurde ?
    Hintergrund meiner Frage : Eine Freundin von mir ist von einem Beamten geschieden. Durch Ehevertrag haben sie für den Fall der Scheidung den Versorgungsausgleich ausgeschlossen und auf die Zahlung eines Unterhalts verzichtet. Jetzt fragt sich meine Freundin, ob sie beim Tod ihres Ex-manns trotzdem eine Art „Witwengeld“ bekommen kann.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe !

    MfG

  102. RA Thomas von der Wehl

    @ vivi

    die Frage kann ich nicht beantworten und mir fehlt im Moment die Zeit, dies zu recherchieren. Ich würde direkt bei dem Versorgungsträger anfragen.

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  103. Ratsuchend

    **Hallo Herr von der Wehl, nochmal vielen Dank für Ihre tollen Informationen auf dieser Seite.** Ich hätte folgende Frage: Wie hoch (oder gibt es überhaupt einen Unterhaltsanspruch) wäre der Unterhalt für die Ex-Frau nach der Scheidung (vorauss. 02/10) in folgendem Fall: Gemeinsame Kinder 2 (Alter 4 und 6) beide ganztags im Kindergarten. Die Ex hat während der Ehe bereits Teilzeit gearbeitet. Für die Kinder wird der volle Regelsatz bezahlt und auch sie bezieht aktuell Trennungsunterhalt (nicht zu wenig!). Hat die Ex-Frau nach der Scheidung noch Anspruch auf Unterhalt und falls ja, wie würde der berechnet? Vielen Dank für eine Hilfestellung.

  104. RA Thomas von der Wehl

    @ ratsuchend

    die Frage lässt sich so nicht beantworten. Dazu wäre die gesamte Situation der Familie und der Verlauf der Ehe Zu beleuchten. Es wäre zu klären, ob ehebedingte Nachteile vorliegen und wie die Betreuungssituation der Kinder speziell ist. Grundsätzlich würde ich jedoch sagen, dass bei dem Alter der Kinder eine vollschichtige Tätigkeit der Kindesmutter noch nicht erwartet werden kann.

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  105. Fragenstellerin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe folgende dringende Fragen:

    Mein Mann ist für zwei Kinder (12 und 14) aus erster Ehe unterhaltspflichtig (nicht für die Ex-Frau), für unser gemeinsames Kind (2) und mich, da ich z.T. nicht berufstätig bin.
    Er zahlt derzeit monatlich 800 Euro für die zwei Kinder und die Ex-Frau bekommt zwei Kindergelder. Es wurde nie richtig berechnet, doch das müssen wir jetzt dringend tun.
    Wie berechnet sich das bereinigte Nettoeinkommen – wird der mir und dem gemeinsamen Kind zustehende Unterhalt dazu vom Nettoeinkommen abgezogen oder nur die Dinge wie priv. Krankenversicherung, RV, etc.?

    Wird auch die priv. Krankenversicherung für unseren Sohn und die gesetztl. KV für mich abgezogen oder nur die meines Mannes?

    Wie viel Unterhalt steht mir als Ehefrau zu?

    Empfehlen Sie die Berechnung durch einen Anwalt oder ist es einfach genug, dass wir es selbst berechnen können, wie hoch der tatsächliche Unterhalt für die zwei Kinder sein muss?

    Ganz herzlichen Dank im Voraus sagt die

    Fragenstellerin

  106. Anke

    Da dein Mann kein Mangelfall zu sein scheint, finde ich nicht dass ihr selbst zu viel Bimborium um die Unterhaltsfestlegung machen solltet, dabei könnte am Ende sonst noch ein Titel bei raus kommen der dann irgendwann wieder mit Kosten verbunden geändert werden muss.

    Der Mindestunterhalt (Zahlbeträge) der Düsseldorfer Tabelle 2009 für die drei Kinder beträgt 295 EUR + 295 EUR + 199 EUR = 789 EUR, den kann er also zahlen.

    Alles was ihr tun müsstet ist jetzt noch die Stufe anhalt des bereinigten Nettos herauszufinden. Google hierzu mal nach „unterhaltsrichtlinien der OLG“, dort ist genau aufgelistet was zur Bereinigung des Einkommens alles herangezogen wird.

    Dir steht kein Unterhalt zu, der die Unterhaltsansprüche der Kinder reduzieren würde, weil du erst im zweiten Rang kommst nachdem alle Ansprüche der Kinder vollständig bedient wurden.

    Zur Bereinigung herangezogen werden die private KV deines Mannes, die Rentenversicherung aber auch Fahrtkosten zur Arbeitsstelle und andere berufsbedingte Aufwendungen sowie in begrenztem Umfang Altersvorsorge Maßnahmen.

    Die private KV eures Sohnes müsste meiner laienmäßigen Meinung auch noch reingerechnet werden, weil diese Kosten als Folge der privaten Versicherung deines Mannes entstehen, es sei denn euer Sohn könnte bei dir gesetzlich mit familienversichert werden.

    Die Kosten deiner Krankenversicherung kommen gemeinsam mit dir erst im 2. Rang und können vernachlässigt werden.

    Herr von der Wehl empfielt natürlich die Berechnung durch einen Anwalt (weil sich die monatlichen Beträge summieren und sich das lohnen würde/könnte). Meiner Meinung nach kommt es darauf an, wie gut ihr selbst mit der Berechnung und dem Herausfinden der richtigen Stufe zurecht kommt, ihr könnt auch kostenfrei das Jugendamt beauftragen. Ist denke ich Könnens- und Geschmacksfrage.

    Ihr solltet ansonsten aber froh sein keinen Titel zu haben und dass euch die Ex-Ehefrau vertraut, zuverlässig den Unterhalt zu zahlen. Das ist viel Wert und das sollte man durch Streitigkeiten und Erbsenzählerei nicht aufs Spiel setzen.

  107. Minus

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich brauche dringend einen Rat. Neben vielen anderen Aktionen hatte meine Ex-Frau meine Unterschrift bei einer Ratenzahlungsvereinbarung gefälscht und ist wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Auf Raten meines RA habe ich die Unterhaltszahlung für sie eingestellt, für mein Kind natürlich weiterhin gezahlt. Das Gericht hat keine Verwirkung akzeptiert und ihr den Unterhalt auch noch rückwirkend zugesprochen. Ich wollte in Berufung gehen, das OLG hat aber mangels Erfolgsaussicht keine Prozesskostenhilfe bewilligt, so daß ich nichts weiter unternommen habe. Mein RA hat aber nicht meine Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vorgelegt, sondern man ist von meinem alten EK ausgegangen. Mein Gehalt hat sich verringert und mein Selbstbehalt wird schon mit dem Kindesunterhalt und einer prägenden Belastung unterschritten. Ich bin einfach nicht in der Lage den Unterhalt und für die rückwirkende Zahlung aufzukommen. Kann ich jetzt trotzdem nochmal Prozesskostenhilfe beantragen um eine Abänderungsklage einzureichen. Der Anwalt meiner Ex droht mit Zwangsmaßnahmen. Ich werde jetzt einen Teil bezahlen, aber mehr ist nicht drin. Ich glaube ich war einfach zu leichtgläubig, daß ich mit einer Verwirkung durchkomme.
    Ich würde Ihnen sehr für einen Rat danken!!!

    Minus

  108. RA Thomas von der Wehl

    @ minus

    einen seriösen Rat kann ich Ihnen mangels vieler wichtiger Details des Falles nicht geben. Eine Abänderungsklage kommt vielleicht in Betracht, möglicherweise ist sie aber auch präkludiert, was ihr Anwalt ihnen erläutern müsste.

    Eine abschließende Idee wäre nur die private Insolvenz.

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  109. Theo

    Hallo, ich habe eine Frage zur Zustellung der Scheidungsklage, die wahrscheinlich in meinem Fall unmöglich sein wird, da ich den Aufenthaltsort meiner Frau weder kenne noch herausfinden kann.

    Meine Frau, deutsche Staatsbürgerin nach Einbürgerung 2004, hat mich 2005 verlassen. Geheiratet wurde 1996 in Nigeria, in Deutschland aber ein Familienbuch ausgestellt. Meine Frau ist seit 2005 in Deutschland nicht mehr gemeldet, ich habe keine Ahnung in welchen Ländern sie inzwischen gelebt haben mag und wo sie jetzt lebt. Im Grunde weiß ich nicht einmal, ob sie noch lebt. Der letzte Telefonkontakt (ich wusste nie, aus welchem Land sie angerufen hat) liegt Jahre zurück.

    Einem äußerst vagen und unzuverlässigem Hinweis zufolge soll sie möglicherweise wieder in Nigeria, ihrer alten Heimat leben. Zu ihrer afrikanischen Familie habe ich überhaupt keinen Kontakt, ich habe nur eine 15 Jahre alte Adresse ihrer Mutter, die aber auch vor Jahren, als meine Frau und ich noch zusammen lebten, umgezogen ist, ohne dass ich die neue Adresse erfahren hätte.

    Es ist mir also unmöglich den Aufenthaltsort meiner Ehefrau rauszufinden oder auch nur das Land, in dem sie jetzt lebt. Ich kenne niemanden, den ich fragen könnte. Es lebt zwar eine Tochter meiner Frau in Deutschland, die hat den Kontakt zu ihrer Mutter aber schon vor etwa acht Jahren abgebrochen und zu mir seit einigen Jahren ebenfalls vollständig.

    Nun möchte ich mich endlich scheiden lassen. Was wird von wegen Zustellung der Klage passieren? Öffentliche Zustellung durch Aushang im Amtsgericht, oder wird das deutsche Gericht verlangen, dass ich erst sicherlich absolut zwecklose Briefe, um vielleicht den Verbleib der Mutter rauszufinden, nach Nigeria schicke?

    Oder was muss ich sonst tun? Muss ich versuchen ihre Tochter ausfindig zu machen, um zu versuchen sie nach der Adresse der Mutter zu fragen? Möglicherweise würde ich Jahre vergeblich auf Antwort warten.

    Wird das Gericht wohl akzeptieren, dass ich die Adresse meiner Frau nicht herausfinden kann? Oder kann ich mich nicht scheiden lassen, wenn die Frau schlicht verschwunden ist?

    Mit freundlichen Grüßen

  110. lillifee

    lillifee

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    bei der Scheidung wurde ein Vergleich geschlossen, in dem mir (obwohl 25 Jahre verheiratet und 3 Kindern) nur ein Unterhalt für 5 Jahre gwährt wird. Ich bin nach ajhrzentelanger Hausfrauentätigkeit wieder berufstätig, bin aber nun so erkrankt, dass ich um meinen Arbeitsplatz fürchten muss. Die Krankheit war auch schon während meiner Ehe ausgebrochen. Kann ich in Anbetracht meiner Erkrankung eine Änderung des Vergleichs oder eine Verlängerung des Unterhaltes bewirken?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!!

  111. sonderbar

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe in diesem Monat mein Abitur gemacht und werde vermutlich in ein paar Monaten als aupair ins Ausland reisen. Für welchen Zeitraum muss mir mein Vater nach dem Abitur noch Unterhalt zahlen? Gibt es da eine Übergangsregelung ? Vielen Dank im Voraus!

  112. RA Thomas von der Wehl

    @ sonderbar

    Übergangsfristen gibt es in diesem Bereich nur, wenn sich eine Schul-oder Berufsausbildung unmittelbar an das Abitur anschließt. In diesen Fällen sprechen die Gerichte dann von Übergangsfristen von bis zu 3 Monaten. Da dies bei ihnen nicht der Fall ist, würde ich sagen, dass mit Schulabschluss der Unterhaltsanspruch zunächst erlischt.

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  113. RA Thomas von der Wehl

    @ lilifee

    Sie müsse in dieser Frage bitte mit dem Rechtsanwalt besprechen, der Sie bei dem Abschluss des Vergleiches beraten hat. Mir fehlen hierzu viele Hintergrundinformationen.

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  114. sowamola

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich bin seit September 2007 rechtskräftig geschieden. Ein Vermögensausgleich hat bisher nicht stattgefunden. Und es gäbe einiges auszugleichen. Hauptsächlich geht es um die während der Ehe gegründete Firma, eine GmbH. Mein Ex-Mann ist alleiniger Geschäftsführer und besitzt 90 % der Firmenanteile besitzt, ich bin mit 10 % beteiligt. Ein Einzelunternehmen, das auf seinen Namen läuft und Immobilien gehören ebenfalls zum Vermögen. Zunächst habe ich noch an das Märchen einer einvernehmlichen Lösung geglaubt, bisher wurde ich aber nur vertröstet. Mit Hilfe des (bis zur Scheidung gemeinsamen) Steuerberaters wurde eine handschriftliche Vermögensaufstellung erarbeitet. Der Firmenwert der GmbH wurde lt. Stb. nach dem Stuttgarter Verfahren errechnet. Mein Ex-Mann behauptet nun, die angegebenen Zahlen wären illusorisch und hätten keine Bedeutung, obwohl ich davon überzeugt bin, dass der Stb. seinen Mandanten sicher nicht reich gerechnet hat. Ich habe ihm deshalb vorgeschlagen, die ‚richtigen‘ Zahlen vorzulegen, darauf reagiert er aber nicht. Er sagt, ich hätte schließlich Zugang zu den Unterlagen und könne selber rechnen. Ich arbeite noch immer ganztags in seiner Buchhaltung. Kann ich ihn gerichtlich zur Auskunft zwingen? Er ist der Auffassung, dass ich sämtliche Vorgänge und Vermögenswerte aufgrund meiner Tätigkeit kenne und es treuwidrig wäre, Auskunftsansprüche geltend zu machen.
    Da der Streitwert recht hoch ist und ich meine gesamten Ersparnisse opfern müsste für eine Klage, wäre ich Ihnen für Ihren Rat sehr dankbar. Ist er zur Auskunft verpflichtet?

    Mit freundlichen Grüßen
    sowamola

  115. RA Thomas von der Wehl

    sowamola

    suchen Sie dringend (sofort) einen Fachanwalt für Familienrecht auf. Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist in wenigen Wochen verjährt!!!!!!!!

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  116. sowamola

    ich weiss, Verjährung drei Jahre nach Rechtskraft… Trotzdem danke für die schnelle Antwort!
    Ohne Klage wird nichts passieren, aber ohne den richtigen Anwalt auch nicht. Habe bereits zwei Versuche hinter mir. Ausser Spesen nichts gewesen. Man hat mir zu einer Stufenklage geraten. Kostet vorab ca. 15 Tsd.
    Wie schätzen Sie meine Chancen ein? Kann mein Ex mit dem ‚treuwidrig‘ sich vor der Vermögensaufstellung drücken? Wie soll ich denn das Vermögen beziffern, wenn er alles als illusorisch abtut? Wir leben auf dem Land und ich kenne nur einen Anwalt, dem ich blind vertrauen würde, der arbeitet allerdings für die Firma und käme in einen Interessenkonflikt…
    MfG
    sowamola

  117. RA Thomas von der Wehl

    @ sowamola

    dass mit den 15.000 € kann ich kaum glauben. Eine solche Rechnung habe ich als Vorschussrechnung noch nie geschrieben. Es gibt inzwischen für diese Fälle auch die Möglichkeit der Erfolgshonorare, die dann im Erfolgsfalle allerdings deutlich höher liegen als die gesetzlichen Honorare und sich prozentual an dem erfolgreich eingeklagten Betrag orientieren.

    In welcher Gegend die leben sie?

    Antworten Sie bitte an info@vonderwehl.de

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  118. Petra

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich bin seit knapp 2 Jahren wieder verheiratet. Mein Mann zahlt Schulden ab ans Finanzamt und an das Jugendamt (Kindesunterhalt), Ich selber unterstütze meine studierende Tochter (vom Bafög-Amt vorgegebener Betrag). Ich arbeite aus gesundheitlichen Gründen halbtags.
    Jetzt hat mein Mann einen Fragebogen bekommen vom LWL bezüglich Eingliederungshilfe für seine Ex-Frau (für die er nie Unterhalt zahlen musste).
    Meine Frage: wird hier auch mein Verdienst herangezogen? Werden die Rückzahlungsraten seiner Schulden berücksichtigt?
    Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Petra

  119. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    der Verdienst der Ehefrau hat bei der Berechnung des Unterhaltes für die Ex Ehefrau in der Regel keine Bedeutung. Es kann allenfalls in Einzelfällen mal zu einer Reduzierung des Selbstbehaltes kommen. Inwieweit die Schulden Bberücksichtigung finden, kann ich nicht sagen.

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  120. Petra

    Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort!
    Liebe Grüße
    Petra

  121. Susanne

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe schon mal ein mail an Sie geschickt, das war aber abgebrochen. Meine Frage ist, kurz gesagt, die: wenn ich als Deutsche in New York einen Niederländer geheiratet habe, wir diese Ehe nur in den Niederlanden, wo wir zu der Zeit beide gelebt und gearbeitet haben, registriert haben, dort auch ordnungsgemäss geschieden worden sind, müssen wir die Ehe auch noch in New York scheiden lassen?

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort, weil wir beide da nichts falsch machen wollen. Wenn einer von uns beiden nochmals heiraten möchte, soll es da keine Hindernisse geben.

    Mit freundlichen Grüssen,

    Susanne Winnacker

  122. Regina

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe eine Frage bzgl. Unterhaltszahlungen bei Selbstständigkeit und Gründungszuschuss.
    Mein Ex hat vor ein paar Jahren seinen gut bezahlten Job aufgegeben und bei seinen Eltern als Angestellter angefangen. Jetzt wurde ihm von seinen Eltern gekündigt wegen Geschäftsaufgabe. Er war ein Monat als arbeitslos gemeldet, was für den Gründungszuschuss voraussetzung ist, und ist jetzt nicht mehr Zahlungsfähig. Welche Möglichkeiten habe ich um an den Unterhalt für meinen Sohn trotzdem dran zu kommen. Mit dem Beistand beim Jugendamt komme ich nicht weiter. Diese sind, so wie ich meine Erfahrungen gemacht habe, nicht wirklich kompetent und nehmen einfach alles so hin. Bestes Beispiel hierzu war, dass diese einfach dem 100 % Regelsatz ohne meine Zustimmung zustimmen. Müssen diese nicht einen wenigstens davon unterrichten? Aber dies ist ein Thema für sich.
    Ich finde alles sehr merkwürdig, weil auch die Wohnung die über den Geschäftsräumen sich befindet ebenfalls angeblich ihm gekündigt wurde, er aber trotzdem dort noch gemeldet ist und dort auch noch wohnt. Die Eltern arbeiten dort wohl auch noch, so wie mir erzählt wurde. Ich finde es ärgerlich das er mit seinem Sohn nichts zu tun haben möchte und sich ständig vor den Unterhaltszahlung drücken kann. Mein Sohn musste ich mittlerweile vom Sport abmelden und die Nachhilfestunden einstellen weil es sonst finanziell für mich nicht tragbar wäre.
    Es wäre schön, wenn ich hier evtl. einen Tipp bekommen könnte, wie ich hier an den Unterhalten kommen könnte, zumidest für einen Teil.
    Mit freundlichem Gruß
    Regina

  123. bernd

    Hallo Herr von der Wehl,

    bin seit 3 Jahren geschieden und möchte wieder Heiraten. Meine Tochter (18 will studieren) lebt bei mir, mein Sohn (14 mit ADS) bei der Mutter. Unterhalt bezahle ich für den Sohn, bekomme keinen für die Tochter. Ehegatenunterhalt muß ich keinen bezahlen, da ich 5€ über den Selbstbehalt liege. Meine Ex ist Arbeitslos und bekommt keine Job ( schon seit 5 Jahren ). Kann es möglich sein, dass ich nach einer Heirat und einer geänderten Steuerklasse Unterhalt an meine Ex bezahlen muß? Meine Lebensgefährtin hat eine eigenen Hausstand (denn Sie auch nach der Heirat, wegen der Kinder, behalten will ), einen Halbtagsjob, keine eigenen Kinder und ein bezahltes Wohneigentum.
    Da ich immer wieder gesagt bekomme, dass dieses eine eigenartige Zusammenstellung ist, hoffe ich über diesen Weg ein paar Auskünfte zu bekommen. Für meine Gutmütigkeit und Dummheit habe ich viel Geld bei meiner Scheidung bezahlt. Möchte eine neue Ehe nicht mit einem schlechten Beigeschmack beginnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernd

  124. RA Thomas von der Wehl

    @ bernd

    Die Gefahr einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber der geschiedenen Frau ist zwar theoretisch da, diese würde ich aber nicht als sehr hoch bewerten.

    Der Steuervorteil einer neuen Ehe könnte allerdings zu einem erhöhten Kindesunterhalt führen, wenn dadurch eine andere Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle erreicht wird.

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  125. Antje

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit über 8 Jahren geschieden. Der damalige Versorgungsausgleich wurde ausgesetzt (war mir bis heute nicht bekannt).

    Nun wurde dieser wieder aufgerollt aufgrund des neuen Gesetzes und ich bekam Post vom Familiengericht. Dem Anschreiben beigefügt war der Versicherungsverlauf meines Ex-Mannes – ein aktueller Versicherungsverlauf bis 10/10 ! Ich kann davon ausgehen, dass auch er meinen aktuellen Versicherungsverlauf bekommen hat und nun auch persönliche Dinge von mir weiß (längere Krankheiten, Mutterschutz).

    Daraufhin rief ich beim Familiengericht an, dass dies eine Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes bedeutet – sie schoben den Fehler auf die Deutsche Rentenversicherung, die ihnen den kompletten Versicherungsverlauf zugesandt hatte. Bei der Deutschen Rentenversicherung konnte man mir auch nicht weiterhelfen; ich solle doch eine offizielle Beschwerde verfassen.

    Meine Befürchtung ist aber, dass diese Beschwerde nichts bringen wird. Bin ich etwa die Einzige, die hiermit ein Problem hat??? Lohnt es sich, hier einen Anwalt einzuschalten?

    Vielen Dank für eine Info.

    Mit freundlichen Grüßen
    Antje

  126. RA Thomas von der Wehl

    @ antje

    Mir war dies nie als Problem bewusst. Ich habe bislang auch keinen Mandanten gehabt, der sich über dies Prozedere beschwert hat. Ich gebe Ihnen aber recht, dass darüber nachzudenken wäre. Ob ein Anwalt ihnen dabei helfen kann und muss, müssen Sie allerdings selbst entscheiden.

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  127. ruhigesee

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
    mein Mann ist ausgezogen, beide Kinder (10 und 12) leben bei mir. Bis zur Klärung will er Unterhalt zahlen wobei er die Hälfte des Kindergeldes abzieht. Er wird die Kinder nur jedes 2. Wochenende nehmen. Reicht dies um das Kindergeld zu kürzen?
    Ich selbst bin wegen Unfallfolgen (GdB 80%)nicht mehr erwerbstätig, brauche aber für die Kinderbetreuung Unterstützung. Ist diese mit dem Unterhalt abgegolten?
    Nach der Trennung bin ich jetzt für alle Fahrten der Kinder – und das sind nicht wenig (Schule,Therapien,Behandlungen) zuständig. Dies hat vorher mein Mann übernommen, da er ein Dienstfahrzeug hatte. Sind auch diese Aufwendungen in dem Unterhalt nach Tabelle abgegolten?
    Ich bedanke mich bereits im voraus für Ihre Mühe.
    ruhigesee

  128. RA Thomas von der Wehl

    @ ruhigesee

    grundsätzlich ist richtig, dass von den Tabellenwerten der Düsseldorfer Tabelle das hälftige Kindergeld abgezogen wird.

    Ob hier ein Mehrbedarf wegen besonderen Betreuungsbedarfes besteht, kann ich nicht beurteilen.

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  129. Gunter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Bei einer guten Freundin wurde nach knapp 2 Jahren Trennung (ohne Trennungsvereinbarung) das Scheidungsverfahren, dass von ihrem Mann angestrengt wurde, von der zuständigen Richterin abgewiesen, sprich geschlossen, da ihr Mann ein ambivalentes Verhalten an den Tag gelegt hat (Liebesbriefe auf der einen Seite, aber auf Scheidung bei Verhandlung bestehen). Daraufhin ist auch der Anspruch für Trennungsunterhalt der letzten 2 Jahre verloren.
    Die Ehe ist zerüttet. Wenn die Frau jetzt von sich aus die Scheidung einreicht, geht jetzt wieder alles von vorne los? Trennungsjahr, weil faktisch wurde ja damit auch gesagt, dass sie niemals getrennt gelebt hat…auch ist sie seit 2 Jahren arbeitsunfähig, muss sie damit rechnen, dass sie jetzt wieder alles beweisen muss, kann sie sich darauf zurückziehen, dass ja die Haushalte seit 2 Jahren offiziell getrennt sind?

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    Gunter

  130. Trauerweide

    Hallo Herr von der Wehl!
    Zuerst mal ein großes Kompliment an Sie und Ihre Seite! Toll dass es sowas noch gibt!
    Ich lebe jetzt seit 1Jahr in Trennung und kämpfe seit dem für Unterhalt für mich. Wir haben 2 Kinder, die Tochter (10) lebt bei mir, der Sohn (15) bei seinem Vater. Der unterstellt mir mehrere Anstellungen, bei denen ich angeblich 2000€ netto bar auf die Hand verdiene. Ich bin HarzIV Empfänger, und finde trotz etlicher Bewerbungen zur Zeit keinen Job, verdiene also gar nichts. (Auch nicht unter der Hand) Mein Anwalt hatte für 3 der 4 angeblichen Arbeitsstellen Zeugen genannt gehabt, auch für die 4. habe ich einen Zeugen, warum der nicht genannt wurde weiß ich nicht. Letzte Woche wurde meine Klage vom Amtsgericht abgewiesen, mit der Begründung: „Der Antrag ist nicht begründet. Die Antragsstellerin hat gegen den Antragsgegner keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 I BGB. Die Antragsstellerin hat nicht schlüssig zu ihren Einkommensverhältnissen vorgertagen, bzw Für Ihre Behauptungen Beweis angetreten. Sie kann von ihrem getrennt lebenden Ehemann Trennungsunterhalt nur dann fordern, wenn sie nicht in der Lage ist, ihren Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (§ 1361 I,II BGB)
    Was kann ich jetzt tun? Wie groß ist meine Chance vor dem OLG? Ist es sinnvoll gegen das Urteil anzugehen? Ich lebe im Moment wirklich nur von HarzIV und dem Unterhalt meiner Tochter. Er verdient richtig gut und „schmeißt mit Geld nur so um sich“.
    Im Vorraus vielen Dank für Ihre Mühe!
    Trauerweide

  131. RA Thomas von der Wehl

    @ trauerweide

    das hört sich ein wenig nach nicht optimaler Arbeit des Anwaltes an. Schlüssiger Vortrag ist seine Aufgabe. Lassen Sie die Aussichten eines Rechtsmittels von einem anderen (FA f FamR) überprüfen.

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  132. ratlos

    So ging es mir jetzt auch nur die noch kam mit Depressionen durch wärend ich sie bekam!

  133. Pusteblume

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich komme mit einem Anliegen, mit dem ich mich erst seit kurzem auseinander setze, bzw setzen muss.
    Aus meiner 1. Ehe gehen drei Kinder hervor, 20, noch voll berufstätig, ab September wieder Schüler (ABI) danach Studium, Antrag auf BaföG. 18 (bekommt von seinem Vater ca 180,- Euro Unterhlt), FSJ bis zum September, bis jetzt keine Ausbildungsstelle gefunden. Beide leben bei mir. 16 (für ihn bezahle ich über 330,- Euro Unterhalt), Realschüler, lebt bei seinem Vater.
    Nun werde ich in fünf Wochen wieder heiraten. Mein künftiger Mann ist der besser Verdienende ( ca. 700,- Euro Netto mehr als ich). Er hat keinerlei Verpflichtungen.
    Nach dem Gesetz muß ich für den 16 jährigen volles Unterhaltsgeld und für den 18 jährigen die Hälfte bezahlen (bei der Berechnung wird der 16 jährige bevorzugt).
    Ist es gesetzlich vorgeschrieben, welche Steuerklasse ich nehmen muß?
    Es gibt so viel ich weiß zwei Möglichkeiten. Leider kenne ich mich mit den Steuerklassen nicht aus.
    Die erste, wobei mein künftiger Mann, bzw wir beide Steuerlich besser abschneiden, ich aber Netto um einiges weniger verdiene, d.h. weniger Unterhalt für den 16 Jährigen!?
    Die zweite, beide gleiche Steuerklassen, zahlen aber mehr Steuern, der Jüngste bekommt fast den gleichen Unterhalt.

    Können Sie uns helfen uns richtig zu entscheiden? Über Ihre Bearbeitung würden wir uns sehr freuen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Pusteblume

  134. Sonnenblume

    Hallo Herr von der Wehl,
    mein Mann ist im Außendienst tätig und erhält Spesen. Er sagt, sie seien Aufwandsentschädigung und nicht anrechenbar auf den Unterhalt(ca. 550 Euro Pro Monat). Kann man diese zu1/3 auf jeden Fall anrechnen?
    Wir haben beide Riesterverträge, aber sein Anwalt zieht dies nur bei ihm ab. Eine private Unfallversicherung wird bei ihm auch zusätzlich abgezogen, muß er diese nicht vom Selbstbehalt
    zahlen? Für eine kurze Info wäre ich dankbar.
    MfG Sonnenblume

  135. Sonnenblume

    Hallo Herr von der Wehl,
    noch eine Frage:
    Ist es sinnvoller sich vor oder nach einer Scheidung
    auszahlen zu lassen? Falls der Mann in das gemeinsame Haus nach dem Trennungsjahr wieder will?
    MfG Sonnenblume

  136. RA Thomas von der Wehl

    @ sonnenblume

    Hinsichtlich Wesen wird immer nachweisen müssen, dass diese tatsächlich durch den Aufwand aufgebraucht werden. Ansonsten können Spesen durchaus Einkommen sein.

    Eine private Unfallversicherung muss grundsätzlich vom Selbstbehalt beglichen werden. Riesterverträge sind, soweit vorhanden, natürlich bei jedem Ehepartner abzusetzen.

    Die letzte Frage nach der Auszahlung verstehe ich nicht ganz.

    Scheidung tut weh

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  137. Löwenzahn

    Hallo,
    ist ein FSJ gleichzusetzen mit einer Ausbildung? Meine Tochter, 17, macht ab August ein FSJ das nicht Vorraussetzung für ihre spätere Ausbildung ist. (Dient nur zur Überbrückung da sie keine Lehrstelle gefunden hat) Sie erhält hierfür ein Taschengeld in Höhe von 180€, Unterkunftspauschale/Fahrtkosten von 75€ und eine Verpflegungserstattung von 155 €. Sie wohnt bei ihrer Mutter, hat also weder zusätzliche Verpflegungskosten und auch keine Fahrtkosten. Wie berechnet sich hier der Unterhalt? Es gibt noch weitere Kinder, 18 und 14 Schüler. Die Mutter ist nur teilweise berufstätig.
    Vielen Dank :-)) für Ihre Hilfe

  138. Martin

    Hallo Herr von der Wehl!
    Ich habe eine Frage bezüglich der Mietzahlungen und Schäden an einer Wohnung,
    die nach Auszug eines Ehepartners verursacht wurden.
    Ich muß leider etwas ausholen. Der Sachverhalt ist folgender…
    Eine Freunding war bereits verheiratet und hatte einen gemeinsamen Mietvertrag mit ihrem Exmann.
    Nach der Trennung im Juni 2009 ist sie aus der Wohnung ausgezogen. Davor hat sie die Mietkaution sowie die Miete bezahlt.
    Beide standen aber gemeinsaam im Mietvertrag. Nach dem Auszug im Juni 2009 hat die Freundin versucht die Wohnung zu kündigen.
    Da der Exmann kein Geld verdient hat und auch bis heute keines verdient hat der Vermieter einer Kündigung der Freundin nicht zugestimmt.
    Begründung war, der Exmann hat kein Geld.
    Der Exmann hat dem Vermieter mitgeteilt, dass er meine Freundin von allen Verpflichtungen die Wohnung betreffend entbindet.
    Nun wurde der Exmann (nach länglichem Prozess) vom Vermieter im April 2011 aus der Wohnung geklagt.
    Die Kosten dafür und für die Mietrückstände betragen rund 3000€. Der Exmann hat die eidestattliche Versicherung abgegeben.
    Meine Freundin, die ja den Mietvertrag mit unterschieben hatte, wird jetzt vom Vermieter für diese Kosten herangezogen.
    Sie ist schon seit Januar 2011 geschieden.
    Kann es sein, muß Sie zahlen muß? Die Mietkaution wurde natürlich bei den entstandenen Kosten schon verrechnet (1500€)
    Somit hat sie ja eigentlich schon die Hälfte der Kosten getragen. Gibt es da nicht eine Klausel,
    dass nach der Trennung der in der Wohnung verbleibende Partner alleine für alle Schäden und auch für die Miete aufkommen muß.
    Meineserachtens kann es doch nicht rechtes sein, daß sie trotzdem alles zahlen muß oder?
    Danke für ihre Antwort schon im voraus.

  139. izza

    Hallo guten Tag, ich habe diese Frage :
    Scheidung , Versorgungsausgleich.
    Es läuft das Scheidungsverfahren, Versorgungsasgleich wurde durchgeführt, Scheidungstermin hat stattgefunden . Musste abgebrochen werden, weil zum Ende der Verhandlung die Anwältin meines Mannes auf einmal da mit versorgungsausgleich noch was erwirken will,das heisst , weil er schulden hat will sie erreichen, dass er keine Anteile an mich abgeben muss. Es war aber alles schon geklärt sonst wäre es ja garnicht zu dem Scheidungstermin gekommen. Nun jetzt das, alles vertagt. Meine Frage: ist das gesetzlich, dass ich darauf verzichten muss.

    Vielen Dank für eine Antwort

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