Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Dienstag, den 5. Juni 2012OLG Braunschweig: Einem Antrag des nichtehelichen Vaters auf Begründung der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge ist stattzugeben, wenn die Ãœbertragung dem Wohl des Kindes dient. Wenn jedoch eine am Kindeswohl orientierte gleichberechtigte Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern nicht möglich ist und die Mitsorge Streitigkeiten über Kindesbelange nur vermehren würde, widerspricht die Begründung der Mitsorge dem Kindeswohl. […]