Zur Person des Bloggers

Ich bin Rechtsanwalt seit 1991 und Fachanwalt für Familienrecht. Ich arbeite in einer mittelgroßen Kanzlei von Spezialisten und Fachanwälten für verschiedene Rechtsgebiete. Selbst betreue ich fast ausschließlich Mandate im Bereich des Familienrechtes. Seit einigen Jahren biete ich über meine Website „ehescheidung24.de“ die Möglichkeit der Onlinescheidung an.

Mit diesem Blog möchte ich häufig auftretende Fragen beantworten, persönliche Erfahrungen mitteilen, von Ärgernissen berichten und vielleicht ein ganz klein wenig auf die Familienrechtspolitik einwirken. Einige Beiträge sind Zitate von anderen Verfassern oder Quellen, was ich aber auch mit einem Quellenhinweis deutlich machen werde. Diese Zitate geben nicht zwangsläufig meine Auffassung wieder.

Ich hoffe, dass die Beiträge für einige Betroffene hilfreich sein können. Ich freue mich über Kommentare oder Anmerkungen von Betroffenen.

Der Blog kann allerdings nicht ganz persönliche Probleme lösen oder kostenlose Rechtsberatung im Einzelfall sein. Dies wäre sogar gesetzlich verboten. Wer Rat zu speziellen Problemen sucht, wendet sich bitte an das Forum oder einen Fachanwalt für Familienrecht, den er über die Suchfunktion nach Bundesland und Stadt finden kann.

Wer Interesse an der einvernehmlichen Onlinescheidung mit dem Antrag auf Streitwertreduzierung hat, kann mich gern anrufen unter 0431 – 91116.

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Thomas von der Wehl

Fachanwalt für Familienrecht

Alter Markt 1 – 2

24103 Kiel

265 Reaktionen zu “Zur Person des Bloggers”

  1. Frank

    Guten Tag Herr von der Wehl.
    Ich habe da mal eine Frage.Ich habe 2 Kinder und lebe seid 2004 von meiner Frau getrennt und warte immernoch auf die Scheidung,die hoffentlich bald ist.Ich verdiene 1950€ netto mit allem drum und dran ( Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld) hat das Gericht ausgerechnet das ich 2400€ netto monatlich verdiene.Ich zahle 400€ Unterhalt an meine Kinder und 600 € an meine Frau.Ich selber habe im Monat nichts mehr zum Leben da ich noch Schulden von unserem Haus von unserem Auto(was ich zur Arbeit brauche)was wir damals auch zusammen gekauft haben und Versicherung und natürlich auch Miete zahlen mus.Mir bleibt selbst nur 50€ zum Leben.Hätte ich meine Eltern nicht wäre alles schon längst vorbei.Jetzt meine Frage in wie weit andert sich jetzt das neue gesetz für uns Väter?Wielange muss ich noch Unterhalt für meine Frau zahlen?Muss sie arbeiten gehen?Und kann man Urlaubsgeld usw. aus den Berechnungen rausnehmen lassen und sich das in dem Monat teilen wo ich das auch ausgezahlt bekomme.Würde mich echt über antwort freuen.Danke
    Gruss Frank

  2. RAvonderwehl

    Hallo Frank,

    ein echter Härtefall, wie man/Rechtsanwalt ihn leider immer wieder erlebt. Wie lange Sie noch zahlen müssen, hängt von dem ab, was die Richter aus dem neuen Gesetz machen werden. Es wird relativ lange dauern, bis wir erste zweitinstanzliche und damit verlässliche Urteile haben werden. Die Befristung ist völlig unklar. Einige vermuten ca. 1/2 der Ehezeit, aber ich halte dies für Kaffeesatzleserei.

    Ob die Frau arbeiten muss, hängt von einigen Faktoren ab. Grds. ja, wenn die Kinder älter als 3 Jahre sind und gesund sind.

    Das Weihnachtsgeld wird dem Jahresverdienst zugeschlagen und alles dann durch 12 geteilt. Anders geht es nicht.

    p.s. wir reden von der Zeit nach dem 01.07.07 = Unterhaltsreform

  3. Bunnyluna

    Hallo
    Mein Ex-Mann hat noch eine Unterhaltszahlung von 6100,00€ offen. Nach einer Frist von 4 Jahren hat er mir diese nicht gezahlt, daraufhin habe ich den Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Da mein Ex-Mann zum Termin der EV nicht erschienen ist wurde der Haftbefehl ausgesprochen.
    Daraufhin hat mein Ex-Mann seinen Job in Deutschland gekündigt und ist in die Schweiz gezogen.
    Bisher habe ich den lfd. Kindesunterhalt (nach langem auffordern) für meine 3 Kinder in Höhe von 427,00 € über die Lohnpfändung vom deutschen Arbeitgeber erhalten. Jetzt erhalte ich gar nix mehr, weder die offenen Rückstände noch den mtl. Unterhalt. Wie kann ich nun weiter vorgehen.???

    Gruß
    Tanja

  4. RAvonderwehl

    an Bunnyluna:

    sorry, ich bin kein Spezialist im Vollstreckungsrecht mit Auslandsbeteiligung. Entweder kann der deutsche Titel von einem Anwalt mit diesen Spezialkenntnissen in der Schweiz vollstreckt werden oder notfalls einen schweizer Kollegen beauftragen.

    Vielleicht Frage im Forum nochmals stellen.

  5. Anna

    Hallo,
    ich bin unehelich geboren. Bisher zahlte mein Vater, obwohl ich ihn noch nie gesehen habe, regelmäßig den Unterhalt. Im Juli dieses Jahres habe ich mein Fachabi absolviert und werde nun ein Anerkennungsjahr, das ich zur Ausbildung benötige, dranhänge. Mein Vater hat mir nun geschrieben, dass er den Praktikumsvertrag möchte und so bald ich mit dem Praktikum beginne, den Unterhalt einstellen will. Ist das rechtens? Zur Info., ich werde dieses Jahr 21 und habe 219 Euro im Monat erhalten. Im Praktikum werde ich ca. 900 Euro bekommen.
    Vielen Dank für Ihre Mühe

  6. RAvonderwehl

    an Anna:

    ist das wirklich eine ernste Frage? Entschuldigung, dass ich das frage, aber Sie werden doch schon ein paar Info´s gesucht und gefunden haben.

    Wenn Sie 900,00 EUR verdienen, muss Ihr Vater selbstverständlich keinen Unterhalt mehr an Sie zahlen, da Ihr Bedarf (ca. 630,00 EUR) durch Eigenverdienst voll gedeckt ist. Sie müssen ihm die Unterlagen auch schicken.

    Was aber durchaus sein kann ist, dass der Unterhaltsanspruch als Ausbildungsanspruch wieder auflebt, wenn Sie nach dem Paktikum ein Studium oder sonstige Ausbildung beginnen, in der Sie nichts verdienen. Dann Barunterhalt beider Eltern im Verhältnis der Einkommen zueinander.

    Es geht mich nichts an, aber bedenken Sie mal die Situation: Mann hat Tochter noch nie gesehen, aber immer brav gezahlt. Die Tochter scheint bislang ganz gelungen und zielstrebig. Auch wenn er nur gezahlt hat, wäre das nicht eine Dank wert?

    Ich habe vor kurzem einen Unterhaltsprozess mit ähnlichen Basics geführt und nach dem Gerichtstermin sind sich Vater und Tochter erstmals näher gekommen………… aber was geht mich das eigentlich an???

  7. Paulchens Papa

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin mit meinem Latein am Ende und hoffe, Sie haben noch eine Idee.
    Seit 03/2006 wurde der Kindesunterhalt für unseren Sohn per Lohnpfändung vom Gehalt der Mutter durch meinen Anwalt eingezogen. Es handelt sich hierbei um 199,00 eur – dieses Geld wurde direkt an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet. Von dort erhielt ich allerdings monatlich nur 127,00 eur – keiner kann mir sagen, wo die restlichen 72,00 eur jeden Monat geblieben sind. Der Anwalt sagt (und belegt) die Summen sind komplett weitergeleitet worden, die Unterhaltsvorschusskasse hat angeblich keinen Ãœberschuss. Ich drehe mich absolut im Kreis – haben Sie noch eine Idee, wie ich die restliche Summe Unterhalt bekommen kann? Was könnte ich rechtlich machen bzw. wen kann ich belangen? Ich mag mich einfach nicht mehr vertrösten lassen – den schwarzen Peter schieben sich Anwalt und Stadt immer wieder gegenseitig zu.
    Seit 06/2007 zahlt meine Ex-Frau den kompletten Kindesunterhalt direkt an mich.

    Vielen Dank!
    Paulchens Papa

  8. Tommi

    einen schönen guten Abend,

    ich war letzte Woche mit meiner Ex beim Jugendamt wegen Unterhaltsberechnung.
    Dort wurde mir gesagt,sie hätte 65 Euro Unterhalt bei einem Durchschnittseinkommen von Netto 965,-Euro an mich zu zahlen-wegen SB 900,-Euro.
    Ich beziehe ALG 1,mein Sohn (17 Jahre) lebt bei mir,bin seit 3 Jahren getrennt und sie hat noch NIE einen Cent gezahlt.Stimmt diese Berechnung??
    mit bestem Dank,Tom

  9. RAvonderwehl

    an Paulchens Papa:

    ich kann es mir nur so erklären, dass der eigentlich geschuldete Unterhalt 127,00 EUR sind und der Rest, bis 199,00 EUR auf Rückstände gezahlt wurde und damit der Behörde zusteht, die Unterhaltsvorschuss geleistet hat. Wenn nicht, weiss ich leider auch nicht weiter. Ist noch eine andere Behörde beteiligt. Bekommen Sie sonst irgendwelche staatlichen Leistungen, in denen Unterhalt steckt und Sie dies vergessen haben?

  10. RAvonderwehl

    an Tommi:

    mit diesen wenigen Fakten kann ich leider keine Antwort formulieren.

  11. Ines

    Hallo Herr von der Wehl,können sie mir genau erklären was *PRAEJUDIZ* heißt? Vielen dank!

    I.M.

  12. Uwe B

    Hallo, ich habe folgendes Problem:
    ich bin geschieden und habe gemeinsames Sorgerecht zu meinen 2 Kindern (12 und 17).
    Die Sommerferien teilen meine Exfrau und ich den Aufenthalt der Kinder, d.h. die Kinder sind in der ersten Hälfte der Ferien bei ihr und die 2. Hälfte der Ferien bei mir. Nun wollen meine Lebensgefährtin und ich mit den Kindern in den Urlaub fahren. Mein Sohn (17) will aber nicht mit, er versteht sich nicht besonders mit meiner Lebensgefährtin. Kann meine Exfrau verlangen, dass ich meinen Sohn in den Ferien muß oder ist der Anspruch der Tochter (12) höher auf den gemeinsamen Urlaub? Ich kann meinen Sohn ja nicht zwingen mitzufahren. Alternativ kann ich nur noch den Urlaub stornieren und ich bleibe mit den Kindern zu Hause.
    Und dann noch eine Frage zum Unterhalt. Ich zahle regelmäßig Unterhalb für die Kinder, meine Exfrau hat nun die Forderungen an das Jugendamt übergeben, warum auch immer? Das heißt Einrichtung einer Beistandschaft, ich zahle jetzt also an das Jugendamt. Muß ich außer der Unterhaltszahlungen mich auch an Schulbücher, Ausflüge usw. beteiligen oder ist dieses mit dem Unterhalt abgegolten?

  13. RAvonderwehl

    an Uwe:

    zwingen, den Urlaub irgendwie zu gestalten, kann Sie niemand. Ihre Entscheidung muss an dem Kindeswohl ausgerichtet sein. Wenn der 17-jährige nicht will, mag er zuhause bleiben. Das ist in dem Alter wohl nicht ungewöhnlich.

    Schulbücher sind idR. kein Sonderbedarf. Bei Schulausflügen kann es so und so sein.

  14. Karl_heinrich

    Guten tag, habe da eine frage!

    Bin seid Januar getreent und habe 2 Kinder
    Habe 2060 € netto plus ca. 200 € provision.

    Der Unterhalt beträgt 634.- für die kids und gut 300 für meine Frau. der Unterhalt wurde von dem normalen Grundgehalt berechnet.
    Meine Frau arbeitet heimlich nebenbei und verdient rund 300-400 Euro. Das hat sie bei Ihrem Anwalt aber nicht angegeben!
    Wie kann ich weiter vorgehen weil dieser Umstand ist nicht gerade okay. Sie sagt dafür habe ich ja die Provision aber die fällt nicht immer so aus!

    vielen Dank im voraus

  15. RAvonderwehl

    an karl heinrich:

    Sie müssen den Nebenverdienst beweisen und nachweisen, dass es zwischen Nebenverdienst und Provision keine Absprache unter den Eheleuten gab. Dann hat Ihre Frau den gesamten Ehegattenunterhalt verwirkt. Wenn Sie es nicht beweisen können…….schwierig.

  16. Martin_

    Guten Tag Herr Von der Wehl,
    ein schwerwiegendes Problem plagt mich vielleicht können Sie mir ja helfen.
    Problem: Vor der Heirat sind wir in das 2 Familienhaus meiner späteren Frau gezogen.
    Kurz vor der Heirat wurde für das Haus Gütertrennung vereinbart und das Haus meiner Frau überschrieben.
    Als die Familie größer wurde sund wir in das 2 Haus der Schwiegereltern eingezogen was bis dato vermietet wurde.
    Das Haus gehört aber weiterhin den Schwiegereltern. Nach kompletten Umbau und großer Investion (ca20000 Euro) nun meine Frage. Da ich in den letzten Jahren der einige war der Geld verdient hat und zu 90 % es auch mein Geld war, habe ich jetzt nach der Trennung Möglichkeiten etwas von dem Geld wieder zu bekommen? Die Gütertrennung gibt es nur für das andere Haus. durch den Besitz des Hauses Ihrerseits ist das für die Unterhaltszahlung relevant?? Müsste Sie theoretisch in Ihr eigenes Haus zurückkehren bzw. Miete von den Eltern verlangen die dort noch wohnen??Sparbücher sind leer da gibt es nichts mehr zu holen, Inventar naja es sei denn ich Bau die Küche oder die Fliesen aus.
    Vielen Dank im voraus

  17. RAvonderwehl

    an Martin:

    dies sind sehr komplexe Probleme, die in diesem Medium nicht darstellbar und lösbar sind. Hier müssen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen und fragen. Hier finden Sie kompetente Fachanwälte für Familienrecht

  18. Siggi_

    Hallo Herr VonderWehl,

    eine Frage, mein getrenntlebende Ehefrau lebt im Eigenheim der Eltern. Hat Sie dadurch einen Mietvorteil und wird dieser dann auf den Unterhalt mit angerechnet??
    mfg, Siggi

  19. RAvonderwehl

    an Siggi:

    das kommt darauf an, wie sie dort lebt. Im ganzen Haus allein oder nur dort mit. Kostenfrei oder gegen Miete. Meist wird in diesen Fällen ein Mietvertrag zw. Eltern und Kind produziert und damit scheidet eine Anrechnung aus.

  20. andrea

    Hallo Herr VonderWehl,
    nach 20 jähriger Ehe will mein Mann die Scheidung, hat diese beim Amtsgericht eingereicht und will keinen Unterhalt zahlen ( Selbständig mit einem mittelständischem Unternehmen ) und mich mit Terminfristen sofort aus dem seinem Haus herauswerfen.
    Ich lebe seit 23 Jahren in seinem Haus, bin in Gütertrennung, ohne nachehelicher Unterhaltsregelung an einen Ehevertrag gebunden.
    Zur Zeit läuft eine Stufenklage und die Klärung der derzeitigen Trennungsvorraussetzungen.
    Meine Frage, kann mein Mann mich so einfach aus dem Haus werfen?
    Welche gründe könnten ihm das recht geben , mich nach 23 Jahren vor die Tür zu setzen?
    Mit uns, im 400 qm großen Haus leben unsere Kinder 18 und 20 Jahre , sowie ebenfalls über viele Jahre, verschiedene Haustiere / Hunde und Katzen.
    Die Haustiere gibt er als Grund an, warum ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist.
    Meine zweite Frage:
    Was passiert , wenn ich ausziehe, habe ich dann sofortigen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung.
    Unser Ehevertrag gibt einen finanziellen hälftigen Ausgleich an mich an, der sich aus dem, in der Ehe gemeinsam angeschafften Hausrat, ergibt.
    Wann ist dieser Ausgleich zu zahlen ? Bei Auszug oder bei Scheidungsverkündung?
    Schon imVoraus für eine Antwort vielen Dank
    Andrea

  21. Siggi_

    Sie lebt dort mit unseren Kids alleine und bezahlt keinerlei Miete nur Nebenkosten. (Grunderwerb, Steuern, Strom,Wasser,Gas etc.) Einen Vertrag gibt es dort auch nicht.

  22. RAvonderwehl

    an Siggi:

    ich könnte fast wetten, wenn Sie den Einwand des Wohnvorteils erheben – tun Sie es mal – kommt ein Mietvertrag (mündlich und in bar) wie das Kaninchen aus dem Hut.

    Wenn nicht, zahlen Sie vielleicht weniger Unterhalt.

  23. RAvonderwehl

    an Andrea:

    das hört sich für mich alles so an, als sollten Sie den Ehevertrag anfechten. Ob dieser nichtig ist, muss ein Fachanwalt für Familienrecht prüfen.

    Ausziehen sollten Sie vorläufig nicht. Ihr Mann bekommt Sie nur mit einer gerichtlichen Verfügung aus dem Haus, auch wenn es sein Alleineigentum ist und diese Verfügung wird er nur schwer bekommen.

  24. sam

    Hallo,
    ich habe da mal eine Frage.
    Meine Tochter gerade 18 geworden und ist in der lehre 570 € netto.Meine ex hat ungefähr 700-800 netto .Meine Tochter wohnt bei meiner ex und sie erhält auch das kindergeld.Was müsste ich noch meiner Tochter zahlen und was an meine ex.Im moment zahle ich an meiner ex 424 €. Danke im voraus

  25. sam

    habe ich noch vergessen ich bekomme 1.900 netto im monat

  26. RAvonderwehl

    an Sam:

    der Bedarf Ihrer Tochter ist ca. 450,00. Davon ab geht bedarfsdeckend das Kindergeld mit 154,00. Die restlichen ca. 300,00 kann Ihre Tochter durch Eigenverdienst decken, womit Sie keinen Unterhalt mehr schulden.

    Wenn ein Titel vorliegt, verlangen Sie Herausgabe und alternativ müssen Sie bei Weigerung Abänderungsklage erheben.

    Was Sie Ihrer gesch. Frau schulden, kann ich nicht berechnen.

  27. R K

    Am 4. Oktober 2007 um 14:06 Uhr
    Meine Exfrau ist ende August nach Hamburg gezogen mit unserer gemeinsamen Tochter,wo ich laut Gericht ein Besuchsrecht und Umgangsrecht habe und dieses auch so gut wie möglich in Anspruch genommen habe,nun ist Sie nach Hamburg gezogen und gibt mir keine Auskunft wo dort so das ich meine Tochter nicht mehr sehen kann.Darf Sie das einfach ohne mir Auskunft zugeben und was kann ich jetzt tun? Mfg Ridha Kamel

  28. RAvonderwehl

    an RK:

    nein, sie muss die Anschrift mitteilen, es sei denn, es gibt besondere Gründe. Suchen Sie einen Anwalt auf.

  29. Michael

    sehr geerter Herr RA Vonderwehl,
    Meine Exfrau mit unserern beiden Kindern, sowie Ihre Mutter, wohnt in meinem Einfamilienhaus, welches ich mit in die Ehe einbrachte und wo ich auch alleine im Grundbuch stehe.
    Jedoch wohnt Sie dort fast vollkommen Mietfrei(Kreditabtrag von 250 Euro wird von Ihr gezahlt), d.h. Sie zahlt einfach nicht und reagiert nicht auf Forderungen, einen Mietvertrag gibt es nicht,auf eine Mietaufstellung natürlich abzüglich der von Ihr geleisteten Rate reagiert Sie nicht, und ich darf das Haus weder betreten noch Maßnahmen daran unternehmen(es regnet durch). deshalb meine Fragen: darf ich z.b. für Reparaturzwecke das Haus ohne Ihr einverständnis, welches ich sowieso nicht bekommen werde, betreten ?, wie kann ich an eine entsprechende Ausgleichszahlung zur ortsüblichen Miete kommen ?, oder die Exfrau einfach aus dem Haus werfen ?

  30. RAvonderwehl

    an Michael:

    hier kann nur ein Anwalt vor Ort helfen. Sie sollten dringend einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen.

  31. Klaus-Peter

    Guten Tag, kann meine Frau die Scheidung nach dem Trennungsjahr verweigern?
    Wenn ja wie kommt man dagegen an??
    mfg

  32. RAvonderwehl

    an Klaus Peter:

    wenn Ihre Frau der Scheidung widerspricht, wird das Gericht sie im Termin fragen, wie sie sich eine Fortsetzung der Ehe vorstellen könnte und was gegen das Scheitern bzw. die Zerrüttung spricht. Wenn sie dann nichts wirklich gutes vortragen kann, wird das Gericht Sie scheiden.

    Also keine Angst. Verhindern wird sie es nicht können.

  33. Richard

    Der anwalt meiner getrenntlebenenden Frau möchte von mir Papier (Einkommenssteuererklärung von 2006 und Verdienstbescheinigung der letzten 2 Monate von mir und setzt mir eine Frist)
    unterhalt zahl ich so wie ausgerechnet, was will er mit den Papieren bzw.Unterlagen??
    mfg

  34. RAvonderwehl

    an Richard:

    Vorsicht bei Weigerung. In der Regel geht die Auskunfts- und Vorlagepflicht sehr weit. Ein Anwalt handelt selten aus Schikane.

    Einen Grund kann ich nicht erkennen.

  35. Nicole

    Hallo und Guten Abend,

    Mein Lebensgefährte hat 2 Kinder aus erster Ehe. Letztes Jahr wurde der Unterhalt eingestellt (Anwalt war eingeschaltet) weil beide Kinder weder die Schule noch eine Berufsausbildung machen. Wenn ich mich recht erinnere hiess es Obliegenheitspflicht der Kinder.
    Jetzt kommt der Sohn und verlangt Unterhalt vom Vater da er angeblich eine Ausbildung macht und das ARGE ihn aufgefordert hat.
    Die normale Schule hat er ohne Abschluss verlassen – angeblich hat er die Abendschule besucht wo er auch keine Auskunft gibt.
    Was sollen wir machen?

  36. RAvonderwehl

    an Nicole:

    Unterhalt bekommen Volljährige nur, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Wenn er in normaler Zeit die Schule ohne Abschluss verlassen hat, ist zweifelhaft, ob eine Abendschule zu finanzieren ist…….wahrscheinlich aber ja.

    In jedem Fall muß das Kind genaue Auskunft erteilen, was es wo macht und dazu auch prüfbare Unterlagen vorlegen.

  37. Fred

    Guten Tag, eine Frage an Sie:
    Meine Frau und ich haben Gütertrennung vereinbart da Sie ein Haus von Ihren Eltern überschrieben bekommen hat. Die Eltern wohnen mit in dem Haus (2 Familienhaus)
    Jetzt bei der Trennung meine Frage: Können Ihr Mieteinnahmen angerechnet werden (obwohl Sie das Haus nicht vermietet hat, bzw die Wohnung leer steht). Muss man Ihr einen Mietvorteil auf den Unterhalt berechnen bzw. berücksichtigen??
    mfg, Fred

  38. RAvonderwehl

    an Fred:

    die Einkünfte aus dem Haus, auch die theoretischen, sind Einkommen bei Ihrer Frau. Unabhängig von der Frage der Gütertrennung. Wenn Teile des Hauses vermietbar sind, aber ohne Grund nicht vermietet werden, ist die zu erzielende Miete fiktives Einkommen.

    Wenn Ihre Frau daneben selbst kostenfrei in dem Haus lebt, ist die für die bewohnten Räume erzielbare Miete ebenfalls fiktives Einlommen = Wohnwertvorteil.

  39. Wolfgang

    Hallo Herr Von Der Wehl

    Meine Frau wurde im Mai vom Gericht dazu verpflichtet, sich nachweislich um eine feste Arbeit zu bemühen, um mir ab November 07 Unterhalt für meine Tochter zu zahlen, die seit April 07 bei mir lebt.
    Nachdem mein Anwalt sie vor ca. 1 Woche schriftlich aufforderte, Stellung dazu zu beziehen, erhielt ich heute ein Schreiben vom Anwalt meiner Frau, in dem Mitgeteilt wird, dass meine Frau nicht in der Lage wäre, eine Dauerhafte feste Tätigkeit aufzunehmen. Es wurde ein Attest eines Allgemeinmediziners beigefügt, welches zudem noch das Datum von Juli aufzeigte. Weder mein Anwalt, noch ich wurden darüber informiert, zumal im Attest auch steht, das es auf Grund mehrerer Erkrankungen, die mir in keinster Weise bekannt sind, nicht möglich sei, einer festen Tätigkeit nachzugehen. Tatsache ist jedoch, dass sie von der ARGE Leistung bezieht und dennoch 20 Stunden in der Woche ( wurde durch das Schreiben des Anwalts meiner Frau bestätigt )in einem Heißmangelbetrieb auf 400€ Basis beschäftigt sei. Meine Frage dazu: Befreit die „Machenschaft“ meiner Frau jetzt auf Psyche zu machen, sie von der Zahlung der Unterhaltspflicht für die Tochter? Welche Möglichkeiten habe ich, dennoch an das meiner Tochter zustehende Geld zu gelangen?

  40. RAvonderwehl

    an Wolfgang:

    diese Reaktion einer Unterhaltsschuldnerin, der eine Erwerbsobliegenheit bescheinigt wurde, ist fast stereotyp. Das läuft eigentlich immer so. Die Gutachten sind meist das Papier nicht wert. Aber Sie müssen durch die Mühle der Gutachter. Allerdings ist die Kindesmutter beweisbelastet.

    Unterhalt einklagen!

  41. Wolfgang

    hallo

    Ich habe da noch eine frage an sie. Welche Art von Krankheiten zählen vor Gericht um sich vor der Unterhaltszahlung zu drücken? Da ja das Attest von einem Hausartz ausgestellt wurde, dürfte dieses wohl nichtig sein? Meine Frau hat Verkäuferin gelernt. Sie übte diesen jedoch nicht weiter aus, sondern machte sich selbstständig. Im März diesen Jahres schloss sie diesen Laden, weil sie durch unsere Trennung mit der Unterhaltung des Ladens überfordert war, da ich alles getan habe um diesen Laden am Laufen zu halten. Seit sie diesen Laden an eine „Freundin“ übergeben hat, arbeitet sie dort auf 400 €. Sie arbeitet dort 80 Stunden im Monat. Ich bin der Meinung, das sie sich genauso gut eine Teilzeitstelle für mehr Geld suchen könnte. Sie läst sich von ihren sogenannten Freunden sagen, mach einen auf Doof dann must du nicht zahlen. Das ist ja nicht richtig oder? Und irgendwelche Vorerkrankungen gibt es nicht, wie sie bzw. der Hausartz es darstellt. Sind solche Vorgänge wie von mir geschildert vor Gericht bekannt? Wie stehen die Chancen das sie mit Ihrer Machenschaft vor Gericht scheitert?

    Vielen Dank im Vorraus

  42. RAvonderwehl

    an Wolfgang:

    Sie müssen alles genau aufarbeiten und dokumentieren. Dann stehen die Chancen gut, dass Ihre Frau mit ihrer Taktik scheitert. Die Richter sind auch nicht lebensfremd.

  43. Frank

    Guten Tag Herr RA von der Wehl,
    seid fast einem Jahr lebe ich mit meiner Frau getrennt. Ab nächsten Jahr bekomme ich die Steuerklasse I. Wir wollen es noch einmal zusammen versuchen und werde dadurch ja meine Steuerklasse 3 behalten. Meine Wohnung möchte ich zur Vorsicht behalten, man weiß ja nie! Meine Frage ist nun: Fängt das Trennungsjahr wieder von vorne an?? Und zweitens: Falls es nicht klappt, kann ich die Scheidung sofort einreichen oder muss ich das Trennungsjahr erneut abwarten??

  44. ami.

    Hallo Frank
    Wenn Du mit Deine Frau wieder zusammen gehst, und es doch nicht klappen sollte, mit Ihr, dann beginnt Dein Trennungsjahr wieder von dem Tage an, wo Ihr wieder auseinander gegannen seid.

  45. Hans

    Hallo Frank,

    nach meiner Information ist es so nicht korrekt, was ami schreibt.

    Auch wenn man einen Versuch startet um die Ehe zu retten und das aber leider fehlschlägt, gilt dieses kurze Zusammenleben nicht als Neubeginn für das Trennungsjahr.

    Aber ich bin gespannt, was RA von der Wehl schreibt.

    Schönen Abend

  46. Bettina

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Mein Sohn (17,5 Jahre) wohnt bei seinem Vater. Er ist im 2. Ausbildungsjahr und bezieht netto ca. 460,00 € monatlich.
    Ich habe ein Einkommen von ca. 1120 € netto, mein 10-jähriger Sohn lebt bei mir.
    Wie berechnet sich der Unterhalt, den ich für meinen älteren Sohn bezahlen muss?
    Vielen Dank.

  47. Rainer

    Sehr geehrter Hr. Wehl,
    seit 1 Jahr bin ich (nach 22 Ehe Jahren) geschieden und meine Tochter 16 Jahre lebt bei mir.
    Meine Ex Frau geht 26 Stunden in der Woche Arbeiten und verlangt Unterhalt von mir. Laut Ihrer Aussage hat sich nervliche Probleme und kann nicht mehr arbeiten, sie hat ein Attest vom Hausartzt. Das Gericht hat einen Gutachter eingeschaltet der eine mittelschwere Depression feststellte, mit dem Hinweis „voll Arbeitsfähig“.
    Der Anwalt meiner Frau zweifelt das Gerichtliche Gutachten an.
    Wie stehen die Chancen das meine Ex Frau vor Gericht mit ihren Vorderungen durchkommt?

    Vielen Dank!

    Rainer

  48. RAvonderwehl

    an Frank, ami + Hans:

    zu Versöhnungsversuchen in aller Kürze, ich schreibe mal einen Artikel darüber: § 1567 II BGB ist maßgeblich. Kürzere Versöhnungsversuche unterbrechen oder hemmen das Trennungsjahr nicht, es läuft also weiter, wenn der Versuch scheitert.

    Anders wird es, wenn nicht mehr von „kürzerer Zeit“ gesprochen werden kann und das OLG Düsseldorf hat länger als 3 Monate nicht mehr als kurz angesehen.

  49. josef

    Hallo,

    zunächst finde ich es klasse, dass man hier einen Rat erhält. Danke Ihnen im Namen aller, die nicht gleich gebührenpflichtige Termine bei RA machen wollen! Muss mal gesagt werden!

    Mein Problem:

    Ich werde zum 01.01. unser gemeinsames Haus, das wir allein bewohnen, verlassen. Meine Frau und unsere Tochter 16 J. werden dort wohnen bleiben. Das Haus ist in 18 Monaten voll bezahlt. Meine Frau geht 25 Stunden die Woche arbeiten, ich Vollzeit.

    Bei der Berechnung des Unterhaltes gilt die Dssd. Tabelle – für das Kind, kein Problem.

    Wie ermittle ich den Wert für meine Frau?

    Mein Einkommen – Selbstbehalt 1.000 € – ihr Einkommen und davon 3/7. Richtig?

    Aber was ist mit dem Wohnvorteil?? Wie ist der zu berücksichtigen? Meine neue Wohnung kostet rd. 500 €, sie hat ein ganzes Haus, was 2 mal und mehr groß ist.

    Und was ist mit der geringen Belastung, die noch zu zahlen ist? Ist die halbe halbe zu tragen oder wie?

    Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank!

    Mit freundlichem Gruß

    J.

  50. RAvonderwehl

    an Josef:

    vielen Dank für die warmen Worte. Es fällt zeitlich immer schwerer, alles zu beantworten.

    Bitte geben Sie oben rechts in das Suchfeld den Begriff Wohnvorteil ein. Da finden Sie schon einige Antworten auf Ihre Fragen.

    Den Unterhalt in Einzelfällen kann ich aber nicht (kostenlos) berechnen. Kostet aber auch nicht die Welt (100,00 EUR).

    Bei Miteigentum sind die Belastungen jew. hälftig zu tragen oder wenn Sie alles zahlen, von Ihrem NettoEK abzusetzen.

    Ich muß jedoch vor dem Verlassen des Hauses warnen. Sie kommen nicht mehr gegen den Willen Ihrer Frau zurück und wenn sie sich weigert, das dann bezahlte Haus zu verkaufen, muss (nach Rechtskraft der Scheidung) die Teilungsversteigerung ran und die kann ein versierter Anwalt um gut 5 Jahre verzögern.

  51. kiki

    Hallo. Eine Freundin von mir lebt mit ihren beiden Kindern ( 18+20 Jahre) von Hartz 4.
    Frage 1
    Ihr Sohn geht ab Januar 08 zur Bundeswehr. Stehen ihr noch Kindergeld und Kindesunterhalt (lebt in Scheidung) zu?????

    Frage 2
    Ihre Tochter wird im Dez 07 21 Jahre, ist ohne Ausbildung aber beim Arbeitsamt (Hartz4) als arbeitsuchende gemeldet. Bekommt meine Freundin für ihre Tochter weiter Kindergeld????

  52. RAvonderwehl

    an Kikki:

    zu 1. nein, weder Kindergeld noch Unterhalt während der BW-Zeit.

    zu 2.: ich meine ja, aber bitte bei der ARGE nachfragen. Ich kenne folgendes Urteil:

    „Verdient ein Kind im Jahr trotz Vollzeitarbeit nicht mehr als 7.680 Euro haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld. Wie der Bundesfinanzhof am Mittwoch in München mitteilte, hatte eine Mutter geklagt, deren Anspruch auf Kindergeld zurückgewiesen worden war, da ihre Tochter Vollzeit arbeitete.

    Das oberste deutsche Steuergericht entschied nun, dass für den Kindergeldanspruch die Höhe des Einkommens des Kindes relevant sei – nicht dessen Arbeitszeit. Bisher mussten Eltern, deren Kinder vorübergehend vollzeiterwerbstätig waren, auf das Kindergeld verzichten – unabhängig vom Verdienst der Kinder. Der Bundesfinanzhof war bis dahin der Ansicht, dass Kinder die einer Vollzeit-Arbeit nachgehen, selbst für ihren Unterhalt sorgen können.“

    und danach müßte es für Hartz 4 erst-recht gelten

  53. kiki

    Danke für die erste Auskunft.
    In Sachen Bundeswehr verstehe ich es aber nicht.Ihr Sohn hat ja erstmal nur 9 Monate Grundwehrdienst (er möchte sich aber verpflichten lassen, also länger bleiben).
    Das heißt, ihr Sohn geht zum Bund. Sie bekommt kein Unterhalt und Kindergeld mehr für ihn,muß sich dann mit ihrer Tochter eine kleiner Wohnung suchen, weil der Sohn ja nicht mehr da ist. Hat 3 Monate kündigungsfrist und Zeit für neue Wohnung und dann… bleibt der Sohn nicht bei der Bundeswehr , kommt wieder und sie darf dann wieder ne größere Wohnung suchen????
    Und vor allen Dingen, wo soll der Junge denn in der Grundwehrdienstzeit wohnen? Er bekommt doch nur so um die 200€ und ist ca 350 km von zuhause entfernt. Was sind das für Gesetze????

  54. RAvonderwehl

    an Kikki:

    der Kindesunterhalt ist für die Kosten gedacht, die ein Kind verursacht, wenn es bei der Mutter lebt. Er ist nicht gedacht für den allgemeinen Lebensbedarf der Mutter. Während der BW-Zeit wird der Sohn dort voll versorgt und verpflegt und kann dort auch wohnen. Darum auch kein Kindergeld.

    Ich kann die Gesetzeslage nur wiedergeben, bin dafür aber nicht verantwortlich und kommentiere das auch nicht.

  55. kiki

    Wollte sie nicht angreifen, finde nur dieses Hartz 4 Gesetz total daneben.
    Ich bedanke mich trotzdem recht herzlich und finde es toll, dass man die Möglichkeit hat durch diese Seite und von Ihnen wichtige und genaue Informationen zu bekommen. Werde Sie garantiert weiter empfehlen.

  56. RAvonderwehl

    an Kikki:

    danke für das Lob, ich habe es auch nicht als Angriff empfunden.

  57. Marcello

    Ich lebe seit Febr. 07 von meiner Frau getrennt. Wir haben 2 Kinder (10,13). Meine Frau wohnt in der gemeinsamen noch nicht abbezahlten Eigentumswohnung. Ich zahle derzeit an sie den Kindesunterhalt. Sie lebt Mietfrei, da ich ja die kompletten Hyposchulden zahle und die NK. Kann ich den Unterhalt für sie damit verrechnen ? Muss ich ihr einen Mietvertrag zusenden ?

  58. RAvonderwehl

    an Marcello:

    gegen den Kindesunterhalt können Sie nichts aufrechnen. Ein Mietvertrag ist nicht angezeigt.

    Suchen Sie hier im Blog oben rechts nach dem Stichwort „Wohnwertvorteil“.

  59. Christian

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich habe zwei Fragen. 1. Meine Frau und ich (wir haben zwei Kinder ; 10 und 13 Jahre alt) haben vor unserer Eheschließung im Jahr 1993 bei einem Notar einen Ehevertrag geschlossen. Darin verzichten wir im Fall einer Scheidung gegenseitig auf nachehelichen Ehegattenunterhalt sobald das letzt geborene Kind schulpflichtig wird, eine Arbeit für den erziehenden Ehepartner also zumutbar und möglich wäre. Darüber hinaus haben wir gegenseitig den Versorgungsausgleich ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Hat dieser Ehevertrag Bestand vor einem Gericht?
    Zweite Frage: Meine (Noch-)Ehefrau weigert sich, trotz ständiger gegenteiliger Beteuerungen eine berufliche Tätigkeit auszuüben – auch nicht in Teilzeit. Sie ist gelernte Arzthelferin und es hat bereits Angebote gegeben, die sie einfach ausschlug. Muss ich das dauerhaft hinnehmen?

  60. RAvonderwehl

    an Christian:

    ob der Ehevertrag durchsteht, hängt stark vom Einzelfall ab. Suchen Sie mal hier im Blog oben rechts mit der Suchfunktion nach „Ehevertrag“. Im Moment sehe ich keine Unwirksamkeits oder Nichtigkeitsgründe.

    Wenn sie eine Erwerbsobliegenheit hat, muss sie arbeiten. Wenn nicht, wird sie fingiert mit dem Einkommen, dass sie erzielen könnte. Suchen Sie insoweit mal nach „Erwerbsobliegenheit“.

  61. Christian

    Hallo Herr von der Wehl,
    vielen Dank für Ihre Tipps.

  62. Bernd

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    im Januar läuft unser Trennungsjahr ab.
    Jetzt kurz vor Weihnachten wollen wir es nochmal versuchen. Ich werde mich wieder ummelden und zu meiner Frau ziehen aber meine Wohnung nicht aufgeben wer weiß was passiert!? Was ist wenn es nicht klappt und ich ziehe im Januar wieder in meine Wohnung, muss ich dann die Steuerklasse wechslen und in 1 gehen oder gildet auch das nächste Jahr Steuerklasse 3? Was muss ich beachten??
    Vielen Dank im Voraus

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ Bernd:

    wenn der Umzug zur Ehefrau ein ernsthafter Versöhnungsversuch war, aber gescheitert ist, wäre zwar das Trennungsjahr nicht unterbrochen, aber steuerrechtlich könnten Sie sich für 2008 noch gemeinsam veranlagen lassen.

    Lesen Sie bitte meinen Beitrag

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/12/11/trennung-unterschied-eherecht-steuerrecht/

  64. frank

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    gestern habe ich eine Unterhaltsaufstellung vom RA meiner getrenntlebenden Frau bekommen.
    Zum einen muss ich mehr Unterhalt zahlen als vorher (Mehrverdienst und zum 2. soll ich Rückwirkend bis März noch nachbezahlen.
    Ich habe Ihr gesagt Sie bekommt nichts da Sie ja heimlich Schwarz arbeitet was sie selbstverständlich bestreitet!
    Muss ich den unterhalt bzw. die Nachzahlung zahlen? und 2) ´wie kann man diese Leute dazu bekommen das Sie zugeben das meine Frau dort arbeitet. Gibt es spezielle Briefe, oder vorladungen bei einem Gericht wo sie dieses zugeben müssen/sollen?

    mfg
    FrankH

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ frank:

    ob und wieviel Sie zahlen müssen, kann ich natürlich nicht beurteilen.

    Die „Schwarzarbeit“ werden Sie nur durch eigene Recherchen herausbekommen. Dafür gibt es keinen speziellen Antrag an das Gericht o.ä.

  66. Bettina

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich bin seit reichlich einem Jahr geschieden, mein älterer Sohn (17,5 Jahre) wohnt bei seinem Vater. Er ist im 2. Ausbildungsjahr und bezieht netto ca. 460,00 € monatlich Lehrlingsgeld.
    Ich habe ein Einkommen von ca. 1120 € netto, mein 10-jähriger Sohn lebt bei mir.
    Wie berechnet sich der Unterhalt, den ich für meinen älteren Sohn bezahlen muss?
    Vielen Dank.

  67. RA Thomas von der Wehl

    @ Bettina

    im Moment ist die Zeit sehr knapp. Bitte lesen Sie

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/11/01/ausbildungsverguetung-unterhalt-bei-minderjaehrigen-volljaehrigen/

    Das sollte die Grundsatzfrage klären.

  68. Sunshine

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    für Ihre Bemühungen hier im Blog Vielen herzlichen Dank! Sie haben uns mit ihren Tipps ein ganzes Stück weiter geholfen.
    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Übergang ins Jahr 2008!

  69. Thomas

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!
    Ich bin noch mit einer ukrainischen Frau verheiratet. Doch diese ist ohne Vorwarnung ausgezogen und hatte quasi schon tags darauf ihre Steuerklasse von 5 auf 1 umgemeldet,worauf ich meine von 3 auf 1 ändern mußte. Was meiner Meinung nach, verfrüht war. Unsere Ehe hielt keine 5 Jahre und blieb auch kinderlos. Sie arbeitet derzeit auf Teilzeit (ca. 530.- Netto) und ich arbeite Vollzeit (ca. 1.300.- Netto). Nun verlangt sie von mir monatlich 300.- Euro Unterhalt,ohne Gerichtsbescheid oder etwas vom Anwalt. Mit dem drohte sie mir und meinte,es könne dann noch höher ausfallen,der Unterhalt. Da auch ich nichts zu verschenken habe,möchte ich mich freilich gegen diese Forderungen wehren. Da sie keine Kinder zu versorgen hat,gesund und jung ist,beruflich sogar beste Voraussetzungen hat,könnte sie ohne weiteres einen Vollzeit-Job annehmen. Des weiteren muß ich sagen,daß sie noch kurz vor ihrer „Flucht“ noch eine etwas größere Summe vom bis dahin gemeinsamen Konto ohne meines Wissens abgehoben hat. Muß ich wirklich auf ihre Forderung eingehen? Oder sollte ich es darauf ankommen lassen und auf einen richterlichen Spruch warten? Wie hoch wäre ihr Anspruch auf Unterhalt denn wirklich? Es ist noch hinzuzufügen,daß es während der Ehe zu keinerlei Gewalttaten oder ähnliches kam. Sie ging einfach ohne Tschüs zu sagen.

  70. RA Thomas von der Wehl

    @ Thomas

    freiwillig würde ich derzeit nichts zahlen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Das wird sich lohnen.

  71. Silvi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    nach 26 Ehejahren lebe ich nun in Trennung. Meinen Job habe ich aufgrund der Geburt meiner Kinder aufgegeben. Ich arbeite jetzt als Quereinsteigerin im Verkauf Teilzeit 28 Wochenstunden, nicht aufstockbar. Die Kinder (18 u. 20 Jahre alt) befinden sich i.d. Ausbildung (auch Studium) und werden bei mir leben, bis sie fertig sind. 1.Frage: unser Haus ist noch verschuldet. Gibt es eine Grundregel, die mir zu berechnen ermöglicht, was ich meinem Mann auszahlen muss, um das Haus zu behalten? Frage 2: wie lange muss mein Mann m i r Unterhalt nach der Scheidung zahlen? Die Aufgabe meiner damaligen Arbeit war eine gemeinsame Entscheidung. Mein Beruf lag im technischen Bereich, der sich nach 20 Jahren derart verändert hat (neue Systeme usw.), dass ich keine Möglichkeit mehr habe, in diesen zurückzukehren.
    Vielen Dank. mit freundlichen Grüßen: Silvi.

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ silvi

    1) eine Grundregel gibt es nicht. Wert des Hauses minus Belastungen durch 2 wäre wohl nicht verkehrt. Frage ist nur, wie hoch ist der Wert. Aus Ihrer Sicht möglichst wenig, aus der Sicht Ihres Mannes möglichst viel.

    2) Sie haben nur noch Unterhaltsansprüche auf Aufstockungsunterhalt. Diese werden am kürzesten zu begrenzen sein. Wie lange…..großes Fragezeichen. Hier kommt der neue § 1578b BGB ins Spiel. Dessen Auslegung durch die Gerichte ist wohl das spannenste Thema der Unterhaltsreform

  73. ICH

    Hallo,

    ich habe 3 Kinder – alle 10 Jahre alt -. Kann mein Ex-Mann von mir ab 2008 eine Vollzeittätigkeit erwarten? Er ist der Meinung, die Großeltern können die Kinder betreuen.

    Gruß

    ICH

  74. RA Thomas von der Wehl

    @ ich

    wenn die Betreuungssituation die Vollzeit zulässt, weil z.B. die Großeltern mit im Haus leben, wird er es fordern können.

  75. FrankH

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    eine kleine Frage habe ich: Bin getrenntlebend und habe 2 Kids. Mein Anwalt sagte mir jetzt ich soll einen Unterhaltstitel beantragen! Ist das von meiner Seite her notwendig?? Welche Vorteile bzw. Nachteile habe ich dadurch??

  76. RA Thomas von der Wehl

    @ FrankH

    der Unterhaltsschuldner kann kostenlos einen Unterhaltstitel vom Jugendamt liefern. Darauf haben Sie ohne nähere Begründung einen Anspruch.

    Wenn mal nicht gezahlt wird, können Sie sofort und ohne weiteres vollstrecken.

    Nachteile gibt es nicht.

  77. Silke

    Guten Tag,

    habe eine Frage, die meinen Bruder betrifft. Seine Frau will sich nach 18 Jahren Ehe trennen. Was kommt jetzt an Unterhaltszahlungen auf ihn zu?

    Fakten:

    – 3 Kinder (8,13 und 17 Jahre)
    – 2 Kinder bleiben beim Vater (der 13 jährige und der 17 jährige Sohn); Tochter 8 Jahre geht zur Mutter
    – Vater wohnt mietfrei (nur Nebenkosten) im Haus seiner Eltern
    – 13 jähriger Sohn ist schulpflichtig, 17 jähriger ist in Ausbildung
    – Verdienst ca. 1500 EUR netto (derzeit, in LST-Klasse 3)
    – ca. 50 km Arbeitsweg (einfache Strecke) für den Vater (kann angerechnet werden, oder?)
    – seine (Noch)Frau ist nicht berufstätig
    – ca. 300 EUR Abzahlung monatlich für Schulden aus der Ehezeit für meinen Bruder (Auto, Wohnungseinrichtung etc.)

    Kann man so in etwa sagen, ob und wieviel er seiner Frau an Unterhalt zahlen müßte?

    Wie ist die Höhe des Selbstbehaltes?

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

    MfG
    Silke

  78. RA Thomas von der Wehl

    @ Silke

    ich bitte um Verständnis. Der Blog ist nicht dazu da, um kostenlose Unterhaltsberechnungen im Einzelfall zu machen. Es wäre auch verboten. Dies bleibt der kostenpflichtigen Tätigkeit eines Anwaltes vorbehalten.

  79. janosch

    Hallo Herr von der Wehl,

    @ janosch hat jetzt auch mal eine Frage:

    Ein Mandant kommt zu Ihnen in die Kanzlei und möchte den nachehelichen Unterhalt an das neue Unterhaltsrecht anpassen lassen.

    1.) In welchem Zeitraum hätten Sie das erste Schreiben an die Antragsgegnerin rausgeschickt?

    2.) Würden Sie so lange warten, bis das OLG Schleswig seine Leitlinien veröffentlicht?

    Viele Grüße von janosch

  80. RA Thomas von der Wehl

    @ janosch

    spätestens nach 3 Tagen ist eine neue Akte hier bearbeitet.

    Warum sollte ich auf das OLG warten? Die Leitlinien sind nicht das Gesetz.

  81. janosch

    Merci beaucoup!

    Warum denkt und handelt nicht jeder RA so wie Sie? Manchmal können die Unterschiede wirklich gravierend sein. Zum Thema „Anwaltswechsel“ habe ich im Forum mal eine Antwort geschrieben, sofern es jemanden interessieren sollte….

  82. Carsten

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich war 7 Jahre verheiratet und bin seit 2004 geschieden. Aus der Ehe ging eine Tochter hervor die mittlerweile 8 Jahre alt ist.
    Da ich bis jetzt ganz gut verdient habe arbeitet meine Exfrau bis jetzt nur gelegentlich auf 400.-€-Basis.

    Dazu hätte ich jetzt folgende Fragen:

    1. Ändert sich durch das neue Unterhaltsrecht bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen etwas?

    2. Ab wann muss sie generell mehr arbeiten bzw. ab wann kann ich den Unterhalt reduzieren?

    3. Wann hört die Unterhaltszahlung an meine Frau auf (für die Tochter zahle ich natürlich gerne so lange sie es braucht)?

    4. Zudem hat sie seit 2 Jahren einen neuen Freund bei dem sie regelmäßig (ca. zwei mal die Woche) mit meiner Tochter übernachtet. Kann das auch für eine Reduzierung in Betracht kommen?

    Vielen Dank für ein paar Hinweise…

  83. Christian

    Hallo,
    ich bin neu hier im BLOG und weis gar nicht ob ich Sie hier um Auskunft fragen kann. Ich versuche es einfach.

    Mit geht es hier nicht um Unterhalt oder so!

    Folgende Situation:

    Meine EHE ist seit Dezember nach 8 Jahren geschieden. 1 gemeinsames Kind und 1 Kind aus Ihrer vorigen Beziehung.
    1 Gemeinsames Haus
    Meine Exfrau ist einfach ausgezogen.

    Ich Zahle das Hausdarlehen komplett alleine. (1000,– mtl.)

    Jezt hat mich mein Bruder gefragt ob er mit seiner Freundin eine gewisse Zeit bei mir wohnen kann weil sie sich keine gemeinsame Wohnung leisten können.

    Da ich früher auch bei Ihm lange mietfrei Wohnen durfte war es für mich keine Frage.

    Er zahlt seine Nebenkosten und sonst nichts.

    Nun will meine Frau (Sie steht noch im Darlehen und Grundbuch) 3oo Euro mtl von mir weil mein Bruder hier wohnt.

    Ist das korrekt so? Muss ich das Zahlen obwohl ich von Ihm keine Miete verlange? Obwohl ich das Darlehen alleine Abzahle?

    Dann könnte ich doch auch Miete von Ihr für Ihren Sohn verlangen der 8 Jahre bei uns gelebt hat oder? (will ich nicht aber wenn so wäre?)

    Anfangsdarlehen waren 180.000 sind jetzt 175.000 Euro. Aso sind gerade mal 5000 Euro abbezahlt worden.

    Weiteres hat Sie als Mietwert für das Haus 1000 Euro. (120 qm) veranschlagt. Meine Mutter zahlt für ein NAGELNEUES Haus mit 135 qm 650 Euro.

    Wäre nett wenn ich hier Auskunft bekäme da ich nach tagelanger Recherche nichts im Internet gefunden habe.

    dankeschön

  84. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    der Wohnwert (suchen Sie mal danach hier im Blog) wird nach dem Markt(Miet-)wert berechnet. Ob 1.000 zuviel sind….?

    Ob Ihre Frau bei Geschwisterhilfe die Erhebung von Miete verlangen kann, halte ich für sehr zweifelhaft. Allenfalls wenn alles sehr eng ist und kaum der Kindesunterhalt gezahlt werden kann.

  85. Christian

    @RA Thomas von der Wahl

    Danke für die Antwort.

    Der Kindesunterhalt wird voll bezahlt.

    und das schon seit Mitte letzten Jahres.

    Was meinten Sie mit eng? Das meine EX Frau zu wenig Geld hat? oder ENG mit dem Kindesunterhalt?

    Herzliche Grüße
    Christian

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    mit „eng“ war die Zahlung von Kindesunterhalt gemeint.

  87. Christian

    Lieber Herr Rechtsanwalt,

    Wie ich oben schon geschrieben habe ist meine Frau vor 1 Jahr ausgezogen. Zur ergänzung: dies war wärend meiner Abwesenheit (Montage) sie hat ALLES RESTLOS aus dem haus mitgenommen. Und am Tag meiner Ankunft standen dann beide Kinder vor meiner Tür für ein Besuchwochenende. Ud das alles OHNE Küche ohne Betten ohne Kleidung.. ohne nix! toll nciht wahr? Nun gut

    morgen Steht eine Gutachterprüfung über das gemeinsame Eigenheim an.

    Muss ich meine Exfrau ins mit ins Haus lassen?

    Liebe Grüße und Dankeschön

    Christian

    Ps: Kann man Ihnen was spenden?

  88. Christian

    Hallo lieber Herr Rechtsanwalt von der Wehl.

    Nun steht heute eine Sachverständigen Bewertung für unser Haus an. Weil meine Frau was davon abhaben will.

    Kurze Eckdaten: Restschuld 175000, Anfangsschulden 185000
    Gemeinsam gebaut
    Sie vor 1 Jahr in meiner Abwesenheit (Montage) ausgezogen mit allem (wirlklich Restlos) was drin war.

    Muss ich Sie heute bei der Bewertung ins Haus reinlassen?

    Sie sagt ich würde den Gutachter belügen… Toll… der geht eh nach den Fakten oder?

    Danke für die Antwort im Voraus.

    Kann man Ihnen was spenden? Oder sonst was gutes tun für Ihre tolle Arbeit hier?

    Liebe Grüße

    Christian

  89. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    reinlassen mit dem Gutachter werden Sie Ihre Frau müssen. Alles andere macht dann der Gutachter.

    Vielen Dank für Ihr „Spendenangebot“

    Mir reichen ein paar warme Worte im Gästebuch

    http://www.ehescheidung24.de/blog/gaestebuch/

  90. Franziska

    Hallo lieber Herr Rechtsanwalt von der Wehl.

    Ich lebe von meinem Mann getrennt. Ich bin Deutsche und lebe jetzt seit dem in Wien. Nachdem nun endgültig klar ist, dass ich vorerst in Österreich bleiben möchte, stellt sich die Frage, ob ich im Trennungsjahr weiterhin in der Krankenversicherung mitversichert bin. Ich bin seit der Geburt der Kinder (inzwischen 19 und 21) nicht mehr erwerbstätig.

    Lieben Gruss
    Franziska

  91. Carsten

    Hallo Herr Rechtsanwalt,

    ich hatte weiter oben schon einen Eintrag, wahrscheinlich hatten Sie noch keine Zeit zu antworten (ist ja auch kein Problem und verständlich), aber wäre nett wenn Sie noch kurz ein Statement dazu abgeben 🙂
    Dafür habe ich aber auch noch eine kleine Zusatzfrage ;-):
    Was wäre wenn meine Ex-Frau mit meinem Kind zu Ihrem neuen Freund ziehen würde?

    Liebe Grüße
    Carsten

  92. santaklaus

    Hallo Thomas
    nachdem ich im www keine Infos bekomen habe, hier ein versuch RAt zu bekommen.

    Frage: Inwieweit ist nach erfolgter Scheidung die Ex-Frau verpflichtet selbst einer Arbeit nachzugehen und in welchem Umfang? Es gibt 2 Kinder 14 und 18J, die bei ihr leben.

    Wie wirkt sich das auf meine Unterhaltsverpflichtung aus?

  93. RA Thomas von der Wehl

    @ santaklaus

    die geschiedene Frau ist verpflichtet, sich einen Job zu suchen. Bei dem Alter der Kinder wohl auch vollschichtig. Ihr Einkommen reduziert die Unterhaltsverpflichtung erheblich. Wenn sie nichts macht, wird sie fingiert mit dem, was sie verdienen könnte.

    Dazu gibt es aber hier im Blog eine Menge Beiträge, z.B. hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/01/28/geschiedene-kuenftig-hoehere-eigenverantwortung-fuer-lebensunterhalt/

  94. Hans

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bitte Sie in folgender Angelenheit um Ihren Rat:

    ich möchte heiraten, weiss aber, dass meine Schwiegermutter in Spe gravierende finanzielle Probleme hat, und ggf. Privatinsolvenz anmelden muss. Verändert sich schuldrechtlich durch meine Heirat etwas? Kann ich grundsätzlich zur Haftung von Schulden meine Schwiegermutter herangezogen werden? Wie sieht es bei der Tochter (meiner zukünftigen Ehefrau) aus? Was empfehlen Sie mir zu tun?
    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

  95. RA Thomas von der Wehl

    @ hans

    Sie haften nicht und auch nicht Ihre Frau. Es gibt eigentlich nichts zu tun.

  96. Hans

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    das hört sich doch gut an. Vielen Dank für die Rückmeldung!

  97. Hans

    Eine Frage habe ich doch noch. Ich habe gehört, dass meine zukünftige Frau als Tochter im Todesfall der Mutter ggf. für etwaige Restschulden haftbar gemacht werden kann. Wann ist das der Fall? Kann man das auch verhindern?

  98. RA Thomas von der Wehl

    @ hans

    Sie meinen als Erbin nach der Mutter. Als Erbe haftet man für die Verbindlichkeiten des Nachlasses. Man kann aber einfach unverzüglich die Erbschaft ausschlagen, wenn sie überschuldet ist. Dies müssen aber auch die Kinder tun, die sonst nach der Mutter erben würden.

  99. Constantin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    nach dem lesen etlicher Einträge, erhoffe ich mir von ihnen auch eine wage Antwort auf meine Frage.
    Ich bin seit 01/07 geschieden. Die Trennung erfolgte 05/05. Ich habe zwei Töchter im Alter von 4 und 6 Jahren.
    Meine Exfrau erhält von Beginn an Unterhalt. Sie arbeitete schon während der Ehe auf 400 Euro Basis und nun seit dem 3. Lebensjahr meiner jüngsten Tochter, hat sie einen Arbeitsvertag über 40 Std im Monat (variabel). Sie geht wesentlich mehr arbeiten und gibt einen Verdienst von 600 Euro an. Dieser Betrag wird auch angerechnet.
    Zudem gibt sie auch 3 Fahrten pro Woche zur Arbeit an (Einfache Strecke 50km). Km -Pauschale wird auch angerechnet.
    Das würde bedeuten sie fährt für ca 3 Std Arbeit 100 km. Was ja sehr logisch ist bei den Spritpreisen. Tatsächlich arbeitet sie aber 3×8 Std. die Woche und erhält die Restzahlungen in Bar.
    Meine Kinder werden in der Zeit durch den Kiga, meine Person oder die Eltern meiner Exfrau betreut.
    Mich würde nun interessieren, ab wann ich den damit rechnen kann, das sie per „Gesetz“ mehr als die angegebenen 10 Std. pro Woche arbeiten muss. Und somit dann die jetzt schon erhaltenen Zahlen „offiziell“ angeben muss.
    Ich weiß das die Entscheidungen noch nach „Billigkeit“ entschieden werden. Hätte aber gerne mal eine Einschätzung ihrerseits.
    Lohnt es sich darüber hinaus, nochmals meinen Anwalt zu konsultieren?
    Vielen Dank im vorraus.
    Constantin

  100. RA Thomas von der Wehl

    @ constantin

    das Gesetz gibt uns gar nichts vor. Derzeit gehe ich davon aus, dass Frauen mit so kleinen Kindern keinfalls mehr als halbschichtig arbeiten müssen. Die Dauer hängt, wie Sie richtig beschreiben, von der Billigkeit ab. Ein erstes Urteil dazu gibt es vom BGH. Lesen Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/07/17/dauer-bedarf-betreuungsunterhalt-nach-unterhaltsreform-2008-1-bgh-urteil/

    Mehrarbeit und „Schwarzverdienst“ werden Sie nachweisen müssen.

    Wie lange sie noch Unterhalt verlangen kann……ein ganz großes Fragezeichen.

  101. Kalle

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    eine Frage: Lebe von meiner Frau getrennt und bezahle weil Sie vollzeit arbeitet nur UH für die Kids. (14 + 12 J alt)
    UH 614 €. Meine Frage nun: Meine Ex möchte für ALLES was die Kinder an schulischen Kosten haben die Hälfte!

    Schulbücher, Tagesausflüge, Klassenfahrten etc. Zu dem waren die Kinder jetzt 2 Wo in Urlaub wovon ich auch noch die Hälfte übernommen.
    Was muss Man(n) eigentlich gesetzlich gesehen alles bezahlen?? Fühle mich schon wie eine gemolkene Kuh, arbeite nur noch für den Unterhalt!!

    Vielen Dank im voraus

  102. RA Thomas von der Wehl

    @ kalle

    wir reden vom sog. Sonderbedarf. Lesen Sie auch hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/08/09/sonderbedarf-im-unterhaltsrecht/

    da habe ich einiges aufgelistet.

    Sie müssen neben dem Unterhalt längst nicht alles zahlen!

  103. Kalle

    Noch eine kleine Frage: Ist es unabhängig wieviel meine Ex verdient?? Sie arbeitet voll, wohnt im Haus der Eltern und hat mit Kindergeld und Unterhalt weit mehr als ich!!

  104. RA Thomas von der Wehl

    @ kalle

    das kann, wenn Sonderbedarf überhaupt bejaht wird, in Einzelfällen eine kleine Rolle spielen. Meist aber nicht.

  105. Susi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich möchte Sie um einen Rat bitten.
    Bin 41 Jahre alt, seit über 22 Jahren verheiratet. Vor 2,5 Jahren verliebte sich mein Mann und ich bin aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen.
    Mein Mann zahlte Unterhalt für die „Zweitwohnung“. Ich bekomme bereits (seit 10 Jahren) eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 450 Euro, wovon ich dann gelebt habe.
    Wir sind offiziell nicht getrennt.

    Vor 1 Jahr bin ich wieder in unser Haus zurück gezogen (Haus wurde in 2 separate Bereiche geteilt). Allerdings bereits mit meinem neuem Partner.
    Unterhalt bekomme ich nicht mehr, da ich in „meiner Hälfte des Hauses“ wohne.
    Mein Mann bewohnt seine Hälfte allerdings kaum, er lebt fast ständig bei seiner Freundin.

    Er bezahlt die noch offenen Raten für das Haus (ca. 1200 Euro). Ich trage die Nebenkosten, die ja fast ausschließlich meine sind.
    Sein Verdienst ca. 2300 Euro netto (Steuerklasse 3).

    Die Kosten für Arztbesuche und Krankengymnastik trage ich allein. Steuererklärung gemeinschaftlich (da nur er Steuern zahlt – Rückerstattung auf sein Konto).

    Wir kommen gut miteinander aus und könnten im Falle einer Scheidung alles vorab regeln.
    Wir versuchen das Finanzielle so zu regeln, dass beide zufrieden sind.
    Trotz Allem würde ich gern die rechtliche Seite kennen.

    Meine Frage: Müsste mein Mann Unterhalt zahlen, da ich einen Behinderungsgrad von 60% habe, sowie die Merkzeichen G und B.?
    Jetzt und/oder nach der Scheidung?

    Muss mein neuer Lebenspartner (getrennt lebend und unterhaltspflichtig 1 Kind von 17 Jahren) mich unterstützen, da wir (ca. 1 Jahr) in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben?
    Er hat nach Abzug des Unterhaltes ca. 1200 Euro netto (Steuerklasse 1).

    Worauf sollte ich im Falle einer Scheidung achten?
    Und ist eine Scheidung für mich anstrebenswert? Denn bei Neu-Heirat hätte mein neuer Partner ja erheblich mehr Geld.
    Wie schaut es mit den Rentenansprüchen aus, wenn ich verheiratet bleibe? Würde mir nach neuem Gesetz eine Witwenrente zustehen?

    Vielen Dank im Voraus.

  106. RA Thomas von der Wehl

    @ susi

    zunächst bitte Vorsicht! Wenn Sie getrennt leben, begehen Sie beide seit Jahren Steuerhinterziehung. Steuerklasse 3 wäre nicht mehr zulässig. Wenn Ihnen das FA draufkommt, wird problematisch.

    Unterhalt schuldet Ihr Mann wohl nicht, da Sie in einer gefestigten neuen Partnerschaft leben.

    Ob eine Scheidung für Sie sinnvoll ist, müssen Sie selbst beurteilen. Dagegen spräche, dass Sie laufend weitere Rentenansprüche von Ihrem Mann erwerben. Alledings würde bei der Scheidung der Anspruch aus dem Versorgungsausgleich wohl gleich an Sie ausgekehrt werden, das Sie schon Rente beziehen.

    Den Anspruch auf Witwenrenten hätten Sie.

  107. Susi

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Habe noch mal nachgefragt, Steuerklasse ist wohl bereits geändert worden. War wohl nur noch der Steuerausgleich letztes Jahr gemeinsam.
    Seit dem letzten Jahr habe ich ja nun nichts mehr damit zu tun, ich zahle ja keine Steuern.

    Zu ihrer Antwort: „Allerdings würde bei der Scheidung der Anspruch aus dem Versorgungsausgleich wohl gleich an Sie ausgekehrt werden, da Sie schon Rente beziehen.“
    Bekomme ich den Versorgungsausgleich evt. sofort und nicht erst mit dem Rentenalter (wenn ich die sogenannte „Vollrente“ bekomme)?
    Denn zur Zeit beziehe ich ja nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

  108. RA Thomas von der Wehl

    @ susi

    ich meine ja, aber bitte fragen Sie bei Ihrem Rententräger nochmals nach.

  109. katharina

    hallo,

    mein freund (deutscher), der 1999 in daenemark eine amerikanerin geheiratet hat, aber waehrend der ganzen ehe in deutschland gelebt hat, moechte sich scheiden lassen. das trennungsjahr ist schon abgelaufen. beide leben seit letztem jahr in irland. dort aber schon nicht mehr zusammen. er moechte sich trotzdem in deutschland scheiden lassen. ist dies trotz der Bruessel IIa Verordnung moeglich? wenn er sich in irland scheiden lassen muss, ist deutsches recht anwendbar? vielen dank im voraus.

    mfg katharina

  110. Fred

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    eine kurze Anfrage hätte ich.
    Lebe von meiner Frau getrennt, Stkl. 3 und 5.
    Jetzt hat meine EX eine Vollzeitstelle angetreten, d.h. beide Stkl. 4.
    Ich verdiene jetzt rund 500 Euro weniger durch den Steuerkl.-wechsel.
    Nach Abzug des Ki Unterhalt, zahle monatl. 650 € ist ihr Nettoeinkommen sogar höher als meins. Ihr bezahle ich keinen UH wovon auch?!
    Jetzt hat sich der Anwalt von ihr gemeldet und die letzten 12 Lohnabrechnungen von mir verlangt. Danach kam eine UH Forderung von fast 1000 €!! Damit hätte ich weniger als das Existenzminimum!! Er hat auf der Grundlage des Verdienstes der Stkl. 3 den Unterhalt berechnet, aber ich verdiene doch viel weniger!! Wie gehe ich jetzt damit um? Einen Vergleich von 800 € wurde mir angeboten, aber selbst das ist noch zu viel!!

    Was mache ich jetzt??
    Vielen Dank im voraus.
    mfg

  111. RA Thomas von der Wehl

    @ fred

    der dringende Rat:

    einen Fachanwalt aufsuchen. Wenn ich jemanden empfehlen soll, gern.

  112. Fred

    Das wäre nett, danke

  113. RA Thomas von der Wehl

    @ fred

    aber wo soll der Anwalt seinen Sitz haben?

  114. Fred

    In Menden (58708), Dortmund wäre auch okay

  115. RA Thomas von der Wehl

    @ fred

    wenden Sie sich mit einem Gruß von mir an die Kollegin Palloks in Dortmund

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidungsanwalt__dortmund_palloks-3265.html

  116. frank

    Hallo Thomas von der Wehl,

    ich habe hier schon einiges verfolgt,und kann nur meine Glückwünsche für ihre seite aussprechen.

    Ich habe da auch ein Riesiges Problem.

    Ich war 8 Jahre Verheiratet,und habe einen sohn von 13 jahren,der von mir ist,dann haben wir nch 2 weitere Kinder bekommen von 17 und 15 Jahren.
    Ob die von mir sind ist fraglich,da eine Freundin von meiner Ex meinte das sie sagte,das sie nicht von mir sind….Daraufhin habe ich die Zahlungen eingestellet,naja sehr dumm gewesen.
    Jetzt habe ich das Problem das ich ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss bekommen habe,indem auch steht das man mir 681,-€ lassen wird.
    Ich habe aber vor 4 Jahren wieder Geheiratet,und eine süsse Tochter die jetzt 16 Monate ist.
    Mir ist schon klar,das das Jugendamt sich das Geld wieder holen möchte,aber haben die das Recht uns so wenig zu lassen ??

    Würde mich über eine Antwort freuen…

    Vielen dank

    Frank

  117. frank

    Muß da noch etwas hinzu fügen….

    Meine jetzige Frau Arbeitet nicht,sie ist für unser Kind da,ich habe Steuerklasse 3,und verdiene ca 1600.-€

  118. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    ich hatte Ihnen schon direkt geantwortet……dringend zum Fachanwalt, bevor alles zu spät ist – Stichwort Vaterschaftsanfechtung.

  119. katharina

    hallo herr von der wehl,

    ich hatte vor ca 2 wochen eine frage gestellt (nr. 109). koennen sie mir weiterhelfen, denn ein anwalt, der beauftragt wurde, meinte es gaebe keine chance (war aber mit der internationalen seite des problems etwas ueberfordert). vielen dank im voraus.

    mfg katharina

  120. RA Thomas von der Wehl

    @ katharina

    es fehlen viele Details für eine seriöse Antwort, aber ein Deutscher kann sich immer in Deutschland scheiden lassen, notfalls vor dem AG Berlin-Schöneberg. Hier sollte auch deutsches Recht anwendbar sein.

  121. Steve

    Guten Tag Herr RA von der Wehl,

    ich bin Unterhaltspflichtig und zahle 650 € f. 2 Kids (15 und 13 J alt)
    Ab dem nächsten Monat beziehe ich Krankengeld ca 1300 bis 1400 €.
    Wieviel Unterhalt müsste ich demnach zahlen??

    mfg

  122. Steffi

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage. Mein Partner ist seit knapp 4 Jahren von seiner Frau getrennt lebend. Nun wohnt er seit dem 01.10.2008 bei mir. Seine Frau hat eine neue Beziehung. Das gemeinsame Kind lebt bei ihr. Er zahlt monatlich knapp 1100,- Euro an Unterhalt.
    Nun meine Frage: Wenn Sie über 600 Euro verdient, gleichzeitig eine neue Bezihung hat, muss mein Partner an Sie noch Unterhalt zahlen?
    Das Unterhalt für das Kind (7 Jahre) gezahlt werden muss ist klar und steht auch nicht zur Diskussion.

  123. RA Thomas von der Wehl

    @ steve

    ganz grob gesagt,

    alles über Ihrem Selbstbehalt von 900,00 EUR.

    Wenn ein Titel besteht müssen Sie Abänderung verlangen!

  124. RA Thomas von der Wehl

    @ steffi

    um den Unterhalt zu berechnen werden viel mehr Informationen benötigt. Konkret kann dies ohnehin nur ein beauftragter Fachanwalt.

    Ich würde mit der Prüfung nicht mehr lange warten. Soll ich jemanden empfehlen?

  125. Stefan

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    meine Scheidung ist beantragt und jetzt fangen die kleinen Streitigkeiten mit der Gegenpartei an.

    Ich bin mit meinem Anwalt nicht wirklich zufrieden, kann ich den Anwalt wechseln?

    Wie sieht es mit den Kosten aus??
    Prozesskostenhilfe wurde mir unter seinem Vorsitz gewährt. Verfällt die Prozesskostenhilfe wenn ich den Anwalt wechsele?

    Frau Palloks aus Dortmund wurde mir empfohlen, wie denken sie darüber und muss ich beim Wechsel alle Kosten selber tragen??

    mfg

  126. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    der Teil der Prozesskosten, der bereits verbraucht ist (ca. 50 %) wird von der PKH an den ersten Anwalt ausgezahlt und diesen Teil werden Sie beim Anwaltswechsel selbst zahlen müssen.

    Frau Palloks kenne ich persönlich und kann Sie empfehlen. Schauen Sie hier

    und grüßen Sie die Kollegin von mir.

  127. katharina

    hallo herr von der wehl,

    vielen dank fuer ihre antwort. was sind denn die details, die ihnen fehlen?

    ist es nicht so, dass die bruessel IIa verordnung als europarecht nationalem deutschen recht vorgeht?

    kaeme auch in einem solchem fall die online-scheidung in frage?

    ueber eine weitere antwort waere ich ihnen sehr dankbar.

    mfg

    katharina

  128. suse68

    hallo, bin froh eine Seite gefunden zu haben, wo man Rat bekommt ohne erstmal nach dem Streitwert gefragt zu werden und man nicht das Gefühl hat, mein Recht zu bekommen bringt dem Anwalt nicht genug ein und mir wird deswegen von einer Klage abgeraten! habe vor gut einem Jahr meinen Mann verlassen,er hat jetzt die Scheidung beantragt und gewährt mir in seiner unendlichen Großzügigkeit noch Trennungsunterhalt bis Ende des Jahres. Mein sogenannter Anwalt meinte, er müßte noch bis zum Scheidungsurteil zahlen, auch wenn das Trennungsjahr bereits vorbei ist. da ich nicht wirklich viel Vertrauen zu diesem Anwalt mehr habe, wende ich mich an sie. meine 2.Frage wäre, welche Aussichten ich habe, noch Ehegattenunterhalt für mich zu bekommen. Ich habe sobald ich den Entschluß gefaßt habe, mich zu trennen, sofort eine Teilzeitarbeit aufgenommen und suche weiterhin auch nach Vollzeit, muß er mir einen gewissen Zeitraum geben, um etwas adequates zu finden oder hat er das Recht, mich und meine Tochter so im Regen stehen zu lasse (meine Tochter ist 9)?schon jetzt vielen Dank für Ihre Mühe und für diese Seite!!!

  129. Andre

    Guten Tag Herr von der Wehl,
    ich hätte eine Frage.
    Meine Mutter 74 Jahre lebt mit ihrem Lebensgefährten seit 7 Jahren zusammen in einer Wohnung in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Meine Mutter bekommt eine Rente von 746Euro.Ihr Lebensgefährte bekommt 2800 Euro Gehalt.Bekommt meine Mutter bei einer Trennung von ihrem Partner Unterhalt vom ExPartner oder muss sie ganz allein von ihrer Rente leben?
    Schon jetzt vielen Dank für Ihre Mühe und für diese Seite!!!

  130. RA Thomas von der Wehl

    @ andre

    Unterhaltsansprüche in nichtehelichen Partnerschaften gibt es nicht. Gegebenenfalls sollten die beiden heiraten.

  131. Lars

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich trenne mich zur Zeit von meiner Frau. Da ich ein sehr hohes Nettoeinkommen beziehe (€ 6300,-) und meine Firma auch meine Wohnung bezahlt, da ich für eine deutsche Firma im Ausland arbeite möchte ich wissen, ob es eine Höchst (Sättigungsgrenze) für den Unterhalt gibt. Ich lebe in Singapore und meine Frau jetzt in Südafrika. Sie hat auch einen Südafrikanischen Pass. Gilt hier überhaupt deutsches Unterhaltsrecht?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Lars

  132. RA Thomas von der Wehl

    @ lars

    Ob hier deutsches Recht zur Anwendung kommt, hängt davon ab, wo sie mit ihrer Frau gemeinsam gelebt haben und zu welchem Rechtssystem sie gemeinsam die engsten Verbindungen hatten.

    Es gibt bei uns den so genannten Quotenunterhalt, der sich an einer Quote des bereinigten Nettoeinkommens orientiert und den so genannten Bedarfsunterhalt, der bei sehr hohen Einkommensverhältnissen eine Rolle spielt. Wenn der Unterhaltsschuldner zum Beispiel 15.000 € monatlich verdient, hat die Unterhaltsgläubigerin nicht automatisch einen Anspruch auf die üblichen 3/7. bei der Art hohen Unterhaltsforderungen muss die Gläubigerin ihren Bedarf nachweisen. Sie muss dann zum Beispiel nachweisen, wieviele Kosten sie monatlich für Auto, Friseur, Lebensmittel usw. ausgegeben hat.

    Bei ihrem Einkommen sind wir sicherlich an der Grenze zwischen Quotenunterhalt und Bedarfsunterhalt.

  133. Anita

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    mein Partner hat sich gerade von seiner Frau getrennt, sie beide haben ein gemeinsames Haus, sie ist allerdings schon ausgezogen, ob auch umgemeldet ist uns derzeit noch nicht bekannt. Das Haus soll nun verkauft werden.

    Jetzt würden wir gerne zusammen ziehen, finanziell ist es allerdings nicht möglich in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, sowie parallel noch die Kosten für das Haus zu tragen. Wie sind die Rechte der Noch-Frau, die ja auch zur Hälfte im Grundbuch steht, muss mein Partner ihr immer Zutritt gewähren, oder darf er z.B. Schlösser austuaschen und darf ich rechtlich dort miteinziehen?

    Vielen Dank im voraus.

  134. RA Thomas von der Wehl

    @ anita

    wenn ein Partner aus der Ehewohnung ausgezogen ist, hatte in der Regel nicht mehr das Recht, diese Wohnung zu betreten. Für diesen Fall wäre auch ein Austausch der Schlösser möglich. Dennoch ist der andere Ehepartner immer noch hälftiger Eigentümer des Objektes. Der Einzug eines neuen Partners in dieses Objekt ist somit problematisch. Es sei denn, der Miteigentümer stimmt dem zu.

  135. Robert

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe eine Frage zum Bedarfsunterhalt meiner volljährigen Kinder. Ich habe 2 Töchter 22 und 19 Jahre alt im Studium und Berufsausbildung. Aktuell bezahle ich den vollen Bedarfsunterhalt für beide, Kindergeld erhalten Sie direkt von der Mutter. Meine Tochter wird im März 09 die letzten Prüfungen abschließen und danach ein bezahltes Praktikum und Diplomandenstelle antreten.
    1.) Wie lange ist der Unterhalt für meine studierende Tochter noch zu zahlen und wie hoch muß der Bedarfssatz bleiben inkl. Kindergeld und eigener Wohnung ?
    2.) Meine 2. Tochter wird im Sommer 2009 die Berufsausbildung abschließen. Sie plant eine weitere Umschulung. Ist für diesen Fall der Unterhalt beendet oder muß ich auch noch für die Zeit der Umschulung bezahlen ?
    Vielen Dank !

    MfG.

  136. RA Thomas von der Wehl

    @ robert

    zu konkreten Zahlen kann ich natürlich nicht sagen. Insbesondere kann ich nicht den Bedarf eines Kindes ermitteln. Hinsichtlich der studierenden Tochter ist die Frage, ob mit den Prüfungen das Studium abgeschlossen ist oder ob das Praktikum und die Diplomandenstelle noch zu der Ausbildung gehören. Sollte dies der Fall sein, wird möglicherweise weiterhin Unterhalt geschuldet.

    Hinsichtlich der 2. Tochter wird von den Eltern eine Berufsausbildung geschuldet. Nach Absolvierung dieser Ausbildung ist der Unterhaltsanspruch in der Regel erloschen. Nur unter ganz bestimmten Umständen haben Kinder einen Anspruch auf eine Umschulung. In der Regel wird dieses aber zu verneinen sein.

  137. Angelika

    Guten Abend Herr von der Wehl,
    ich bin geschieden und erhalte Pension wegen Erwerbsunfähigkeit. Lt.Versorgungsausgleich erhalte ich einige Anteile meines Exmannes aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bekomme ich diese Rentenzahlung schon jetzt, da ich Rentner bin oder erst zu dem Zeitpunkt wenn mein Exmann in Rente geht?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  138. Harry

    Guten Abend Herr von der Wehl,
    hatte vor zwei Wochen meinen Scheidungstermin mit gleichzeitiger Unterhaltsklage.Meine Ehefrau hat eigenmächtig, nach 3 verschiedenen Abmahnungen ihren Job gekündigt. Bis zu dem Zeitpunkt verdiente sie ca. 1300 Euro und 215 Euro an monatlichen Zinseinnahmen. Weiterhin verfügt sie über das Kindergeld plus Kindesunterhalt und Einahmen aus einer Verkaufstätigkeit für Kosmetikartikel über diese sie sich ausschweigt! Ihr Anwalt verlangt jetzt, da sie nur noch ca. 722 Euro halbtags verdient Unterhalt in Höhe von 443 Euro. Mein Durchschnittseinkommen liegt bei 2100 Euro.
    Angerechnet wird mir ein Wohnvorteil von 450 (900-550 Belastung für das Haus). Das ganze Verfahren ist meines Erachtens ziemlich schief gelaufen. Meinem RA wurde buchstäblich der Mund verboten, mit der richterlichen Drohung daß ich die gesamten Kosten tragen müsste. Weiterhin wurde die Eigenkündigung noch als gut hingestellt, da bei einer führenden Lebensmittel Handelskette die Arbeitsbedingungen unmenschlich seien!!!!!!!! Nun kam das Urteil: 443 Euro Unterhalt monatlich für 3 Monate, da die Scheidung erst im Februar rechtskräftig wird. obwohl meiner noch Frau die monatlichen Zinseinnahmen auf 400 Euro hochgesetzt wurden. Nicht mal diese Differenz wurde mir in Abzug gebracht. Können Sie mir einen Rat geben wie ich weiter vorgehen kann, da ich jetzt ziemlich verunsichert bin?

    Vielen Dank im vorraus

    Harry

  139. RA Thomas von der Wehl

    @Angelika

    Da sie bereits Rentenzahlungen erhalten, werden Sie die Ausgleichsansprüche aus dem Versorgungsausgleich ebenfalls sofort beanspruchen können.

  140. RA Thomas von der Wehl

    @ harry

    ich kann ihnen im Moment nur den Rat geben, das Urteil von zuständigen OLG überprüfen zu lassen. Die Argumentation zu der Eigenkündigung Ihrer Frau seitens des Gerichtes kann ich kaum glauben.

  141. Angelika

    Haben Sie recht herzlich Dank für die Auskunft.

  142. Harry

    Vielen Dank auch von meiner Seite!! Es schütteln alle den Kopf , wenn sie die oben genannte Geschichte hören. Hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber der Richterin Erfolg, da sie unserer Meinung nach schon vorab entschieden hat und uns kaum zu Wort kommen ließ bzw. keine Argumentation gestattete? Auch ein Pressebericht wird in unsere Überlegungen einbezogen.

    Gruß
    Harry

  143. RA Thomas von der Wehl

    @ harry

    nein, von einer Beschwerde würde ich abraten. ohnehin gilt bei diesen Beschwerden:

    formlos-fristlos-zwecklos

    Für solche Fälle sieht unser Rechtssystem das Rechtsmittel vor.

  144. elisabeth

    hallo!
    die exfrau meines partners wohnt seid märz 2008 mit ihrem neuen partner zusammen.dieser ist jedoch nicht bei mir gemeldet.muß mein partner trotzdem noch unterhalt für seine exfrau bezahlen?zudem könnte sie mehr arbeiten.das kind ist zehn und verwandtschaft wohnt in der nähe.ich hoffe sie können uns helfen oder adressen geben an die man sich wenden kann.

  145. elisabeth

    sorry!schreibfehler.natürlich ist der partner nicht bei der exfrau meines lebensgefährten gemeldet.die unterhaltszahlungen haben ja nichts damit zu tun ob mein partner bei mir gemeldet ist oder nicht.also nochmals sorry für diesen schreibfehler.

  146. RA Thomas von der Wehl

    @ elisabeth

    Der Blog hat oben eine Suchfunktion. Geben Sie dort bitte den Begriff „verfestigte Lebensgemeinschaft“ ein. Sie werden dann bereits einiges finden. Unsere Gerichte gehen immer noch davon aus, dass eine verfestigte Lebensgemeinschaft erst dann vorliegt, wenn eine gewisse Zeit verstrichen ist. Diese Zeit wird man sicherlich mit mindestens 1 bis 1,5 Jahren veranschlagen müssen.

    Inwieweit die Kindesmutter eine weitergehende Erwerbsobliegenheit hat, kann ich derzeit nicht beurteilen. Bei einem Kindesalter von 10 Jahren und meinen bisherigen Erfahrungen – auch mit dem neuen Unterhaltsrecht – müssen sie jedoch davon ausgehen, dass nicht mehr als eine halbschichtige Tätigkeit von der Kindesmutter geschuldet wird.

    Wenn sie eine Empfehlung hinsichtlich eines Fachanwalt für Familienrecht benötigen, müsste ich wissen, wo dieser Anwalt sitzen soll.

  147. ariale

    Hallo,

    kann ich mich (deutsche) von einem italiener in BRD nach deutschem Recht Scheiden lassen.
    Die Ehe wurde in Italien geschlossen, wir haben dort seit einem Jahr keinen gemeinsamen Wohnsitz mehr, ich bin mit unserem Sohn ausgezogen (er hat dem schriftl. zugestimmt) Ausserdem haben mein Sohn und ich auch einen Wohnsitz in Brd (bei meiner Mutter). Nun will mein Mann doch wieder zu mir zurueck ( was ich keinesfalls will) und droht mir in Falle einer Scheidung das Kind wegzunehmen. Wir sind nicht offiziell getrennt, haben also das gemeinsame Sorgerecht, nur das unser Sohn, knapp 4 bei mir wohnt . Da die Ehe nie funktioniert hat, (Hochzeit als kurzschlussreaktion waehred der Schwangerschaft), wollte ich schon sehr bald nach der Geburt nach BRD zureuck, mein Mann drohte mir mit Anzeige wegen Kindesentfuehrung und hat mich so einige Jahre „hingehalten“. Meine Frage nun, kann ich ein dt, Gericht mit der Scheidung beauftragen und schaff ich es je MIT MEINEM SOHN Italien verlassen zu koennen?
    Mein Mann kennt viele Leute in unserem Wohnort und droht durch „gute Beziehungen“ das Sorgerecht fuer unseren Sohn zu erhalten und sonst auch so viel wie moeglich fuer sich rauszuschlagen. Demzufolge graut es mir natuerlich davor in Italien die Scheidung einzureichen.
    Danke!

  148. RA Thomas von der Wehl

    @ ariale

    Ohne genaue Details zu kennen Рdaher bitte unter Vorbehalt Рich gehe davon aus, dass sie sich zwar in Deutschland scheiden lassen k̦nnen, aber wohl nach italienischem Recht.

  149. Harry

    Hallo Herr von der Wehl, erstmal wünsche ich Ihnen ein frohes neues Jahr!

    Bin jetzt etwas am strandeln. Nach dieser Schlappe vor Gericht konnte ich mich mit meiner Noch Frau auf 180 Euro Unterhalt vorläufig mündlich einigen.Soll aber nach Absprache mit ihrem Anwalt noch schriftlich fixiert werden. Bin mir nicht sicher ob ich deshalb noch eine negative Feststellungsklage anstreben soll. Habe Bedenken,daß ich dadurch schlechter wegkomme. Auch die Gerichtskosten sind ja nicht ohne. Mich ärgert es halt ,daß sie den Job eigenmächtig gekündigt hat.Als Begründung meinte sie auch, daß sie ja nicht verpflichtet sei 3-4 mal in der Woche abends zu arbeiten( Kinderbetreuung wegen 12 jährigem Sohn)
    Ihre Einschätzung würde mich sehr interessieren!

    MfG

    Harry

  150. melly

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich lebe in Scheidung, habe 2 Kinder ( knapp 3J und 6J) und lebe mit meinem neuen Lebenspartner in seinem Haus, so dass ich keinen Ehegattenunterhalt bekomme. Mein jetziger Partner steht selbst kurz vor der Scheidung. Meine Frage: Wie sehen grundsätzlich die Unterhaltsansprüche der Exfrau meines Partners nach erneuter Eheschließung aus???? Er zahlt Kindesunterhalt für seinen leibl. 12 jährigen Sohn. Exfrau geht ca. 6,5 Std. tgl. arbeiten (ca. 900 € mtl) + Zinseinnahmen von ca. 400,-.
    Gibt es für uns, für die 2. Ehe, in irgendeiner Form dadurch Vor – oder Nachteile, was der Unterhaltsanspruch der Exfrau angeht. Außer die Änderung der Lohnsteuerklasseänderung von 1 auf 3?? Im voraus vielen Dank.

    MFG
    Melly

  151. Chefdecuisine

    Eine Frage Herr Rechtsanwalt :

    Kann man per Beschluss veranlassen, daß auch die Mutter eine Offenlegung ihrer finanziellen Lage, d. h. Einnahmen/Ausgaben Aufstellung für monatliche Belastungen insgesamt angeben muss ?

    Schließlich musste ich es zum Unterhaltstitel ebenfalls tun.

    Mir scheint es nämlich so, als würde sie nur jammern, wenn ich aber die Geschenke und die Wohnung sehe, mache ich mir auch so meine Gedanken.

  152. melly

    Hallo Herr von der Wehl,

    noch ne kurze Frage: Kann eigentlich mein kleines Einkommen (Kindergeld, Kindesunterhalt, noch Landeserziehungsgeld) mit in die Berechnung des Unterhaltes/nachehel. Unterhalt für die Noch-Ehefrau meines Partners mit angerechnet werden? Wie sieht es bei ggf. einer Heirat aus??

    Danke im voraus.

    Mfg
    melly

  153. Dagmar

    Guten Abend Herr RA!
    Ich habe mal eine Frage: ich lebe von meinem Mann getrennt. Er ist zu seiner Mutter in ihr Eigenheim gezogen. Ich wohne mit unseren beiden Töchtern (9 und 14J) im zweiten Haus meiner Schwiegermutter – und zwar mietfrei. Laufende Kosten wie Gas, Strom… werden von meinem Nochmann gezahlt. Ist dies eine Art Unterhalt? Ich habe an Einkommen im Monat lediglich das Kindergeld, da ich meinen 400 Euro-Job zum 01.01. verloren habe (wirtschaftliche Lage). Habe ich ein Recht auf irgendwelche finanzielle Hilfen vom Staat????
    Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort, da ich nicht weiss, an wen ich mich wenden kann.

  154. RA Thomas von der Wehl

    @ dagmar

    wenn ihr Mann ihnen die Miete und Nebenkosten zahlt, ist dies sicherlich wie Unterhalt zu bewerten.

    Ob und in welcher Form der Staat sie unterstützt, kann ich leider nicht sagen. Sie werden sich durch den Behördendschungel kämpfen müssen.

  155. RA Thomas von der Wehl

    @ harry

    Der Sachverhalt erschließt sich mir leider nicht. Ob hier eine negative Feststellungsklage Sinn macht, müsste der beauftragte Anwalt entscheiden.

  156. RA Thomas von der Wehl

    @ melly

    Wie sich eine neue Eheschließung konkret auf ihre finanzielle Situation auswirkt, kann ich nicht abschließend beurteilen. Dazu fehlen zu viele Details. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass alle Vorteile einer neuen Ehe, insbesondere die steuerlichen, auch der alten Ehe zugutekommen. Dies gilt speziell für den Kindesunterhalt.

    Die finanzielle Situation der neuen Lebenspartnerschaft fällt nur dann ins Gewicht, wenn es sich um einen so genannten Mangelfall handelt. In diesen Fällen kann entweder der Selbstbehalt gesenkt werden oder Ersparnisse durch gemeinsame Haushaltsführung angerechnet werden. Dies scheint bei ihnen aber nicht das Problem zu sein.

  157. RA Thomas von der Wehl

    @ chedecuisine

    Ich gehe davon aus, dass es sich hier um Unterhalt für volljährige Kinder handelt und in diesem Fall muss das Unterhalt verlangende Kind die Informationen über die Einkommens- und Vermögenssituation der Mutter beibringen. Anderenfalls kann der Kindesunterhalt nicht berechnet werden.

  158. Chefdecuisine

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    die beiden Kinder sind 16 Monate alt und der Unterhaltsbetrag wurde bereits festgelegt.

    Meine Frage ist ob man auch die Mutter mir gegenüber zu einer Offenbarung veranlassen kann,

  159. RA Thomas von der Wehl

    @ chefdecuisine

    bei minderjährigen Kindern erbringt die Mutter ihre Unterhaltsverpflichtung durch Betreuung und Verpflegung der Kinder. Das Einkommen der Mutter ist daher nicht maßgeblich. Aus diesem Grunde besteht auch keine Verpflichtung dieses Einkommen zu offenbaren.

    Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn die Mutter in außergewöhnlich guten finanziellen Verhältnissen lebt, spricht richtig reich ist.

  160. ariale

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    vielen Dank fuer Ihre Antwort vom 2. Jan.
    Mein hauptsaechliches Problem ist nicht ob die Ehe nach deutschem oder italienischem Recht
    geschieden wird, sondern ob ich je eine Moeglichkeit haben werde, Italien mit meinem Sohn verlassen zu koennen. Wird ein deutsches Gericht mir diese Moeglichkeit geben, oder bin ich dazu verdammt bis mein Sohn 18 ist (jetzt 4) in Italien zu verharren

  161. RA Thomas von der Wehl

    @ ariale

    das Problem ist hier das Spannungsverhältnis zwischen dem Umgangsrecht des Vaters mit dem Kind und Ihrem Recht auf Freizügigkeit, das heißt den Wohnort beliebig zu wählen.

    Einen ganz eindeutigen Rat kann ich Ihnen hier nicht gegeben. Es hängt zu viel von den Einzelheiten der familiären Situation ab.

  162. Elli

    Hallo, mein Mann zahlt für seinen Sohn aus erster Ehe, der dieses Jahr 20 wird regelmäßig Unterhalt. Er geht noch zur Schule und möchte noch eine weitere 2 jährige Schule besuchen. Ich selbst habe auch 2 Schulkinder .Wird da eigentlich nichts angerechnet, dass mein Mann auch in einer Familie lebt, wir noch Schulden haben usw.Der Sohn meines Mannes jobbt regelmäßig neben der Schule, kann man da etwas abziehen? Vielen Dank für Ihre Mühe.

  163. Emilia

    Hallo, ich habe eine Frage zwecks Unterhalt. Mein Lebenskamerad zahlte ohne Aufforderung immer 291€ Unterhalt für seinen 17jährigen Sohn bei einen Verdienst von 1900€. Nun erscheint das seiner Ex für viel zu wenig und möchte mehr obwohl der Junge Lehrlingsgeld von 400€ Netto bekommt. Da wir manchmal unsicher sind ob dieser viel von diesem Unterhalt sieht (Kleiderkauf usw.) möchten wir nicht zuviel zahlen und es lieber auf ein Sparbuch legen und es dem Jungen auszahlen wenn er 18 wird. Wir waren auf dem Jugendamt und fragten wegen einer Berechnung zwecks Unterhalt wurden aber weggeschickt da das nur der Mutter zusteht. Wir wollen uns mit dieser nicht streiten oder dem Jungen schaden aber wie kommen wir an Zahlen. Übrigens der Sohn bezahlt wöchendlich 65€ Pensionskosten und ca. 30€ Fahrtkosten bis zur Lehre. Können sie uns bitte helfen da ich hier schon stundenlang das Net durchforste und nichts finde. Übrigens sagte man uns beim Jugendamt das der Unterhalt je nach Mitarbeiter berechnet wird und was man vorlegt. Da wir leider der Mutter in Geldangelegenheiten nicht vertrauen und schon böse Erfahrungen gemacht haben , haben wir nur noch schlaflose Nächte. Als Vater hat man anscheinend da keine Rechte obwohl wir ja gern die Summe zahlen. Bitte helfen sie uns!

  164. Michael

    Hallo Herr von der Wehl,

    Ich lebe seit 10/2007 von meiner Frau getrennt; sie ist bei „Nacht+Nebel“ mit Kinder und Sack+Pack aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen.
    Jetzt habe ich in Erfahrung gebracht, das Sie seit 09/2007 wieder mit ihrem ExFreund zusammen ist, der am häuslichen Leben (Familienfeiern / Einkauf / Wohnen) teilnimmt.
    Nun verlangt sie natürlich von mir Ehegattenunterhalt…..
    Welche Beweise muß ich dem Gericht vorbringen, die beweisen, das meine Exfrau in
    eheähnlicher Gemeinschaft lebt…
    Sie sagt, es ist „nur ein guter Freund“….. die
    Kinder sagen, das er bei „Mama“ wohnt; obwohl er eine andere Wohnadresse hat….

    Vielen Dank für Ihre Mitarbeit

  165. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    ich diesem Forum nicht die kompletten Argumente auflisten, die zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruches führen können. Bei kann ich nur auf ein aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe verweisen, welches sie nachstehend finden. Das OLG hat dort die einzelnen Argumente sehr schön aufgelistet.

    OLG Karlsruhe

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  166. Dynastie

    Guten tag habe mal ne Frage
    Mein Freund lebt in scheidung trennungs jahr ist seit 6 Monaten um hoffen das da bald mal der scheidungs Termin kommt er hat ein 4 Jähriges Kind
    Muß auch unterhalt an seine noch frau zahlen
    80 euro erzahl 300 euro insgesamt
    Ihm dürfen nur 900 euro bleiben
    Angenommen ich würde jetzt meinem freund Heiraten
    Würde dann mein geld mit angerechnet werden für den unterhalt seiner noch frau und seinem sohn?
    LG Dynastie

  167. RA Thomas von der Wehl

    @ dynastie

    lesen Sie bitte hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/03/18/herabsetzung-selbstbehalt-bei-neuem-ehegatten/

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  168. Frank

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    lebe von meiner Frau getrennt und habe 2 Kinder (15 & 13)
    Meine Tochter (13) äußert mir gegenüber den Wunsch zu mir zu ziehen.
    Falls diesem Wunsch entsprochen wird geht das so einfach oder was muss man tun?
    Zahle jetzt für beide 660 € Unterhalt, keine Trennungsunterhalt da meine Ex voll arbeitet.
    Wie würde es dann mit dem Unterhalt aussehen?

    LG, Frank

  169. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    grundsätzlich wäre es kein Problem, wenn Ihre Tochter zu Ihnen zieht. Sie müssen sich mit der Kindergeldkasse in Verbindung setzen, damit so künftig das Kindergeld zu ihnen fließt.

    In diesem Falle wäre ihre Frau Ihnen gegenüber ebenfalls zum unterhaltsverpflichtet. Die Unterhaltshöhe hängt davon ab, was Ihre Frau verdient. Sie müssen natürlich für das andere Kind Unterhalt zahlen. Sollte sich aus den gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen zufällig der gleiche Betrag ergeben, können die Eheleute natürlich vereinbaren, dass hier nicht sinnlos Geld hin und her überwiesen wird sondern das jeder für das Kind sorgt, dass bei ihm lebt.

    Wenn allerdings z.B. Ihre Frau unter dem Selbstbehalt von 900 € liegt und auch nicht mehr verdienen kann, müssten Sie zwar für das Kind bei Ihrer Frau Unterhalt zahlen, würden aber von Ihrer Frau keinen Unterhalt bekommen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  170. frank

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Eine Frage noch:
    Wenn meine Ex dem Wohnungswechsel meiner Tochter nicht zustimmt, wer entscheidet das dann? kann meine Tochter (13) selbst entscheiden oder entscheiden Gerichte darüber?
    Welche Anlaufstellen habe ich dann?

    mfg

  171. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    Die Frage wo ein Kind leben sollte, entscheidet sich nach dem Kindeswohl. Dieses Kindeswohl wird im Streitfall von dem Familiengericht und notfalls sogar einem Gutachter beurteilt.

    Im Streitfall wird dem Kind wahrscheinlich ein Verfahrenspfleger zugeteilt werden, der das Kind unabhängig von den Eltern unterstützt.

    In der Praxis sieht es aber meist anders aus. Kaum eine Mutter wird eine 13 jährige Tochter festhalten können, wenn diese tatsächlich bei dem Vater leben will. Ob ein anschließendes Verfahren der Mutter dann Erfolg haben kann, wage ich zu bezweifeln.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  172. C.K.

    Sehr geehrter Herr v. d. Wehl!

    Meine Frage betrifft die Unterhaltshöhe für meine beiden Kinder (11+14) aus früherer Beziehung (waren nicht verheiratet). Bin nun mit neuer Partnerin verheiratet und erhalte für unser gemeinsames Kind den Familienzuschlag. Dieser erhöht natürlich mein Nettoeinkommen (3400 ohne Krankenversicherung etc., ca. 500€ gehen dann noch ab), wonach der Unterhalt berechnet wird. Für meine beiden ersten Kinder erhält meine Ex den Familienzuschlag komplett. Nun „finanziert“ also das jüngste Kind den Unterhalt indirekt für seine beiden Halbgeschwister? Ich zahle für die beiden nun 640€ im Monat. Wenn ich dann noch das Kindergeld +Familienzuschlag + Steuerklasse II rechne, erhält meine Ex mehr als 1000€ für die beiden im Monat und muss – so meine Wahrnehmung – eigentlich nichts mehr von ihrem eigenen Gehalt benutzen. Gibt es denn überhaupt keinen Unterschied zwischen den Frauen, die sich aufgrund Trennung und eines meist niedrigeren Gehalts als der Mann finanziell verschlechtern und den Frauen, die wie meine Ex vom Grundgehalt ebensoviel verdienen wie ich? Letzteres finde ich einfach unverhältnismäßig.
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

  173. RA Thomas von der Wehl

    @ c.k.

    zunächst lesen Sie bitte den Artikeln zu den Steuervorteilen nach der erneuten Heirat hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/02/29/der-steuervorteil-nach-wiederheirat-wer-hat-was-davon/

    die Gerichte haben mehrheitlich entschieden, dass alle Vorteile, die auch aus einer neuen Ehe stammen, den Kindern insgesamt zugutekommen. Dabei ist allerdings zu betrachten, dass natürlich auch ihr neues Kind an diesem Vorteile anteilig profitiert.

    Die Gesamtberechnung, was die Kindesmutter mit Unterhalt, Kindergeld und Eigenverdienst bekommt, ist für den Unterhaltsschuldner selten erfreulich. Ich rate grundsätzlich davon ab, solche Berechnungen anzustellen, um nicht frustriert zu sein.

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  174. Franz

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    eine bescheidene Frage habe ich:

    Meine Frau und ich stehen kurz vor der Scheidung (April).
    Wir bekommen beide Prozeßkostenhilfe.
    Was wäre wenn wir die Scheidung doch nicht möchten und alles zurücknehmen.
    Was müssten wir kurzfristig tun?
    Welche Kosten kämen auf uns zu?

    Vielen Dank im voraus

  175. RA Thomas von der Wehl

    @ franz

    wenn beide Eheleute die Scheidung nicht mehr wollen, müssen beide ihre Rechtsanwälte beauftragen, eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Familiengericht abzugeben. Wenn beide Eheleute Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen haben, entstehen keine Kosten.

    Sollte allerdings einer der Eheleute eine kurzen Zeitraum später sich die Sache anders überlegen und doch ein neues Scheidungsverfahren auf den Weg bringen, wird er dafür keine neue Prozesskostenhilfe bekommen.

    Mein Vorschlag in diesen Fällen ist, dass das Scheidungsverfahren bis auf weiteres ruhend gestellt wird, der Anwalt seine bisherigen Kosten abrechnet und beide Eheleute abwarten, wie es sich mit der Ehe weiter entwickelt.

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  176. Franz

    Eine Frage dazu noch, wenn man das Scheidungsverfahren ruhend gestellt hat, aber danach doch merkt es geht nicht mehr und einer der beiden will die Scheidung, fallen dann erneut Kosten an oder werden diese durch die Prozeßkostenhilfe getragen?

    Wie sieht es rechtlich aus wenn man die Scheidung ruhen lässt. Rentenansprüche? Trennungsjahr? beginnt das wieder von vorne?

    Vielen Dank

  177. RA Thomas von der Wehl

    @ franz

    an sich müßte diese Frage doch Ihr Anwalt beantworten…..

    Also: Wenn ein Verfahren ruhend gestellt wird und dieses Verfahren später wieder aufgenommen wird, fallen keine erneuten Kosten an sondern die Kosten werden durch die Prozesskostenhilfe abgedeckt.

    Sollten die Eheleute aber tatsächlich wieder zusammen leben, könnte eine andere Situation entstehen. Ein Versöhnungsversuch würde nach ca. 3 Monaten des Zusammenlebens das Trennungsjahr erneut anlaufen lassen.

    Solange das Verfahren noch ruht und nicht zurückgenommen wurde, sind die Stichtage für den Versorgungsausgleich gesetzt.

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  178. Ziga

    Hallo Herr von der Wehl,

    gegen mich gibt es ein Urteil von 1996 mit dem Wortlaut:

    „In der Familiensache
    Kindermutter – Klägerin –

    gegen
    Kindesvater – Beklagter-

    hat das Amtsgericht – Familiengericht – …. für Recht anerkannt:

    1. Der Beklagte wird verurteil, ab September 1996 an die Klägerin für die 1988 geborene Tochter einen monatlichen Unterhalt von …. 324 DM zu zahlen.

    2. Die Kosten des Verfahrens trägt zu 2/27 die Klägerin, zu 25/27 der Beklagte.

    3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

    Begründung….

    Der Beklagte schuldet der Tochter danach den Mindestunterhalt. Unter Anrechnung des anteiligen Kindergeldes ist der Beklagte zur Zahlung von 324 Dm verpflichtet.

    Die Nebenentscheidungen folgen aus §§ 92, 708 Ziffer 8, 711 ZPO“

    Meine Tochter ist 2006 volljährig geworden. Bis dahin habe ich bezahlt und dann die Zahlungen eingestellt.

    Ich habe erfahren, dass sie seit Volljährigkeit nicht mehr bei ihrer Mutter wohnt. Anfang 2007 hat sie eine Ausbildung angefangen, die sie Ende 2008 abgebrochen hat.

    Mehrfach habe ich sie telefonisch aufgefordert, mir Nachweise über ihr Einkommen beizubringen, um festzustellen, welchen Unterhalt ich ihr schulde. Sie meinte, das ginge mich nichts an, hat mich aber auch nie zur Unterhaltszahlung aufgefordert.

    Jetzt kam ein Brief von ihrem Anwalt, in dem ich aufgefordert wurde, ab 2006 den Unterhalt von monatlich 324 DM (in Euro) nachzuzahlen und weiterzuzahlen. Die Mutter wäre aufgrund ihrer Einkommensverhältniss nicht unterhaltspflichtig. Angeblich würde meine Tochter im Moment ein Einkommen von 328 € haben und ich wäre noch gut bedient, so wenig zahlen zu müssen.

    Muss ich zahlen, ohne Nachweise über das jetzige und vergangene Einkommen meiner Tochter und Ihrer Mutter zu erhalten?

    Und hat das Urteil Gültigkeit über die Volljährigkeit hinaus? Denn verurteil wurde ich ja, an die Klägerin, also die Kindesmutter zu zahlen.

    Gruß Ziga

  179. Uwe G

    Habe mal eine frage?WAR AB 2006 GETRENNT LEBEND IM EIGENEN HAUS ICH U MEINE FRAU HABEN BIS 1.1.08 stuerklasse ich 3 ,frau 5. sie hat sich am abtrag des hauses nicht beteiligt u hat somit 1000 € für sich ich habe ca2000€ gehabt.nach der scheidung hat sie für sich veranlagt u 2800 € wiederbekommen ich muß 3500€ nachzahlen. kann ich von ihr für das jahr 2007 die hälfte des hausabtrages zurück fordern?

  180. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    Wenn Sie sich im Jahre 2006 getrennt haben, müssen Sie im Jahre 2007 die neuen, schlechteren Steuerklassen wählen. Wenn es also für 2007 um Steuererstattungen beziehungsweise Steuernachzahlungen geht, werden sie sich nicht auf Abreden mit Ihrer Frau berufen können. Diese Abreden wären, um es deutlich zu sagen, Steuerhinterziehungen. Inwieweit sich Ihre Frau allerdings an dem Hausabtrag ansonsten beteiligen müsste, kann ich nicht beurteilen.

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  181. conny

    wer kann mir helfen???
    mein ex arbeitet in dänemark und zahlt kein unterhalt für seine kids,nun benötige ich einen anwalt der mir da weiter helfen kann

  182. Mum von 2 Kids

    Hallo Herr von der Wehl,
    auch ich habe leider mal ein paar Fragen. Ãœbrigends finde ich das total toll, was Sie hier machen :-).
    Mein Ex-Mann und ich sind wieder zusammen. Wir wohnen seit Januar 2009 auch wieder zusammen, was aber nicht wirklich funktioniert, Trennung also im Juni 2009 – räumlich.
    In der Zeit Januar – Juni 09 hat er für die Kinder keinen Unterhalt gezahlt, dafür aber alles was die Kinder benötigten. Nun mal meine Frage, mein Ex fragt mich nun wieviel Unterhalt er ab Juni für die Kinder zahlen soll, da er mir sein Zweitwagen zur Verfügung stellen möchte, wir wohnen dann ca. 800 km voneinander entfernt. Er hat vorher den normalen KU gezahlt, möchte nun aber natürlich auch was fürs Auto haben. Ich muss sagen, ich bin ALG II Empfängerin, er hat mich auch während unseres Zusammenlebens sehr kurz gehalten, ausser das Essen habe ich kein Geld von Ihm bekommen, naja mal so 50 Euro im Monat wovon ich dann die fehlenden Lebensmittel gekauft habe. :-(. Mein Ex verdient 5.000 Euro Brutto (Steuerklasse 1) fest + 1.500 Euro Brutto Provision. Wie wird nun der Unterhalt ausgerechnet? Da er vorher nur ein kleines Gehalt hatte.
    Noch ne kurze andere Frage: Nach unserer Trennung vor ein paar Jahren, hat er gemeinsam angeschaffte Sachen verkauft, ein wert von ca. 5.000 Euro habe ich jetzt herausgefunden, hat er mir verheimlicht, genauso wie im Jahr nach unserer Trennung er eine Steuerrückzahlung erhalten hat. Muss er dieses nicht angeben? Hätte mir da nicht auch was zugestanden?
    Ganz ganz lieben Dank.
    LG mom von 2 Kids

  183. RA Thomas von der Wehl

    @ mum

    mit einer kurzen Beratung in diesem Blog wird Ihnen nicht geholfen sein. Sie müssen sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden und sich über ihre grundsätzlichen Rechte aufklären lassen. Sollten Sie eine Empfehlung wünschen, benötige ich den gewünschten Kanzleisitz des Anwaltes.

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  184. Freddy

    Hallo Herr v.d. Wehl,

    werde am Ende der Woche geschieden!
    Was erwartet mich in der Verhandlung?
    Zahle jetzt Trennungsunterhalt, verdiene ca. 1900 netto, meine Ex ungefähr 1200.
    Den Kindern lt Düsseldorfer tabelle 666 €. Muss ich wohl noch an meine Ex Unterhalt zahlen?
    Wie lange dauert so eine Verhandlung?
    Bekommt man Fragen vom Richter gestellt?

    Vielen Dank

  185. Rolf S

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    unter bezug auf unsere soben geführtes Telefongespräch – Unterhaltsverpflichteter lebt in Berlin – und Unterhaltsberechtigte -ägyptische Frau mit Kind Geburturkunde für deutschen Rechtsbereich legalissiert leben in Hurgahda/Ägypten bitte ich Sie um Hilfe zur Klärung, welches Recht anwendbar ist und in welcher Höhe Unterhaltsnach Hurghada gezahlt werden muss und allein die Miete ca. 850,00 €/monat beträgt. Ich ersuche Sie gegebenenfalls um Benennung eines spezialisierten Berliner Anwalts, wenn Ihrerseits kein Mandat übernommen werden kann.

    Mit freundlichen Gruessen

    Rolf

  186. Britta

    Hallo, habe auch mal eine frage: wir trennen uns nach 15 Jahren ehe, wollen aber (noch) keine scheidung. versuchen es auf „freundschaftlicher“ basis.der ehestand ist zugewinn. wir besitzen zwei wohnungen. in eine davon werde ich mit unserer tochter, 14, einziehen. mein mann wird unterhalt für sie bezahlen, ich habe einen 400 euro job, suche aber weiter. jetzt stellt sich mir die frage, muss ich miete an ihn zahlen, obwohl das unser eigentum ist???

  187. RA Thomas von der Wehl

    @ britta

    dies ist sicherlich eine Frage der Vereinbarungen unter den Eheleuten. Hier spielt das Unterhaltsrecht eine große Rolle.

    Grundsätzlich muss nach Ablauf des Trennungsjahres über eine Nutzungsentschädigung für die allein genutzte, aber im Gemeineigentum stehende, Wohnung nachgedacht werden. Wenn aber zum Beispiel Unterhalt geschuldet wird, wird man die Unterhaltsleistungen gegen die Nutzungsentschädigung verrechnen.

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  188. Britta

    vielen dank für die schnelle aw. d.h. wenn wir erstmal vereinbaren würden, dass ich die hälfte der miete zahle, sozusagen als nutzungsentgeld, (da die wohnung noch nicht voll bezahlt ist) obwohl er den vollen uh zahlt, wäre das ok? möchte ungerne den offiz. weg gehen, aber auch nicht „über den tisch gezogen“ werden. nach dem trennungsjahr müsste man dann wohl nochmal über alles verhandeln, denke ich.
    lg

  189. RA Thomas von der Wehl

    @ britta

    im Trennungsjahr wird in der Regel keine Nutzungsentschädigung geschuldet. Ansonsten können die Eheleute natürlich alles das vereinbaren, womit sie selbst liegen können.

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  190. Fred

    Hallo Herr v.d. Wehl,

    mein Exfrau teilte mir mit das meine Tochter in gut 1,5 Jahren eine Klassenfahrt macht und ich die Hälfte dazu beitragen soll.
    Zahle nur für für beide Kids (16 und 14 Jahre alt)
    700 € im Monat. Für meine Ex nichts da sie selber voll arbeitet. Muss ich etwas dazu zahlen?

    mfg

  191. Klaus

    Hallo Herr v.d. Wehl,
    bin für 2 Kinder unterhaltspflichtig für meine Ex nicht.
    Wenn ich mit meiner neuen Partnerin noch ein Kind zur Welt bringe, darf der UH dann gekürzt werden oder wie setzt er sich dann neu zusammen??

  192. Fred

    Muss ich für eine Klassenfahrt die in 1,5 Jahren stattfindet etwas dazu bezahlen??

  193. RA Thomas von der Wehl

    @ fred

    lesen Sie hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/08/09/sonderbedarf-im-unterhaltsrecht/

    Bei einer Reise in erst anderthalb Jahren würde ich davon ausgehen, dass die Kindesmutter für die Reise Rücklagen aus dem Kindesunterhalt bilden kann und muss.

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  194. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    ob der Unterhalt bei der Geburt eines Dritten Kindes gekürzt werden kann, hängt von ihren finanziellen Verhältnissen ab. Ausgehend von dem Selbstbehalt von 900 € wäre festzustellen, wie viel Geld sie darüberhinaus für Unterhalt zur Verfügung haben. Sollte das Geld nicht für alle Kinder nach den Tabellenwerten ausreichen, wird es entsprechend aufgeteilt.

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  195. Michael

    Guten Tag Herr von der Wehl,
    mein 15jähriger Sohn lebt bei seiner Mutter. Da diese jedoch nun eine mehrwöchige Kur antritt, möchte mein Sohn in dieser Zeit bei mir leben (insges. 5 Wochen). Nun zu meiner eigentlichen Frage: Darf ich den Kindesunterhalt für einen Monat einbehalten bzw. kürzen? Schließlich habe ich erhöhte Ausgaben, während die Mutter 5 Wochen absolut nichts mit der Verpflegung, Unterbringung, Schulfahrten etc. zu tun hat.
    Danke im voraus.

    Gruß Michael

  196. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    lesen Sie bitte hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/07/10/kuerzung-unterhalt-wenn-kind-bei-dem-umgangsberechtigten/

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  197. Michael

    Hallo Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre prompte Antwort, das hat mir sehr geholfen.

    Gruß Michael

  198. skatze

    Guten Abend Herr von der Wehl,

    ich schildere Ihnen mein Problem in der Hoffnung dass Sie mir ein wenig weiterhelfen können …

    Geheiratet im August 1983, fertig mit der Lehre, beide auf Lebenzeit beamtet und selber seit 1994 in den Vorruhestand berufen mit der Besoldungsgruppe A04.
    Mein Noch-Mann hat sich in den mittleren Dienst erarbeitet (in der Ehezeit) und ist nun A09 Stufe 09.

    Seit Februar 2008 ist die Scheidung von meiner Seite aus eingereicht.

    Er bezieht wesentlich mehr Bezüge. Habe keinen Trennungsuntehalt eingereicht/bezogen.

    Nun kriege ich ein Schreiben von meinem Anwalt in dem mir mitgeteilt wird, dass ich meinem „Mann“ als Versorgungsausgleich 31,77€ schuldig bin!

    Kann das Recht sein?
    Fakten:
    Beide eine Lehre bei der gleichen Behörde gemacht, er ist/ war ein Jahr vorraus, da ich ein Jahr Handelsschule gemacht habe. Er ist Jahrgang 1964 und ich 1963.
    Er ist im Beruf und ich bin Versorgungsempfängerin seit 1994.
    Bei der Berechnung des Versorgungsausleiches wird mir folgendes berechnet: 11,17 x 1.309,04€
    geteilt durch 13,92.

    Bei Ihm wird dieses berechnet: 25,08 x 1891,95
    geteilt durch 48,08

    Meine Frage nun ist das Rechtens?
    Sollte es nicht für Beide bis zum eigentlichen Renteneintritt gerechnet werden?

    Ich hab immer gesagt dass ich nur das was mir zusteht – aus dieser Zeit, immerhin sind es 25 Jahre, aber irgend wie kommt es mir vor wenn ich nun bezahlen müsste, nur weil ich nicht mehr arbeiten kann, zusätzlich bestraft werde. Zudem bezahle ich 45,00€ monatlich zur Prozeßkostenhilfe seit Okt.08 bei.

    Wie sehen Sie das?

    Was kann ich tun?

    Kann ich Ehegattenunterhalt fordern?

    Oder nachträglich Trennungsunterhalt?

    Alles Fragen die mich beschäftigen im §1587 blick ich nicht so ganz durch.
    Im November ist der Scheidungstermin, was muß ich tun?
    Mit lieben verzweifelten Gruß

    skatze

  199. RA Thomas von der Wehl

    @ skatze

    wenn Sie schon seit vielen Jahren keine Rentenansprüche mehr erwerben, ihr Mann aber schon, ist die Aussage Ihres Rechtsanwaltes für mich nicht nachvollziehbar. Mir scheint, Sie haben etwas missverstanden.

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  200. Clea

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    seit März 2008 lebe ich von meinem Mann getrennt. Die Scheidung wird im Dezember rechtskräftig. Leider habe ich aus Angst vor meinem Ex,nicht auf Unterhalt für mich bestanden und auch keinen Cent bekommen. Wir haben ein gem. Kind, 16 Jahre jung. Für unser Kind hat er 325 Euro Unterhalt gezahlt. Wir haben einen Gütertrennungsvertrag, indem ich auf nachehelichen Unterhalt verzichtet habe.Kann ich jetzt noch den Unterhalt für mich bekommen? Für die Zeit der Trennung?Es sind über 20 Monate. Ich hatte nur einen 400 Euro Job. Herzliche Grüße Clea

  201. RA Thomas von der Wehl

    @ clea

    wenn man den Unterhaltsschuldner nicht wenigstens aufgefordert hat, Auskünfte über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen, wird die Forderung von Unterhalt für die Vergangenheit schwierig bis unmöglich. Ich kann dies aber nicht abschließend beurteilen und würde vorschlagen, dass sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.

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  202. Michael

    Hallo… habe folgende Frage… Meine Eltern haben sich vor 23 Jahren scheiden lassen… nun gehört das Elternhaus meinem Vater alleine… und er will wieder heiraten, will aber, dass das Haus auf jeden Fall nur mir und meiner Schwestern nach seinem Tod gehört… was ist zu beachten ? Gruss Michael

  203. Henry

    Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
    ersteinmal wünsche ich Ihnen
    Ein gesundes neues Jahr,
    Tolle Seite, schön das Sie diesen Blog schon seit vielen Jahren uneigennützig führen und verwalten.
    Bin über den Suchbegriff „Gesetzliche Namensänderung“ bei Google auf Ihre Seite gestoßen.
    Meine Frage: Ich bin seit mehr als 20 Jahren geschieden. Meine Kinder damals 7 und 9 Jahre alt trugen zu diesem Zeitpunkt meinen Nachnamen als Familienname. 4 Monate nach der Scheidung erhielt ich vom damaligen Jugendamt (Ehem. DDR) auf Veranlassung meiner geschiedenen Frau eine Einladung zu einem Gespräch – Ziel war es dem Begehren der Mutter zuzustimmen, das es besser sein würde, wenn meine Kinder den gemeinsamen (Meinen) Familiennamen ablegen würden und den Mädchennamen meiner geschiedenen Frau (Hatte sich bereits umschreiben lassen) ebenfalls annehmen würden. Es wäre für die Entwicklung der Kinder doch besser….. .
    Nach langem überlegen stimmte ich zu, und unterschieb eine Abtretung. Ich kam regelmäßig meiner Unterhaltspflicht nach, auch der Kontakt zu meinen Kindern ist nie abgerissen.
    Neue Situation: Meine Tochter (28 Jahre alt) möchte im Jahr 2010 heiraten – sie möchte aber nicht den Mädchennamen der Mutter behalten, ihr zukünftiger Mann seinen jetzigen Familiennamen ebenfalls nicht weiterführen, sondern beide möchten den Geburtsnamen meiner Tochter ( Also meinen Nachnamen) annehmen. Nachfrage im Standesamt – geht nicht – abgetreten ist nicht rückgängig zu machen.
    Soll das wirklich so sein Рwas k̦nnen die beiden Partner unternehmen, um ihren Wunsch zu verwirklichen
    Mit freundlichem Gruß
    Henry

  204. RA Thomas von der Wehl

    @ henry

    ich denke auch, es wird nicht funktionieren. Allenfalls eine Adoption der eigenen Tochter wäre denkbar, ist von mir aber nicht näher prüfbar.

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  205. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    ihr Vater muss ein entsprechendes Testament (gegebenenfalls mit einem Vermächtnis hinsichtlich des Hauses) machen.

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  206. Willi

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    mal eine kleine Frage am Rande.
    Bin geschieden, kein UH für die Ex da selber am arbeiten aber 700 € UH für die Kinder.
    Der UH würde normalerweise 704 € betragen (alt). Aufgrund der neuen Düsseldorfer Tabelle müsste ich theoretisch mehr bezahlen.
    Die 700 € wurden bei Scheidung zwischen unseren Anwälten außergerichtlich festgelegt.

    Muss ich jetzt mehr überweisen oder muss diese Vereinbarung neu verhandelt bzw. widersprochen werden.?

    Was ist wenn meine Ex klagt muss ich dann den Anwalt bezahlen??

    Vielen Dank im voraus

  207. RA Thomas von der Wehl

    @ willi

    Sie müssen schon damit rechnen, nach der neuen Düsseldorfer Tabelle mehr zahlen zu müssen.

    Wenn sie dies nicht freiwillig tun und die Gegenseite klagt, zahlt derjenige die Kosten, der den Prozess verliert.

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  208. Willi

    Nochmal eine Gegenfrage:

    die schriftliche Vereinbarung zählt also nichts??

    Kann ich zur UH-Ermittlung meine Nettogehälter addieren und durch 12 teilen??
    + Firmenwagenanteil?? VW Touran

  209. Roger

    Guten Tag Herr von der Wehl,
    Seit 1993 verheiratet, 4 Kinder (19,18,14,12). Gemeinsames Hause, Kredit noch nicht abbezahlt.
    Ich bin allein verdiener einkommen 2700 netto. Meine Frau hat October angefangen zu Arbeiten und hat die direkt die Trennung beeintragt und sucht sich eine Wohnung. Die mochte nur die Mädchen (18,12) mitnehmen, will aber nur Teilzeit arbeiten . Ich soll für das Haus allein weiter bezahlen und noch der Unterhalt für die Kinder die bei Ihr wohnt. Ihr Einkommen 570 Eur netto bräuche sie für ihre neu Wohnung und eigene Kosten. Zur Zeit ist Sie noch in gemeinsames Haus brutto und verzögert Ihre Ausziehen weil Sie kein passende erdgeschoss Wohnung wg des Hundes finden kann. Die Situation macht mich sehr schwer zu schaffen. Das Haus zu kaufen war Ihre Idee. Ich soll weiter auf die Schulden allein sitzen und weiter für die Unterhalt alle Kinder sorgen. Wäsche und Kochen mache ich jetzt allein nach die Arbeit und die trifft sich schon seit Dezember mit ein andere mann. Welche Rechte kann ich in anspruchnehmen um finanziel und emotional nicht ausgenutzt zu werden.

  210. RA Thomas von der Wehl

    @ roger

    für die Kinder, die nicht bei Ihnen leben, werden Sie Unterhalt zahlen müssen. Wie hoch dieser Unterhaltsanspruch ist, ergibt sich aus der Berechnung ihres Einkommens abzüglich der Belastungen, auch für die 2 bei Ihnen lebenden Kinder zuzüglich eines Wohnvorteils. Hinsichtlich des Hauses ließe sich nur raten, wenn dies nicht zu finanzieren ist, es zu verkaufen.

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  211. Roger

    Meine Frau muss gar nichts zahlen, auch für die Volljährige Kindern?
    Kann Sie drauf bestehen nur Teilzeit zu arbeiten und keine Verantwortung ubernehmen für Kindesunterhalt und gemeinsame Schulden?

  212. bosearcher

    Guten Tag Herr von der Wehl,
    auf der Suche nach einer gerechten Möglichkeit, mein Büro für den Zugewinnausgleich zu bewerten, bin ich über Ihre Seite gesolpert. Falls die Frage für dieses Forum zu speziell sein sollte – vielleicht haben Sie ja einen Tipp, wo ich fündig werden könnte.
    Leider ist das Ganze etwas kompliziert, aber ich versuche, es kurz zu erklären:
    – meine Noch-Frau und ich haben uns grundsätzlich auf den 31.12.2004 (!) als Stichtag für alle Auseinandersetzungen geeinigt (schon zu Beginn des Scheidungsverfahrens 2006). Wir versuchen, nur mit einer Anwältin (ihrer) alles zu bewältigen (bis jetzt in gutem Einvernehmen)
    – ich bin seit 1989 in einer Ingenieurgesellschaft selbstständig, habe mich Ende 2002 von meinen Partnern getrennt und zum 01.01.2003 mein jetziges Büro (ich selbst und ein Mitarbeiter) als GmbH (mit 25.000€ Stammkap.) neu eröffnet
    – ich bin Sachverständiger und hätte 2004 mein Büro nur an einen anderen SV in NRW verkaufen können, da SV zu sein Voraussetzung für den Betrieb ist
    – zum 31.12.04 gab es in NRW nur ca. 120 SV meiner Fachrichtung (die es in dieser Form überhaupt erst seit 2000 gibt)
    – ein fester Kundenstamm war 2004 noch gar nicht vorhanden

    Dass meine Frau an Stammkapital und Anlagevermögen partizipiert, ist eigentlich unstrittig. Ich weiß jedoch nicht, wie ich den ideellen Bürowert einigermaßen vernünftig ermitteln kann oder ob es unter den gegebenen Voraussetzungen überhaupt einen gibt.

    Lässt sich dazu etwas sagen?

    Mit Dank und freundlichem Gruß
    bosearcher

  213. RA Thomas von der Wehl

    @ bosearcher

    im Streitfall kann eine solche Bewertung nur ein Sachverständiger übernehmen. Ich bezweifle, dass sie gut damit beraten sind, hier ohne anwaltliche Vertretung aufzutreten.

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  214. Knicker Hubert

    Guten Tag,
    jetzt hoffe ich, das ich hier im Blog alles richtig mache?!
    Folgendes: Eine Bekannte ist geschieden, aus der Ehe geht ein 7 jähriger Sohn vor und beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht.
    Soweit alles in Ordnung.
    Geregelt wurde im Beisein des Jugendamtes wann der Vater das Kind- was bei der Mutter lebt, auch mal für sich haben darf.
    Nun ist es so, das Termine lange Zeit vom Vater vereinbart werden, die Mutter auch nichts dagegen hat, jedoch kurz vor diesem Termin wo das Kind zum Vater soll/darf, entscheidet sich der Ex das der Termin für ihn nicht akzeptabel ist, weil er etwas vor hat. Die Mutter hingegegen (Krankenschwester)muss ihren Dienst planen. Des Öfteren kommt es vor, das der Ex bei der Ex- Frau anruft und sagt, er möchte übermorgen seinen Sohn haben. Der Frau ist durch diese Unregelmäßigkeit des Vaters schon viel Geld durch Zusatzdienste entgangen. Wenn die Mutter das Kind dem Vatter einmal überlassen möchte, hat sie immer Anlaufschwierigkeiten zwecks Termines beim Vater. Der Vater mobbt seine Ex.

    Was kann die Frau dagegen unternehmen?
    Gruß

    Hubert

  215. Anke

    > Was kann die Frau dagegen unternehmen?

    Wenn beim Ex-Mann bei den Unterhaltszahlungen noch nicht der Selbstbehalt erreicht ist, dann könnte die Mutter für das Kind einen Babysitter organisieren, der es betreut während sie arbeitet.

    Die dann entstehenden Kosten sind berufsbedingte Kinderbetreuungskosten die sich nach den Einkommensverhältnissen auf beide Elternteile verteilen. Verdient er wesenlich mehr als sie, kann sie einen Großteil dieser Kosten also von ihm einfordern, dies allerdings nur, solange es bei ihm noch etwas zu holen gibt.

  216. dardan

    wie ist es wenn eine familie sich getrent haben und vater und mutter eine halfte des sorechst hatt aber der vater hat zwei weitere kinder bei im zuhause und er hat neu geheiratet aber er muss mit1100 euro aus kommen da wollte ich mal fragen wie viel er für mich wierklich bezahlen muss denn er bezahlt im moment 272 euro denn ich bin erst 11jahre

  217. Anke

    @dardan,

    der Betrag ist genau richtig, bzw. mehr als das muss er nicht bezahlen.

    Gib mal bei google.de „düsseldorfer tabelle treffpunkteltern“ ein und gehe auf dieser Seite ganz nach unten. In der Tabelle „1. bis 2. Kind“ und „6-11 Jahre“ findest du die 272 EUR bei einem Gehalt bis 1.500 EUR.

  218. Constantin

    Ich bin seit 3 Jahren geschieden ( 5 Jahre getrennt). Zahle Unterhalt für beide Kinder und die Ex-Frau.
    Von Beruf bin ich Lehrer und habe seit Sommer einen Stelle als Konrektor.
    Nach der Probezeit bekomme ich nun mehr Geld.
    Das die Kinder davon partizipieren ist für mich völlig OK. Das meine Ex aber nun auch mehr will, nicht.
    Gilt meine Entwicklung als Karrieresprung?
    Zudem eine weitere Frage.
    Wir haben eine Ehe/Scheidundgfolgevertrag geschlossen, in dem die Ãœberschreibung des Hauses festgehalten ist.
    Kann meine Ex diesen Vertrag nach 4,5 Jahren nun wieder auflösen lassen????
    Danke

  219. RA Thomas von der Wehl

    @ constantin

    die Frage, ob die Beförderung zum Konrektor ein Karrieresprung ist und damit unterhaltsrechtlich bei der geschiedenen Frau nicht zu berücksichtigen wäre, ist sicherlich etwas zweifelhaft.

    Ich würde aber davon ausgehen, da es sich hier nicht um eine Regel Beförderung handeln sondern nur durch besondere Befähigung erreicht werden kann. Dies war nicht in der Ehe bereits angelegt oder vorhersehbar.

    Ein verbindlich geschlossener Vertrag kann nicht ohne weiteres wieder einseitig gelöst werden. Ich gehe dabei davon aus, dass es sich um eine notarielle Vereinbarung handelt.

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  220. Constantin

    Danke für die schnelle Antwort.
    Ich würde gerne auf die ANtwort bezug nehmen.
    Es handelt sich bei dem Vertrag um einen notariellen Vertrag, in dem die Überschreibung des Hauses ( in welches meine Ex-Frau nie eingezogen ist), die Übnahme der Schulden durch mich, die Ausklammerung des Wohnwertes und die Ausklammerung evt Kosten durch das Haus gegenüber meiner Frau geregelt sind. Ich zahle seitdem alleine dieses Haus ab und wohne auch alleine darin.
    Da meine Ex-Frau einen neue Anwältin hat, bange ich nun ein wenig. Hab ich Grund dazu?

    Zweite Ergänzungsfrage. Ab Sommer gehen beide Töchter in die Schule eine OGS wird angeboten. Ist es legitim die Aufnahme einer Halbtagstätigkeit zu fordern?
    Habe ich damit eine Chance?

  221. RA Thomas von der Wehl

    @ constantin

    ich kenne den Inhalt des Vertrages zwar nicht, hätte aber nach den vorliegenden Informationen keine Bedenken an dem Bestand.

    Eine halbschichtige Tätigkeit wird sicherlich zu verlangen sein.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  222. Helga

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    mein Mann wurde im vergangenen Jahr von seiner Exfrau geschieden. Die beiden hatten einen Ehevertrag, der der Exfrau eine Abfindung in Höhe von 30.000 Euro zubilligt in dem Fall, dass mein Mann die Scheidung einreicht. Diese Abfindung bezog sich auf „Kindererziehung“. Die Kinder meines Mannes sind waren zum Zeitpunkt der Eheschließung 17 und 20 Jahre alt. Eine Tochter hat ca. ein halbes Jahr im gemeinsamen Haushalt gelebt, die andere gar nicht. Die Ehe bestand 2,5 Jahre, wobei mein Mann bereits nach kanpp 6 Monaten ausgezogen ist. Kann man diese Abfindung anfechten? Ist das evtl. sittenwidrig?
    Die Dame möchte auf keinen Fall darauf verzichten, was ich zumindest moralisch nicht in Ordnung finde.
    Beste Grüße.

  223. RA Thomas von der Wehl

    @ helga

    ohne den Hintergrund des Vertrages und natürlich den Inhalt des Vertrages zu kennen, kann ich unmöglich eine seriöse Auskunft dazu geben. Hier wäre ein Fachanwalt für Familienrecht konkret mit einer Prüfung zu beauftragen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  224. Frank

    Zur Unterhaltsberechnung fordert der gegnerische Anwalt die Jahresgehaltsabrechnung 12/2009 mit den Gesamtbruttoeinkünften, was ja auch OK ist.
    Ist der Bescheid der Einkommensteuererklärung 2009 auch mit einzureichen,(Keine weiteren Einkünften mehr vorhanden)bzw empfehlenswert?

  225. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    wenn der Steuerbescheid von der Gegenseite gefordert wird, ist er mit einzureichen. Es müssten sogar die Formulare zur Steuererklärung eingereicht werden, wenn die Gegenseite dies verlangt.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  226. Eckhart

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wir leben seit mehreren Monaten getrennt, haben ein Eigenheim, dessen Finanzierung nur von mir getätigt wird.
    Da ich selten in Deutschland bin, hat meine Frau die Trennung und Berechnung des Unterhalts während meiner Abwesenheit durchgeführt.
    Jetzt erhielt ich die offizielle Forderung ihrer Anwältin.

    1. In der Forderung ist der Wohnwertvorteil
    eingerechnet worden. Nun habe ich gehört,
    dass der Vorteil nicht gegeben ist, solange
    Möbel meiner Frau im Haus zwischengelagert
    sind. Bis Anfang März waren mehr als 50 %
    der Wohnfläche durch ihre Möbel blockiert.
    Darf der Wohnwertvorteil trotzdem an-
    gesetzt werden?

    2. Bei der Berechnung wurde mein Verdienst
    von 2009, der noch mit Steuerklasse 3
    versteuert wurde, zu Grunde gelegt.
    Nun habe ich aber die Steuerklasse 4 und
    das Nettoeinkommen vermindert sich
    erheblich.
    Hätte ihre Anwältin diesen Sachverhalt
    nicht schon im Vorfeld berücksichtigen
    müssen ?

    3. Desweiteren hat sie meine
    Lohnsteuerrückzahlung von 2008 mit
    eingerechnet, da die für 2009 noch nicht
    vorliegt.
    Es wäre kein Problem, wenn sie jährlich
    annähernd gleich wären. Dieses ist aber
    nicht der Fall. Der Unterschied ist schon
    erheblich.
    Durfte sie die Rückzahlung von 2008 in der
    Berechnung verwenden ?

    Ich könnte nun ständig mit den Unterlagen zu ihrer Anwältin rennen und eine Neuberechnung anstellen lassen, ist mir aber nicht möglich, da ich erst in ca. 4 Monaten wieder in Deutschland sein werde.
    Wenn ich dann meine Verdienstbescheinigungen vorlege, wird wohl festgestellt werden, dass ich auf Grund des Steuerklassenwechsels zuviel bezahlt habe.
    Kann diese Überzahlung bei den nächsten Unterhaltszahlungen um den Betrag gekürzt bzw. ausgesetzt werden ?

    Vielen Dank

    Eckhart

    Mit freundlichem Gruß

  227. helga

    hallo mal ne frage lebe seit kurzem mit neuem partner und meinem sohn zusammen habe krankengeld von 890 euro wie weit sinkt mein selbstbehalt wegen kindes unterhalt für meinen jüngsten sohn, durch das zusammenleben,bekomme 300 unterhalt für den grossen

  228. RA Thomas von der Wehl

    @ helga

    die Frage verstehe ich nicht. Sollen auch sie Unterhalt zahlen?

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  229. Hans

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Sättigungsgrenze.

    Mein bereinigtes Netto einkommen beträgt 6.000€, das meiner Frau 1.700€.

    Es geht um den nachehelichen Unterhalt.

    gegnerischer RA fordert nachehelichen Unterhalt von 2.300 EU plus 416 KU

    Denken Sie man kann hier von der Quotenregel abweichen und den Beweis des Lebensstandards während der Ehe einfordern?

    welche Erfahrungen haben Sie mit der Sättigungsgrenze?

    vielen Dank

  230. RA Thomas von der Wehl

    @ hans

    wir sind hier im Bereich der Sättigungsgrenze und m.E. außerhalb des Quotenunterhaltes. Ich würde die Darlegung des Bedarfes erwarten und verlangen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  231. Felisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!

    Mein Mann und ich haben uns im letzten Jahr getrennt, er hat eine neue Partnerin. Diese möchte mit ihren beiden Kindern in unser gemeinsames Haus (Eigentum) einziehen. Ich habe seit dem 1.6 eine neue Wohnung, in die meine älteste Tochter (18) schon einmal eingezogen ist. Da ich selbst kein Vermögen habe, musste ich mir für die Kaution und Einrichtungsgegenstände Geld leihen. Mein Mann hat mir gesagt, dass er mich ausbezahlen will. Leider wird der Geldbetrag immer geringer (aus verschiedenen Gründen. u.a. weil eine Erbvorauszahlung mit drinsteckt) und er will es auch nicht vor meinem Auszug in Angriff nehmen. Obwohl ich mitten in der Renovierung und Packen stecke, kommt mein Mann mit seiner Freundin ständig ins Haus und fängt an zu räumen, zu streichen. Das Haus gehört zur Hälfte mir.
    Meine Frage: Habe ich eine rechtliche Handhabe, um diese ständigen Aufenthalte der Frau im Haus zu unterbinden? (Sie räumt auch mein Zeug!!)
    Und die wichtigere Frage: Wie komme ich zu meinem Geld? Habe ich noch Chancen, wenn ich mich vorerst weigere auszuziehen? (Was ja recht schwierig ist!) Welche rechtlichen Mittel gibt es für mich? Ich habe nämlich wirklich Angst, dass ich keinen Pfennig mehr sehe.

    Vielen Dank im Voraus für eine mögliche Antwort!

  232. Jörg

    Guten Tag.

    Ich bin 22 Jahre alt und meine Eltern seit langer Zeit geschieden. Und ich
    wohne bei meiner Mutter. Leider denkt sich mein Vater immer selbst
    irgendwelche Beträge aus die er als Unterhalt zahlen muss und tut selbst
    das nicht regelmäßig. Meine Mutter ist MTA und mein Vater Lehrer am
    Gymnasium, geht aber ab dem 1.8.10 in Pension. Ich kenne zwar die
    Düsseldorfer Tabelle, mein Vater hat aber auch jede Menge Mieteinnahmen
    aus dem Haus in dem er wohnt. Und ich blicke einfach nicht mehr durch, ob
    mein Vater mich nicht um das Geld bringt.

    Können sie mir helfen wie ich das alles mal ganz genau herrausfinden kann?
    Genaustens prüfen kann, wieviel er wirklich im Monat zahlen muss, und
    wieviel mir von meiner Mutter zusteht, wenn ich noch bei ihr zuhause
    wohne, oder ob ich ihr Miete zahlen muss

    Mit freundlichen Grüßen,
    Jörg

  233. RA Thomas von der Wehl

    @ jörg

    zunächst wäre zu klären, ob Sie überhaupt einen Unterhaltsanspruch haben. Volljährige Kinder haben diesen Anspruch nur, wenn sie sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden. Sollte ein Unterhaltsanspruch vorhanden sein, wären beide Elternteile aufzufordern, vollständig Auskunft über alle Einkünfte und das Vermögen zu erteilen. Der Unterhaltsanspruch ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle wobei die Nettoeinkommen beider Elternteile zusammengerechnet werden, dann allerdings in der Düsseldorfer Tab. eine Einkommensgruppe hoch gegangen wird, da die Eltern Nachteile wegen doppelter Haushaltsführung haben. Die beiden Elternteile schulden den Bedarf dann im Verhältnis der Einkommen zueinander.

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  234. Beata

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    in der Düsseldorfer Tabelle habe ich unter Anmerkungen „C Mangelfall“ gesehen, dass der Unterhalt für ein privilegiertes volljähiges Kind nur an dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen gemessen wurde. Können Sie mir sagen, warum das so gerechnet wurde? Eigentlich sind doch beide Elternteile zur Barunterhaltszahlung ab dem 18. Geburtstag verpflichtet.
    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Beata

  235. RA Thomas von der Wehl

    @ beata

    Das liegt daran, dass ein privilegiertes volljähriges Kind wie ein minderjähriges Kind behandelt wird. Es liegt auch darin, dass in einem Mangelfall relativ egal ist, ob der Bedarf Betrag nur aus dem Einkommen des unterhaltspflichtigen errechnet wird oder aus dem addierten Einkommen beider Eltern. Es kann ja nicht einmal der Mindestunterhalt gezahlt werden!

    Auf jeden Fall wird aber bei einem volljährigen Kind immer auch auf das Einkommen des anderen Elternteils insoweit abgestellt, da – wie Sie richtig erwähnen, beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  236. Beata

    … Sie haben mir sehr geholfen, vielen herzlichen Dank.

    Mit freundlichen Grüße
    Beata

  237. S.

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    für unsere bevorstehende Scheidung im August 2010 haben wir einen Ehevertrag mit Trenungs- und Scheidungsvereinbarung entworfen, welche noch notariell zu beurkunden ist.

    Der Kindesunterhalt ist nach Düsseldorfer Tabelle geregelt.

    Mein Mann schuldet mir noch Geld. Wir haben es so geregelt, dass er diesen Betrag als monatliche Zahlung über eine Laufzeit bis 2018 an mich zurück zahlt. Diese monatlichen Zahlungen sind im Vertragsentwurf unter dem Unterhalt aufgführt.

    Auch wenn es nicht zu erwarten ist, möchte ich sicher gehen, dass mir diese Zahlungen (z.B. für den Fall dass ich eine neue Lebensgemeinschaft eingehen sollte, was ja bis 2018 nicht auszuschließen ist) nicht strittig gemacht werden können, schließlich handelt es sich hier nicht um Unterhalt im „klassischen“ Sinne.

    Meine Frage: Gibt es eine Formulierung, die wir im Unterhalt vermerken können, die mich absichert,
    oder wäre es geschickter, die Zahlungen nicht als Unterhalt, sondern vielleicht als monatl. Zahlungen im § Zugewinn festzuhalten?

    Haben Sie vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  238. MANFRED

    Hallo Herr VonderWehl,
    Ich bin 51 Jahre und seid 2003 EU Rentner (1600€)-und habe eine Unfallrent(600€).
    Meine Frau hat immer mitgearbeitet und verdient 1057€ netto.Wir sind seid 29 Jahren verheiratet.Das Trennungsjahr läuft im Oktober 2010 aus.Was wird mir nach meiner Scheidung noch bleiben?Meine Frau arbeitet im Öffentlichen Dienst.Ihr Arbeitgeber zahlt ja auch die Zusatzversorgung.Wird meine Unfallrente überhaupt mitberechnet?

  239. RA Thomas von der Wehl

    @ manfred

    es wird im Scheidungsverfahren festgestellt, welche Ansprüche auf Altersversorgung innerhalb der Ehezeit erworben wurden. Die jeweiligen Ansprüche beider Eheleute werden dann geteilt.

    Leistungen mit Entschädigungscharakter (Unfallrenten) werden im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt.

    Ob hier allerdings neben dem Versorgungsausgleich Unterhaltsansprüche eine Rolle spielen können, kann ich nicht beurteilen.

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  240. RA Thomas von der Wehl

    @ s

    man kann natürlich den Unterhalt festschreiben ohne Abänderungsmöglichkeit. Sollte allerdings dieser Unterhalt, der gar keiner ist, dann steuerlich geltend gemacht werden, wäre dies wohl sehr kritisch. Ich würde raten, die Rückzahlungen als das zu bezeichnen, was sie tatsächlich sind.

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  241. Sascha

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Ich habe ein Problem bzw. ein Freund von mir.
    Mein freund wohnt zur Zeit mit seiner Schwangeren Frau und dem Kind bei mir in einer 2 Zimmer Wohnung. Sie sind zur Zeit auf Wohnungssuche und das AA lehnt jede vorgelegte Wohnung ab. So nun zu dem Problem jetzt will das Jugendamt in meine Wohnung muss ich sie reinlassen? Zur Zeit liegt die Frau im KH wegen wehen und geht danach direckt ins Frauenhaus. Ich bin Selstständiger Pressefotograf und benutze meine Wohnung auch als Redaktionsräume. Und da liegen auch Dokumente die keine Behörde usw. was angehen.
    Das JA hat sich bei meinem Freund angekündigt obwohl ihm die Wohnung nicht gehört. Ich bekam es heute gesagt und morgen soll sie erscheinen bin aber nicht da weil ich beruflich unterwegs bin.
    Was kann ich da machen?

  242. RA Thomas von der Wehl

    @ sascha

    es geht offensichtlich um die Problematik des Kindeswohls. Das Jugendamt ist dazu aufgerufen zu prüfen, ob ein Kind vernünftig untergebracht ist. Dazu wird es notfalls das Recht haben, die Wohnung zu betreten, in dem das Kind lebt. Sie können natürlich den Zutritt zu der Wohnung verweigern, müssen dann aber damit rechnen, dass ein gerichtlicher Beschluss vorgelegt wird. Das Jugendamt wird sich nicht für in der Wohnung liegende Dokumente interessieren.

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  243. Frank-Klaus

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    eine kurze Frage habe ich. Bin geschieden und zahle gemäß Düsseldorfer Tabelle 700 €. Müsste eigentlich 744 € bezahlen allerdings habe ich mich mit der KM darauf geeinigt das ich mich an Klassenfahrten, Bücher etc beteilige.
    Meine beiden Kids sollen jetzt ab Sept. Nachhilfe bekommen was monatl. 229 € kosten soll. Sie möchte die Hälfte dazu, Überraschung. Da ich mich noch an Kontaktlinsen bzw Mobilfunkkarten beteilige sehe ich das nicht ein!! In wieweit muss ich mich an den Nachhilfekosten beteiligen? Kann ich die Zahlungen die sonst von mir nebenbei laufen einstellen??

    mfg

  244. RA Thomas von der Wehl

    @ frank klaus

    die Kosten für die Nachhilfe sind nicht zwangsläufig und immer Sonderbedarf beziehungsweise Mehrbedarf. Dies hängt vom Einzelfall ab. Mehrbedarf sind jedenfalls dann, wenn beide Eltern übereinstimmend beschlossen haben, dass die Kinder diese Nachhilfe brauchen. Ansonsten ist das zu zahlen, was sich nach dem errechneten bereinigten Nettoeinkommen und der Düsseldorfer Tabelle als Unterhaltsbetrag für das jeweilige Kind ergibt.

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  245. sandra

    Hallo…bei mir (34) ist es etwas komplizierter..lebe getrennt und beide haben wieder neue Partner..wobei bei uns es ziemlich schwer ist, mein partner (41) hat krebs, die ärzte geben ihm ca.3-4 monate 🙁 wir wollten heiraten,hatten noch so vieles vor..leider kam das schicksal uns hart entgegen..da ich aber noch verh.bin.( 3/2008 geheiratet, getrennt 2/2010.haben keine kinder!) kann ich schneller geschieden werden??? wir wollen heiraten , dass ist sein letzer wunsch! nur ohne scheidung geht nichts..bin am verzweifeln..vielen dank für ihre antwort..

  246. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

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  247. Löwenzahn

    sehr geehrter Herr von der wehl,

    ich habe mal ein „rellativ“ labidares Problem….

    Meine Ex und ich haben einen wundervollen 2 Jährigen Sohn. Nur leider haben wir uns vor einem Jahr getrennt, seither bezieht sie Unterhaltsvorschuß vom Amt. Da ich noch in einer Ausbildung war und Sie im moment arbeitssuchend ist.

    Nun ist die Situation jetzige so:
    Ich habe ein Arbeitsangebot erhalten, und jetzt kann ich für den Unterhalt aufkommen.
    Allerdings möchten meine Ex und ich, uns lieber untereinander einigen, was den Unterhalt unseres kindes betrifft. Da ich nebenbei auch noch andere Rechnungen für Sie zahle.

    Geht das irgendwie….?? (durch notariell beglaubigte titel oder Handschlag)

    oder wird das Arbeitsamt Sie dazu auffordern den Höchstbetrag beim Unterhalt heraus zu schlagen?

    MfG
    Danke

  248. Gunter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Bei einer guten Freundin wurde nach knapp 2 Jahren Trennung (ohne Trennungsvereinbarung) das Scheidungsverfahren, dass von ihrem Mann angestrengt wurde, von der zuständigen Richterin abgewiesen, sprich geschlossen, da ihr Mann ein ambivalentes Verhalten an den Tag gelegt hat (Liebesbriefe auf der einen Seite, aber auf Scheidung bei Verhandlung bestehen). Daraufhin ist auch der Anspruch für Trennungsunterhalt der letzten 2 Jahre verloren.
    Die Ehe ist zerüttet. Wenn die Frau jetzt von sich aus die Scheidung einreicht, geht jetzt wieder alles von vorne los? Trennungsjahr, weil faktisch wurde ja damit auch gesagt, dass sie niemals getrennt gelebt hat…auch ist sie seit 2 Jahren arbeitsunfähig, muss sie damit rechnen, dass sie jetzt wieder alles beweisen muss, kann sie sich darauf zurückziehen, dass ja die Haushalte seit 2 Jahren offiziell getrennt sind?

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    Gunter

  249. Susi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit Dezember 2009 getrennt von meinem Ehemann und die Scheidung ist eingerreicht.
    Es wird über den Zugewinnausgleich gestritten, ohne das ein Ende abzusehen wäre.
    Da ich bereits eine neue Beziehung habe, möchte ich so schnell wie möglich geschieden werden und wieder heiraten.
    Ist das sinnvoll, den Zugewinnausgleich später (hab irgenwo gelesen bis zu 3 Jahre nach der Scheidung) einzufordern? Wann könnte eine Scheidung ausgesprochen und rechtskräftig sein?

    Besten Dank für ihre Bemühungen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Susi

  250. RA Thomas von der Wehl

    @ susi

    man kann den Zugewinnausgleich in den Scheidungsverbund stellen, also die Scheidung davon abhängig machen, dass auch über den Zugewinnausgleich abschließend entschieden wird.

    Man kann dies aber auch lassen und richtigerweise hat man 3 Jahre nach der Scheidung Zeit, den Zugewinnausgleich einzufordern.

    Wenn aber der Zugewinnausgleich bereits in den Verbund eingestellt wurde, wird er sich kaum noch daraus abtrennen lassen.

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  251. meyerin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wenn der Kindesvater wieder heiratet, die neue Ehefrau nicht arbeitet, ist der Kindesvater dann berechtigt aus diesem Grund den Kindesunterhalt für die Kinder aus erster Ehe eigenmächtig um eine Stufe zu kürzen?

    Vielen Dank für die Antwort

    meyerin

  252. jil

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wie so viele habe auch ich eine Frage, die mich allerdings nicht selber unmittelbar betrifft. Es geht um meinen Freund. Dieser ist vor einiger Zeit aus dem mit seiner Nochehefrau gemieteten Haus ausgezogen. Er bemüht sich sehr um die gemeinsamen Kinder, diese sind 14tägig übers Wochenende bei ihm – nebenbei verbietet seine Nochfrau den Umgang seiner Kinder mit mir und meinen Kindern – und auch oft unter der Woche kümmert er sich um die Kinder und auch um Belange des Hauses (Rasenmähen, Hecken schneiden, Auto der Nochfrau zur Werkstatt usw.). Seine Nochfrau möchte nun umziehen. Die verlangt vom ihm, dass er den neuen Mietvertrag mit unterschreibt, damit sie wieder ein Haus mieten kann. Sie arbeitet allerdings nicht und ich persönlich bin der Meinung, dass sie dann auch IHREN Verhältnissen angemessen wohnen sollte. Er hat damals die Kündigung für das Haus einreichen wollen, sie hat sich fürchterlich aufgeregt und gesagt, das macht sie, sonst sitzt sie auf der Strasse. Mittlerweile hätte sie ein Haus gefunden, dort könnte sie in zwei Wochen einziehen, hat aber das alte noch nicht gekündigt. Erwartet nun von ihm, dass er die Miete für das alte Haus zahlt (tut er ohnehin die ganze Zeit schon), die Miete fürs neue Haus, Kaution und Provision. Sie hätte einen Anwalt befragt, es wäre seine Pflicht, all diese Kosten zu übernehmen. Ist das wirklich so? Schliesslich hat sie es versäumt, die Kündigung rechtzeitig einzureichen. Es kämen auf ihn in den nächsten Wochen Kosten von ca. 7000 Euro zu. Dazu kommt der monatliche Unterhalt. Er hat ihr eine Unterhaltsvereinbarung für die 3 Kinder (10,10 und 14 Jahre alt) angeboten in Höhe von 1.500 Euro. Dies lehnt sie ab. Sie will noch Unterhalt für sich. Steht ihr der zu? Ich habe gelesen, dass ihr wenn das jüngste Kind über 9 Jahre alt ist, zugemutet werden kann, selbst einer Tätigkeit nachzugehen.
    Nochmal zu der Wohnsituation. Sie erwartet von ihm, dass er ihr und den Kindern eine Wohnung sucht. Tut er im Grunde ja auch. Allerdings eben Wohnungen (4-5 Zimmer für sie und die 3 Kinder), aber das ist ihr alles nicht gross genug, sie will in das Reihenhaus und er soll unterschreiben und zahlen. Die neueste Masche von ihr ist, zu sagen, wenn sie das Haus nicht bekommt, wird ihm das Umgangsrecht für die altere Tochter entzogen und er soll die beiden jüngeren Kinder zu sich nehmen. Was ja ziemlich grenzwertig ist, da er ja arbeitet und sie nicht. Wer soll denn dann für alle anfallenden Kosten aufkommen? Sie hätte das alles schon mit dem Anwalt besprochen, die Regelungen würden ab 1.9. in Kraft treten. Er hat sie mehrfach gebeten, mit dem Jugendamt einen Termin zu machen, damit Umgangsrecht, Unterhalt geregelt werden können – er war selber beim Jugendamt, erhielt allerdings die Auskunft, dass nur der einen Beratungstermin ausmachen kann, bei dem die Kinder leben. Sie weigert sich jedoch und erklärt immer wieder, es wäre seine Pflicht, für sie zu unterschreiben (in meinen Augen ist es Betrug am künftigen Vermieter, ihm soll vorgegaukelt werden, dass sie alle einziehen) und sämtliche Kosten zu übernehmen. Können Sie uns kurz informieren, wie die Lage tatsächlich ist? Welche Rechte und Pflichten er hat? Welche Ansprüche sie hat? Ich wäre Ihnen sehr verbunden, da ihn die Situation sehr belastet, zumal die liebe Nochehefrau den Kindern erzählt, ja, wir bekommen das Haus nicht und sitzen auf der Strasse, weil er nicht unterschreibt… ich finde, dass sie damit sehr wider die Interessen der Kinder handelt, wenn sie diese mit diesen Dingen so belastet!
    Vielen Dank schon einmal für Ihre Info
    Mit freundlichen Grüssen
    Jil

  253. Anke

    Hallo Jil,

    solche Spielchen kenne ich auch. Also das Beste, was er machen kann: NIX unterschreiben und einen guten Anwalt suchen!
    Ausgehend von seinem (bereinigten) Einkommen kann er sich ja mal ausrechnen, wieviel Kindesunterhalt er zahlen muss (Düsseldorfer Tabelle) und dann weiss er, ob noch etwas über bleibt, um Ehegattenunterhalt zu zahlen.

    Und wenn sie sich weiter stur stellt und droht: dokumentieren und auf ihre Klage warten.

    Ansonsten würde ich sagen ist dieser Fall zu komplex, als dass Rechtsanwalt von der Wehl ihn jetzt hier mal spontan nebenbei klärt. Dazu braucht Dein Freund einen eigenen Anwalt!

    Gruß
    Anke

  254. jil

    Hallo Anke,

    vielen Dank für Deine Reaktion auf die Anfrage von mir. Mit dem Angebot des Unterhalts für die Kinder von 1.500 Euro liegt dieses Angebot um ca. 120 Euro über dem Betrag, den die Düsseldorfer Tabelle vorgibt. Nachdem er nun eh schon alles laufenden Kosten des „alten“ Hauses trägt, einschliesslich aller anfallenden Reparaturkosten für ihr Auto und auch ansonsten immer wieder Beträge übernimmt, find ich sein Angebot recht grosszügig. Nicht viele Frauen bekommen ein Angebot, dass ohne jegliche Verzögerungen sofort in die Tat umgesetzt werden würde. Freundinnen von mir, die alleinerziehend sind und auch ich selber kommen noch nicht mal in die Nähe eines solchen Unterhaltsbetrages.
    Schwierig find ich eben auch die Spielchen bezüglich der Kinder, mit dem Umgangsrecht und dass die kleineren zu ihm ziehen sollen: ihre Worte: er soll sich da gefälligts was einfallen lassen, wie er das löst und sie will sich ja schliesslich auch noch amüsieren.. Er zieht jetzt eh schon wieder näher an die alte und neue Wohnung, damit er sich auch am späten Nachmittag mal um die Kinder kümmern kann (zu Freunden fahren, Erledigungen machen.. ) und das obwohl seine Nochfrau zu Hause ist und wenn sich nicht grad in ihrem Fitnessstudio (als Kundin) ist, sich doch ohne Weiteres drum kümmern könnte. Nebenbei wird das Fitnessstudio nach wie vor bei ihm abgebucht. Das sind so Sachen, die honoriert sie gar nicht, die sind völlig selbstverständlich. Nun ja, der Tipp mit dem Anwalt ist sicherlich kein schlechter.. Vielen Dank nochmal für die Antwort. Gruss. Jil

  255. Anke

    Hallo Jil,

    das sind alles miese Spielchen, die die Ex auf den Rücken der Kinder austrägt. Man(n) ist da ziemlich ohnmächtig.
    Seid vernünftig und nehmt sofort nen Anwalt, nur der kann den Fall umfassend und detailliert prüfen. Vielleicht kann Euch ja RA von der Wehl einen empfehlen, nicht dass Ihr an eine Flachpfeife geratet ^^
    Gruß
    Anke

  256. Mia

    Hallo Zusammen,

    der neue Lebenspartner der baldigen Exfrau meines Partners ist in das gemeinsame Hause meines Partners und seiner Nochehefrau gezogen. Sie zahlt nichts, steht aber auch alleine im Grundbuch. Mein Partner zahlt die Kreditrate an die Bank ab (weil er erst nach der Scheidung aus dem Vertrag kommt). Müsste der Mietvorteil der Nochehefrau bei meinem Freund angerechnet werden? Und müsste ihr neuer Partner eigentlich Miete zahlen? Offiziell hat er sich natürlich (noch) nicht eintragen lassen beim Amt.

    Viele Grüße
    Mia

  257. Sahra

    Hallo, ich habe da mal eine Frage! Mein Freund zahlt für seinen Sohn den er mit seiner ex Freundin hat 150 Euro da er kleinverdiener ist. Jetzt will die Frau Vom
    Der unzerhaltskasse das er 825 nachzahlen soll . Da ich bei ihm wohne und er deswegen weniger Selbstbehalt hat. Aber wir wussten davon nix und sie hat uns auch nicht schriftlich gefragt . Ich wohne seit 1.10 bei ihm und seit dem müssen wir nachzahlen das heist er hätte 57 Euro zu wenig gezahlt . Wir wurden nicht in Verzug gesetzt ! Müssen wir die 825 zahlen . Danke im Vorraus;) Glg

  258. Siggi

    Hallo !
    Mir wurde 6Monate Ehegattenunterhalt gezahlt und dann plötzlich eingestellt.
    Begründung war ein angeblicher Ehebruch für den Beweise vorliegen. Lt diesen „Beweisen“wusste mein Mann aber schon vor der ersten Ãœberweisung davon.

    Ich glaube ein Urteil gelesen zu haben in dem stand das er quasi durch Zahlung diese Tatsache akzeptiert hat und dies als „Verzeihung“ zu werten sei. Er müsse weiterhin bezahlen.
    Leider kann ich das Urteil nicht mehr finden. Können Sie mir helfen?

    Herzliche Grüße
    Siggi

  259. RA Thomas von der Wehl

    @ siggi

    Ehebruch reicht idR nie, um Unterhaltsansprüche zu verneinen. Wenn er trotz Kenntnis Unterhalt schon gezahlt hat, hat er ohnehin auf diesen Einwand verzichtet.

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  260. Gilbo

    Hallo Herr von der Wehl,
    Ich habe 3 Kinder, 2 aus erster Ehe (20&18)und eins 1,5 J aus zweiter Ehe. Da meine Tochter jetzt 18 geworden ist wurde der Unterhalt neu berechnet. Der Unterhalt für meine Tochter ist von 377 auf 378 € gestiegen und der für meinen studierenden Sohn von 297 auf 376€ gestiegen. Ich muss dazu sagen das ich seit der letzten Berechnung die Steuerklasse gewechselt habe und daher auch mehr Netto habe. Meine jetzige Frau verdient nur 450 € da unser kleiner noch zu Jung ist für eine Kita. Wenn ich jetzt alles zusammenrechne, Haus, Versicherungen Auto und alle anderen Kosten bleibt für uns nicht mehr viel übrig. Eigentlich wäre es nicht schlimmer wenn ich aufhören würde zu Arbeiten aber dann wären wir privatinsolvent weil der Hauskredit noch so hoch ist. Es wäre anders gelaufen wenn mein Sohn seine Ausbildung weitergemacht hätte die er aber schon nach einer Woche wieder hingeschmissen hat und studieren wollte habe ich die Möglichkeit irgendwie die Unterhaltssätze zu senken weil wir sonst langfristig nicht überleben können. Das Jugendamt hat mir auch nur einen Zettel zugeschickt ohne eine detaillierte Berechnung. MfG

  261. Fanny

    Hallo,
    vlt können Sie mir ja weiter helfen.
    Meine Tochter (15 – Abschluss 10. Klasse realschule) besucht seit Sept.2013 eine Berufsfachschule. Ich selbst bin leider Harz IV Empfänger und besuche zur Zeit eine Umschulung. Ich musste das sogenannte Schüler-Bafög für meine Tochter beantragen, welches ihr auch bewilligt wurde (216 €). Nun ist der Kindsvater, der bisher auch nicht den vollen Satz Unterhalt sondern nur 266 € gezahlt hat, der Meinung er könne die Hälfte des Bafögs seiner Tochter von den 266 € abziehen und müsse somit weniger Unterhalt zahlen. Zudem verweigert er mir seine Einkommensnachweise für das vergangene Jahr.
    Mein Fragen sind nun: Ist er nicht dazu verpflichtet mir seine Einkommensnachweise vorzulegen, vorallem dann, wenn er den Unterhalt neu festsetzen will ? In welcher Höhe darf das Schüler-Bafög angerechnet werden? Und müsste die Anrechnung nicht auf den vollen Betrag an Unterhalt den er leisten müsste angerechnet werden,?

    Vielen Dank
    Fanny

  262. rudi

    Die Einkommensnachweise muss er doch für Bafög vorlegen!

  263. Michael

    Hallo
    mein Sohn (16, seit 2 Jahren kein Kontakt) hat lt. Kíndesmutter, eine Ausbildung angefangen. Sie gibt aber keinerlei Auskunft was…Ich möchte nun den Unterhalt entsprechend kürzen, habe aber halt keine Info’s was er verdient. Kann ich nun pauschal kürzen oder einbehalten (später natürlich entsprechend verrechnen)? Welch Möglichkeit habe ich ggf. noch, das ich die entsprechende Auskunft von ihr bekomme?
    Danke im vorraus

  264. Nanni

    Hallo, meine Tochter (12 Jahre) war Freitag auf Samstag bei ihrem leiblichen Vater zu besuch. Seine Lebensgefährtin hatte sie abgeholt. Als ich sie nächsten Tag abgeholt habe, hat mir meine Tochter erzählt, das am Freitag abend ihr Vater mit seiner Lebensgefährtin für ca. 3-4 Std. beim Essen waren, bei einer Entfernung von ca. 1/2 Std. Mir hat man nichts davon erzählt bzw. mich gefragt, ob es für mich in Ordnung ist, das sie meine Tochter alleine mit ihren beiden Söhnen (7 und 12) lassen. Die Kinder sind ihre leiblichen aus einer anderen Beziehung. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Ist es rechtens, das der Vater mich nicht darüber unterrichtet, wenn meine Tochter bei ihm übrrnachtet und kein Erwachsener bei ihr zu Hause ist?

  265. nanni

    Hallo, meine Tochter hat von Freitag auf Samstag bei ihrem leiblichen Vater übernachtet. Seine Lebensgefährtin hat sie abgeholt. Am nächsten Tag, als ich meine Tochter abgeholt habe, hat sie mir erzählt, das ihr Vater und seine Lebensgefährtin zum Essen gegangen sind für ca. 3-4 Std., bei einer Entfernung von ca. 1/2 Std. Die beiden Kinder seiner Lebensgefährtin (7 und 13) waren mit zuhause. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Ist es rechtens, das ihr Vater oder Lebensgefährtin mir dies nicht mitgeteilt haben, bzw. mich nicht gefragt haben, ob es mir recht ist, das meine Tochter allein zu Hause ist?

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