Schulden in der Ehe – Wer haftet für was?
Mittwoch, den 29. August 2007Es ist eine unausrottbare Laienmeinung, dass Eheleute für alle Schulden des Anderen in Anspruch genommen werden können, nur weil sie verheiratet sind. GANZ DEUTLICH: DAS STIMMT NICHT!!!!!! Das ist falsch und wird auch nicht durch ständiges Wiederholen richtiger!!! Bis auf die Ansprüche aus der sog. Schlüsselgewalt nach § 1357 I BGB, das sind Geschäfte zur […]