Unterhalt in Lebenspartnerschaft
Dienstag, den 21. April 2009Die Unterhaltsansprüche nach Aufhebung einer Lebenspartnerschaft unterscheiden sich deutlich von Unterhaltsansprüchen innerhalb einer Ehe. Maßgeblich ist hier § 16 LPartG. Das Gesetz gewährt Unterhaltsansprüche z.B. wegen Alter, Krankheiten oder anderer Gebrechen. Es gibt auch Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes. Dagegen besteht ein Anspruch auf Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit nicht. Auch Aufstockungsunterhalt ist nicht zu zahlen. Liegt […]