Kein Unterhalt für Luxus-Internat
Mittwoch, den 31. Dezember 2008das OLG München/Augsburg hat im Jahre 2007 entschieden, dass der Vater nicht ohne weiteres als Mehrbedarf im Kindesunterhalt die Kosten eines Luxus-Internates (Salem am Bodensee) tragen muss. Erstinstanzlich war er verurteilt worden 900 € dafür zu zahlen. Das Amtsgericht war der Auffassung, dieser Mehrbedarf sei begründet, da die Kindesmutter ohne Ermessensfehlgebrauch entscheiden dürfe, das Kind […]