Studiengebühren und Unterhalt
Donnerstag, den 21. Juni 2007Studiengebühren sind, weil sie noch relativ neu sind, nicht in die pauschalierten Werte der Düsseldorfer Tabelle (bzw. den anderen OLG-Leitlinien) enthalten. Sie sind auch nicht in den BAFöG.-Sätzen eingerechnet. Der BGH hat entschieden, dass die Studiengebühren pro Semester, also 2 x im Jahr mit jeweils 500,00 Euro, insgesamt 1.000,00 EUR vorhersehbar sind. Dies sind 83,33 […]