Wann gibt es Betreuungsunterhalt über das 3. Lebensjahr hinaus
Mittwoch, den 20. Mai 2009Nach § 1570 BGB wird Betreuungsunterhalt uneingeschränkt nur für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes gewährt. Danach hat der betreuende Elternteil nur einen Unterhaltsanspruch, wenn dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. So der Gesetzestext! Aber was sagen uns diese dünnen Worte? 1. Für […]