VG Koblenz: Namensänderung nur aus wichtigem Grund (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Freitag, den 3. Juli 2009Der bloße Wunsch, einen anderen Namen zu tragen, rechtfertigt keine Namensänderung. Hierfür bedarf es vielmehr wichtiger Gründe, die das Interesse der Allgemeinheit an der Beibehaltung des Namens überwiegen. Der Wunsch, das Verwandtschaftsverhältnis zum leiblichen Vater zu dokumentieren, gehört nicht dazu. Auch die Absicht, sich von einem Teil der Familie zu distanzieren, stellt keinen wichtigen Grund […]