GÄSTEBUCH

Lieber Leser und Nutzer des Blog`s ehescheidung24.de,

es ist inzwischen soweit, dass ich morgens manchmal mehr als ein Stunde benötige, die Fragen der Leser zu beantworten. Ich mache das gern und natürlich kostenlos. Ich kann dabei nur auf allgemein interessante Fragen eingehen und nicht Einzelfälle lösen oder Einzelfälle im Unterhalt berechnen. Das werden Sie verstehen. Diese Sachen müssen von einem Anwalt direkt betreut werden.
Viele Leser haben sich schon bedankt, was ich sehr aufmerksam finde und ein kleiner Lohn für meine Bemühungen ist. Ich habe jetzt ein Gästebuch eingerichtet und würde mich freuen, wenn dort nicht nur Kritik wegen „abwegiger Rechtsmeinungen“ oder Kritik der jeweils anderen Seite zu lesen wäre.

Eins noch, meine Antworten schreibe ich mit einem Spracherkennungsprogramm. Diese Programme schreiben manchmal schlicht Unsinn und nicht das, was ich diktiert habe. Meist korrigiere ich das aber manchmal übersehe ich es auch. Dann stehen dort unverständliche Worte. Entschuldigen Sie das bitte.

Kiel im Februar 2008

Thomas von der Wehl

Fachanwalt für Familienrecht

0431 – 911 16

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50 Reaktionen zu “GÄSTEBUCH”

  1. janosch

    Lieber Herr von der Wehl,

    dann werde ich mal beginnen, das Gästebuch mit Leben zu füllen.

    Ich bin Ende Dezember 2007 durch Zufall auf diese Seite gestoßen und lese/schreibe immer noch gerne hier, weil diese Web-Site die interessanten und zahlreichen Facetten des Familienrechts widerspiegelt. Im Blog stellen Sie stets aktuelle Beiträge zur Verfügung, greifen häufig gestellte Fragen oder Probleme auf und stellen Ihre Sicht der Dinge der Leserschaft zur Verfügung. Ihre Antworten im Blog sind prägnant und (hoffentlich) für jedermann verständlich.

    Vielen Dank, dass Sie die Informationsquelle in Form des Blogs und des Forums zur Verfügung stellen, pflegen und aktualisieren. Dass Sie das alles, wenn auch nicht ganz altruistisch, neben Ihrer eigentlichen anwaltlichen Tätigkeit betreiben, verdient Hochachtung.

    Machen Sie weiter so!

    Respektvolle Grüße von
    janosch

  2. Maja

    Lieber Herr von der Wehl,

    nun möchte ich mich auch gern in Ihr Gästebuch eintragen. Es freut mich, gerade zu einem so konfliktreichen Thema Ihre fachlichen und auch menschlichen Ratschläge zu lesen. Ich finde es vor allem schön, dass Sie einfach noch Werte der Hilfsbereitschaft aber auch Fairness vertreten. Schön, dass es so etwas noch gibt.

    Ich freue mich auch besonders als Frau, dass hier offensichtlich nach dem Motto Ratschläge erteilt werden, für Gemeinsames gemeinsame Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig jedem die Verantwortung für das eigene Leben „ans Herz zu legen“.

    Und manchmal ist es einfach ein kleiner Lichtblick, wenn ich Ihre Kommentare lese, dass manche Situationen doch nicht so aussichtslos sind.

    Bitte machen Sie weiter!

    viele sonnige Grüße aus dem Südwesten der Republik

    Maja

  3. pereat666

    einfach nur
    1000 dank, blos gut das es so eine seit gibt!
    liebe grüße

  4. schmitz

    hallo,erstmal kompliment,gute seite!!

  5. Caro

    Lieber Herr von der Wehl,
    auch mir haben Sie weitergeholfen.
    Ich bin froh das es diese Seite gibt und das ich sie durch einen doofen Zufall gefunden habe.
    Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort, weiter so.

  6. Magdalenas Mama

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort hier.
    Es bleibt wünschenswert, dass der Staat schnellere und kostenneutrale Hilfen zur Verfügung stellt!!!

    Ihnen wünsche ich stets Recht denen, denen Gerechtigkeit zusteht!

    Magdalena Mama

  7. simone

    Lieber Herr von der Wehl,

    auch ich möchte mich bedanken für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
    Ich bin auch durch Zufall auf diese Seite gestoßen und bin froh das es Sie gibt.
    Man merkt das es Ihnen am Herzen liegt den Menschen zu helfen, schade das Sie soweit weg wohnen sonst würde ich mich gern von Ihnen vertreten lassen.

    Viele Grüße Simone

  8. F.H.

    Werter Herr von der Wehl,
    wie viele interessierte Leser, bin auch ich durch Zufall auf diese Seite gestoßen und bin sehr froh, hilfreiche Antwort erhalten zu haben. Es ist bewunderswert, dass sich in der heutigen Zeit noch Jemand findet, der sein Wissen unbürokratisch zur Verfügung stellt. Ich werde Ihre Seite gern weiterempfehlen und danke Ihnen von Herzen für die wertvollen Informationen. Persönlich wünsche ich Ihnen alles Gute und noch gutes Gelingen für viele neue Fragen und Themen.

  9. Saskia

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    auch ich möchte mich für den hilfreichen Rat bedanken. Bin zufällig auf diese Seite gestoßen. Werde sie denen weiterempfehlen dem Recht zusteht. Super, weiter so!!!

    Schöne Grüße

    Saskia

  10. superkiddy

    Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

    Schön, daß sich jemand die Mühe macht, relevante Informationen für die Mehrheit zugänglich zu machen und dabei auch noch kostenlose, individuelle Tips zu geben.

    Viel Erfolg bei der Arbeit und weiter so!

    superkiddy

    P.S.: Wissen Sie von einer ähnlichen Initiative auf dem Gebiet des Sozialrechts?

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ superkiddy

    nein, weiß ich leider nicht

  12. MT

    Sehr geehrter Herr von Wehl, ich war total überrascht, als ich so schnell von Ihnen Antwort erhielt. Wie ich gestern per Telefon erfuhr, befinden Sie sich z. Z. im Urlaub. Dass Sie dennoch die Zeit fanden, meine Frage zu beantworten, ist große Klasse. Sie haben meinem Mann und mir mit Ihrer Bemerkung wieder etwas Mut gemacht. Wir werden versuchen, uns mit dem Sohn meines Mannes gütlich zu einigen. Sollte das erfolglos sein, werden wir uns noch einmal – und dann direkt – bei Ihnen melden.
    Herzlichen Dank, weiterhin einen guten Urlaub und für Sie und Ihr Team stets große Erfolge.
    Freundliche Grüße
    MT

  13. anke

    Lieber Herr von der Wehl,
    Sie machen das kostenlos, das ist eine Sache, die man in der heutigen Zeit nicht mehr gewöhnt ist.
    Bei meiner komplexen Sache, das verstehe ich, kann nur ein kompetenter Fachanwalt wirklich durchsteigen. Aber den erst mal finden…..
    Schade, dass Sie nicht in meiner Nähe wohnen. Glg Anke

  14. Petra

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    auch ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen.
    Es sehr lobenswert und wirklich nicht mehr alltäglich in der heutigen Zeit, dass es solche Menschen wie Sie gibt, die Informationen und Beratung völlig kostenlos anbieten. Und das noch neben der normalen Berufstätigkeit.
    Herzlichen Dank
    Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team noch viel Erfolg
    Freundliche Grüße aus dem Badnerland
    Petra

  15. Sanduhr

    Guten Tag,
    das ist hier eine sehr informative Seite. Großes Lob! 🙂

  16. Mikey

    Hallo,
    es sammeln sich mit der zeit ganz schön viele fragen an und auch sehr viele hilfreiche antworten. Hut ab für diese leistung. Ich ahbe aber leider auch eine frage die mir bisher noch nicht beantortet werden konnte. Ich lebe seit 15.12.2000 mit meiner (leider noch)Frau getrennt. In der Ehe inkl. zusammenleben häuften sich Mietschulden an die meiner (hoffentlich bald ex)frau gepfändet wurden. Die Fordrung ist nun durch sie allein beglichen worden und nun fordert sie von mir die Hälfte ein. Ist es meine unabwendbare Pflicht ihr die hälfte zu erstatten oder muss ich einen aufwendigen Prozess führen wo jede von mir bezahlte (gemeinsame)Forderung aufgerechnet wird und von der summe dann abgezogen wird? Kann ich diese summe mit den Kosten der in Österreich eingereichten scheidungsklage verrechnen wo sie dann zur zahlung sämtlicher Auslagen verurteilt werden wird (Ehebruchnach 3 tagen)? Ich hoffe das sie mir vielleicht weiterhelfen können. Lebensdomizil meinerseits ist seit 2001 Österreich und eheschließung und letzter gemeinsamer Wohnsitz war berlin.
    Trotz meiner Frage muss ich sagen das sie eine sehr informative und aufschlußreiche seite haben.

    LG Mikey

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ mikey

    bitte suchen Sie oben mit der Suchfunktion im Blog nach einem passenden Artikel (Schulden) und formulieren Sie Ihre Frage dort nochmals. Hier ist nur das Gästebuch und hier möchte ich Fragen nicht beantworten.

  18. mick

    Hallo, Herr von der Wehl!

    Vielen herzlichen Dank für Ihre flotte und kompetente Beratung. Jetzt weiß ich was zu tun ist. Mir ist ein großer Stein vom Herzen gefallen.
    Frohe Feiertage und ein glückliches 2009 wünscht,
    Mick

  19. H Schneider

    Liebe Freunde;
    Ihr habt da eine sehr gute Seite im Netz.
    Der Besuch bei Euch war sehr unterhaltsam und informativ.
    Ich bin Vater eines Sohnes und kaempfe um seine und meine Rechte.
    Aus diesem Anlass habe ich eine HP auf die Beine gestellt.
    http://www.vaeterrechte.de

    Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Neues Jahr.

    Herzliche Gruesse von Vater zu Vater
    H Schneider
    vaeterrechte(de)

  20. Kai

    Hallo Herr von der Wehl,

    erstmal ich habe mich mal durch diese Seite gestöbert, und ich muss sagen es ist eine echt tolle Seite.

    Nun zu meiner Frage,
    Ich lebe mit meiner Frau seit 3 Monaten getrennt, und seit ca 2 Monaten lebt ihr neuer Freund in der Wohnung. Ich bin ausgezogen. Die Frage ist, muss ich für meine Frau Unterhalt zahlen, wenn der neue Freund fast direkt nach der Trennung so gut wie schon eingezogen ist.

  21. coco

    Ich bin seit kurzem eifrige Leserin Ihrer Seite. Hier haben Sie ein sehr hilfreiches, interessantes und informatives Lebendwerk geschaffen.

    Auch für den Lachmuskel ist was dabei, ich musste schon am frühen morgen tränen lachen, bei den Artikel „Sprühende Erotik“.

  22. dm

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, ein riesen großes lob an Ihnen das Sie Ihr wissen u ratschläge kostenlos, u das in der heutigen Zeit, wo alle nur an sich denken…, zu verfügung stellen! Auch wenn es das nicht entspricht was ich hören wollte ( aber dazu können Sie ja nichts, das sind Deutschlands gesetze…) ; Sie antworten immer sofort ! Und das obwohl Sie 100 %ig ausgebucht sind, schade das Sie nicht in meiner umgebung wohnen…! Solche Anwälte wie Sie müßte man mehr belohnen, schade das es nicht auch dazu entsprechende Gesetze gibt…! Hoffe das Sie so weiter machen.
    Die allerbesten wünsche u Grüße, eine dicke umarmung von dm

  23. Vebra

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    ich bin erst vor zwei Tagen auf Ihre so Informative Seiten gestoßen und habe auch schon zwei getrennte Fragen an Sie allgemein gestellt.

    Ich finde diese Seiten sehr Informativ, und das Sie als RA dies so nebenher und auch noch kostenlos machen in der heutigen Zeit wo alles Geld kostet und nur noch Gebühren die Welt regieren finde ich von Ihnen Lobenswert.
    Ihnen sollte im nächsten Monat bei der Oskarverleihung, einen Oskar für Ihre Arbeit hier zukommen.
    Von mir werden Sie jedenfalls nominiert.

    Mit freundlichen Grüßen
    M.V.

  24. exmann

    Sehr geehrter Herr v.d. Wehl,
    bin auf Ihrer Seite haengengeblieben, weil sie mir alle noetigen Informationen liefert. Sie ersparen mir viel Zeit, die ich mit weiterer Internetrecherche und Suche nach Beratung verbringen wuerde. Ausserdem ist Ihr Blog interessant wegen der vielen hilfreichen Kommentare. Ich habe das Gefuehl, dass Sie Ihren Beruf mit Enthusiasmus ausfuehren.
    Sie sind sicherlich erfolgreich.
    Danke fuer Engagement
    M.M.N.

  25. MissLizzie

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich kann mich nur wiederholen…tolle informative Seite….Bin auch nur zufällig auf dieser Seite gelandet. Sie machen das Super und ich bin nun doch um einiges schlauer geworden.

    Herzliche Grüße und herzlichen Dank für Ihr Engagement!

    MissLizzie

  26. Liesel

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin vor einigen Monaten durchs ‚googlen‘ auf diese Seite gestoßen und klicke seitdem immer mal wieder drauf, um mich zu informieren. Kompliment, wieviel Mühe Sie sich machen, neben Ihrer Arbeit diese Seiten ständig zu aktualisieren.

    MfG
    Liesel

  27. Mefemale

    Sehr geehrter Herr van Wehl,
    auch wenn ich mich manchmal sehr drastisch ausgedrückt habe, ändert das nichts an der Tatsache, dass ich Ihnen sehr dankbar für dieses kostenlose Internetforum bin. Gerade Scheidungsangelegenheiten sind sehr delikat und oftmals legen die langwierigen Verfahren und teilweise (sorry nicht alle RA sind so s. Sie) erschreckend unsachlichen und unter der Gürtellinie geschriebenen Vorträge einiger Anwälte, die Nerven des Unterhaltspflichtigen und seiner neuen Familie die Nerven blank.
    Deshalb ist es sehr tröstlich, durch Sie und die anderen Kommentare zumindest ein wenig Sicherheit zu bekommen und man/frau weis, es gibt viele mit ähnlichen Sorgen.
    Anwälte haben soviel zu tun, dass für vereinzelte Fragen und Sorgen nicht immer Zeit ist- aber hier ist die Zeit dafür da. Danke dafür und machen Sie bitte weiter!!!
    Liebe Grüsse mefemale

  28. Hans

    Hallo Herr RA,

    eine tolle und informative Homepage. Besonders lobenswert finde ich es, wenn Sie soz. etwas „ehrenamtlich“ machen.

    Ich kämpfe seit fast drei Jahren um Kontakt zu meiner nun 6jährigen Tochter.
    In einer Branche, wo Stundenlöhne von 200 € und mehr eher normal sind, als die Ausnahme, macht sie Ihr Engagement sehr sympatisch :-).
    Hans Weidlich

  29. Anja

    Hallo Herr von der Wehl.
    Kann mich bei allem was in Ihr Gästebuch geschrieben wurde nur anschließen.
    Engel kann man nicht kaufen, aber man kann ihnen begegnen.
    Ich hatte auf Ihrer Seite das Glück und begegnete einem.
    Vielen,vielen Dank
    GVLG Anja

  30. aliandrea

    Hallo, Herr von der Wehl,

    bin öfter mal auf Ihren Seiten unterwegs, einerseits um Infos zu finden, andererseits um zu lesen das -leider- auch andere so ihre Probleme mit der „ehemaligen Liebe“ haben…

    Hier vielleicht noch etwas für die Seite -Ungewöhnliches- oder -Scheidungs-Witze-….
    Ich befinde mich bereits im 7. Scheidungsjahr (natürlich nach Einreichung) und weiss garnicht ob das nun ungewöhnlich oder witzig ist…

    Vielleicht kann ich ja damit noch in´s Guinessbuch der Rekorde…. wenn es sonst schon nichts bringt.

    Tschüss

    aliandrea

  31. bmarschall

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    ich bin zufällig auf diese Seite gestoßen und nach kurzem „herumstöbern“ schwer beeindruckt. Und deshalb…..vielen Dank im Namen derer die sich hier mit Ihren Sorgen ernst genommen und ehrlich beraten fühlen. Die Antworten lassen auch zwischen den Zeilen den Leser spüren, hier steckt viel Arbeit drin. Ein solches Engagement findet man heute nur sehr selten. Eins noch, ich habe einen netten Anwalt, der auch unbürokratisch hilft, soll heißen auch mal „rasch“ am Telefon oder so, aber eine Internetseite mit so vielen Interessanten Beiträgen, ich glaube da haben ganz viele Menschen etwas von. Sie müssen ein besonders ausgeprägtes „Ich helfe gern-Gen“ haben.

    Behalten Sie bitte diese Freude an der Arbeit und auch weiterhin viel Erfolg wünscht Ihnen…

    Frau B.Marschall

  32. Stephanie

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich finde Ihre Antworten bewundernswert sachlich, informativ und kompetent.
    Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen und vielen verunsicherten Menschen eine Anlaufstelle bieten. Und das in der heutigen Zeit noch völlig kostenlos. Chapeau!

    Weiterhin alles Gute!
    Stephanie S.

  33. Annette

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bat Sie heute um Hilfe und bekam promt eine Antwort.

    Es ist wirklich toll, dass Sie sich so einsetzen.

    Vielen lieben Dank! 🙂

    Annette

  34. Johannes

    Hallo Herr von der Wehl,
    diese Internetadresse werde ich weiter empfehlen! Die verschiedenen Anfragen wirken lebensnaher als die Gesetzestexte und Tipps vieler anderer Seiten und man kann durch Ihre Antworten schon hier und da in der eigene Sachlage Rückschlüsse ziehen.

    Ich stecke mitten im Scheidungschaos und ich möchte Ihnen in Kürze auch ein paar Fragen stellen, die mir mein Anwalt nur „so ungefähr“ beantworten konnte. Bei manchen Dingen bin ich schon im Internet auf derartig unterschiedliche Meinungen (Urteile) gestoßen, dass ich mittlerweile glaube, auch ein Richter wird von Fall zu Fall anders entscheiden. Man wünscht sich ja einen guten und gerechten Ausgang für seine(n) eigenen Gerichtstermin(e), doch ich merke auch immer mehr, dass vieles emotional behaftet ist und auch deshalb schwer eine Lösung zu finden sein wird, die für beide Parteien okay ist…

    Durch Ihre Informationen bekommt man eine Basis, „wo“ man im Scheidungsprozess steht!

    Toll, dass Sie sich die Zeit für die vielen Fragen nehmen!
    Danke.
    Johannes

  35. Kate

    Lieber Herr von der Wehl,
    ich habe heute auch einmal geschrieben und gefragt. Ich bin durch eine Freundin auf Ihre Seiten gelangt und lese und lese schon seit Tagen. Es ist schön, das es dieses Portal gibt, möchte mich dem Text anschließen, der von Johannes kommt. Ich bin seit 3 Jahren getrennt lebend, eine Scheidung ist noch nicht eingereicht, ich habe jetzt erst die Kraft gefunden, darüber nachzudenken, vielleicht ist es aber auch jetzt erst an der Zeit, zu erkennen, dass keine Gefühle mehr da sind?… Ich werde diese Seite weiterempfehlen, obwohl mich der Anlass doch schmerzt – es ist erschreckend, wie viele Paare/Freundschaften sich trennen in meiner Altersklasse (46 Jahre), die vorher glücklich und zufrieden schienen.

  36. Jutta

    Sehr geehrter Herr RA.von Wehl,
    gestern Abend habe ich mein Anliegen im Blog an Sie weitergegeben.Leider ist mir in der Aufregung die“Anrede sowie ein vorläufiges Dankeschön“Ihnen gegenüber geistig „abhanden „gekommen.Bitte entschuldigen Sie mein „schlechtes“benehmen!!!
    Des weiteren möchte ich Ihnen mitteilen,dass mein Mann gewillt ist weiter Unterhalt zu zahlen,jedoch nicht wenn offensichtlich die Tochter(19)nur haben will ,was ihr „rechtlich“zusteht,ohne jeglichen Gedanken irgendwann mal arbeiten zu wollen.Weil:PAPPI ZAHLT !!!!!!Vielen Dank das es Sie gibt!!!!!lg.Jutta

  37. Caro

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    es ist in der heutigen Zeit schon etwas sehr Besonderes, wenn jemand sich
    1. die Zeit nimmt, so viele Fragen zu beantworten, und
    2. dann noch völlig kostenlos!!
    DANKE.
    Caro

  38. peggy

    Sehr geehrter Herr Thomas von der Wehl,

    SORRY, hatte zu schnell meinen Beitrag abgesendet und nun erst jetzt Ihr Gästebuch entdeckt, deshalb setze ich den Text hier auch rein. Den Vorrednern kann ich mich nur anschließen.

    Ich wollte Ihnen ausdrücklich für Ihre unschätzbare Hilfe für die Anfragenden hier danken.

    Gerade heute, in unserer herzlosen Gier- und Ellenbogengesellschaft gibt es kaum Menschen, die einem Hilfesuchenden unentgeltlich einen Ratschlag oder weiterführende Informationen geben.

    SIE sind ein guter Mensch!

    Alles Liebe und gute Gesundheit, damit Sie noch vielen Menschen helfen können ….
    wünscht Ihnen peggy

  39. Trolli

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    ich bin zufällig auf diese Seite gestoßen und ich bin froh das ich dieses Forum gefunden habe. Die Berichte und Erklaerungen sind so hilfreich.
    Ich lebe in Norwegen und habe z.B. nicht gewusst das der Selbstbehalt hoeher angerechnet wird. Wir muessen Ihnen tausend Mal danken fuer Ihre Hilfe die doch sehr zeitaufwendig sind.Vielen Dank

  40. Evi99

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    auf diesem Weg möchte ich mich ganz für Ihre Mühe bedanken.
    Eine wunderbare und interessante Internetseite.

    Viele Grüße aus Thüringen von Evi99

  41. Warum?

    Hallo Hr. v. Wehl,

    ich bin durch Zufall auf diese Seite gestossen und allein schon durch das lesen der Beiträge haben sie mir sehr weitergeholfen. So das ich mich dann auch durch gerungen hatte, sie um Rat zu fragen. Ich möchte mich für die offene und faire Art bedanken die gleichzeitig mit viel Lebenserfahrung durchsetzt ist. Es ist schön das sie den Menschen weiterhelfen. Danke.

  42. Melcher

    Guten Tag,

    ich habe bitte eine Verständnisfrage.
    Nach Scheidung Ende 2010 wurde bei den Eheleuten (er Beamter, sie Angestellte) der Versorgungsausgleich in der Art durchgeführt, dass sie ein Rentenkonto beim LBV und er bei der deutschen Rentenversicherung erhalten hat. Er bekommt 150€ und sie 700 €.
    Derzeit kann er ca. 3 Jahre früher als sie in Rente/Pension gehen.
    Ihm werden mit Pensionsbeginn die 700€ abgezogen und die 150€ bekommt er erst wenn die Ex in Rente geht- also ca. 3 Jahre später. Die Gesamtrentensumme von ihr wird an beide aufgeteilt zum gleichen Zeitpunkt (kein Verlust=gerecht).
    Die Pensionssumme vom ihm wird aber um die 700€ um 3 Jahre verzögert an sie ausgezahlt. Sie müsste diese Summe eigentlich auch nach meinem Rechtsempfinden dann bekomen, wenn er in Pension geht.

    Das wäre eine Summe von 25200€ weniger.
    Sehe ich das so richtig? Kann man was dagegen machen?

    Wären beide nicht geschieden worden, so hatte das Paar 3 Jahre lang 700€ mehr. Diese 700€ Pension verdient dann das Land. Kann das so richtig sein, dass ein Gewinn für das Land bleibt ?

    Nach meinen Verständnis kann es nicht richtig sein, dass durch eine Scheidung das Land gewinnt. Logisch wäre für mich=gerecht, wenn die Pension von ihm erst dann gekürzt wird, wenn sie in Rente geht, oder sie bekommt es mit Pensionsbeginn von ihm. Dann wäre der Versorgungsausgleich für beide Betroffenen so gestaltet, dass die erworbenen/erarbeiteten Ansprüche nicht gemindert sind in der Gesamtsumme.
    mfg

  43. erika

    Hallo Herr v. Wehl,
    ich habe eine frage zur beendigung eines „nutzungsrechtes“. in unserem scheidungsurteil wurde geregelt dass ich weiter mit den beiden kindern das haus bewohnen werde und nutzungsentschädigung -berechnet nach der ortsüblichen miete- bezahle. – bis die kinder keinen bedarf daran mehr haben. nun sind beide (26 und 30) mittlerweile ausgezogen-(nach studium etc.) und ich habe mich auf die suche nach einer Wohnung gemacht. Ich hatte Glück und habe sofort etwas gefunden. Nun macht mir mein EX Vorhaltungen dass ich keine 3-montige Kündigungsfrist eingehalten habe…. das einzige was geregelt war-war eine jährliche erhöhung. Der Bedarf s.o. Meiner Meinung nach steht ihm ab meinem Auszug keine Nutzungsentschädigung mehr zu. Das Haus soll verkauft werden-neuer Streit – dazu evtl. später – ich habe ihn übrigens 6 Wochen vor Ende der Nutzungsentschädigung davon in Kenntnis gesetzt. Was trifft zu?

  44. Erich

    Dickes Lob
    Hallo Herr von der Wehl

    Bei Durchblättern bin ich bei dem Kindesunterhalt auf folgenden Satz von Ihnen gestoßen: »Sollten sie nicht auch ein wenig Dankbar sein? «.

    Herzlichen Dank für diesen Satz. Das tut einem Zahlvater gut.

  45. P.C.H.

    ich habe erstmals heute Kenntnis von „Ehescheidung 24 de“ und möchte mich für die ausführlich umfangreichen Informationen, die mich heute den ganzen Tag beschäftigt haben, einmal recht herzlich bedanken

  46. Hartmann-Linker

    Hallo,
    ich habe im August 2013 eine Einbauküche über Kreditkauf erworben. Da mein Mann den kompletten Umbau der Küche übernommen hat, habe ich ihm die Küche bei meinem Auszug im Januar 2014 überlassen und ihn eine Vereinbarung unterschreiben lassen, dass er die Kreditrate nun von seinem Konto abbuchen lässt. Hat diese Vereinbarung Rechtsgültigkeit? Die Bank weiss nichts von unserer Vereinbarung.

  47. S.v.H.

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    seit gut drei Jahr läuft meine Scheidung. Ich habe einen Anwalt für mich mit „Generalmandat“ . Alle Gebühren sind bezahlt, auch für noch schwebende Sachen. Mein Anwalt hat nunmehr jeweils Rechnungen „nachgeschoben“, als hätten jeweils Erstberatungen (z.B. Steuer) stattgefunden. Mitunter handelt es sich lediglich nur um eine Frage im Scheidungskontext. Auf jeder einzelnen Rechnung stehen zzgl. 20,00 Euro Auslagen mit drauf.
    Wie soll ich damit umgehen.

    danke und mfg

  48. wittern

    Während der Ehe zwei Kinder draußen hervorgegangen. Beide zusammen bei der kita angemeldet. In der Ehe kita Gebühren aufgelaufen von über 2.500 Euro, warum auch immer! Ich bezahle schon seit einem Jahr 40 Euro in raten und mein ex 10 oder sogar gar nichts. Das Jugendamt verdonnert nur mich, da sie sagen das die Kinder bei mir leben uns ich mir ja das Geld vom ex holen könnte. …ich bekomme nicht mal Unterhalt gezahlt der wird sich hüten mir auch nur einen Cent zu geben.
    Ist das fair? Die Schulden haben wir wohl zusammen gemacht in der Ehe und es geht ja nicht um ein kauf von irgendwelchen Dingen, sondern um die gemeinsamen Kinder. Das muss doch zumindest geteilt werden.? Das Jugendamt lässt nicht mit sich reden.

    Bitte ganz dringend.
    Vielen Dank im voraus!

  49. Sandra

    Hallo
    Mein in den USA lebender Mann hat mir Scheidungspapiere zukommen lassen…haben 1990 in Deutschland geheiratet …haben uns dann als wir in den USA gelebt haben 1999 getrennt ich bin dann 2002 wieder nach Deutschland zurück. Ich will die Scheidung auch …nun meine Frage kann jeder Notar hier in Deutschland die Papiere beglaubigen oder muss alles übersetzt werden. …und hab ich nach 25 Jahren „Ehe “ Anspruch auf irgendwas? Er hat inzwischen auch geerbt…unsere gemeinsame Tochter ist bereits 26 Jahre. .

  50. Christiane

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe 2011 in Indien geheiratet (standesamtlich) Die Ehe wurde in Deutschland nicht registriert. Wir haben auch nie zusammen gelebt. Ich möchte mich nun gerne scheiden lassen. Mein „Ehemann“ in Indien sagt zwar seit einem Jahr, dass er es von Indien aus in die Wege leiten will, doch bis jetzt ist nichts passiert. Ich weiß auch nicht, wo er momentan lebt und was er monatlich verdient. Ich habe nur seine Handynummer. Ist es notwendig die Ehe in Deutschland registrieren zu lassen, damit ich mich scheiden lassen kann oder gibt es die Möglichkeit von Deutschland aus die Scheidung in Indien durchzuführen?
    Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar!

    Herzliche Grüße,
    Christiane

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