Archiv der Kategorie 'Schuldenhaftung'

Ehemann bezahlt Hausfinanzierung allein

Donnerstag, den 16. April 2009

Wie häufig in einer Ehe, ist in der Ehemann Alleinverdiener und die Eheleute entscheiden sich ein Haus zu kaufen und zu finanzieren. Viele Jahre später scheiterten die Ehe. Die Ehefrau hat die Kinder großgezogen und der Ehemann ist der Auffassung, da er in den gesamten Jahren die Hausfinanzierung allein getragen hat, dass ihm ein größerer […]

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Berücksichtigung von Schulden im Unterhaltsrecht

Donnerstag, den 16. April 2009

Es gibt verschiedene Streitfälle, wie und ob Schulden im Unterhaltsrecht zu berücksichtigen sind. Ich möchte einige Beispiele und deren Lösung durch die Rechtsprechung aufführen: 1. Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder wenn die Eltern Schulden aufgenommen haben und dies den Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder vermindert, sind diese Schulden generell zu berücksichtigen. Dies liegt daran, dass die Kinder ihre Lebensstellung […]

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Gesamtschuld der Eheleute und Unterhalt

Donnerstag, den 16. April 2009

Ein immer wieder auftretender Fall: die getrennt lebenden Eheleute haben gemeinsame Schulden aufgenommen. Die Ehefrau verlangt Unterhalt und der Ehemann ist der einzige, der die Schulden tilgen kann. Damit stellt sich die Frage, wie die Schulden im Unterhaltsrecht zu berücksichtigen sind. Es gäbe 2 Möglichkeiten: 1. der Unterhalt wird berechnet ohne Berücksichtigung der Schulden und […]

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Ausgleich Gemeinsame Steuerschulden der Eheleute

Montag, den 3. März 2008

Es taucht immer wieder die Frage auf, wie Steuerschulden der Eheleute zu behandeln sind. Nach § 44 der Abgabenordnung haften für Steuerschulden, die aus einer gemeinsamen Veranlagung resultieren, beide Eheleute gesamtschuldnerisch. Nachdem der BGH noch 1979 davon ausging, dass aufgrund des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, zwei völlig verselbständigte Vermögen bestehen und dies auch für Steuerschulden […]

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Schulden in der Ehe – Wer haftet für was?

Mittwoch, den 29. August 2007

Es ist eine unausrottbare Laienmeinung, dass Eheleute für alle Schulden des Anderen in Anspruch genommen werden können, nur weil sie verheiratet sind. GANZ DEUTLICH: DAS STIMMT NICHT!!!!!! Das ist falsch und wird auch nicht durch ständiges Wiederholen richtiger!!! Bis auf die Ansprüche aus der sog. Schlüsselgewalt nach § 1357 I BGB, das sind Geschäfte zur […]

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