Steuerliche Veranlagung im Trennungsjahr
Donnerstag, den 25. Januar 2007Es stellt sich immer wieder die Frage, ob einer der Eheleute willkürlich und einseitig die einmal gewählte Kombination der Steuerklassen ändern kann. Der häufigste (Beispiels-)Fall ist der, dass die Eheleute in der Ehe die Steuerklasse III (besser verdienender Ehemann) und V (gering verdienende Ehefrau) gewählt haben. Nach Trennung z.B. im Mai 2005 beantragt die Ehefrau […]