Der Steuervorteil nach Wiederheirat. Wer hat was davon?
Freitag, den 29. Februar 2008Bis zum Jahre 2003 galt die Rechtsprechung des BGHs, wonach die Altfamilie bei Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen an dessen Steuervorteil bei der Unterhaltsberechnung partizipierte. Diese Rechtsprechung ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.10.2003 für verfassungswidrig erklärt worden. Seit dem partizipiert nur noch der neue Ehegatte, aber nicht mehr der geschiedene Ehegatte an den Steuervorteilen durch […]