Abzug von Schulden gegenüber Unterhaltsansprüchen der Kinder
Freitag, den 14. Juni 2013Häufig werden gegen über den Unterhaltsansprüchen der minderjährigen oder der privilegiert volljährigen Kindern Schulden eingewandt und dies mit dem Begriff „eheprägend“ gerechtfertigt. Es gilt zwar auch im Unterhaltsrecht der Kinder der Grundsatz, dass der Unterhaltsanspruch nicht zwingend Vorrang vor der Schuldentilgung hat. Allerdings muss beim Kindesunterhalt beachtet werden, die Kinder kaum jemals an der Begründung […]