Versorgungsausgleich bei langer Trennung, wenn Kinder betreut werden
Freitag, den 9. November 2012Das KG Berlin entschied, dass der Versorgungsausgleich trotz langer Trennung der Eheleute (hier 12 Jahre) durchzuführen sei, wenn der Ausgleichsberechtigte in dieser Trennungszeit im wesentlichen gemeinsame Kinder betreut habe. Dadurch sei keine Entflechtung der früheren ehelichen Verhältnisse eingetreten. Hier die wesentlichen Aussagen des Gerichts: Zitat: „Die lange Dauer der Trennungszeit rechtfertigt eine Kürzung des Versorgungsausgleichs […]