Scheidung, Unterhalt, Güterrecht in Spanien
Dienstag, den 22. Februar 2011Das spanische Scheidungsrecht ist im Juli 2005 ganz grundlegend reformiert worden. Eine Scheidung ist in Spanien sehr einfach möglich. Es muss nur eine Frist von 3 Monaten seit der Eheschließung abgelaufen sein und dann kann jeder Ehegatte ohne nähere Begründung die Scheidung beantragen. Auch das spanische Recht kennt sowohl das Trennungsverfahren, wie auch das eigentliche […]