Mehr Schutz für Altehen – Änderung des § 1578 b Abs. 1 BGB schon ab dem 01.03.2013
Montag, den 28. Januar 2013Die Gesetzesänderung zum § 1578 b BGB kommt schneller als erwartet. Die Änderung soll bereits zum 01.03.13 in Kraft treten. Um die Änderung deutlich zu machen, hier der gesamte Gesetzestext des § 1578 b Abs.1 BGB und die fett gedruckte Änderung: „Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an […]