Weniger Unterhalt wegen Kurzarbeit?

In der derzeitigen Krisensituationen sind viele Arbeitgeber gezwungen, ihre Arbeitnehmer mit der Kurzarbeit zu konfrontieren. Viele dieser Arbeitnehmer schulden Unterhalt, sei es an Kinder oder Ehegatten und fragen natürlich, wie sich das verringerte Einkommen auf den Unterhaltsanspruch auswirkt.

Die Frage ist nicht ganz eindeutig zu beantworten.

Eine Grundsatzentscheidung des OLG Köln geht davon aus, dass ein Einkommensrückgang, der aufgrund einer nicht nur vorübergehenden Kurzarbeit die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners vermindert, unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen ist. Sollte die Kurzarbeit mehr als ein Jahr andauern, sei er unterhaltspflichtig aber verpflichtet, sich einen anderen besser bezahlten Arbeitsplatz zu suchen.

Damit stellt sich die Frage, was ist eine“ nicht nur vorübergehende“ Kurzarbeit? Konkrete Urteile zu einem Zeitraum habe ich nicht gefunden. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass eine Kurzarbeit, wenn sie denn länger als 6 Wochen andauert, unterhaltsrechtliche Konsequenzen haben muss. Wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners über den Rahmen der Wesentlichkeitsgrenze hinaus (10% weniger) sinkt und dies für einen maßgeblichen Zeitraum, muss eine Abänderung des Unterhaltes erfolgen.

Besonders dramatisch wird die Situation, wenn der Unterhaltsschuldner mit der Einkommensreduzierung sogar unter den Selbstbehalt sinkt. Hier taucht jedoch über Fragen auf, wenn es zum Beispiel um Kindesunterhalt für minderjährige geht und er nicht einmal mehr den Mindestunterhalt zahlen kann, zum Beispiel verpflichtet ist, sich in der freien Zeit einen weiteren Job zu suchen, um so jedenfalls das vorherige Unterhaltsniveau sicherzustellen. Dies wird immer alles vom Einzelfall abhängen. In der Regel wird man nicht davon ausgehen können, dass in Zeiten der Kurzarbeit Nebenjobs auf der Straße liegen und beliebig von Unterhaltsschuldnern angenommen werden können.

Sollte also Kurzarbeit drohen, würde ich vorschlagen, die Sache mit einem Fachanwalt für Familienrecht zu besprechen und an die Gegenseite wegen einer Unterhaltsreduzierung heranzutreten. notfalls muss es dann sogar mit einer Abänderungsklage versucht werden, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt und die Gegenseite einer Reduzierung nicht freiwillig zustimmen.

Eine Reaktion zu “Weniger Unterhalt wegen Kurzarbeit?”

  1. Herbert

    Hallo,
    ich denke, ein Nebenjob während Kurzarbeit könnte Probleme mit dem Arbeitsamt geben (‚Sozialbetrug‘), denn man wird ja während der zusätzlichen freien Zeit vom Staat (zu 60%) versorgt und sollte nicht dazuverdienen, oder ?
    Evtl. ist das aber bei einem Mangelfall anders !?

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