Heirat in Dänemark – Scheidung sofort möglich

Es hat sich herumgesprochen, dass eine Heirat in Dänemark sehr einfach möglich ist. Das Problem einer Hochzeit in Deutschland taucht meist bei binationalen Ehen auf. Sind beide Eheleute EU-Bürger, sind die notwendigen Papiere noch relativ leicht zu beschaffen. Stammt aber einer der Ehepartner aus einem Nicht-EU-Land, wird es in Deutschland problematisch. Da ein Ehepartner ausländerrechtlich sofort einen anderen Status erhält, machen es die deutschen Behörden den potentiellen Ehepartnern nicht so einfach. Sie verlangen Berge von Papieren, die häufig schwer bis gar nicht zeitnah zu beschaffen sind.

Eine Hochzeit in Dänemark wird dagegen grundsätzlich jeder Person ermöglicht, die sich legal im Schengen-Raum aufhält.

So einfach wie eine Heirat in Dänemark ist, desto größer können die Probleme später werden. Ich stelle häufig fest, dass die Entscheidung, einen Partner aus dem Nicht-EU-Raum zu ehelichen, nach ganz kurzer Zeit bereut wird. Häufig war diese Entscheidung übereilt. Sie war von „Mitleid“ über das Schicksal geprägt. Die große Liebe der Urlaubsbekanntschaft, die mit Urlaubervisum eingereist ist, stellt sich als gespielt heraus. Es ging doch nur um den ausländerrechtlichen Status. Die Konsequenzen einer Ehe (Unterhalt usw.) wurde nicht abschließend bedacht.

Dann stellt sich die Frage, ob diese kurzfristig geschlossene Ehe auch kurzfristig wieder geschieden werden kann. Meist ist dies nicht so einfach. Bei binationalen Ehen stellt sich immer die Frage, welches Gericht ist international zuständig und wenn diese Frage geklärt ist, welches Recht ist für die Scheidung anzuwenden.

Vorab die Antwort auf die häufigste Frage: Dänemark hat mit dem Ganzen nichts zu tun. Nur weil in Dänemark geheiratet wurde, muss nicht ein Scheidungsverfahren in Dänemark beantragt werden.

Sollte es sich um eine klassische Scheinehe gehandelt haben, wäre zwar das Trennungsjahr nicht abzuwarten und eine Aufhebung der Ehe wäre möglich, hier gibt es aber strafrechtliche Probleme, die unbedingt vorher mit dem Fachanwalt für Familienrecht besprochen werden müssen. Sonst wird alles noch viel schlimmer. Zu der Problematik der Scheinehe habe ich einen gesonderten Artikel geschrieben, den Sie bitte mit der Suchfunktion oben rechts unter dem Suchbegriff „Scheinehe“ sehr schnell finden werden.

In allen anderen Fällen muss davon ausgegangen werden, dass vor Einreichung des Scheidungsantrages das Trennungsjahr abzuwarten ist.

Sollten Sie hier Beratungsbedarf haben, können sie sich gerne an mich wenden. Nicht nur durch meine Nähe zur Dänischen Grenze habe ich viele von diesen Scheidungsverfahren betreut.

Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
info@vonderwehl.de
0049 431 911 16

12 Reaktionen zu “Heirat in Dänemark – Scheidung sofort möglich”

  1. Klausenitzer

    Halo,
    ich habe vor einem Jahr in dänemark geheiratet.
    es war große liebe. meine frau war zuvor in spanien verheiratet und die ehe wurde ordentlich geschieden. leider verstehen wir uns nicht mehr so sehr. denke, die probleme mit der sprache sind einfach zu groß. es handelt hier eindeutig um keine scheinehe. meine frau war auch finanziell in spanien gut gesichert. alles hat sie für mich aufgegeben. auch die neue sprache zu lernen fällt ihr schwer. spanisch kan sie perfekt. nun streben wir eine trennung an. keine kinder, keine unterhaltsforderung , und sicher kein versorgungsausgleich wegen kurzer ehe. welchen weg können wir am einfachsten einschlagen? ist eine scheidung auch in deutschland ohne große probleme möglich? benötigen wir auch einen dolmetscher? gruß

  2. Heide

    Guten Tag,Herr Tomas!
    meine Kumpel Dogoter L. verheiraten im Dänemark.Jetzt Probleme anfangen.Er ist mir bitten fragen bei Ihnen .Wie lange kann sein Scheidung und was diese muß kosten?
    Viele Dank
    MFG
    Heide

  3. Tom

    Guten Tag ,Herr Thomas

    Ich möchte Ihnen folgenden Fall schildern.
    In kurzen Punkten.
    Ich lernte Iranerin im Chat kennen,Iranerin kommt mit einen Schengen-Visum (Touristenvisum für Griechenland) nach Deutschland und wir beide heirateten in Dänemark Ende 2012.
    Leider ergaben sich nach und nach Anhaltspunkte die vermuten lassen,das die Liebe
    nicht echt war ,seitens der Iranerin und ganz wichtig laut Ausländerbehörde das Visum nicht gültig und 3 malige illegale Einreisen.
    Nun will ich die Eheaufhebung.Wer ist zuständig?Ist die Ehe überhaubt gültig? Sie hat sich illegal in Deutschland und Dänemark aufgehalten,sie erwartet ein Strafverfahren in Deutschland.Ich will so schnell wie möglich aus der Sache raus.Wie konnte ich mich so täuschen lassen!

    Tom

  4. Rüdiger

    Hallo,

    ich habe meine chinesische Frau am 2. Oktober 2012 in Dänemark geheiratet. Da sie nur ein Tozristenvisum hatte ist sie am 7. Oktober wieder zurück nach China. Nun will sie nicht mehr nach Deutschland zurück kommen. Da ich nicht nach China kann, keine Arbeit dort, will sie sich nun scheiden lassen. Welchen Weg können wir einschlagen, da wir ja nur 5 Tage als Eheleute gelebt hatten.

    Danke!
    MfG
    Rüdiger

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ rüdiger

    das Ganze kann jetzt sehr aufwändig, langwierig und teuer werden. Das vollständige Prozedere kann ich hier nicht schildern. Bei mir kosten solche Verfahren nicht unter 3.000,00 EUR + Gerichtskosten. Was soll ich sagen, ohne hier altklug wirken zu wollen …….. bevor in DK ein ausländischer Partner geheiratet wird…….mal einen Anwalt fragen? Hinterher ist die Hilfe schwierig und teuer. Ich erlebe diese Fälle leider sehr häufig. Auch nach nur 5 Tagen Ehe ist ein Scheidungsverfahren (ggfls. ein Aufhebungsverfahren – ist aber genauso teuer) notwendig. Dann Auslandszustellungen, Ãœbersetzungen und, und, und

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Telefon: 0049 431 91116
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  6. Johnson

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Ehemann (Amerikaner), ich (Deutsche) haben 1993 in Dänemark geheiratet. Seit 1995 leben wir getrennt. Nach der Trennung ging er unmittelbar zurück in die USA. Sein Aufenthalt in den USA ist mir nicht bekannt. Wir haben keine Kinder. Mit meinem jetzigem Lebenspartner (Amerikaner) habe ich ein Kind, dass im Jahr 2008 geboren wurde. In der Geburtsurkunde ist gemäß § 1592 (Vaterschaft) nicht der leibliche Vater eingetragen sondern der Ehemann. Ich möchte mich nach all den Jahren so schnell wie möglich scheiden lassen sowie die Vaterschaft des leiblichen Vaters anerkennen lassen.
    Kann die Scheidung sowie Vaterschaftsab-und anerkennung auch ohne Auffinden des Ehemannes erfolgen. Was wäre zusätzlich zu beachten.

    Mit freundlichen Grüßen

  7. martina

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe 2011 in Dänemark einen Inder geheiratet. Es folgte seine Ausreise, um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Das Antragsverfahren schleppte sich durch Verzögerungen und Aufschübe der dt Botschaft bis im Oktober 2012, wo nach einer zeitgleichen Ehegattenbefragung das Visum abgelehnt wurde. Der Remonstrationsbescheid (mit gleichem Ergebnis wurde schon angekündigt) steht derzeit noch aus. Sein Verhalten mir gegenüber änderte sich radikal nach Ablehnung des Visums. Zuletzt habe ich ihn im März diesen Jahres gesehen, als ich ihn nach 1 Jahr der Trennung in Indien besuchte. Unsere Beziehung ist am Ende und ich muss mir eingestehen, dass er mich wohl wirklich nur wegen eines Visums geheiratet hat. Wie gehe ich vor, um mich scheiden zu lassen? Wir haben noch Kontakt per e-mail, aber ich gehe davon aus, dass er „abtaucht“ und nicht mehr erreichbar sein wird (damit meine ich auch Wohnortänderung), wenn ich eine Scheidung erwähne. Kann ich die Ehe annullieren lassen? Lt „Befund“ der dt Botschaft ist sie ja eine einseitige Scheinehe.

  8. Yvonne Gashi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl
    ich habe meinen algerischen Ehepartner im August letzten Jahres in Toender geheiratet. Im Januar diesen Jahres hat er unsere Eheliche gemeinschaft verlassen und weigert sich seitdem sich bei mir abzumelden. Obwohl dieser keinen Aufenthalt seitens der deutschen Einwanderungsbehörde bekommt, hält er sich immernoch hier auf und macht mir nun das Leben schwer. Der Verdacht einer eheschließungs zwecks Aufenthalt in der BRD liegt offensichtlich Nahe. Meine Frage ist nun wie kann ich diese Zweckehe scheiden lassen, wenn es sein muss auch ohne sein einverständnis. Ich bedanke mich sehr für ihren Rat als Fachmann.
    Mit freundlichem Gruß
    Yvonne Gashi

  9. Sam

    Hallo,

    Ich Komme aus Indien und eine Frau aus Deutschland. Nach 4 jahren Ehe unsere Beziehung kommt zu eine ende. Wir haben in Daenemark geheiratet und die hoch zeit in Deutschland anerkennen lassen. Meine Frau hat auch meine Nachname angenommen. Wir haben 2 kleine jungs.
    Ich wollte wissen wie eine scheidung in unsere fall aus sehen wird ? Wie soll ich das Prozeß starten?

  10. paula

    Guten Abend,

    auch ich habe ein Problem: Mein Mann und ich (beide deutsche), haben in dk ein Haus gekauft und dort geheiratet.
    Ich wohne seit einem Jahr wieder in Deutschland und möchte die Scheidung einreichen. Mein Mann wohnt noch im Haus in Dk….wo muss ich diese einreichen? In Deutschland oder DK?

  11. ana

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Ich habe am 04.07.14 in aeros in dänemark gereiratet. Ich habe ein deutsche pass und mein mann kommt aus irak hat aber kein pass aus irak. Er hat papiere in italien bekommen, als Asyl. Er hat 1 jahr Aufenthalt in Deutschland bekommen und wir haben uns in abril getrennt. Ich habe seine Geburtsurkunde übersetzt lassen und da ist uu sehen dass sein geburtsdatum falsch in italien angegeben wurde. Nun ist mir klar das er wollte nur in Deutschland bleiben. Sein schwager hat eine Pizzeria und wollte niemand einstellen um kosten zu sparen. Er als familienmitlieg nimmt nur taschengelg. Was kann ich machen? Ich wollte die Ehe snell anullieren aufgrund falsche papiere. Und Asylbewerber dürfen in dk nicht heiraten und die kommune hat einen Fehler gemacht…

  12. Brigitte

    Hallo ,
    folgendes Problem habe in Denmark 2017 geheiratet lebe in Deutschland habe es hier nicht eintragen lassen , nun will ich die Scheidung aber nur um sich scheiden zu lassen mochte ich nicht kosten tragen um diese Ehe hier einzutragen nur um sich dann wieder zu scheiden ? Kann ich mich scheiden lassen ohne dies fur einige Tage einzutragen ? Mit freundlichen Grüßen

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