Ehemann bezahlt Hausfinanzierung allein

Wie häufig in einer Ehe, ist in der Ehemann Alleinverdiener und die Eheleute entscheiden sich ein Haus zu kaufen und zu finanzieren. Viele Jahre später scheiterten die Ehe. Die Ehefrau hat die Kinder großgezogen und der Ehemann ist der Auffassung, da er in den gesamten Jahren die Hausfinanzierung allein getragen hat, dass ihm ein größerer Anteil an dem Haus zustehe.

Dem ist in der Regel nicht so.

Der BGH hat bereits im Jahre 1983 entschieden:

“ Erwerben die Ehegatten ein Hausgrundstück und übernimmt einer von ihnen, der nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen allein dazu in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsleistungen für die Finanzierung des Hauses, so bringen die Eheleute durch den Eintrag im Grundbuch jeweils zur Hälfte zum Ausdruck, das Ganze solle so angesehen werden, als würde jeder gleichviel zu den Kosten der Hausfinanzierung beitragen“

Wenn also ein Ehegatte Alleinverdiener ist, während der andere den Haushalt versorgt, wird es als angemessen angesehen, dass der Alleinverdiener, der auch die Finanzierungskosten allein trägt, damit den gemeinsamen Vermögenserwerb finanziert. Ein Ausgleichsanspruch des Alleinverdieners wegen seiner Mehrleistung an auf das Gemeinschaftseigentum kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

Diese Grundregel gilt auch für andere Zahlungen des Alleinverdieners. So kann der Ehemann, der eine Frau heiratet, die erhebliche voreheliche Schulden hat und der in der Ehe diese Schulden tilgt, nach der Trennung und dem Scheitern der Ehe keinen Ersatz für seine Zahlungen verlangen.

Eine Ausnahme gilt nur bei Doppelverdienern. In einem speziellen Falle des BGH aus dem Jahre 1988 hatte einer der Doppelverdiener kurz vor Trennung der Eheleute eine größere Rückzahlung auf einen Kredit geleistet und dieses Darlehen war beiden Eheleuten zugute gekommen. Hier sah der BGH einen Ausgleichsanspruch.

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158 Reaktionen zu “Ehemann bezahlt Hausfinanzierung allein”

  1. Petra

    Wir haben auf dem Grundstück, für dies ich als alleinige Eigentümerin eingetragen bin, ein Haus gebaut. Mein Mann war die gesamte Zeit allein Verdiener. Nach unserer Trennung, stellt er Ansprüche auf Anteile des Hauses. Sind diese gerechtfertigt?

    Petra

  2. RA Thomas von der Wehl

    @Petra

    Ihr Mann könnte Ansprüche an dem Haus über den Zugewinnausgleich haben. Der Zugewinn könnte ich ihr in der Differenz zwischen dem Wert des Grundstückes bei Hochzeit und dem aktuellen Wert des Hauses liegen.

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  3. Caro

    Mein Mann und ich leben getrennt. Er wohnt mit einer neuen Partnerin in unserem Haus, ich habe mir eine Mietwohnung genommen. Den kleinen Restkredit hat er selbst ausgehandlelt. Von mir hatte er eine Vollmacht dafür, da ich mich zu diesem Zeitpunkt für fast 4 Monate in stationärer Psychotherapie befand. Auf sein Drängen hin bezahlt er den kleinen Restkredit allein ab. Im Grundbuch stehen wir beide zu gleichen Teilen. Habe ich durch meinen fluchtartigen Auszug aus dem gemeinsamen Haus nun alle Pflichten und Rechte verwirkt?

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ caro

    Nein, sie habe mit dem Auszug gar nicht verwirkt.

    Sie sind weiterhin hälftige Eigentümerin des offenbar bezahlten Hauses. Im Moment werden Sie zwar noch kein Geld gegen den Willen ihres Mannes aus dem Haus realisieren können, aber das Bewohnen des Hauses durch den Ehemann löst bei diesem einen Wohnvorteil aus, der sein Nettoeinkommen erhöht und damit Ihre möglichen Unterhaltsansprüche.

    Sollten hier keine Unterhaltsansprüche im Raume stehen, kommt auch in Betracht, dass ihr Mann für das alleinige wohnen in dem Haus so etwas wie Nutzungsentschädigung schuldet. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sie freiwillig das Haus verlassen haben und es wäre zu prüfen, ob die Alleinnutzung „aufgedrängte Bereicherung“ wäre. Ich würde ihnen dringend raten, eine Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren und sich beraten zu lassen.

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  5. Caro

    Hallo Herr von der Wehl,
    vielen Dank für Ihre Antwort! Beim intensiven Lesen auf Ihrer Seite habe ich heute meinen Mut zusammengenommen und einen bei Ihnen eingetragenen Anwalt in SA kontaktiert…. Den etwas genaueren Hergang habe ich so, wie ich Ihn an Herrn D. versendet habe, hier nochmal eingefügt. Vielleicht ist der Sachverhalt ja auch für andere interessant…
    „Sehr geehrter Herr….
    …vor 3 Jahren hat mich mein Mann mit Psychoterror aus unserem gemeinsamen Haus getrieben. Schon zu diesem Zeitpunkt befand ich mich aufgrund von Depressionen in psychiatrischer Behandlung und nehme auch bis heute Psychopharmaka. Um mich vor den seelischen Verletzungen meines Mannes zu schützen, suchte ich vorerst Zuflucht in der Wohnung unseres Sohnes. Bereits 6 Tage (!!!) später begann mein Mann, mir unaufgefordert Geld auf mein Konto zu überweisen, dass ich als Ausgleich für das Haus nehmen sollte (seine Sichtweise: ich verzichte auf den Versorgungsausgleich-Rente-, bekomme das Gesparte und er behält im Gegenzug dafür das Haus)… Erst dann habe ich eine Wohnung angemietet. Aufgrund meines damaligen psychischen Zustandes war ich nicht in der Lage, das Ausmaß meines Handelns (Wohnung mieten) bzw. stillschweigenden Duldens zu realisieren. Ein halbes Jahr später begab ich mich aufgrund zunehmender Suizidalität für 4 Monate in stationäre Psychotherapie. Während dieser Zeit unterschrieb ich eine von ihm vorgefertigte Vollmacht, die ihm bis heute gestattet, mich in allen Belangen, einschließlich Darlehensvertrag, hinsichtlich „der Immobilie …… “ zu vertreten… Weitere Schriftstücke oder Vereinbarungen existieren nicht. Der gesamte Hausrat verblieb ausnahmslos bei ihm.
    Meine Frage: Können sie mir helfen, vielleicht doch noch zu meinem Recht zu kommen? Das Haus sollte auch meine Altersvorsorge sein und war zum Zeitpunkt meiner „Flucht“ fast abbezahlt.
    Mit freundlichem Gruß“

  6. Ulli

    Wir haben noch vor der Ehe einen Bauplatz gekauft, in dem jeder zur hälfte eingetragen ist. Auch die Finanzierung, und der Baubeginn wurde noch vor der Eheschließung auf den Weg gebracht. Nun sind wir geschieden, das Haus bewohne ich alleine. Meine Ex Frau würde einer Löschung im Grundbuch zustimmen, wenn der Finanzierer sie aus der Gesamtschuldnerischen Haftung entlässt. Wie kann man das erreichen.

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ ulli

    Die Entlassung aus der Schuldhaft muss die finanzierende Bank erklären. Dies ist nur zu erreichen, indem Verhandlungen mit der Bank aufgenommen werden. Ohne Not, wird eine Bank natürlich keinen 2. Schuldner und damit 2. Sicherheit freigegeben. Es hängt viel von Ihrem Verhandlungsgeschick ab.

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  8. Jens

    Werter Herr Rechtsanwalt
    Meine Frau und ich sind seit kurzem getrennt lebend.Nun hat sie mir die Hauptlast an allen hoffenen Schulden übergeben.Was noch zu klären ist ob das so richtig ist.Da ich dadurch etwas in finanzielle Not geraten bin kann ich darauf drängen das gemeinschaftliche Haus zu verkaufen um die Schulden zu tilgen?Sie bewohnt zur Zeit das Haus mit den beiden Kindern.

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ jens

    Niemand kann die Schulden mit einfachem Entschluss einem anderen übergeben. Es wäre immer zu klären, wer Schuldner ist und wenn einer die Schulden begleicht, ob er einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen hat. Das gemeinsame Haus werden Sie erst nach rechtskräftiger Scheidung gegen den Willen Ihrer Frau im Wege der Teilungsversteigerung verkaufen können. Dies ist eine wenig sinnvolle Lösung. Ich würde dringend raten, dass Sie einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und sich zunächst beraten lassen. Wenn sie eine Empfehlung wünschen, müsste ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes wissen.

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  10. Rita

    Mein mann hat sich eine andere frau gesucht nach 24 jahren wir sind getrenntlebend.ich war mit denm Kind im haus geblieben . erschickanierte uns so sehr das wir auszogen.Er schaut seine Tochter nicht mal mehr an und zahlen und reagieren auf irgend etwas tut er auch nicht.Das haus haben wir beide 87 / 88 gebaut. er steht allerdings allein im Grund buch. Wenn ich die Tochter versorge und miete zahlen muß. Hab ich da wirklich keinen Anspruch auf irgend etwas von dem Haus. Danke

  11. Susanne

    Mein Mann und ich leben seit 1 Jahr getrennt. Wir haben gemeinsam auf meinem Grundstück (Schenung meiner Eltern) ein Haus gebaut. Ich bin alleinige Grundstückseigentümerin. Mein Mann möchte das Haus allein weiterbewohnen, bezahlt auch seit meinem Auszug die ganzen Kosten allein. Wie komme ich aus der Finanzierung (aus der ganzen Hausgeschickte) raus? Für die Hausfinanzierung haben wir unsere Rentenversicherungen abgetreten. Es ist also noch nicht ein Cent getilgt.

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ susanne

    Sie schildern eine sehr komplexe Problematik. Diese Probleme kann sich in dem Blog hier nicht lösen. Ich würde ihnen dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen.

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  13. Heidi

    Mein Freund ist nach 24 Jahre Ehe getrennt lebend, weil seine Frau ihn wegen eines anderen verlassen hat. Seine Frau ist seit einem Jahr aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und wohnt mit Ihrem Freund zusammen. Sie hat einen Haustürschlüssel für das gemeinsame Haus. Nun will Sie den Garten machen und das Haus putzen, um angeblich den Wert des Hauses zu erhalten. Obwohl das Haus geputzt ist und der Garten gemacht. Hat Sie jederzeit Zutrittsrecht für Haus und Garten? Ich denke Sie bezweckt etwas anderes damit, weiß nur noch nicht was. Wir leben nicht zusammen.

  14. Myriam

    Im Mai 2007 wurden wir Rechtskräftig Geschieden, mit meine beiden Kindern Berufstätig lebe ich im Zweifamilienhaus, mein Ex-Mann hat wieder Geheiratet und Vater von einem Sohn geworden. Seit ich nun einen Freund habe der des öffteren bei mir ist(Leben aber nicht im Kunkubinat) macht mir mein Ex – Mann das Leben zur Hölle von Monatlich Sfr 1400.00, konnte Er Gerichtlich die Unterhalts kosten auf Monatlich Sfr 500.00 herabsetzen lassen weil Er wieder Verheiratet und Vater ist, ich habe selbst eine Rente von Sfr 1958.00 und einen Anteil am Mietzins von Sfr 500.00 zu Bezahlen, nun weigert sich mein Ex -Mann weiterhin die Alimente zu Bezahlen mit der Begründung er müsse die Schulden aus unserer Ehe begleichen, Er würde erst wieder Unterhalt bezahlen wenn ich die hälfte der Ehelichen Schulden anerkennen werde, im Gerichts Urteil hat mein Ex – Mann die Schulden angegeben, doch alle Betreibungen laufen auf seinen Namen und vor Gericht hat er Sie nicht geltend gemacht, nach zwei Jahren Scheidung drängt er mich jetzt die hälfte zu übernehmen nur so könne er mir den Unterhalt weiter Bezahlen was kann ich dagegen tun. Den Unterhalts Pflichten kam er auch erst im 08 nach. Um eine Beratung wäre ich Ihnen dankbar.
    Freundliche Grüsse
    Myriam

  15. Magarete

    Mein Mann hat seit Frühjahr/Sommer eine Geliebte. Allerdings immer abgestitten
    Als ich nach einem Kurzurlaub nach Hause kam, habe ich festgestelle, daß diese in unserem gemeinsamen Haus übernchtet hat. Ich habe daraufhin meine Sachen gepackt und bin ausgezogen. Sie sofort eingezogen. Ich bin seit 2007 voll erwerbsgemindert und beziehe eine Rente. Diese reicht jedoch nicht zum Lebensunterhalt. Da die Unterhaltszahlungen nicht so laufen wie mein Anwalt dies berechnet hat hängt ein Unterhaltsverfahren an. Die Anwältin meines Mannes besteht jedoch auf dem Stanpunkt, ich sei verpflichtet einen 400 € Job anzunehmen und für meinen Unterhalt selbst zu sorgen.
    Den Abtrag für das Haus trägt mein Mann. Alle anderen Kosten wie Grundgebühren und Versicherungen werden mir vom zustehenden Unterhalt abgezogen, Außderdem wird keine Nutzungsrecht für Ihn sowie seine neue Lebenspartnerin berechnet. So daß wohl nach deren Meinung kein Unterhalt zu zahlen wäre.

    Jetzt meine Frage, kann man mich nach 38 Jahren Ehe und seit 8 Jahren krank und als voll erwerbsgemindert zum Arbeiten zwingen?

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ margarete

    den geschilderten Sachverhalt kann ich kaum nachvollziehen. Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, was offensichtlich der Fall ist, und Sie hälftige Eigentümerin des Hauses sind, schuldet der Nutzer des Hauses (neben möglichen Unterhaltszahlungen) eine Nutzungsentschädigung an den Miteigentümer.

    Inwieweit Sie hier Unterhaltsansprüche haben, kann ich allerdings nicht beurteilen. Auch nicht, inwieweit Sie eine Erwerbsobliegenheit haben.

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  17. RA Thomas von der Wehl

    @ myriam

    die Problematik ehebedingte Schulden und Unterhalt ist derart komplex, dass ich hier kaum eine sinnvolle Hilfestellung geben kann. Es kommt hinzu, dass ich nicht einmal weiß, ob hier deutsches oder schweizerisches Recht anzuwenden wäre. Ich würde dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren, falls es sich hier um deutsches Recht handelt.

    Eine weitere Problematik wird sein, ob der Unterhaltsanspruch durch eine verfestigte neue Partnerschaft verwirkt sein könnte.

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  18. Susan

    Mein Mann und ich leben seit einem Jahr getrennt.Vor ein paar Jahren nam mein Mann einen Kredit zum erweb eines Grundstückes auf den er alleine unterschrieb und in dem er auch allein drinsteht. Im Grundbuch stehn wir allerdings beide mit drin. Zusammen bauten wir ein Haus drauf das wir vermietet haben,die Miete kassiert er alleine für sich. Nach unserer Trennung verlangte ich die hälfte der Miete. Er will mir aber weniger als die Hälfte geben denn ich müßte einen Teil des Kredites mit abbezahlen. Ist das korreckt? Muß ich mich am Kredit beteiligen obwohl es ihm seine Schulden sind?
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
    Mit freundlichem Gruß
    Susan

  19. Kathy

    Hallo, ich lebe seit ca. 1 Jahr mit meinem Freund in seinem Haus. Das Haus hat er mit seiner Ex Frau vor ca. 5 Jahren gekauft, nach dem Sie 2 Jahre dort zusammen gewohnt haben, trennten Sie sich und die Frau ist ausgezogen. Mein Freund zahlt seit dem alles alleine. Nun würden wir gerne die Ex aus dem Grundbuch austragen lassen. Sie will allerdings 20.000€ dafür haben, ansonsten lässt Sie sich nicht austragen. Kann man da was gegen tun? Wir haben das Geld nicht um Sie auszuzahlen. Das Haus ist auch weniger Wert als die Restforderung die bei der Bank offen ist. Kriegen wir Sie aus dem Grundbuch raus oder müssen wir das Haus verkaufen und die Restschulden nach dem Verkauf teilen?
    Danke schon mal im Vorraus.
    Lg Kathy

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ susan

    wenn Sie sich nicht an den Kosten beteiligen, werden sie schwerlich 1/2 des Gewinnes erwarten können. Inwieweit Ihnen eine Beteiligung an den Mieteinnahmen zusteht, kann ich aber nicht beurteilen.

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ kathy

    wenn das Haus tatsächlich weniger Wert repräsentiert, als die Belastung, würde es keinen Sinn machen die 20.000 € zu zahlen. Man müsse der Ex Ehefrau deutlich machen, dass sie letztlich auch für die Belastungen aus dem Darlehensvertrag hafte. Sollte also der derzeitige Nutzer den Darlehensvertrag nicht mehr bedienen können, würde sich die Bank an die Ex Frau wenden. Insofern könnte sie sehr froh sein, wenn sie aus der Schuldhaft entlassen werden würde.

    Es könnte hier Sinn machen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen, da dies der Ex Frau deutlich macht.

  22. mamidami

    hallo also ist ziehmlich kompiziertmein man ist als geschäftsführe von sein verstorbenen vater eingetragen nur auf papier (hat von nichts ahnung )nun hat sich herausgestellt nach einer steuerprüfung das geld fehlt nun wollen sie ihn eine hohe strafe aufbrummen sodas das bedeutet privatinsolventz aber nun zum punk wir haben ein haus seit 3 jahren was passieret damit könnte ich mein mann aus den kredit verträgen nehmen lassen ?und die finanzierung alleine übernehmen oder bin ich automatisch mit verschuldet wenn er in privatinsolvenz geht (sind 15 jahre verheiratet

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ mamidami

    für die Schulden des Ehemannes haften sie nicht. Wie die Situation hinsichtlich des Hauses zu lösen ist, kann ich aber nicht beurteilen.

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  24. barbara

    hallöchen…mein mann und ich leben seid 2,5 jahren getrennt. er bewohnt jetzt mit meiner freundin unser haus. er bezahlt den ratenkredit sehr unregelmässig und ist nur am lügen und betrügen mit seiner neuen partnerrin. er ist mir schon fast 10.000 eu unterhalt schuldig. ich habe drei kranke kinder und muss jetzt aus meiner wohnung rausziehen weil ich mir diese nicht mehr leisten kann. ich habe dann auch nicht mehr den platz das ich allen drei kindern unterkunft geben kann. kann ich beantragen das ich in die zwei obersten etagen einziehen kann es sind zwei abgeschlossene wohnungen.

  25. barbara

    ach, so das haus gehört uns beiden zu je einer hälfte…ich möchte gerne aus der schuld entlassen werden…aber mein mann unternimmt in keiner weise was das er den vollen kredit übernimmt. was kann ich denn tun….auch gegen die unregelmässigen zahlungen einmal wurde uns schon der kredit gekündigt weil er nicht bezahlt hat er st auch in keiner weise bereit mit mir zu reden was das haus betrifft. ich möchte einfach nur nicht mehr belässtigt werden wenn er mal wieder nicht bezahlen konnte. er hat sachen die ich mir nach der trennung nie leisten kann und ich komm einfach nicht an ihn ran das er unterhalt zahlt. er ist selbsständig und muss ja auch noch sene neue mit ernähren zählt die denn überhaupt? ich meine er hat doch gewusst das sie ALG2 bekommt und in der privaten insolvenz ist.

  26. r

    Zum Thema Haus!
    Zahle kräftig Trennungsunterhalt und alle Kosten Haus seit 1,5 Jahren obwohl Kinder bei mir sind(angenommen).
    Einigung so nicht möglich da Gegenseite meint
    möchte Gutachten aber möchte natürlich nicht zahlen.
    Darf Bank trotz meiner Weissung keine Unterlagen ohne meine Unterschrift herauszugeben Haus Konten aus Ehe usw, zumal die noch damals Konten dicht machte einfach auf Anschreiben von Gegenseite diese Unterlagen herausgeben. Oder sollte bzw kann ich Bank zu verstehen geben das wenn noch einmal Unterlagen ohne meine Zustimmung rausgehen alle Zahlungen eingestellt werden zu mal die noch ja in Krediten drin ist sprich mit unterschrieben hat.Somit ja auch Haftbar wäre für die Schulden auch wenn meint nicht arbeiten zu gehen?

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ barbara

    wenn sie es noch nicht getan haben, muss ich Ihnen dringend haben einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten. Dieser wird die richtigen Schritte gegen den säumigen Unterhaltszahler einleiten können.

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  28. Bolle

    Hallo,
    mein Mann und ich haben uns entschieden, dass wir uns trennen. Wir haben 2003 ein Haus gebaut, das Grundstück gehört mir. In der Finanzierung hatten wir ein Auto von meinem Mann über 8500 EUR berücksichtigt, dass damit getilgt wurde und unsere Küche von 13.900 EUR. Ich möchte das Haus übernehmen und die Finanzierung übernehmen. Wie berücksichtigt man denn die zwei Beträge? Wir sind uns sonst mit den Möbeln einig, ich möchte allerdings ungern meinem Mann 13900 EUR für die Küche zahlen.

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ bolle

    das gesamte Problem muss über den Zugewinnausgleich geregelt werden. Man kann nicht isolierte Beträge aus einer Finanzierung herausnehmen, zumal die Küche mit Sicherheit keinen Wert von 13.900 € mehr hat.

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  30. Tanja

    Hallo,
    mein mann und ich haben vor ca. 1 Jahr ein Haus gekauft. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in Elternzeit mit unserem gemeinsamen Kind. Seit Sept. habe ich wieder einen 400 EUR-Job.
    Mein Mann ist noch hier gemeldet, wohnt jedoch bei seiner neuen Freundin. Er zahlt momentan das komplette Haus inkl. Nebenkosten – im Gegenzug dafür hat mein Anwalt keinen Trennungsunterhalt geltend gemacht. Davon abgesehen, dass es für mich trotzdem schwierig ist von dem mir verbleibenden Geld den Lebensunterhalt zu bestreiten würde mich interessieren, ob mir durch diese Regelung Nachteile entstehen können bei einem evtl. späteren Verkauf? Kann er durch das alleinige Tilgen Ausgleichsansprüche geltend machen? Wenn dem so ist, wäre es dann nicht besser Trennungsunterhalt geltend zu machen und ich zahle „meinen“ Teil an den Krediten mit ab. Darf er das Haus ohne Rücksicht auf jegliche Privatsphäre jederzeit und ungehindert betreten, solange er alleine zahlt?
    MfG

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja

    bei der Menge der hier auslaufenden Anfragen muss ich, wenn ein Anwalt bereits beauftragt ist, sie auf ihren Anwalt verweisen. Er kann ihnen diese Fragen auch beantworten.

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  32. Gaby

    Hallo,
    Ich und mein Exmann hatten uns eine Eigentumswohnung gekauft,die Raten gingen von unserem gemeinsamen Konto ab.Er hatte ein höheres Gehalt,da ich nur auf Teilzeit gearbeitet hatte,und die Kinder grossgezogen hatte.
    Das Darlehen lief auf unserer beiden Namen.
    Nach der Trennung hat mein Vater die Restschuld der Wohnung bezahlt.
    Ich bin als Eigentümerin der Wohnung eingetragen.
    Nun will mein Exmann die Hälfte der Raten zurückbezahlt haben.Der damalige Darlehensvertrag existiert nicht mehr,die Zahlungen dafür gingen vom gemeinsamen Konto ab…ist eine Rückforderung gerechtfertigt?
    Danke im vorraus

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ gaby

    das ist abschließend schwer zu sagen. Nach einer ganz vorläufigen Auffassung würde ich dahin tendieren und sagen, die in der Ehe geleisteten Zahlungen sind nicht ausgleichspflichtig, die allerdings nach der Trennung auf die Restschuld gezahlten Beträge könnten ausgleichspflichtig sein.

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  34. Caro

    Sehr geehrte Thomas von der Wehl,

    mein Mann hat sich von seiner Mutter Geld 2007 geliehen, um den Restkredit für unser Haus abzubezahlen.
    Bis 2010 hat er mich in dem Glauben gelassen, dass das Haus nicht schuldenfrei wäre. Frage: Ist das jetzt sein Privatvergnügen, denn ich habe nur eine Vollmacht unterschrieben gegenüber der Stadtsparkasse … Vielen Dank im Voraus!
    Caro

  35. Caro

    Sehr geehrte Thomas von der Wehl,

    mein Mann hat sich von seiner Mutter Geld 2007 geliehen, um den Restkredit für unser Haus abzubezahlen.
    Bis 2010 hat er mich in dem Glauben gelassen, dass das Haus nicht schuldenfrei wäre. Frage: Ist das jetzt sein Privatvergnügen, denn ich habe nur eine Vollmacht unterschrieben gegenüber der Stadtsparkasse … Vielen Dank im Voraus!
    Caro

  36. Daniel

    Sehr geehrter Herr Thomas von der Wehl,

    meine Frau hat vor unserer Ehe ein Haus errichtet und dafür ein Bankdarlehen aufgenommen. Sie ist die alleinige Eigentümerin.
    Nun würde ich gerne die kompletten Darlehensschulden meiner Frau begleichen; macht es hierbei Sinn, meiner Frau ein (zinsloses und bis zu einer etwaigen Scheidung tilgungsfreies) Privatdarlehen über die notwendige Summe zu gewähren, damit im Falle einer Scheidung ich das Geld zurückfordern kann? Oder müsste meine Frau mich als Gegenzug wenigstens mit 50% an dem Haus beteiligen?

    Vielen herzlichen Dank
    Daniel

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ daniel

    die richtige Maßnahme sollte mit einem Notar besprochen werden. Ich würde vorschlagen, dass sie sich über den gezahlten Betrag eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen.

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  38. Marco

    Meine Freundin und ich wollen heiraten und bis jetzt hab ich auch noch die Hoffnung das es bis zum ende hält 😉

    Aber Gedanken macht man sich ja nun trotzdem.
    Also folgender Sachverhalt.

    Ich habe vor 5 Jahren ein Haus gekauft (Finanziert).
    Stehe alleine im Grundbuch.
    Wenn wir nun nächstes Jahr heiraten, ist das Haus noch nicht abbezahlt.
    Zählt das Haus dann trotzdem als vor der Ehe gekauft und gehört voll mir oder hat sie einen Anspruch auf irgendwas?

    Falls ja, werde ich nämlich noch einen Ehevertrag abschließen müssen…

  39. Petra

    Ich bewohne seit 2 jahren zusammen mit meinem Freund ein eigenheim, welches zu je einem halben teil ihm und seiner exfrau gehören, beide sind zur hälfte im grundbuch eingetragen. Er bediente bis vor einem monat den tilgung des baukredits alleine, jetzt zahlt sie die hälfte. Eigenheim baujahr 1999.

    Sie möchte das eigenheim nun besitigen, um sich über den zustand ein bild zu machen.

    Ich bin bei dieser Adresse seit 2 jahren gemeldet und möchte nicht das seine exfrau die wohnung betritt.

    Ich fühle mich in meinem persönlichkeitsrecht verletzt und möchte nicht das sie so einen einblick in meine privatsphäre bekommt.
    kann ich dagehen etwas tun?

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    bei einem berechtigten Interesse wird ein Miteigentümer das Recht haben, sein Eigentum auch zu besichtigen. Wenn allerdings keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es diesem Eigentum“ schlecht geht“ könnte dieses Recht auch in Ihrem Interesse zurückweichen. Abschließend vermag ich dies nicht zu beurteilen.

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  41. Irina

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich und mein Mann leben seit fast einem Jahr getrennt.
    Im Jahr 2006 hat sich mein Mann selbständig gemacht und hat mich unter Druck gesetzt, damit ich einen Kredit für Ihn aufnehme (ich war damals noch Vollzeitberufstätigkeit und noch dazu schwanger). Nun hat er sein Kredit bekommen und ich stehe im Vertrag als 1. Kreditnehmer und er als 2. Kreditnehmer. Die ganze Summe war für die Selbständigkeit gedacht. Nun zahlt mein Mann keinen Cent von diesem Kredit ab, sondern ich… Das ist sehr hohe Belastung von 500,00 EUR jeden Monat. Ich habe eine Halbtagsstelle und ziehe zwei gemeinsame Kinder groß und wohne in dem gemeinsamen Haus, für das er auch keinen Cent an den Tilgungsraten zahlt.
    Es ist mittlerweile sehr schwierig, bereits unmöglich, diese Raten aufzubringen und die Bank sieht mich als alleinige Kreditnehmerin…. Welche Möglichkeiten habe ich??? Ich bin ratlos und habe das Gefühl, dass die ganze Welt gegen mich ist.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ irina

    sie müssen einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen, beziehungsweise sich einen Termin bei der Schuldnerberatung geben lassen. Möglicherweise sind die Darlehensverträge anfechtbar.

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  43. Julia

    Hallo,

    ich lebe seit 4 Jahren mit meinem Partner zusammen.
    Dieser hatte vor unserer Beziehung mit seiner damaligen Frau ein Haus gekauft.
    Nach der Trennung mussten Sie es unter Wert verkaufen.
    Auf die Restschulden bleiben wir nun sitzen und zahlen auch noch vollen Unterhalt für beide Kinder.
    Wie berechne ich die Abzüge vom Unterhalt, damit wir wenigstens am Mindestsatz der Existenz leben können?
    Vielen Dank Julia

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ julia

    solche Fragen sprengen dem hier vorgegebenen Rahmen. Sie müssen einen Fachanwalt für Familienrecht mit einer Beratung beauftragen. Sollten Sie die Kosten nicht tragen können, gibt es Beratungshilfe.

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  45. Carroll

    Hallo,

    wir haben 1999 ein Haus gekauft. Mein geschiedener Mann, damals Vollverdiener (ca. 4200,– brutto), ich hatte KEIN Einkommen, sondern war zuhause bei beiden Kindern. Ich habe Darlehnsverträge mit unterschrieben. Er hat immer alles bezahlt. Im Grundbuch sind wir beide eingetragen, weil er damals meinte „uns soll alles zusammen gehören“.
    Dann kam Trennung, Scheidung. Das Haus sollte verkauft werden, jedoch sieht dies erfolglos aus.
    Er will nun die Zinsen nicht mehr tilgen, verlangt, dass Tochter und ich ausziehen (wozu ich auch bereit bin).
    Will an die Bank nichts mehr zahlen, sondern den Kindern (beide mittlerweile volljährig) den Unterhalt direkt auszahlen. Will es auf eine Zwangsversteigerung ankommen lassen. Das Haus ist noch vollkommen überschuldet. Ich verdiene ca. 1000,– Euro, sorge für meine schulpflichtige Tochter. Habe ich eine Möglichkeit solch einem großen Schuldenberg zu entgehen? Kommt eine Privatinsolvenz auf mich zu?
    Wir hatten vereinbart, dass er solange zahlt, bis eines der Kinder auszieht und dann das Haus verkauft wird. Das sich dass so schwierig darstellt war nicht vorhersehbar.
    Auf meinen Vorschlag nochmals eine Preissenkung vorzunehmen, bekam ich keine Antwort.
    Zudem ist er krank und sagt, dass er seine Arbeit bald verliert oder aufgibt. Dies sagt er allerdings schon seit 2 Jahren ungefähr.
    Danke für Ihre Antwort
    Carroll

  46. Alexandra B.

    Hallo,

    mein Mann und ich haben wir uns anfang Juni getrennt. Haus wurde ein paar Monate davor gekauft und erste Rate begann in Juni.

    Mein Mann will das Haus übernehmen, jedoch weigert er sich mir die halben Raten, die ich seit Juni bezahlt habe zurückzuzahlen. Er meint, dann hätte ich da gratis gewohnt und es ist wie eine Art Miete.

    Habe ich Anspruch auf dieses Geld, das ich ins Haus investiert habe, in ein Objekt, das mir bald gar nicht mehr gehört? Ja, nein? Teilweise vielleicht?

    Vielen Dank!
    Alexandra

  47. Marianne

    Mein Mann und ich haben gemeinsam ein Haus finanziert.(beide vollberufstätig ausser einem Viertel jahr als ich wegen der Geburt meiner Tochter teilzeit arbeitete) Im Grundbuch steht allerdings nur er drin. Wie verhält es sich eigendlich bei einer Trennung?
    Muss ich weiterhin 50 Prozent des Kredites zahlen? Auch wenn ich eine eigene Mietwohnung beziehe mit unserer Tochter.?
    Danke

  48. anfree

    Hallo,
    habe zuwar schon unter einem anderen Thema angefragt aber diese Frage passt besser hierher.

    meine Frage bezieht sich darauf ob man die für den Ex-Partner bezahlten Schulden einfordern bzw. bei Verkauf der Imobilie vom Verkaufserlös abziehen kann. Verkauf der Imobilie war bereits 2008 aber aus aktuellem Anlass wieder im Gespräch da nach nun fast 2 1/2 Jahren eine Forderung der Exfrau ins Haus flatterte in der sie jetzt 135000 € fordert da sie nun nachträglich ein privat Darlehen bestreitet das mit dem Hausverkauf zurückgezahlt wurde.

    Zum Sachverhalt:

    Auszug Exfrau 12/2006 ohne Absprache(Zettel auf dem Küchentisch, bin ausgezogen) wegen einer neuen Beziehung, Kinder wurden einfach mitgenommen.

    Gemeinsammes Haus, Grundbuch 1/2
    Darlehen bei der Bank lautet auf beide.

    LG verblieb gezwungenermasen alleine im Haus Unkosten für Haus lagen bei 700€ im Monat davon ca. 550 € für das Bankdarlehen Kindesunterhalt und Umgangskosten bei 680 € im Monat. Lohnsteuerklasse 1 verblieben noch 220 € zum Leben.

    Haus musste verkauft werden.War nicht so einfach einen Käufer zu finden.

    Verkauf 05/2008

    Rückzahlung Bankschulden und Rest eines privat Darlehen das fürs Haus erhalten wurde. Überschuß war 20800 €.

    LG einigte sich mit Exfrau auf 10000 € da er ja ihre Unkosten weiter mit tragen mußte und das Haus instand hielt.Notarkosten trug auch noch er. Den Erhalt ihres Verkaufserlöses hat seine Frau dem Notar bestädigt und dem Hausverkauf zugestimmt.

    Insgesamt hat er über 4000 € Bankschuld seiner Frau bezahlt. Hätte er diese vom Verkaufserlös abziehen können?

    Gerne hätter damals das Haus einfach verlassen und wäre in Miete zum Leben hätte er dann mehr gehabt, doch die Bank fordert ihre Zahlung ja nur bei einem Darlehensnehmer. Seine Frau war Harz 4 und somit war dort nichts zu holen.

    Vielen Dank!

  49. Tanja

    Meine Tochter wohnt derzeit nach einem Streit mit mir bei meinem Ex-Mann. Da Sie nun Sachen brauchte, gab sie Ihrem Vater ihren Schlüssel für meine Wohnung. Ohne mein Wissen holter er alleine Sachen von ihr ab. Darf er das?

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja

    nein, durfte er nicht.

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  51. Carsten

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
    ich habe mich vor 2 Jahren von meiner Frau getrennt. Seit dem bewohnt sie (+ unser 2 Kinder) unser gemeinsames Haus. Sämtliche Bankverbindlichkeiten (ca. 1300 €) werden von mir getragen. Das Haus ist hoch belastet. Der Versuch das Haus freihändig zu verkaufen scheiterte mehrfach an der Zustimmung meiner Ex. Selbst ein freihändiger Verkauf würde wahrscheinlich nicht die Belastung abdecken. Ein Angebot ihre Haushälfte zu übernehmen und sie im Gegenzug (mit Zustimmung der Bank) aus der Schuldhaft zu entlassen lehnt sie ebenso ab. Sie möchte mich am liebsten finanziell ruinieren.

    Eigene Lebensunterhaltskosten + Kindesunterhalt + Hausbelastung sind von mir nicht mehr zu tragen. Eine Einigung ist aber eher unwahrscheinlich. Mittlerweile sind wir rechtskräftig geschieden.
    Mein Anwalt rät mir zur Zwangsteilung, kann mir die Folgen aber nicht richtig darstellen. Hierzu hätte ich einige Fragen.
    1.) Was wird dann aus den verbleibenden Verbindlichkeiten? Haften wir immer noch gesamtschuldnerisch oder wird dann die Restschuld aufgeteilt nach Eigentumsanteil? Müsste ich ggfs. einen Ausgleichsanspruch gerichtlich geltend machen?
    2) Kann ich im Notfall selbst mitbieten und unser gemeinsames Haus alleine ersteigern?

    Vielen dank im Voraus für ihr Bemühen.

  52. ratlos

    http://www…... Hier gibt es kostenlos Info

  53. RA Thomas von der Wehl

    @ ratlos

    bitte keine Links, ich muss ggfls für deren Inhalt haften

  54. ratlos

    wußte ich nicht tut mir leid 😉
    wollte nur helfen geht mir ja genau so.
    MfG

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ ratlos

    kein Problem, bitte nur dran denken. Ich kann die Links nicht auf ihren Inhalt überprüfen.

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ carsten,

    sprechen Sie ggfls Ihre Bank an und entwickeln gemeinsam eine Strategie. Natürlich können Sie in der ZV selbst erwerben. Nur das würde Sinn machen.

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  57. marleen

    Hab auch eine frage , mein mann ( verheiratet seit anfang dezember 2010 ) ist eigentümer von einem haus…seine familie steht als „bank“ mit im grundbuch….der eine kredit an die tante läuft noch 3 jahre , dann würde er an seine eltern einen grossen teil abzahlen . er meint ich würde ja automatisch nun mit abzahlen , weil wir verheiratet sind. ist das so?

  58. Olli

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin gerade im Trennungsprozess, die Ehe ist nach 4 Jahren gescheitert. Wir haben ein Haus gekauft, damals wurde aufgrund meiner Einkommensverhältnisse meine Frau allein im Grundbuch eingetragen, da wir sonst die Eigenheimzulage nicht bekommen hätten. Den Kredit haben wir beide unterschrieben und meine Frau hat immer betont, dass es klar wäre, dass ich nur wegen der Zulage nicht im Grundbuch stehen würde. Ich bin der Hauptverdiener gewesen und hab damit einen Grossteil aller Kosten getragen.

    Frage: Kann ich mit Auszug aus dem Haus auch aus dem Kreditvertrag rauskommen ? Oder macht es Sinn meiner Frau anzubieten, dass ich das Haus statt Unterhalt übernehme und sie somit mit unserem Sohn in seinem gewohntem Umfeld weiter wohnen kann. Oder hab ich die Pappnase auf, weil ich nicht im Grundbuch bin, obwohl es immer klar war, dass ich auch Eigentümer bin, auch wenn`s nicht auf dem Paier steht. Ehevertrag haben wir keinen gemacht, das Haus wurde bisher kaum getilgt, fast nur Zinszahlungen die da aufgelaufen sind.

    Danke für die Antwort !

  59. Karin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich lebe seit 10 Monaten getrennt. Mein Mann ist im Haus geblieben, ich mit den Kindern ausgezogen. Er weigert sich, mir meine Haushälfte auszubezahlen, obwohl wir beide im Grundbuch stehen, will aber auch nicht ausziehen, will es unbedingt behalten. Meinen Vorschlag, mich und die Kinder zurück ins Haus zu lassen, bis sie groß sind und dann bekommt er das Haus, lehnt er auch ab. Wenn ich eine Teilungsversteigerung anstrebe, kann ich (oder meine Familie) dann selbst mitsteigern, dass ich das Haus ersteigere und wieder einziehen kann?

  60. Maya

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen (einvernehmlich). Ich lebe mit der gemeinsamen Tochter in unserem Haus, er wohnt bei seiner Freundin.
    Nun soll ich die Rückzahlung des Hauskredites alleine bezahlen, weil ich das Haus bewohne. Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Ich habe gehört, ihm stehen nur 50% des Kredites als Mietzahlung zu. Oder steht ihm eine handelsübliche Miete zu?

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ maya

    rechtlich ist es so, dass gegenüber der Bank in der Regel beide Eheleute als Gesamtschuldner haften. Intern wird ihr Mann von ihnen nicht verlangen können, dass sie die gesamten Hauskosten alleine tragen, nur weil sie in dem Haus leben. jedenfalls nicht solange die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt werden sie sich im Rahmen des Unterhaltes allenfalls einen Wohnwert zurechnen lassen müssen. Bis zur Einreichung des Scheidungsantrages ist dies der angemessene Wohnwert, danach der objektive Wohnwert.

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  62. Kristin

    Hallo zusammen,

    bin ein wenig aufgeschmissen:

    Mein Mann und ich haben ein Haus gekauft und renoviert. Beim Hauskauf war ich hochschwanger, die Finanzierung haben wir nur bekommen, weil ich zu dem Zeitpunkt noch im Angestelltenverhältnis stand, mein Mann war und ist immer noch selbstständig.

    Mein Problem: Die Finanzierung läuft auf uns beide (er hat als Versorger alle Raten bezahlt); im Grundbuch steht mein Mann allerdings ALLEINE.

    Meine Frage: Wie komme ich aus der Finanzierung raus?
    Einvernehmlich wird das mit meinem Mann wohl nicht möglich sein…

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ kristin

    ich befürchte, dieser Fehler lässt sich nachträglich nicht mehr korrigieren. Sie müssen einfach hoffen, dass auch in Zukunft mit der Finanzierung alles klappt.

  64. DanielaPu.

    Hallöchen…
    ich habe folgende Frage, meine Eltern lassen sich geragde Scheiden, sie haben vor ca 9 Jahren ein Haus zusammen gekauft, was ganz klar nur von meinem Vater bezahlt wurde bisher… dazu kommt dass das Haus noch nicht mal im ansatz abbezahlt ist. dazu kommt noch, das meine Mutter durch ihre selbstständigkeit ca 20000,-€ schulden beim finanzamt hat und das Finanzamt nun die summe auf ihren anteil des Hauses als sicherheitshypothek angesetzt hat. außerdem zahlt mein Vater die ganze zeit ihre kredite ab, die sie aufgenommen hat als sie noch verheiratet waren, er steht meistens als 2 schuldner in diesen vertägen. jetzt stellt sich mir die frage, da er ca. 10000€ ihrer redite und die 20000€ hypothek bezahlen muss, ob er sie Irgendwie aus den Grundbuch raus bekommt. Das Haus hatte vor 9 jahren eine Kaufpreis von 64.000,-€. Und die gesammte Haussumme ist bei der Bank noch offen. er hat bislang also nur die zinsen bezahlt.

    freue mich auf eine Antwort.

  65. Elena

    Hallo zusammen,

    ich lebe noch mit meinem Ehemann zusammen, sind seit 2 Jahren verheiratet und haben ein Kind. Möchte mich aber auf Grund eines neuen Partners trennen.

    Wir haben direkt nach der Heirat ein Haus gekauft wo wir beide zur Hälfte im Grundbuch stehen. Wir haben zwei Kredite aufgenommen, (einen auf uns – einen auf meinen vater) mein Vater ist verstorben und nun ist sein Kredit durch mein Erbe getilgt wurden. es läuft also nur noch der Kredit von mir und meinem Mann. Jetzt möchte ich natürlich das Haus weiterbehalten, da immerhin mein gesamtes Erbe darin steckt… Muss ich meinen Mann auszahlen oder reicht es, wenn ich auf Unterhalt verzichte und dafür das Haus bekomme…

  66. Rabenstolz

    Hallo,

    habe mit meinem Mann vor 13 jahren ein Haus gebaut was aber nur durch seine Krankheit und ( nur meine) Kinder Finanziert wurde, nun hat mein mann eine jüngere Frau kennengelernt und will die Scheidung.Wir haben damals einen Kredit von 330000 DM aufgenommen das Haus ist nun noch mit 120000 Euro belastet …nun will mein Mann das ich ausziehe (die Kinder sind inzwischen Erwachsen) und ich keinen Cent bekomme ich soll nur aus der Schuldenhaft entlassen werden….von mir stecken 13 jahre meine Verdienste drin wir haben eine Ehevertrag wo alles ausgeschlossen ist ( ich stehe aber im Grundbuch )… ich war damals dumm und naiv….muss ich wirklich so ohne alles gehen?????

  67. RA Thomas von der Wehl

    @ rabenstolz

    von einem Auszug würde ich dringend abraten. Von dem Haus bekommen Sie als Miteigentümerin mindestens die Hälfte des Marktwertes minus der aktuellen Belastungen. Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Familienrecht.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de

  68. Otily

    Hallo,

    ich bin verheiratet und habe keine notarlich beglaubigte Gütertrennung. Ich hab als Alleinantragsteller eine Eigentumswohnung gekauft und die Finanzierung zahle ich auch als alleiniger Antragsteller ab. Meine Frau beteiligt sich also gar nicht. Der Grundbucheintrag steht aber noch bevor.

    1. Wenn ich alleiniger Antragsteller für die Eigentumswohnung bin (Bauherrengemeinschaft), stehe ich allein im Grundbuch?

    2. Im Falle einer Scheidung: Muss ich meine Frau trotzdem auszahlen, wenn ich allein im Grundbuch stehe, die Finanzierung allein durchführe und in der Wohnung wohnen bleibe? Wenn ja, kann man eine Gütertrennung im Falle der Eigentumswohnung vornehmen lassen? Wenn ja, durch wen?

    Vielen Dank im Voraus!

  69. Milka

    Hallo zusammen,

    ich weiss nicht was soll ich machen. Im Jahr 2005 haben wir ( ich u. mein Ehermann ) ein Haus gekauft. Dafür haben wir Kredit genommen ( 200.000 € ). Ich habe die Papiere mit unterschreiben obwohl z.d.zeitpunkt habe ich nicht gearbeitet. Jetzt haben wir uns getrennt. Ich bin ausgezogen. Mein ( noch ) Mann hat sein Job verloren. Weren unsere Trennung habe ich mit bekommen das in Grundbuch ist alleine ER angetragen. Ich habe nur die Schulden unterschreiben. Jetzt bekomme ich Post von meinem mann das ich das Kredit weiter bezahlen muss ! ICh weiss nicht was weiter auf mich zukommt, bitte um hilfe !

    Milka

  70. Petra

    Hallo,
    mein Mann und ich sind seit 1999 verheiratet, ich habe drei Kinder (7,14,16) , zwei (7 + 14) sind von ihm. Er hat vor der Ehe ein Haus gekauft, während der Ehe sind noch ein überzogener Dispo und ein Rahmenkredit (gemeinsames Konto) dazugekommen. Nun möchte ich die Trennung. Er behauptet, das die Schulden vom Haus vom Einkommen abgerechent werden müssen, da das Geld für das Haus in der Ehezeit nie zur verfügung gestanden hat. Die Schulden vom Dispo und Kredit müssen je zur hälfte getragen werden. Dies würde die Berechnug des Kindesunterhaltes schmälern. Er ist Beamter, ich habe kein eigenes Einkommen. Meine Frage. Hat er mit dem Haus Recht und inwieweit kann er das Einkommen zur Unterhaltsberechnug durch „Schulden“ verringern?

  71. Fritzi

    Mein Ex-Mann und ich leben seit 2007 getrennt, nachdem ich aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen bin. Kurz darauf zog seine Freundin in unser gemeinsames Haus ein. Inzwischen sind wir geschieden, jedoch ohne eine Regelung zu Hausrat- und Vermögensauseinandersetzung (Gutachten für Haus fehlt noch).
    Das Grundstück auf dem das Haus steht habe ich vor der Ehe von meinen Eltern geschenkt bekommen. Bei der Eintragung der Grundschuld hatte der Notar darauf hingewiesen dass mir dass Grundstück alleine gehört und mein Ex hat einen „Anfall“ bekommen. Ich habe darauf hin das Grundstück hälftig überschreiben lassen (so wie von meinen Eltern). Im Vertrag, den ich nicht mehr richtig gelesen habe steht nun, dass es so gestellt sei als hätte ihm die Hälfte bereits vor der Ehe gehört. Leider habe ich unterschrieben.
    Habe ich eine Chance dass das Grundstück komplett auf mich angerechnet wird?
    Er zahlt auch kein Nutzungsentgelt und ich zahle Miete. Habe ich hier auch keine Rechte?
    Danke schon mal im Voraus.

  72. Thorsten

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    meine Frau und ich haben, als mein Vater verstarb, die Finanzierung für das ererbte Mehrfamilienhaus zu einer Bausparkasse umgeschuldet. Unsere Hausfinanzierung läuft ebenfalls dort.
    Nun haben wir uns einvernehmlich scheiden lassen udn meine Frau behält das Haus und schuldet wieder um, ich behalte das Mehrfamilienhaus und möchte bei der Bank bleiben. Diese will meine Frau jedoch nicht aus dem Kreditvertrag (der zum 01.01.2012 ausläuft) entlassen. Sie ist nicht Miteigentümerin sondern nur Gesamtschuldnerin in der Mehrfamilienhausfinanzierung, ich bin jedoch noch Miteigentümer und Gesamtschuldner bei dem Wohnhaus.
    Gibt es einen Weg aus für meine Frau aus dem Kreditvertrag zu kommen? Meine Bonität reicht leider nicht für eine Umschuldung und das Objekt wurde damals viel zu hoch bewertet.
    Danke und ein frohes Fest.
    Thorsten

  73. micha

    Hallo, mein Lebensgefährte und ich haben uns dazu entschieden ein haus zu kaufen, da ich aber alleine keinen Kredit bekommen hätte (ich bin selbstständig) steht er auch zur hälfte mit im Grundbuch! nun möchte ich mich von m trennnen habe aber angst das er die hälfte von dem haus verlangt! das ich aber nachweislich (mit Kontoauszügen) allein bezahlt habe! er überweist mir lediglich 300 Euro im monat! Wie stehen die Chancen das mir das Haus allein zusteht?

    Vielen Dank schonmal für die Antwort

    Micha

  74. RA Thomas von der Wehl

    @ micha

    Das Haus gehört definitiv zur Hälfte auch dem Lebensgefährten. Wer dabei die Raten für die Finanzierung gezahlt hat, spielt leider keine Rolle. ich kann ihnen keine bessere Antwort geben. Fraglich ist jedoch, ob die andere Haushälfte überhaupt einen Wert hat, wenn das Haus voll finanziert wurde und noch nicht lange abgezahlt wurde. Dann ist davon auszugehen, dass der andere froh sein kann, wenn er seine Eigentumshälfte gegen Schuldhaftentlassung übertragen kann.

    Thomas von der Wehl
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  75. Mirielle

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    vorweg: auch wenn mein Mann und ich unserer Ehe noch eine Chance geben wollen, was mich sehr freut, denn ich liebe ihn sehr und denke, dass unsere Probleme auf jeden Fall lösbar sind, so habe ich dennoch folgende Frage. Vor Weihnachten wahren unsere Differenzen so groß, dass ich vorerst aus dem Haus, welches meinem Mann gehört (er steht allein im Grundbuch), ich aber mit für die Kredite bürge, ausgezogen bin. ich zog in eine möblierte Wohnung einer Freundin, die ich vorerst nutzen konnte. Das Haus, in dem wir gemeinsam gewohnt hatten, hat anfangs ca 110.000,00 Euro gekostet. Wie gesagt es ist das Haus meines Mannes, ich stehe nicht mit im Grundbuch, was aber von mir so gewollt war. Der Hauskredit wurde im Laufe der Jahre durch Modernisierung wie Dach, Carport und kompletter Küchenumbau erhöt. Die monatlichen Belastungen trägt allein maien Mann. Ich war vier Jahre selbstständig tätig und hatte zuletzt, bis zu meinem Auszug einen 400,00 Job, den ich aufegben musste, da ich ausgezogen war. Mein Mann erkundigte sich bei einem Anwalt, was für Zahlungen im Falle einer Trennung auf ihn zukämen. Laut Anwältin bliebe meinem Mann nach allen steuerlichen abzügen ein Betrag von 1.000,00 Euro netto. Er hätte Anspruch auf einen Selbstbehalt von 950,00 Euro, so dass für mich ein Trennungsunterhalt von gerade mal 50,00 Euro in frage kämen. Das kann doch so nicht richtig sein, oder? Ich meine, ich muss mir doch eine eigene kleine Wohnung finazieren, essen trinken, leben und so weiter. Ich hätte ja nie von heute auf morgen einen neuen Job bekommen. Kann man das wirklich so pauschal sagen? Immerhin lebt er ja weiter in dem Haus auch wenn es noch nicht abbezahlt ist, so nutzt er den ganzen schönen „Luxus“, während dessen ich von neuem Anfangen müsste. Wie wird so ein Fall geregelt?

  76. ABCCAT

    Hallo,
    mein Mann und ich haben uns vor 15 Jahren ein Haus gekauft. Im Grundbuch stehen wir zu gleichen Teilen. Vor 3 Jahren haben wir uns scheiden lassen, seitdem zahle ich die Hypothek für das Haus alleine weiter. Gehört der Anteil, den ich nach der Ehe alleine bezahlt habe mir oder habe ich da meinen Exmann „mitfinanziert“?
    Danke

  77. Katrin

    Hallo Herr Anwalt,
    mein Mann und ich sind seit Mitte 2009 getrennt. Ich hatte dann im Dez 2010 die Scheidung im Briefkasten. Wir haben ein Haus (2 kleine Kinder 7und 9 Jahre) . Er ist ausgezogen, wir leben allein in dem Haus. Er zahlt alle Raten und Nebenkosten für das Haus, dafür keinen Unterhalt. Das nun schon seit Mitte 2009. Kann er von mir eine Miete oder so ähnlich verlangen? (oder Nutzungsentschädigung) Muss ich ihn auszahlen für die Zeit wo seit er nicht mehr hier lebt? Unterhalt kann ich ja nicht rückwirkend fordern? Ich habe nur einen 400€ job wegen den Kids. Er verdient sehr gut. Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

  78. Maggi

    Hallo,

    hab mal eine frage mein Partner lebt seit zwei Jahren von seiner Frau getrennt(sie ist in einer nacht und nebel aktion ausgezogen),sie haben ein Haus was er seitdem allein bewohnt hat und bezahlt auch die Dahlen…jetzt hat sie ihm gesagt das sie Miete für das Haus möchte kann sie das verlangen??

    Maggi

  79. Melanie

    Mein Ehemann hat sich im Dezember´11 von mir getrennt. Wir beide haben keine gemeinschaftlichen Kinder. Ich einen Sohn 10 Jahre aus erster Ehe. Wir beide haben 2010 ein Grundstück + Haus gekauft. Vollfinanzierung 249.000 Euro, Grundbuch beide. Mein Ehemann hat im Februar 2012 das Haus verlassen und sich eine andere Bleibe gesucht (Adresse unbekannt). Mein monatliches Gehalt liegt bei 950 brutto, das macht bei Steuerklasse 5, 650 netto. Bis Dezember letzten Jahres lief das Kindergeld + Kindesunterhalt 327,00 für meinen Sohn aus erster Ehe über seine Gehaltsabrechnung. Dadurch bekam er als Beamte einen zusätzlichen Familienzuschlag von 194,00 Euro über meinen Sohn. Das Kindergeld + Steuerklasse hätte ich längst auf II ändern lassen können ( so wie mir mitgeteilt wurde). Seit März 2012 überweist er mir das Kindergeld 184 Euro + meinen Steuerausgleich zu II von 120,00 Euro. So bleiben ihm noch die günstiger Steuerklasse 3 und der Familienzuschlag von 194 Euro. Das sollte als mein monatlicher Abschlag Heizung, Strom, Wasser für das Haus gelten.

    Nun legt er mir sämtliche Hausrechnungen vor, die ich zahlen soll vor. Nur zur Info, sein Einkommen Netto 3000,00 Euro, meins 650 Euro.

    Was muss ich zu dem Haus beitragen ? Er hat das Haus freiwilig verlassen. Er war zur Finanzierungszeit Alleinverdiener. Muss ich jetzt die kompletten Heizungs, Wasser, Stromrechnungen sonstiges, die über seinen Namen laufen alleine tragen + andere Kosten, die das Haus betreffen.

    Er legte mir eine Vereinbarung vor, die ich bitte unterschreiben soll. Ich habe diese noch nicht unterschrieben. Er bietet mir an mich als 2. Kreditnehmer der Bank zu entlassen und das Haus komplett alleine zu behalten, dafür soll ich auf all meine Forderungen Trennungsunterhalt / Versorgungsausgleich … verzichten. Was soll ich bloß tun ? Wenn ich mich nicht darauf einlasse müßte ich wohl notfalls in Privatinsolvenz, da ich die Hälfte der Kosten Haus nie stemmen könnte.
    Drei Tage vor unsere Trauung hat er mir einen Ehevertrag vorgelegt, der mir nicht vorliegt. Muss mein Ehemann überhaupt Unterhalt + Versorgungsausgleich zahlen ??

  80. RA Thomas von der Wehl

    @ melanie

    Ihre Fragen und Probleme sind so komplex, dass sich dies Forum dafür nicht eignet. Sie sollten dringend einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Bei Bedarf kann ich gegebenenfalls jemanden empfehlen.

    Thomas von der Wehl
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    Mail: info@vonderwehl.de
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  81. Mattes

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Frage lautet wie folgt:

    Meine Ehefrau und ich haben in der Ehe ein Haus gekauft. Sie will jetzt im Trennungsjahr ausziehen und hat bereits das Kindergeld auf sich umgestellt.

    Nun möchte ich einen Vergleich schliessen, das ich meine Nochfrau durch Schuldhaftentlassung aus dem Kredit und Grundbuch nehme und sie verzichtet auf ihren Anteil am Haus ( hat sie mir zugesichert ).

    Im Gegenzug soll ich 3 Jahre lang insgesamt 1000,- Euro monatl. Unterhalt zahlen ( Kindesunterhalt für 2 Kinder und den Rest für Ehefrau ).

    Muß ich dafür eine Scheidungsfolgevereinbahrung beim Notar aufsetzen lassen?

    Sie will gleichzeitig, dass ich das Haus bei Verzicht ihres Anteils ( will keinen Zugewinnausgleich einleiten ) als Alleinschuldner nicht verkaufen kann und das beide Kinder ins Grundbuch eingetragen werden und ich ein Wohnrecht auf Lebenszeit erhalte.

    Geht das, wenn ja, wird dieses alles in einer Scheidungsfolgeerklärung definiert oder muss ich dieses in einem Testament regeln?

    Oder gibt es eine andere kostengünstigere Alternative dazu?

    Vielen lieben Dank vorab.

    Mfg.

    Mattes

  82. RA Thomas von der Wehl

    @ mattes

    Sie müssen dies alles notariell regeln und ein versierter Notar wird Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen können.

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  83. Katrin

    Bitte helfen Sie mir, ich weiß nicht mehr weiter.

    Meine Frage lautet wie folgt:

    Mein Ehemann hat vor der Hochzeit / Ehe ca. 25.000 Euro allein angespart. Nach der Hochzeit, hatten wir die 25.000 Euro auf 44.000 Euro vermehrt ( also ca. 19.000 Euro gemeinsam weitergespart ). Nun will er unser Haus im Wert von 190.000 Euro verkaufen, wovon ca. nach Abzug der gemeinsamen Schulden noch 90.000 Euro übrig bleiben. Er will mit mir halbe halbe machen, sprich mir vom Erlös 45.000 Euro zahlen und er will 45.000 Euro behalten. Damit bin ich ja auch noch einverstanden, aber er möchte dann seine 25.000 Euro von vor der Ehe ( Hochzeit ) wieder haben. Kann er das bzw. hat er dazu ein Anrecht? Vorallem haben wir vom Zeitpunkt der Eheschließung bis zum Hauskauf seine 25.000 Euro auf immerhin 44.000 Euro vermehrt. Oder hat er auf den Differenzbetrag in Höhe von 19.000 Euro hälftig auch noch ein Anrecht, wegen Zugewinn in der Ehe? Wir haben keinen Ehevertrag abgeschlossen. Bitte helfen Sie mir. Vielen lieben Dank vorab. Mfg. Katrin

  84. RA Thomas von der Wehl

    @ katrin

    Zugewinn = Endvermögen (EV) minus Anfangsvermögen (AV)

    Ihr Beispiel, sehr grob gerechnet und bitte von RA prüfen lassen:

    AV Mann (M) = 25.000
    AV Frau (F) = 0,00

    EV M = 1/2 Haus 45.000, 1/2 Konto 22.000
    EV F = 1/2 Haus 45.000, 1/2 Konto 22.000

    Zugewinn M EV 67.000 minus AV 25.000 = 42.000
    Zugewinn F = 67.000

    Differenz F zu M = 25.000

    Ergebnis: F schuldet M 1/2 davon = 12.500

    Im Beispiel bekämen Sie 67.000 minus 12.500 = 54.500

  85. Paul

    Hallo
    Ich würde gerne folgendes wissen.
    Ich und meine Freundin würden gerne heiraten. Noch vor der Eheschliessung habe ich mir ein Haus gekauft wovon ich immernoch den Kredit zurückzahle und bis zum Schluss alleine zurückzahlen werde. Im Grundbuch bin ich alleine eingetragen. Was würde im Falle einer Scheidung mit dem Haus passieren? Hätte meine zukünftige Frau ansprüche darauf?

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ paul,

    nein, auf das Haus nicht, allenfalls auf die Wertsteigerung des Hauses in der Ehezeit (Zugewinn). Das sind natürlich auch die Tilgungsleistungen. Alternative: Ehevertrag mit Ganz- oder Teilausschluss des Zugewinns

    RA Thomas von der Wehl
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  87. Alexander

    Meine neue Partnerin hat mit ihrem Noch-Ehemann (kein Ehevertrag) ein Haus gebaut, das gerade fertig ist. Es ist voll finanziert und folglich wurde noch nahezu nichts von dem Kredit zurückgezahlt. Sie ist die deutliche Hauptverdienerin der Ehe und wie ich im öffentlichen Dienst beschäftigt (beide BAL, A9). Die Scheidung wird folgen und sie möchte das Haus „behalten“ und mit mir zukünftig bewohnen und abbezahlen. Ihr Ehemann kann finanziell niemals den Hauskredit usw. allein stemmen, foglich wird er ausziehen und soweit erforderlich ausgezahlt bekommen, was ihm zusteht.

    Ich bin auch willens, mit allen Konsequenzen in das Projekt einzusteigen, lege aber Wert auf Gleichberechtigung, auch rechtlich, was meine Lebensgefährtin ebenso sieht.

    Worauf ist bei dieser Sache zu achten und wie beläuft es sich um die zu teilenden Schulden und die Kosten, die ansonsten für den Bau angefallen sind (Grunderwerbssteuer usw. …) aber eben Kreditfrei bezhalt wurden?

    Kann der neue Partner, also ich, ohne weiteres bei Ausstieg des anderen als Mithafter für das Darlehen und im Grundbuch eingetragen werden?) Welche Kosten kommen für diese Veränderungen etwa auf uns zu (Kreditsumme ca. 300.000 Euro)

    Vielen Dank und herzliche Grüße

    Alexander

  88. mara

    hallo, mein ehegatte und ich einem jahr getrennt, inzwischen habe ich die scheidung eingereicht, und wohne nun alleine in dem gemeinsam gebaut & finanzierten haus. mir gehört das baugrundstück auf dem haus steht.
    der bau des hauses wurde zu einem bedeutenden teil aus meinem vor-ehelichen vermögen bezahlt. es gibt kein ehevertrag (zugewinngemeinschaft), momentan gibt es noch einen restkredit, der auf unsere beiden namen läuft. er weigert sich seit auszug den kredit zu bedienen.
    hat mein mann noch ansprüche an dem haus?

    ist es sinnvoll nach eingereichter scheidung das haus schnell den kindern zu überschreiben, damit ich nicht durch vesorgungsausgleich meinem Mann unterhaltspflichtig bin ?
    danke für eine antwort

  89. Torben

    Hallo
    Meine ex freundin und ich haben uns 2005 ein Grundstück gekauft und ein Haus darauf gebaut
    Sie ist jetzt ausgezogen. Das Haus wird mir überschrieben. Wir stehen 50/50 im Grundbuch! Der Verkehrswert liegt bei 175.000€! Abzüglich der Restschuld davon 50% müßte ich ihr 15.000€ auszahlen. Die Abtragung hab ich alleine geleistet trotz das wir Doppelverdiener sind. Kann sie diese 15.000€ von mir verlangen?
    MfG

  90. RA Thomas von der Wehl

    @ torben

    ich denke schon. Nur der alleinige Abtrag hindert das nicht.

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  91. Rena

    Hallo…:-),

    ich bin seit 2009 geschieden. Mein Exmann hat mich, im gemeinsam angeschafften Haus (50/50) 2006 mit zwei Kindern, sitzen gelassen. Er hat sich mit keinem einzigen Cent an den Kreditverpflichtungen beteiligt. Er hat auch nie Unterhalt für die Kinder gezahlt, auch nicht nach den Gerichtsverhandlungen und anhängenden Unterhaltstiteln. Jetzt hat er die Teilungsversteigerung eingeleitet. Die Bank stimmt einer Schuldhaftentlassung nicht zu, obwohl ich die gemeinsamen Kreditverpflichtungen (nachweislich und mit Wissen der Bank) seit fast 6 Jahren allein bediene. Er will jetzt, nachdem mein Freund zu mir gezogen ist, eine Nutzungsgebühr von ihm, und zwar rückwirkend, verlangen. Ich habe seinem Anwalt mitgeteilt, dass ich dazu nicht bereit bin, weil wer nix zahlt kann nix verlangen. Wie ist es aber mit der Instandhaltung der Immobilie? Insbesondere die Erneuerung der Heizung? Ich habe sie erst einmal allein bezahlt…muss ich ja. Kann ich ihm die Hälfte davon in Rechnung stellen? Kann ich auch die Kosten die für die Pflege der Außenanlagen anfallen und angefallen sind (Kosten für Geräte..ect.) hälftig auf ihn umlegen?
    Danke und viele Grüße!

  92. RA Thomas von der Wehl

    @ rena

    das ist ein komplizierter Sachverhalt. Gehen Sie unbedingt zu einem Fachanwalt für Familienrecht. Die Lösung kann ich hier nicht in gebotener Kürze präsentieren.

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  93. Tony

    Hallo, ich habe mich 2009 von meiner Frau nach 15 Ehe Jahren getrennt. Haben einen Sohn er lebt bei mir. Haben 2005 ein Reihnenhaus erworben wobei meine EX frau ihre BG-Rente auf 10 Jahre auszahlen lassen hat. Ich bin im August 2009 aus dem Haus raus in eine Gartenlaube gezogen habe aber auch da die Zahlungen getragen vom Haus.Sie ist dann 12. 2009 aus dem Haus raus einfach und hat es verlassen in eine Whg gezogen mich mit den Abzahlungen allein gelassen auch als sie im Haus wahr. Dann bin ich Ende Januar ins Haus zurück und bis 06.2012 drin geblieben es wurde jetzt verkauft. Jetzt möchte sie für die Zeit wo ich im Haus wahr gerne noch Miete haben. Ist das eigentlich richtig????

  94. Martin

    Hallo!
    Wir waren 11 Jahre zusammen, davon die letzten 3 verheiratet. Nach 4 Jahren Beziehung (noch keine Eheschließung), habe ich alleine das Haus meiner Großmutter übernommen, meine Geschwister ausgezahlt und begonnen zu renovieren. Im Grundbuch und im Kredtantrag stehe ich alleine.

    Meine „Noch-„Frau hat mir beim Umbau mit ihrer Arbeitskraft geholfen und sich nach dem Einzug an den laufenden Kosten (Strom, Wasser, Öl usw.), aber nicht an der Tilgung beteiligt.
    Den Großteil der Möbel hat dafür meine Frau gezahlt.

    Frage 1: Hat meine Frau ein Anrecht auf einen Arbeitsstundenvergütung?
    Frage 2: Hat sie irgendein Anrecht auf das von mir mit in die Ehe gebrachte Haus?
    Frage 3: Wie kann ich am Besten den Möbelwert errechnen?

    Vielen Dank!

  95. Bettina L

    Hallo!

    Mein Ehemann hat nach 25 Ehejahren unser gemeinsames Haus verlassen und ist zu seiner Geliebten gezogen (der Kassiker). Ich bewohne weiterhin das ehel. gemeinsame Haus. Mein Mann trägt weiterhin hälftig die Kreditraten sowie die Grundsteuer und Gebäudeversicherung und zahlt mir Trennungsunterhalt.
    Müsste er nicht auch zu den Heizkosten ein Teil mit beitragen?
    Wie sieht es mit der Haus- und Gartenpflege aus? Ich pflege das Haus innen und außen. Dazu gehört auch der Garten. M. E. müsste er hierzu auch einen finanziellen Beitrag leisten. Schließlich stelle ich mit Beheizen und Pflege des Hauses und des Grundstückes einen Werterhalt seines Eigentumsanteiles sicher. Es kann doch nicht sein, dass dies zu meinen Lasten geht, wobei mir bei der Unterhaltsberechnung ja auch ein Mietvorteil angelastet wird.

    Ich würde mich auf eine Beantwortung sehr freuen. Vielen Dank!

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ bettina

    Verbrauchs- und Pflegekosten werden Sie tragen müssen.

  97. Xaver

    Hallo.

    Meine Frau hat sich 10 Jahre vor unserer Hochzeit eine Wohnung gekauft. Kurz danach wurde Sie schwanger und ich bezahlte die Finanzierung alleine weiter (Seit 20 Jahren). Weitere zehn Jahre später heirateten wir und möchten uns jetzt scheiden lassen.
    Leider Ist Sie der Ansicht das Ihr die Wohnung ganz zusteht und meine Zahlungen seit 20 Jahre irrelevant sind.
    Habe ich einen Anspruch auf einen Teil, bzw. kann ich diese Zahlungen zurückfordern?
    Das gleiche betrifft unser gemeinsam erworbenes Haus das 8 Jahre vor unserer Ehe erworben wurde. Ich habe 18 Jahre dafür voll bezahlt, sie nichts. Wir stehen beide im Grundbuch zu 50% 8 Jahre vor der Ehe habe ich bezahlt und weitere 10 Jahre während der Ehe.
    Ist auch das irrelevant? D.h. wird das so gesehen als ob wir beide das immer gemeinsam bezahlt hätten?

    Vielen Dank für Ihre Antworten
    Xaver M.

  98. Nic

    Hallo
    Mein Exmann und ich sind seit 3 Jahren geschieden und haben 3 Kinder, wovon 2 bei ihm leben, eins bei mir. Wir sind beide wieder verheiratet. Mein Exmann ist selbstständig, ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinem Beruf arbeiten, bekomme keine Zahlungen mehr von Ämtern und auch keine Umschulung. Der Rentenantrag läuft. Ich habe noch Schulden aus 1. Ehe zu tilgen, von denen mein Ex profitiert. Mein jetziger Mann ist seiner Exfrau noch unterhaltspflichtig und seiner im Haus lebenden Mutter. Jetzt soll ich Unterhalt für eins der Kinder die bei meinem Exmann leben bezahlen. Ich weiß nicht wovon ich das tun soll. Einspruch ist erhoben worden, wurde jedoch abgelehnt. Ich weiß mir keinen Rat mehr und leide sehr unter der ganzen Situation. Ein Kind hat sich von mir abgewendet, weil ich gegangen bin und ihm nicht das bieten kann, was ihm sein Vater bietet, das andere hole ich regelmäßig alle 14 Tage ab. Nun sagte man mir, mein jetziger Mann muß für mich zahlen, aber er hat auch nicht soviel Geld. Was kann ich jetzt noch tun?

    Vielen Dank

  99. Peter B.

    Hallo,

    ich wurde im März 2012 geschieden und meine Ex-Frau wohnt in dem Haus, welches wir gebaut haben. Laut Ehevertrag (in welchem Gütertrennung vereinbart ist) gehört Ihr das Haus (Grundstück war eine Schenkung meiner Eltern an mich und dann von mir an Sie), jedoch wird im Falle der Scheidung der Verkehrswert von einem Sachverständigen festgestellt und der hälftige Wert von Ihr an mich ausbezahlt. Weitere Vereinbahrungen wurden nicht getroffen.
    Zwischenzeitlich wurde der Verkehrswert festgestellt und nun fängt die Anwältin meiner Ex-Frau damit an, sämtliche Geldeinlagen meiner Ex-Frau, welche Sie zur Erstellung des Eigenheimes eingebracht hat, von meinem hälftigen Anteil abzuziehen. Das bedeutet, Sie möchte das Haus behalten und noch all Ihre Ausgaben dafür von mir ersetzt bekommen. So was kann doch nicht rechtens sein, Sie hat doch das Haus als Gegenwert.

    Gruß Peter B.

  100. Sabine

    hallo,
    mein Mann und ich haben uns getrennt.Wir haben ein Haus,dass zur Hälfte bezahlt ist von beiden Seiten.Nun möchte ich das Haus behalten u. mein Mann möchte ausziehen.Wir stehen beide im Grundbuch.Meine Frage ist,was muss ich meinen Mann auszahlen?

  101. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    im Prinzip 1/2 von dem, wass ausgehend vom Wert, abzüglich der Belastungen übrig bleibt. Problem ist die Ermittlung des Wertes. Aus Ihrer Sicht möglichst weni – aus Sicht Ihres Mannes möglich viel.

  102. Sabine

    achso,die andere Hälfte des Kredites wird dann von mir abgezahlt.

  103. Karo

    Nach nur 2 Jahren in der gemeinsam gekauften Wohnung ist der Ehepartner ausgezogen.
    Alle Kredite und anfallenden Kosten werden nun seit 5 Jahren von der Ehepartnerin alleine getragen.
    Partei 1 möchte gerne Verkaufen und erhofft sich davon 50% des aktuellen Immobilienwertes.

    Stehen der Partei wirklich 50% zu (abzüglich der hälftigen Kreditsummen der letzten 5 Jahre)?
    Im Falle des Ausbezahlens: Muss zwingend der aktuelle Marktwert als Grundlage genommen werden, oder der Wert beim Kauf der Immobilie? (Der Wert hat sich inzwischen vervielfacht).

    Gibt es evtl. andere Möglichkeiten?

  104. Matthias

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe folgendes Problem:
    Meine Nochfrau und ich heirateten im Mai 2011, kurze Zeit später erkrankte sie psychisch was bis zu angedrohter und angedeuteter Gewalt gegen mich führte.
    Im Januar 2012 zog sie auf ihren Wunsch hin aus.
    Im November 2011 kauften wir gemeinsam ein Haus bei dem wir beide im Grundbuch stehn. Ich war aber immer derjenige der sämtliche Nebenkosten von dem Haus bediente. Das Haus ist vollfinanziert. Auch die Raten beglich immer ich.
    Nun meinte sie ob ich nich das Haus übernehmen möchte bzw auch ihre Verträge sie aber ein Ausgleich haben möchte. Steht ihr dieser überhaupt zu oder nur der hälftige Anteil am bereits bezahlten Haus?
    Mit freundlichen Grüssen

  105. RA Thomas von der Wehl

    @ matthias

    bei einem voll finanzierten Haus sehe ich in diesem kurzen Zeitraum kaum einen Ausgleichsbetrag – eher das Gegenteil. Sollte das Haus verkauft werden zu dem Einstandspreis, wäre zusätzlich wahrscheinlich eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen und diese zu 1/2 von Ihrer Frau.

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  106. Susi

    Hallo,

    mein Mann und ich sind seit 2,5 Jahren getrennt. Im Grundbuch stehen wir beide. Es gibt einen Ehevertrag, in dem wir den Zugewinnausgleich ausgeschlossen haben. Nun möchte ich aus dem Grundbuch ausgetragen werden, die Bank stimmt zu, dass ich aus dem Darlehen entlassen werde. Mein Mann hat bisher alle Kosten für Haus alleine getragen, da ich, der Kinder wegen, nicht gearbeitet habe. In dem Haus stecken 10000Euro, die ich aus einem Bausparvertrag investiert habe.

    Würde mir was zustehen, wenn ich meinem Mann meine Hälfte überlasse?

  107. RA Thomas von der Wehl

    @ susi

    das ist Verhandlungssache mit Ihrem Mann. Wenn das Haus mehr wert ist, als die derzeitigen Belastungen, können Sie etwas verlangen.

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  108. Artur

    Guten Tag,
    Ich befinde mich gerade in der Scheidungsphase es geht noch um den Zugewinn,
    Ich habe 2003 Eine Wohnung Gekauft und ein Bausparvertrag abgeschlossen 2007 habe ich geheiratet und Mitte 2012 wurde die Scheidung eingereicht..
    Jetzt zu meiner frage ich habe den Bausparvertrag alleine bezahlt und leider Anfang 2012 mein erspartes auf den Bausparvertrag eingezahlt 12000 €.. Bau-spar gesamt 20000 €,Die Wohnung hat 50 000 € gekostet und wurde jetzt noch auf 37,500 € geschätzt die 20 000 € sind nach dem Scheidungsantrag auf das Darlehnskonto eingegangen womit meine schuld getilgt war aber die Wohnung ist jetzt viel weniger wert..Zählt das auch zum Zugewinn? und was würde passieren wenn ich den Bausparvertrag verschweige? sie hat mich schon genug ausgenommen..
    Sie hat nicht gearbeitet und wir haben keine Kinder..
    Danke im voraus

  109. Ralf

    Ich möchte in diesem Jahr die Frau meines Sohnes heiraten. Aus der Ehe mit Ihrem Ex hat sie Ihr Elternhaus umgebaut. Sie ist Eigentümerin des Hauses. Allerdings sind auf dem Haus noch Schulden von 100000€.
    Da meine Zukünftige nur auf 450€ Basis arbeiten geht, werde ich wohl die weitere Tilgung des Darlehens bezahlen müssen. Gibt es eine Möglichkeit im Falle einer Scheidung mich diesbezüglich abzusichern?

  110. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    Absicherung durch Ehevertrag möglich. Bitte einen versierten Notar konsultieren.

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  111. Sophia

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein Freund und ich haben uns eine Eigentumswohnung gekauft und stehen beide im Grundbuch. Er zahlte überwiegend die Kreditkosten, ich die Nebenkosten und das Hausgeld. Es besteht noch eine geringe Restschuld. Vor 1,5 Jahren hat er sich von mir getrennt (wir waren nicht verheiratet) und ist zu einer anderen Frau gezogen. Ich wohne derzeit allein mit unserem gemeinsamen Sohn darin und die Finazierung des Restbetrags läuft normal weiter, wobei ich nunmehr zusätzlich zu den Nebenkosten einen kleinen Tilgungsbetrag leiste. Es wird nun immer deutlicher, dass er die Whg. verkaufen will. Habe ich einen Anspruch auf die Hälfte des Verkaufspreises oder hat er einen größeren Anspruch, da er die überwiegende Kreditlast getragen hat? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

  112. RA Thomas von der Wehl

    @ sophia

    Sie sind beide hälftige Eigentümer und bei Verkauf haben Sie jeweils den Anspruch auf 1/2 der Erlöses. Wer was gezahlt hat, spielt keine Rolle.

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  113. Silke

    Ich habe eine Frage, die nicht mich selbst betrifft. Und zwar geht es um folgendes:
    Eine Bekannte möchte sich schon seit langer Zeit von ihrem Lebensgefährten trennen. Zusammen haben sie 2 Kinder (16 und ca. 12 Jahre). Vor ca. 15 Jahren hat der Lebensgefährte ein Haus auf eigenem Grundstück gebaut. Als Eigentümer steht auch nur er im Grundbuch. Meiner Bekannten gehört nichts. Bei den Krediten für das Haus steht sie aber als Bürge bzw. 2. Kreditnehmer drin. Sie möchte gerne aus diesen Verträgen raus, damit sie sich mit den Kindern eine Wohnung in der Nähe ihrer Arbeitsstelle nehmen kann. Dazu muss noch gesagt werden, dass ihr Einkommen wesentlich höher als das des Lebensgefährten ist. Vermutlich wird er sich nach ihrem Auszug die Raten nicht mehr leisten können. Sie hat daher Angst, dass sie dafür – obwohl ihr an dem Haus und dem Grundstück nichts gehört – auch noch zahlen muss.
    Kann Sie aus den Verträgen rausgenommen werden? Muss Sie (oder der Lebensgefährte) der Bank dann einen anderen Bürgen „anbieten“? Was kann sie da tun?

  114. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    das ist ein großes Problem und wenn ich ehrlich bin, verstehe ich nicht, wie Menschen sich in Darlehensverträgen verpflichten lassen, ohne eine Absicherung zu haben. Ist nun mal passiert. Aus dem Dreiecksverhältnis kommt sie nur raus, wenn die Bank zustimmt, was sehr zweifelhaft ist. Notfalls muss sie zahlen und das Geld beim Eigentümer wieder einklagen und auf die irgendwann erfolgende und von ihr zu betreibende Zwangsversteigerung des Hauses setzten. Wenn dann noch Schulden bleiben ……..??

    Mein Rat an Alle: Niemals bürgen (oder wie hier, Kreditverträge mitunterschreiben)!

    Scheidung tut weh

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  115. steffi

    Hallo,
    meine Mann ich ich wollen uns scheiden lassen.
    Wir haben vor 10 Jahren ein Haus gekauft (€600.000). Nach 5 Jahren hat mein Mann den Kredit mit seiner Erbschaft von € 500.000 getilgt. Wir sind beide im Grundbuch eingetragen. Habe ich jetzt keine Ansprüche mehr?
    Steffi

  116. RA Thomas von der Wehl

    @ steffi

    1. Ihnen gehört die Hälfte vom Haus (Wert 600, 1/2 = 300)
    2. Im Endvermögen (EV) beider Eheleute sind jeweils 300
    3. wenn in Ihrem Anfangsvermögen (AV) 0 war, haben Sie einen Zugewinn von 300 und müssen 150 abgeben
    4. Wenn Ihr Mann 500 geerbt hat, ist sein AV höher als sein EV und damit sein Zugewinn 0
    5. Ergebnis: Sie bekämen 300 bei Hausverkauf und müssen 150 aus Zugewinn abgeben, also bekommen Sie 150

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  117. Magdalena

    Hallo,

    mein Mann und ich sind seit einem Jahr getrennt. Er bewohnte auf eigenen Wunsch das gemeinsame Haus und ich zog mit den 3 Kindern (10,8,4) aus.
    Ich habe einen 30Std. Job und habe ihm die Kinder immer auf mehr als halbe Strecke zum Papa-Wochenende gebracht (140km ich, 100 er)
    Jetzt hat er sich beruflich versetzen lassen (ohne mein Wissen) und ist mit seiner neuen Freundin zusammen gezogen. Er fordert nun von mir, dass ich die Hälfte der Kosten vom Haus zu tragen habe. Ich bekomme keinen Trennungsunterhalt (den haben wir mit der Kredittilgung verrechnet) und er zahlt nur den Kindesunterhalt. Durch die Versetzung hat er sich finanziell verschlechert. Derzeit bekommt er gescchätzt 2700€ netto und ich 1100€ netto.
    Jetzt hat er den Kindesunterhalt gestrichen, weil ich seine Forderung nicht zahlen kann und es irgendwie nicht einsehe.

    Herzlichen Dank im Voraus für die Antwort

  118. RA Thomas von der Wehl

    @ magdalena

    sofort zum Fachanwalt für Familienrecht. Wenn er das Haus allein bewohnt, muss er es auch allein bezahlen. Er darf etwaige Forderungen ohnehin nicht gegen Kindesunterhalt verrechnen.

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  119. Kate

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein Mann und ich haben 2003 geheiratet und 2003 gemeinsam ein Haus gebaut. Wir sind beide im Grundbuch eingetragen und auch das Darlehen läuft auf beide. Mein Mann ist der Hauptverdiener, ich habe eine geringfügige Beschäftigung.
    Nun möchten wir einen Ehevertrag (Scheidungsfolgenvereinbarung) aufsetzen lassen in dem Folgendes geregelt werden soll: In dem Fall, dass der Mann die Scheidung einreicht geht das Haus an die Ehefrau.
    Ist so ein Vertrag möglich?
    Vielen Dank im Vorraus

  120. RA Thomas von der Wehl

    @ kate

    grds. geht das, aber wie wird das Haus denn dann bezahlt? Muss der Mann dann zahlen, nur weil er die Scheidung eingereicht hat (z:B. weil die Frau sich einem anderen Mann zugewandt hat)?

    Die Regelung scheint mir als eine Art „Strafandrohung“ wenig praktikabel.

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  121. Nika

    Hallo!

    Mein Mann und ich sind seit drei Wochen geschieden. Wir haben ein Haus, das noch nicht ausbezahlt ist. Wir leben in diesem Haus seit zwei Jahren getrennt und mein Ex-Mann war die ganze Zeit Alleinverdiener. Wir haben drei kleine Kinder. Ich bekomme seit Anfang der Trennung ALG-II. Jetzt wurde mein Ex-Mann fristlos gekündigt und hat keinen Anspruch auf ALG-I. Ab dem nächsten Monat kann er das Haus nicht mehr bezahlen. Was können wir jetzt tun? Ist das möglich, dass er hier auszieht und ich mit ihm einen Mietvertrag abschliesse? Wird das Arbeitsamt dies akzeptieren und die Mietkosten übernehmen. Oder darf mein Ex-Mann an mich und unsere Kinder das Haus nicht einfach so vermieten?

    Vielen Dank in Voraus!

    Frau T.-B.

  122. RA Thomas von der Wehl

    @ nika

    diese finanziellen Probleme kann ich leider nicht lösen

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  123. Roert

    Hallo
    Ich habe vor der Ehe ein Gründstück gekauft und darauf ein Haus gebaut. Wärend der Bauzeit haben wir geheiratet. Im Grundbuch bin ic alleiniger Eigentümer. Seid 2012 bin ich geschieden.
    Beim Zugewinn streiten sich jetzt die Geister.
    Ich habe im Anfangsvermögen den gesamten Hauswert und die gesamten Schulden zugrunde gelegt. Meine Ex- Frau sagt jetzt, das zum Zeitpunkt der Eheschließung das Haus noch nicht fertiggestellt war und hat in meinem Anfangsvermögen den Hauswert von 280000,00DM auf 200000,00DM runtergedrückt. Die kompletten Schulden hat Sie aber im Anfangsvermögen belassen. Ich kann jetzt anhand von Rechnungen nachweisen das zum Zeitpunkt der Eheschließung erst 70.000,00 DM von den 200.000,00 DM Darlehnsbetrag ausgezahlt wurde.
    Kann ich dann in meinem Anfangsvermögen auch von diesen tatsächlich ausgezahlten 70.000,00 DM ausgehen?

  124. RA Thomas von der Wehl

    @ roert

    es gilt das strikte Stichtagsprinzip. Ich würde im Prozess versuchen, nur die bereits valutierten Darlehensbeträge anzusetzen (obwohl es zweifelhaft ist)

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  125. Nicole

    Sehr geehrter Herr Thomas von der Wehl

    Vor knapp 3 Jahren haben mein Partner(nicht verheiratet) und ich uns ein Haus gekauft…wir stehen beide im Kreditvertrag und im Grundbuch zur Hälfte drin.
    Durch Gemeinheiten und einer neuen Liebschaft seinerseits habe ich vor, das Haus zu verlassen und woanders zu arbeiten. Einen Maklervertrag zum Verkauf haben wir beide zwar unterschrieben, aber bisher weigert er sich, Besichtigungen durchführen zu lassen.
    Kann er mit seiner neuen Freundin auf mich zukommen und verlangen, dass ich mich ersatzlos aus dem Grundbuch usw. streichen lasse.
    Wenn ich im Haus weiter wohnen bleiben sollte, kann er verlangen, dass ich ausziehen soll, weil er eine neue Dame hat? Wäre es denkbar, dass er mir einen Betrag anbietet, um mich zum Auszug zu bewegen ?
    Welche Möglichkeiten habe ich, dass er nicht als alleiniger Sieger aus dem ganzen, demütigenden Liebeleispiel hervor geht?
    Ich möchte das Haus am Liebsten veräußern.
    Kann ich einen Zugewinnausgleich vom fiktiven Hausverkauf zum alten Kaufpreis verlangen…und ihm dann das Haus überlassen? kann er verlangen, dass ich ihm die Hälfte der bisherigen Zahlungen über die drei Jahre zurückzahlen muß?
    Falls unsere Partnerschaft getrennt ist und ich woanders leben sollte und er im Haus verbleiben sollte, kann er mich zwingen, dass ich mich aus dem Grundbuch ausstreichen soll bzw. hätte er ein recht dazu….unsere stillschweigende Vereinbarung bisher: er bezahlt den Kredit alleine…ich mache den Haushalt und wenn ich zwischendrin Geld verdiene, so bezahle ich auch mit ab, aber wesentlich kleinere Raten als wie er.
    Wie geht man im Guten in einem solchen Fall vor?

    Viele Grüße
    Nicole

  126. RA Thomas von der Wehl

    @ nicole

    sollte das Haus in den 3 Jahren im Wert gestiegen sein, hätten Sie einen Ausgleichsanspruch. Wenn nicht, sollten Sie Ihre Eigentumshälfte gegen Schuldhaftentlassung übertragen. Alles andere hört sich nach Rachegedanken an. Verstehe ich zwar, aber Rache ist ein schlechter, weil meist teurer Berater.

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  127. Marco M

    Hallo , Sehr geerhrter RA
    Eine frage ich habe vor ca 6 Monaten ein Haus mit meiner Frau gekauft .Das wir beide auch zu gleichen Teilen abbezahlen. 50 50. Wir wollen uns nun trennen da es nicht mehr funktioniert. Ich moechte gern das Haus übernehmen.Was raten sie mir. Erst die Scheidung einreichen ,oder erst überschreiben lassen .oder ist dies eher unrelevant.Soweit ist das mit ihr geklärt das sie das Haus nicht will.

  128. RA Thomas von der Wehl

    @ marco

    eine Scheidung vorab einzuleiten ist nicht zwingend notwendig oder taktisch besser. Wenn Einvernehmen über das Haus besteht, kann die Eigentumsübertragung jederzeit vorgenommen werden.

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  129. christina

    Mein freund lebt noch im geinsamen Haus mit seiner noch Ehefrau da sie nicht ausziehen will. Meine frage dazu darf sie mich oder andere personen aus dem Haus verweisen? Gibt es da rechtliche Hintergründe?

  130. RA Thomas von der Wehl

    @ christina

    die neue Lebensgefährtin hat kein Recht sich in dem Haus aufzuhalten, dass den Eheleuten gemeinsam gehört oder welches die Ehewohnung war. Das haben Gerichte so entschieden.

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  131. Uschka

    Sehr geehrter Herr von Wehl.Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen. Wir waren 28 Jahre verheiratet. Mein Mann ist jetzt schon 10 Jahre auf Altersrente, er ist 73 Jahre alt. Ich bin 60 Jahre alt, bekomme seit ca. 7 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum regulärem Rentenalter.
    Mein Mann hat eine Rente von 2100,00€ brutto, ich ER.
    420,00€ brutto
    Wir leben schon 11 Monate getrennt und ich bekomme von meinem noch-Mann 600,00€ Trennungsgeld. Nun soll er aber 700,00€ bezahlen und ca. 15,000€ Zugewinn an mich auszahlen. Da er nicht dazu gewillt ist, meint mein Rechtsanwalt, das ich nun doch die Scheidung anstreben sollte, was ich eigentlich nicht machen wollte, da ich schwer krank bin und ich falls ich vor meinem Mann sterben sollte ihm sein Versorgungsausgleich nicht verlustigt wird.

    Jetzt meine Frage: Der VA wird ja nach Beitragszahlungen-Rentenzeiten berechnet und das wären bei meinem Mann ungefähr 20 Jahre. Wenn er mich laut VA bezahlt ist es ja dann nicht so viel wie jetzt der Trennungsunterhalt, steht mir da auch noch ein Unterhalt dazu?
    Ich habe während der Ehe nie gearbeitet, aber noch ca. 4 Jahre Arbeitslosengeld bekommen.
    M.f.G Uschka B.

    Nachtrag: Das ich schwer krank bin hab ich ja schon oben erwähnt und ich kann jede Sekunde im Krankenhaus ohne wiederkehr landen. Wenn dann die Scheidung durch sein sollte, kann dann mein Ex Mann die Auszahlung des Zugewinns weiter hinauszögern, damit ich nicht mehr selber in den Genus komme oder gibt es dann eine Zeitbegrenzung??
    M.f.G. Uschka B.

  132. andrea

    Ich habe mich vor 5 Monaten von meinem Mann getrennt und habe auch mittlerweile einen neuen Partner. Mein Mann macht mir das Leben zur Hölle, Droht, erpresst, fordert . Er drohte anfangs mit Selbstmord, mittlerweile aber damit mir was anzutun, Polizei musste auch schon 2mal kommen . Grade ist ein Antrag auf gewaltabwehr gestellt worden Kann hier eine Härtefallscheidung beantragt werden?

  133. manu

    Hallo
    Ein Ehepaar haben ein gemeinsames Haus( finanziert). Es stehen beide im Grundbuch sowie in der Finanzierung. Der Mann bezahl den Kredit alleine da sie nur eine gringe Rente bekommt. Er hat sich von ihr getrennt aber sie weigert sich aus dem Haus auszuziehen sowie den Kredit zur Hälfte zu bezahlen. Er könnte das Haus ohne sie mit einer neuen Freundin bezahlen. Ein minderjähriges Kind ist auch da. Wie bekommt der Mann die noch Ehefrau aus dem Haus?

  134. marlies

    Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl, meine Frage lautet: Darf die Geliebte meines Mannes das Haus, in dem ich allein im Grundbuch eingetragen bin, ohne meine Erlaubnis betreten bzw.übernachten etc.?Ich bin mit meiner Tochter aufgrund massiver verbaler Gewaltandrohung mir und auch ihr gegenüber umständehalber vor einiger Zeit ausgezogen. Erwächst der Geliebten daraus irgendein Recht bzw. hat sie das Recht dazu? Vielen Dank für Ihre Bemühungen Marlies

  135. Thomas

    Meine Frau und ich sind getrennt lebend und wollen Uns Scheiden lassen.
    Wir haben ein Haus gebaut restschuld noch ca 40.000€ das Grundstück gehört nur mir,stehe also allein im Grundbuch. Kann ich meine Frau aus dem Kreditvertrag entlassen und sie bekommt dafür keinen Zugewinnausgleich.?

  136. Thomas

    Meine Frau und ich sind getrennt lebend umd wollen Uns Scheiden lassen.
    Wir haben ein Haus gebaut restschuld noch ca40.000€ das Grundstück gehört nur mir,stehe also allein im Grundbuch. Kann ich meine Frau aus dem Kreditvertrag entlassen und sie bekommt dafür keinen Zugewinnausgleich.?

  137. Nicole

    Hallo,
    mein Mann und ich haben letztes Jahr das Haus von meinem Schwiegervater, der leider ins Heim musste, gekauft. Da einer der Geschwister meinte, dass sie dem Verkauf nur zustimme, wenn ich nicht mit im Kaufvertrag stehe, haben mein Mann und ich uns geeinigt, dass er der alleinige Besitzer des Hauses ist.
    Auf ihn läuft auch das Darlehen bei der Bank.
    Meine Frage ist, wie es im Falle einer Trennung/Scheidung mit meinem Recht an dem Haus aussieht.

    Habe ich Anspruch auf die Hälfte oder nicht?
    Das Haus haben wir günstig erworben, so dass es einen nicht unerheblichen Gewinn bei einer Veräußerung geben würde.

    Mfg
    Nicole R.

  138. Peters

    Hallo,

    meine Ehefrau ist alleinige Eigentümerin eines Grundstücks. Sie besaß weder Vermögen, noch Einkommen. Ich habe die Finanzierungs- und Tilgungskosten allein getragen. Desweiteren habe ich die Anschaffungs- und kompletten Baukosten alleine getragen. Vor Hauskauf wurde leider ein Ehevertrag geschlossen. Das Haus ist enorm im Wert gestiegen. Nach dem Trennungsjahr will die Ehefrau das verkaufen.

    Frage: Kann ich das Geld welches ich investiert habe zurückfordern samt Zins- und Tilgungsleistungen ?

    Steht mir etwas vom Zugewinn trotz Ehevertrag zu ?

    Ist nicht der eigentliche Eigentümer, wer das Grundstück finanziert hat ?

    Mfg

    Peters

  139. RA Thomas von der Wehl

    @ peters

    wenn per Vertrag der Zugewinn ausgeschlossen wurde, sieht es schlecht für Sie aus. Man fragt sich aber, warum Sie dies alles so vereinbart haben. Solche Fehler sind später nicht mehr zu korrigieren. Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht.

    Scheidung tut weh

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Telefon: 0049 431 91116
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  140. Kathi

    Guten Tag.
    Ich habe Frage bezüglich meines Lebensgefährtens und seiner Exfrau.
    Beide haben ein Haus während ihrer Ehe gekauft ( finanziert)
    Nun sind sie schon seit 3 Jahren geschieden. Bei der Scheidung wurde nichts entschieden zwecks Grundbuchaustrag der Frau ( beide stehen noch drin). Mein Lebensgefährte ist in dem Haus geblieben und bezahlt schon immer, d.h. auch schon während der Ehe, die Kosten.
    Nun spielen wir mit dem Gedanken zusammenzuziehen, jedoch finde ich das seine Exfrau zuvor aus dem Grundbuch ausgetragen werden sollte. Was kann er tun? Was muss er beachten?

    Vielen dank schon im voraus fűr ihre Antwort.
    Mfg Kathi

  141. Jens

    Wehrter Herr RA ,
    seit Februar 2012 bin ich geschieden, meine Exfrau wohnt seit dem mit den Kindern 16 und 21 Jahre im gemeinsamen Haus. Sie geht keiner Beschäftigung nach weil Sie angeblich nichts findet. Ich bezahle sämtliche Kosten die das Haus betreffen wie Zinsen, Tilgung, Versicherung, Gas, Wasser, Strom, Reparaturen usw. Des Weiteren überweise ich ihr noch 1000 Euro für die Kinder, wovon Sie natürlich auch lebt. Ich habe nun keine Lust mehr weiterhin alles zu zahlen, es sei denn das Sie aus dem Haus auszieht und ich es bewohnen kann. Eine Wohnung würde für Sie meines erachtens völlig ausreichen für Sie, haben Sie eine Idee wie ich Sie aus dem Haus bekomme und kann ich den Versorgungsausgleich von ca 80000,- Euro, welchen ich mitte diesen Jahres zahlen muss irgendwie mit dem Geld verrechnen welches ich die letzten 2 Jahre in und für das Haus ohne pers. Nutzen gezahlt habe ?

    MfG Jens

  142. Annette

    Mein Mann und ich haben vor 5 Jahren geheiratet, da war sein Haus zu 50% abbezahlt. Da , seit wir zusammen wohnen mein Gehalt,Kindesunterhalt für 2 Kinder ,Kindergeld und Familienzuschlag (er ist Beamter und bekommt auch für Stiefkinder den Zuschlag) insgesamt ca 1900 Euro, habe ich darauf bestanden im Grundbuch zu stehen.Dies tue ich nun zu 25%,da ich ja nur die eine Hälfte mit abzahle.Desweiteren besteht ein notarieller Kaufvertrag in dem vereinbahrt wurde , dass ich die hältigen Kosten zu tragen habe und damit zu 25% im Grundbuch stehe. Meine Schuld besteht nur im Innenverhältnis-die Bankkredite hab ich nicht unterschrieben.Nun steht die Trennung an:Steht mir trotzdem von dem bereits abbezahlten Haus 25% zu ? Wenn ich eine Wohnung nehmen muss kann ich die zusätzlichen Kosten für ein Haus nicht tragen ,bin ICH der Bank etwas schuldig?Und was passiert wenn ich die Schulden im Innenverhältnis nicht zahlen kann? Und wie komm ich aus dem Vertrag raus.Kann es passieren dass ich komplett ohne Ausgleich da stehe obwohl jahrelang mein Gehalt und sogar die Gelder für meine Kinder (es sind nur meine Kinder) zum abbezahlen des Hauses geflossen sind? Danke im Voraus

  143. alexk2208

    Guten Abend,
    Ich habe sehr interessiert alle Fragen und Antworten hier gelesen.
    Da es mir männlich 33 Jahre alt, ähnlich geht.
    Ich habe damals einiges von meiner Großmutter geerbt, meine Frau hatte damals auf ihrem Konto einen Kredit in Höhe von 6000€ diesen habe ich sofort ausgeglichen da ich damals natürlich dachte wir bleiben ewig zusammen, wie es halt ist wenn man naiv ist.
    Sofort nachdem Kredit habe ich dann noch ein Auto, damals für uns beide gekauft, da sie schwanger war, war ein größerer einfach ein muss. Hat zwar nur 4500€ gekostet, was ja nicht die Welt ist. Ist komplett von mir in bar bezahlt worden, ich war so dumm habe sie die Verträge unterschreiben lassen, da sie bei einem Rechtsanwalt arbeitet und sich besser aus kannte. Habe dann noch eine Kaution für unsere Mietwohnung in Höhe von etwa 2400€ bezahlt, was ich natürlich schriftlich habe.
    Genauso wie einen Kinderwagen für unseren Sohn welchen ich natürlich wie etliches andere nicht zurück möchte, er ist mein Sohn und soll unter nichts leiden.
    Klar sie hat dafür mehr von den Mietkosten übernommen, aber habe ich wirklich wie sie sagt, das ganze Geld verschenkt? Es kann ja irgendwie nicht sein, das ich so gesehen, alles inklusive Möbel zahle, ihr schriftlich gebe das sie alle Möbel halten darf, da unser Sohn bei ihr wohnt. Und ich am Ende mit nix dastehe? Natürlich zahle ich für meinen Sohn auch Unterhalt, versteht sich ja von selbst. Ich möchte ja auch nicht alle Beträge komplett zurück, das wäre ja unverschämt von mir, aber ein kleiner Betrag dürfte mir doch dennoch zustehen oder hätte ich dafür einen Ehevertrag den sie immer abgelehnt hat gebraucht?
    Danke für ihre Hilfe

  144. Dieter

    Guten Tag, ich habe mir im Januar eine Wohnung gekauft auf die Ich als alleinige Eigentümer eingetragen bin. Im September wollen ich und meine Freundin heiraten. Im Falle einer Scheidung hat Sie ein Anspruch auf der Wohnung. Den Kredit Zahle ich auch alleine ab.

    mfg

  145. maria

    Sehr geeherter Herr RA

    mein ex-Mann (kein Ehevertrag) und ich haben vor zehn Jahren ein Haus gebaut und gemeinsam ein Darlehen von 200.000 aufgenommen. Als Startkapital habe ich (wir?) von meinem Papa 30.000 geschenkt bekommen. Nun sind wir geschieden (neue Freundin, bla bla bla, immer die gleiche Geschichte) und ich wohne mit unseren 3 Kindern in dem Haus, zahle es auch alleine seit 5 jahren ab. Nun möchte ich das Haus komplett auf mich beim Notar überschreiben lassen und die restliche Schulden offiziell alleine tragen. Die bank ist einverstanden.
    Restschuld 150.000
    mein ex ist eiverstanden, möchte aber ausgezahlt werden, ist auch ok so.
    Frage: stehen ihm 25.000 zu, oder kann ich die Schenkung meines Vaters berücksichtigen? Eventuell kann man das mit dem Wertzuwachs des Hauses errechnen? ( den Wert kenne ich noch nicht, der Gutachter hat noch nicht beantwortet, aber grundsätzlich geht es mir um diese 30.000 geschenkte von meinem Papa)
    vielen dank im voraus

  146. willy

    Hallo Herr Anwalt,
    auch ma leine Frage, ein Freund und seine Frau wollen sich scheiden lassen (er hat kein Internet)

    Sie haben zusammen ein Haus gekauft (noch nicht komplett abbezahlt) , stehen auch beide im Grundbuch.
    Beide waren die ganze Zeit Vollverdiener allerdings sind die Abtragungen immer nur von seinem Konto bezahlt worden.
    Wie sieht das dann bei der Scheidung aus??
    Wird hier auch hälftig geteilt ?
    mfg.
    Willy

  147. Günni

    Hallo,
    Meine Ex-Frau und ich haben in unserer Ehe mein Elternhaus gekauft, da es mein Elternhaus ist, haben wir einen guten Preis bekommen und der Abtrag ist etwa so hoch wie eine durchschnittliche Miete.
    Meine Ex-Frau hat mich 3 Jahre nach dem Hauskauf verlassen, nach wilden Vorwürfen der untreue, und im damit verbundenen Streit. Sie hat ebenfalls einen Restbetrag des Darlehens mitgenommen, der für Modernisierungen gedacht war.
    Nun wohne ich allein in dem Haus, kann mir den Abtrag zwar auch leisten, ich zahle allein, meine ex hat Zahlungen in das Haus sofort eingestellt, aber aus dem Grundbuch möchte sie nicht raus. Sie möchte das ich das Haus allein bezahle, und sie will es dann als Wertanlage für später benutzen.
    Von dem Kredit für das Haus ist bis lang so gut wie nichts getilgt, lediglich ein paar Zinsen. Die geplanten Modernisierungen habe ich allein finanziert, obwohl sie das Geld mitgenommen hatte.
    Nun ist meine ex wieder verheiratet, und jedes mal wenn das Thema wieder auf dem Tisch kommt meint sie nur, daß sie mir kein Haus schenkt, sie geht nicht aus dem Grundbuch.
    Inzwischen habe auch ich eine neue Lebensgefährtin, die auch mit mir zusammen in dem Haus wohnt.
    Wie ich steckt sie Arbeit und Geld in das Haus, meine ex interessiert alles um das Haus gar nicht, sie will es nur behalten.
    Ich kann mir schlecht vorstellen das es auch wirklich so ist, das sie jetzt eine Kapitalanlage besitzt und ich einfach Pech habe.
    Wie komme ich aus dieser misslichen Lage wieder raus?

  148. Maraike

    Hallo,
    mein Mann und ich haben 2007 gemeinsam ein Baudarlehen aufgenommen um einen Anbau zu finanzieren. Vor dem Anbau bin ich ideell mit 2/3 im Grundbuch eingetragen worden. Der Anteil meiner Mutter beträgt hierbei ideell 1/3. Weitere Eintragungen in das Grundbuch sind auch nach der Anbaumaßnahme nicht erfolgt. Findet die ideelle Teilung auch Anwendung auf den später erfolgten Anbau?
    Mein Mann ist nicht im Grundbuch eingetragen, er bürgt aber mit meiner Mutter für das Darlehen. Es sind noch über € 70.000,– in den nächsten 30 Jahren abzuzahlen plus enormer Zinsen. Sollte mich mein Mann verlassen, was absehbar ist, muss ich ihm dann was in Bezug auf den Anbau ausgleichen? – Zumal ich wegen meiner besseren Einkommenssituation und der zwei Kinder, die er vielleicht mitnimmt Unterhaltspflichtig werde?

  149. Jana

    Sehr geehrter Herr RA,

    ich bin nicht verheiratet. habe aber mit meinem Partner ein Haus gekauft. Es stehen beide im GB und im Kreditvertrag. Er ist ausgezogen und hat die Zahlung eingestellt. Kann ich die fehlenden Raten von Ihm einklagen?

    Danke vorab für Ihre Hilfe

  150. Wilfried Siemens

    Hallo,
    heute war die Scheidung von mir und meiner Ex-Frau. Wir haben ein gemeinsames Haus wo wir je zur Hälfte im Grundbuch stehen. Der Kreditvertrag läuft aufgrund damaliger schlechter Schufa auf ihren Namen, und den von Ihren Eltern, die auch als Bürgen fungieren.

    Was passiert finanziell beim Hausverkauf (was im Moment vermietet wird)? Steht mir rechtlich die Hälfte zu? Ich habe ja theoretisch keine Schulden auf das Haus.

    Es wurde damals mit Ehevertrag geheiratet, worin Gütertrennung vereinbart wurde

    Danke im voraus

  151. Moritz

    Hallo,

    wir überlegen ein Haus zu kaufen, Kosten für das Grundstück inkl. Haus ca. 100.000 €. Meine Partnerin (nicht verheiratet) bekommt ihr Erbe ausbezahlt und kann somit ca. 40.000 € direkt aufbringen, ich aktuell nichts. Der Rest des Hauses und auch die weiteren Arbeiten (ca. zusätzlich 50.000 €) sollen über einen Kredit abbezahlt werden. Ich möchte bei einer späteren Trennung/Scheidung auf keinen Fall mit komplett leeren Händen da stehen, aber auch dem Ausnehmen der Frau (mit dann vielleicht Kindern) soll entgegen gewirkt werden. Die monatlichen Raten werden höchstwahrscheinlich geteilt. Es gab den Vorschlag, dass der Kredit alleine auf die Frau geht, ich sozusagen nur Miete an sie zahle, was ich aber natürlich, ohne späteren Anspruch, sehr „bescheiden“ finde. Gibt es eine für beide Seiten sinnige Lösung? Ich dachte z. B. dass ich einen Betrag X erhalte, welcher kleiner ist als mein eingebrachtes, sie nicht arm macht, mir aber einen Neustart erleichtert? Zusätzlich wird es meine Freundin wahrscheinlich schwer haben überhaupt einen Kredit zu erhalten, ohne dass ich mit eingentragen bin?

    Vielen Dank&Grüße
    Moritz Meyer

  152. Steff

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Mann (27) und ich (24) haben vor 2 Jahren ein Grundstück gekauft, letztes Jahr ein Haus gebaut und danach geheiratet.
    Für Haus- und Grundstückskauf haben wir einen Kredit von fast 400.000 € aufgenommen, im Grundbuch stehen wir ebenfalls beide.

    Nun möchte ich mich von ihm trennen, da er mich angelogen hat, dass er Kinder wolle und jetzt kam heraus, dass er eigentlich nur das Haus wollte – keine Kinder. Dabei war von Kindern immer die Rede (das Haus hat 2 Kinderzimmer!). Wobei das nur der Gipfel des Eisberges ist…

    Jetzt weiß ich absolut nicht, was auf mich zukommt. Ich habe einen Vollzeitjob und eine geringfügige Beschäftigung, verdiene trotzdem nicht viel, er dagegen das 3 – 4-Fache.
    Er will auch im Haus wohnen bleiben und meint er würde die Schulden alleine bezahlen wollen. Geht das so einfach? Oder kann er nach Jahren ankommen und das Geld zurück verlangen?

    Ich habe echt Angst davor, was auf mich zukommt. Er ist auch sehr gerissen. Aber nur deshalb bei ihm bleiben, wäre natürlich nicht in Ordnung.
    Wenn ich die Schulden mitbezahlen muss würde ich mir niemals eine Wohnung mieten können. Das Haus könnte ich auch nicht stämmen, nicht mal die Hälfte könnte ich beisteuern. Meine beiden Hunde abzugeben würde mir das Herz brechen. Hier bei wem unterzukommen wäre schwierig (Familie lebt 300km entfernt) aber hier weg möchte ich auch nicht. Für mich erscheint die Zukunft grade so aussichtlos. Und einen Anwalt kann ich mir auch nicht leisten.

    Können Sie mir sagen, was die nächsten wichtigen Schritte für mich wären?

    Über eine positive Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Steff

  153. Jill

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    mein jetziger Partner wurde vor kurzem von seiner Ehefrau geschieden.
    Sie kauften beide währen der Ehe 2 Häuser, um sich steuerliche Vorteile und eine gewisse Altersversorgung zu sichern.
    Nachdem er 2009 ausgezogen ist, zahlte er die Häuser alleine weiter ab, des Weiteren zahlte er für seine mittlerweile 24 jährige Tochter Autoraten, diverse Versicherungen i.H.v. 350,- € ab.
    Leider forderte er bisher nie eine Beteiligung seiner Frau an den Häusern, da er ursprünglich annahm, es würde im Rahmen des Zugewinnausgleichs behandelt.
    Die Häuser wurden jetzt verkauft und seine Frau hält schön die Hände auf, um die Hälfte zu kassieren. Dabei hat sie sich jahrelang nicht beteiligt.
    Nun fand eine Gerichtsverhandlung über dieses Thema ab und das Gericht hat seine Klage komplett unter dem Vorwand abgewiesen, dass er sich viel früher hätte melden müssen. Ist das nun rechtens? Lohnt sich ein Berufungsverfahren?
    Es ist doch himmelschreiend ungerecht, wenn er allein abzahlt und sie kommt nun und setzt sich ins gemachte Nest 🙁

    Viele Grüße
    Jill

  154. Karina

    Hallo, ich habe mit meinem Ex-Partner vor ein paar Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Im Grundbuch gehören jedem 50% der Wohnung. Die Wohnung ist finanziert und wir haften jeweils gesamtschuldnerisch. Was passiert, wenn mein Ex sich in ein paar Monaten dazu entschließt, seinen Anteil der Finanzierung nicht mehr zu bezahlen und ich die gesamten Raten allein bezahlen muss, habe ich rechtlich eine Chance die eingetragenen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch zu ändern? Ggf. mit einer Ausgleichszahlung von bisher geleisteten Zahlungen seinerseits?

  155. Suzan

    Hallo,
    wir haben 2014 ein Haus gekauft, dessen Finanzierung ich aber allein übernommen habe. Im Grundbuch ist jedoch jeder zur Hälfte eingetragen. Einen Monat nach dem Kauf haben wir geheiratet.
    Jetzt, nach nur 1 1/4 Jahr, wollen wir uns trennen.
    Hat mein Ehemann Anspruch auf eine „schuldenfreie“ Haushälfte, da er die Darlehen nicht mit unterschrieben hat? Muss ich die Schulden, da sie vor der Ehe entstanden sind, allein auf mich nehmen und nochmal 50% des Hauswertes an meinen Ehemann auszahlen?
    Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

  156. Isabel

    Hallo,
    Ich habe mein Mann in Gütertrennug und ausgeschlossene Zugewinnausgleich geheiratet.
    Mein Mann hat seit Mai 2015 das Haus verlasen und wohnt im seinen Elternhaus. Das Haus wurde 2007 zusammen gekauft. Wir sind im Grundbuch zu 1/2 eingetragen. Der gesamte Darlehen war 300000€
    davon hat er 10000€ um seine Wohnung Restschulden zu bezahlen, die Wohnung wurde für 130000 verkauf, und damit haben wir eine Sondertilgung gemacht. Jetzt wird unser Haus für 289000 verkauft, der Restschuld ist 119000 und die Vorfälligskeitsentschädigung 15000, er meint:
    von den Restgewinn stehen ihn 130000 +25000/2 und mir nur den Rest 12500 euro. Ich habe immer gearbeite wir sind im GÜtertrennung geheiratet. Noch was, ich bin im Haus geblieben und bezahle die Zinsen von Darlehen bis heute, ich habe ein feste JOb aber verdiene nur 1/3 dass mein Mann verdient. Was steht mir wirklich zu? Ich bitte um Hilfe da er sogar mir kein Unterhaltsgeld bezahlen möchte.
    Ich danke im voraus

  157. Isabel

    Hallo,
    noch zur Info. Mein Mann hatte seine Wohnung vor der Ehe gehabt. Die war aber nicht ausbezahlt. Die Darlehensraten waren immer von seine Konto überwiesen, ich habe mein Sohn damals 5 Jahre in der Ehe gebracht und der wurde 2002 von meinem Mann adoptiert.
    Können Sie mir einen guten und vertraulichen Rechtsanwalt empfehlen?
    Danke
    Isabel

  158. Alinka

    Hallo, ich habe eine Frage
    Ich habe mich von 10 Jahren von meinem Mann getrennt. Er hat mich ausbezahlt und aus dem Grundbuch ausgetragen. Geschieden waren wir nicht und jetzt leben wir wieder zusammen in seiner Wohnung. Unsere Sohn ist erwachsen und wohn nicht mit uns. Darf ich in dieser Wohnung bleiben, wenn mein Mann nicht mehr lebt?

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