Kein Umgangsrecht für gewalttätige Männer?

Die Tageszeitung schrieb am 16.02.07 folgenden Artikel, aus dem ich auszugsweise zitiere:
Zitat:
„Er hat sie verprügelt, er hat sie bedroht, er droht immer noch: Frau M. ist mit ihren Kindern ins Frauenhaus geflohen. Nun aber lässt der Vater wissen: Er will die Kinder sehen. Er hat ein Recht auf Umgang. Die Kinder weigern sich. Das Gericht ordnet den Umgang an. Die Kinder bekommen hohes Fieber, wenn die Termine nahen. Die Mutter will das nicht länger mitmachen. Daraufhin meint das Gericht, sie sei offenbar nicht fähig zu kooperieren, das Sorgerecht solle ihr daher entzogen werden.

Irgendwas stimmt hier doch nicht. Das meinen vor allem die Frauenhäuser in Deutschland, die dieses Beispiel, in ihren Informationsblättern verwenden. Seit gestern machen sie mit einer Plakatkampagne gegen das Umgangsrecht für Gewalttäter mobil. „
Zitatende
Mein Kommentar dazu:

Diese Auffassung der Frauenhäuser, wie sie in dem Artikel der Tageszeitung wiedergegeben wird, kann ich nicht teilen. Aus dieser Auffassung wird zu eindeutig die Interessenvertretung und der Lobbyismus der ins Frauenhaus geflüchteten Frauen deutlich. Diese Auffassung berücksichtigt das Kindeswohl – welches im Gesetz die überragende Position einnimmt – nicht ausreichend. Weil der Ehemann gegenüber der Ehefrau (nicht gegenüber den Kindern) gewalttätig wurde, rechtfertigt dies nicht die Aussetzung oder sogar den Ausschluss des Umgangsrechts.

Die Auffassung der Frauenhäuser verknüpft hier in unzulässiger Weise zwei Ebenen, nämlich die Ebene Mann-Frau und auf der anderen Seite die Ebene Eltern-Kind. Natürlich ist die Gewalt des Mannes gegenüber der Frau nicht zu rechtfertigen, aber seine Strafe dafür kann nicht sein: Der Entzug des Umgangsrechtes. Dem steht bereits das Gesetz entgegen. Nach § 1684 I Satz 1 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Dieses Recht kann dem Kind nicht genommen werden und vor allen Dingen kann nicht einseitig die Mutter dieses Recht beschneiden, weil der Mann ihr gegenüber gewalttätig wurde.

Auch wenn Mütter dies nicht gern hören: Die Weigerung eines Kindes seinen Vater sehen zu wollen, ist in den weitaus meisten Fällen von der Mutter bewusst herbeigeführt oder bestenfalls, wenn ihr die Reflektion des eigenen Verhaltens schwer fällt, unbewusst hervorgerufen. In diesem Zusammenhang muss das PAS-Sydrom, welches allenthalben diskutiert wird, erwähnt werden.

Nach § 1684 Abs. 2 Satz. 1 BGB haben die Eltern alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt. Dagegen verstoßen beide Eltern leider allzu häufig, wenn sie in Gegenwart des Kindes schlecht über den anderen reden. Diese Eltern sind nicht in der Lage sich in die kleine Welt ihres Kindes zu versetzen, für welches die Trennung der Eltern bereits die schlimmste Katastrophe des Lebens war. Die Eltern vergessen, dass das Kind beide Elternteile gleichmäßig liebt, auch wenn diese sich selbst nicht mehr lieben. Sobald ein Elternteil vom anderen behauptet, er sei ein schlechter Mensch und dies gegenüber dem Kind äußert, wird das Kind extreme Loyalitätskonflikte gestürzt. Letztlich wird sich das Kind – auch als Schutzmechanismus – dem Elternteil zuwenden, bei dem es lebt und von dem es mehr und besser beeinflusst wird, dies ist in den meisten Fällen die Frau. Hinterher dann zu behaupten, das Kind will den Vater nicht mehr sehen, weil dieser gegenüber der Mutter gewalttätig war, ist eine Argumentation, der die Gerichte zu Recht nicht folgen.

60 Reaktionen zu “Kein Umgangsrecht für gewalttätige Männer?”

  1. Kathryn

    unglaublich in was fuer einem Land wir leben, das soll ein modernes Land sein ? Gelten hier Frauen und Kinder überhaupt was ? Hier wird einer der eine Parkbank beschädigt wesentlich mehr bestraft als ein Mann der seine Frau schlägt und dieser soll dann noch fähig sein Kinder zu betreuen, ein Vorbild sein, etc. ? Man könnte heulen – kein Wunder geht dieses Land vor die Hunde mit diesen Gesetzen ! Die Frauen in diesem Land sollten sich wehren überhaupt hier Kinder zu bekommen und dann können die Männer die diese Gesetze machen und leben fuer dieses Land alleine geradestehen ohne Nachfolgen ! traurig und schockierend ! Dies ist das Frauen und Kinderfeindlichste Land Europas !

  2. RAvonderwehl

    ok, eine deutliche Gegenmeinung.

    Die Wahrheit, wenn sie denn zu finden ist, wird irgendwo dazwischen liegen und Richter und Anwälte sollen es richten.

    Niemand darf seine Frau schlagen, aber ist dieser Mann automatisch auch ein schlechter Vater für seine Kinder? Müssen die Kinder vor ihm geschützt werden?

    Thomas von der Wehl
    FA für Familienrecht

  3. Amelie

    Das Kindeswohl hängt maßgeblich vom Wohl der Mutter ab. Das wird von den deutschen Gerichten unterschätzt. Wie soll eine Mutter, die Angst vor ihrem Ex-Mann oder Ex-Freund hat ihre Kinder ausgleichend und positiv erziehen können. Um das Kindeswohl zu schützen, müsste es in Deutschland Gesetze geben, die das Wohl der Mutter an allererster Stelle mit allen Mitteln unterstützen. Hierzu gehört auch, dass nur wenn sie von sich aus dem Kontakt ihrer Kinder mit dem Vater zustimmt, macht es auch für die Kinder Sinn Kontakt mit dem Vater zu halten. Gewalt ist sowohl psychische als auch physische Gewalt. Die Mutter darf unter keinen Umständen unter Druck gesetzt werden. Dann erreicht der Kindsvater sowieso am meisten.
    Ich bin entsetzt über so viel Kurzsichtigkeit deutscher Gesetze und Gerichte.

  4. michael Müller

    es heisst keine Gewalt gegenüber den frauen. Dem kann ich absolut zustimmen. wi e steht es hingegen mit der psychischen und und damit auch verbundenen physischen Gewalt die Frauen durch ihre art von Pressalien gegenüber den Männern hervorrufen.

    Wie würden Frauen entscheiden, wenn sie Ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen usw.

    Lt. WHO beinhaltet doch körperliche Unversehrtheit ein gesundheitliches Gesamtbild.

    Wie schon erwähnt haben die Männer gegenüber den Frauen in dieser Republik keine Rechte und müssen sich letztendlich der Gesinnung dieses Staates und derer der Frauen ergeben. Manche ziehen sich zurück, manche drücken es durch körperliche Gewalt aus, da Sie sich gegen den ewigen psychischen Attacken der Frauen nicht anders zu wehren wissen und vor allem ja auch nicht können.

  5. Serum

    Es ist doch mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass eben nicht die Männer immer nur die gewalttätigen Haudraufs sind, sondern ebensooft, sogar prozentual öfter, die Frauen die Hand erheben. Ebenso seriös ist nachgewiesen worden, dass ebensooft Frauen ihre Kinder mißbrauchen wie Männer; beim Kindesmord sind Frauen sogar führend. Nur ruht man sich auf den Früchten dieses absolut bornierten, blinden, fehlgelaufenen Feminismus allzugern auf, weil: Schuld haben immer die anderen!! Ich darf jedem, der daran zweifelt, meinen Blog empfehlen. MfG _ Serum

  6. Tini

    Das Kindswohl sollte natürlich im Vordergrund stehen. Ich bin aber auch der Meinung, dass ein gewaltätiger Elternteil, egal ob Mann oder Frau, kein geeignet Vorbild für ein Kind sein kann. Zudem müssen die Opfer von Gewalt soweit geschützt werden, dass Sie Ihrem Peiniger nicht mehr begegnen müssen und zwar auch nicht bei einer Kindsübergabe an Besuchstagen!!!
    Außerdem ist es ein Irrglaube, dass hier zu Lande immer Müttern die Kinder zu gesprochen werden, ich habe des gerade erst völlig anders erlebt. Da leben die Kinder bei Ihrem Frauen schlagenden Vater. Toll, was der ihnen für ein Frauenbild vermitteln wird. Trotzdem, wenn es Paare schaffen würden, eine vernünftige Streitkultur zu etablieren, wenn man sich etwaiige Störungen, die man in der Kindheit evtl. erworben hat eingestehen und behandeln lassen würde, wenn wir also von zwei spychisch halbwegs gesunden Partnern ausgehen könnten, zwischen denen Gewalt kein Thema ist, dann würden auch Trennungen anders verlaufen und dann wäre das mit den gleichen Rechten für Mutter und Vater kein Thema mehr. Zur Zeit finden aber häufig eben keine gesunden Menschen zueinander, weil wieder Männer erzogen werden, die Frauen als Gegenstände betrachten, die man beliebig benutzen kann und weil Frauen erzogen werden, die sich das gefallen lassen. Wenn Ungerechtigkeiten aufhören sollen, dann müssen alle Eltern anfangen, die Erziehung ihrer Kinder zu überdenken. Dann geht es vielleicht wenigstens zukünftigen Generationen mal besser.

  7. eine sorgende mutter

    der richter sagt „er kann nicht nach den belangen einer mutter urteilen!“weiter sagt er „gegenüber dem kind ist er(vater) ja nicht gewaltätig gewessen!“also muß die mutter das kind regelmäßig zu diesen gewaltätigen mann(vater) schicken!ein mensch der gewaltätig ist,bleibt gewaltätig gegenüber jeden ,der dummerweise gerade da ist!
    familienangehörige die genau wissen das diese frauen-mütter recht haben sollten ihre söhne helfen eine therapie zu machen anstatt sich auch noch gegen der schwiegertochter zu stellen!!!richter sollten unterscheiden nach welchen recht geurteil wird!es müssen neu gesetze gemacht werden.

  8. Gerhard

    Antwort auf diesen Artikelausschnitt:
    Die Weigerung eines Kindes seinen Vater sehen zu wollen, ist in den weitaus meisten Fällen von der Mutter bewusst herbeigeführt oder bestenfalls,….

    Ich bin jetzt44 J.und habe mit 6J.selbst abgelehnt ins Gesicht meines Vaters:“Du hast dich noch nie um mich gekümmert.“ Das hat Ihn umgehauen, er hat mir wieder mal ein Matchboxauto versprochen und wieder nichts mitgebracht.Er hat sich umgedreht und ist gegangen.Oder er kam gar nicht um mich zu sehen.Meine Mutter war nie geschlagen worden oder anderes.Er hat zwar nie den Unterhalt von 60DM im Monat bezahlt, weil er nie Geld hatte, aber er durfte mich sooft besuchen wie er wollte. Auch vor Gericht als ich 13 Jahre alt habe ich es abgelehnt, da ich gefragt wurde ob ich beim Vater oder bei Mutter leben wolle.
    Wenn ein Mann seine Frau schlägt, dann sollte er auch niemehr seine Kinder sehen.Babys sowieso nicht.Wer Gewaltätig ist bleibts auch. Ich habe noch keinen getroffen der sich geändert hat. Da sagt man Ausgerastet,überfordert im Beruf,Betrunken,Einmaliges Ereignis,ect. am Ende wird früher oder später wieder geschlagen.Und dann sind es nicht nur die neue Frau sondern seine Kinder.Nicht vergessen Richter sind meistens auch Männer und Glück gehört auch dazu-Recht haben und Recht bekommen sind zwei paaar Schuhe.

  9. der Böse

    ich war es… ich bin ein gewaltätiger Vater, der seine Kinder über alles liebt. Die Konstelation der Beziehung, – die Frau die mich soweit bracht war der Auslöser. Ich möchte hier aber keine Entschuldigung für diesen groben Fehler anbringen, sondern ein Verständnis für andere ausdrücken, denen es vielleicht ähnlich ergangen ist wie mir. Ich hatte mir die falsche Frau gewählt. . so sehe ich das. Ich bin nun 46 Jahre alt. In meinem Leben führte ich mehrere Beziehung, in denen ich nicht gewaltätig war. Auch nicht ausserhalb der Beziehungen wurde ich jemals gegenüber einem anderen gewaltätig. ich verliebte mich schließlich in eine Beziehungsunfähige Chaotin, was mir erst nach einigen Jahren klar wurde, als ich von Freunden darauf hingewiesen wurde. – deine Frau betrügt dich. letztendlich hat sie es fertig gebracht mich so zu reizen in Streitsituationen, bis ich sie vor der Trennung geschlagen habe. Ich weiß jetzt, dass es möglich ist, weil ich Stresssituation und den Ausraster selbst erlebte. und fast jeder Mann könnte soweit gebracht werden, bis er schlägt. Heute denke ich mir, vielleichte wollte sie es sogar. Mit dem Stempel als Gewalttäter nach einer Trennung sind Jugendamt und Richter schon spürbar in einer Weise mit Vorurteilen behaftet. Ich wurde bereits dafür verurteilt und bereue meine Tat sehr, was aber eben nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Nun bin ich aber ein Vater, der aktiv an der Erziehung meiner Kinder teilnehmen möchte. Unsere Problematik nach der Trennung liegt darin, dass meine Kinder sehr gerne zu mir kommen an zwei Tagen in der Woche, und scheinbar meine Frau eher darüber eifersüchtig reagiert. Sie hat nun eine Sorgerechtsklage gegen mich erwirkt und den Umgamg verkürzt. Meinungsverschiedenheit haben wir natürlich auch, was den Alltag der Kinder betrifft. So haben wir z.B. diskutiert, warum sie in ihrer neuen Wohnung ein TV-Gerät im Kinderzimmer installiert hat, und die Kinder mehrer Stunden täglich davor verbringen. Es gibt aber kein Gesetz dagegen. Sie versucht mit allen Mittel darzustellen, dass wir nicht kommunizieren können, und letztendlich werde ich als Gewalttäter, und weil sie alleinbestimmend sein will, das Sorgerecht verlieren. Ich werde natürlich auch versuchen Argumente anzubringen, aber eine große Chance sehe ich in diesem Streit nicht für mich. Wobei ich das gemeinsame Sorgerecht bevorzuge, weil Kinder beide brauchen. …. MfG der Böse

  10. Astrid

    Mir wurde aus genau oben geschildertem Juristenverständnis von Kindeswohl als fünf Jahre lang vom Ehemann geschlagener Frau das Kind per Familiengerichtsbeschluss ohne Anhörung weg genommen. Ein Gewalttäter wird von männlichen Juristenverstand, der auch in Köpfen von weiblichen Juristen lebt, zum Sorgeberechtigten gemacht.

    Soweit mir bekannt ist, gibt es nur ein einziges Gesetz, nämlich das KJHG, das annähernd versucht zu beschreiben, was das Wohl des Kindes ist.

    Die Praxis, die ich am Berliner Familiengericht erlebe, kennt diesen Begriff gar nicht:

    aus Zeitmangel lesen Familienrichter die Akten Exzerptweise und schließen sich ohne eigene Familienkenntnisse, Kinderkenntnisse dem modernen männlichen Familiengedanken an, in dem jedem Mann noch nach Geburt des Erstkindes nachträglich Brüste zum Stillen angepasst werden sollten, damit sich die Herren nicht so ungleichbehandelt fühlen, wenn Frauen mit viel Kraft Kinder PRODUZIEREN!

    Der neue Hass auf Mütter und Kinder drückt sich auch in den Beschlüssen einer Sozialwissenschaft wie der Gesetzgebung aus:

    es geht hier niemandem um die Kinder selbst, es geht den HERREN schon immer ums Geld und um Macht: zu deren Instandhaltung wurde Gesetzgebung einst von Königen und Fürsten ersonnen,

    mit verbitterten Grüßen ob der zukünftigen Kinderlosigkeit und -vernachlässigung in diesem Land

    Astrid

  11. anders

    Ich habe Kinder aus erster Ehe und bin nun seit 5Jahren neu verheiratet.Wir haben auch eine gemeinsame Tochter.Die Kinder hängen sehr aneinander!
    Nun hat mein jetztiger Mann mich geschlagen und ich habe mich von ihm getrennt.Er macht nun eine Gewalttherapie und gemeinsam möchten wir eine Familienberatung aufsuchen,denn auchmeine Kinder vermissen ihn.

    Nun stellt sich mein Exmann dazwischen(vater der ersten beiden Kinder)er fühlt seine Kinder nicht mehr sicher aufgehoben bei uns…
    Die Kinder wären nicht mehr geschützt!Sie haben Streitereien mitbekommen aber meine Kinder sind sehr ausgeglichen und ich denke,solange sie sehen das nach kurzer Zeit eine Versöhnung stattfindet ist es dióch im grünen Bereich.

    Wir lieben die Kinder und ich habe Angst,dass mein Exmann mir die Kinder nimmt….:-(

  12. anders

    NACHTRAG: die >Kinder haben NIEMALS Schläge erlebt oder beim letzten Streit Schläge bei uns beobachtet!!

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ anders

    ich kann dazu wenig sagen. Es sollte aber kein Grund sein Ihnen das Sorgerecht zu entziehen, wenn Sie von Ihrem Mann geschlagen werden.

  14. tobi

    also, ich habe (leider) auch die nerven verloren und meine ex geschlagen,….
    aber mein 3 jähriger hängt an mir, und nun besraft sie mich damit den kleinen nicht mehr sehn zu dürfen.
    das ist doch auch gewalt! und wer fragt den kleinen?
    hatte mit ihm sein 3. geburtstag geplant zu feiern, er hatte sich riesig darauf gefreut, und dann war dieser fiese stereit dazwischen ….und die feier fiel ins wasser,…
    wer fragt danach, es geht hier um die kinder und nicht um die eltern!!!

  15. Manuela

    was ist denn wenn ein Kind, hier 7jahre, den biologischen Vater garnicht kennen möchte?Ich bin nachdem er mir eine Pistole an den Kopf gehalten hat mit den Worten: laß den Bastard abtreiben oder ich bringe dich um, im 5.monat schwanger davongelaufen..nie hat er sich um den Jungen geschert, hat die Vaterschaft vor Gericht angefechtet, hat NIEMALS Unterhalt oder sonst irgendetwas gezahlt…war im laufe der Beziehung gewalttätig, kommt aus einen asiatischen Land und hat uns telefonisch gedroht umzubringen, es gab deshalb auch eine Verurteilung… mittlerweile leben wir in einer Familie mit neuem Partner seid 5Jahren, er will mich heiraten und mein Sohn adoptieren. Aber der Vater will plötzlich das Kind sehen und Umgang, jeglicher Pflicht nachzukommen weigert er sich aber Rechte einklagen.. Mein jetziger Partner ist in die Unterhaltspflicht für meinen Sohn getreten, aber Rechte bekommt er keinerlei… Mein Junge möchte seine eigene kleine heile Welt ungestört unter Dach und Fach bringen, möchte von dem Vater Ruhe und das endlich alles vorbei ist,er mußte zum Richter, Psychologen und Rechtspfleger, er leidet unter stressbedingten Kopfschmerzen und fühlt sich total hilflos und unverstanden… Warum tut man Kindern sowas an… Väter zwingt man nicht die Kinder zu sehen aber warum zwingt man Kinder??? Ist das nicht auch Mißbrauch…gegen den Willen des Kindes…

  16. Manuela

    kleine Anmerkung noch: ich war nie verheiratet und habe das alleinige Sorgerecht für mein Kind… der „Vater“ hat während der Beziehung mit mir, mit einer anderen 2 Kinder in die Welt gesetzt, diese Mutter in den Alkoholismus getrieben, Mutter und Kinder verprügelt. Als sie sich trennte nahm er ihr die Kinder weg, wegen versuchten Selbstmord liegt sie nun im Krankenhaus und ein Kind hat mittlerweile ADS.. Da soll ich laut Richterin mein Kind hingeben!!!????

  17. Manuela

    Hallo es wäre sehr hilfreich für mich wenn jemand der ähnliche Erfahrungen gemacht hat s.o. einen guten Rat für mich hätte oder mir jemand diesbezüglich evtl weiter helfen könnte, denn momentan spare ich für das Zwangsgeld das mir sicher früher oder später auferlegt wird. Nur das kann es doch nun wirklich nicht sein… Sein Kind zu beschützen und dafür bestraft zu werden…

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ manuela

    als Anwalt kann ich Ihnen auf die Ferne hier im Blog sicherlich nicht helfen.

    Wenn Sie noch keinen Anwalt eingeschaltet haben, schauen Sie sich nach Organisationen um, die Ihnen helfen könnten, der ISUV z.B.

  19. Susi

    Gewalt muss nicht immer körperlich sein. Ich empfinde mich als Gewaltopfer in psychischer Hinsicht, bin sogar für 2 Jahre als invalid eingestuft und bekomme Rente.

    Mein Kind ist 9, bei Trennung war sie 5 – es war so massiv; sie hat viel mitbekommen. Mein Mädchen ist eine zukünftige Frau. Welches Bild von Männern bekommt sie? Der Vater darf all dies der Mutter antun, bleibt „ungestraft“ und sie muss noch gegen ihren Willen zum Vater. Erlebt, dass sich die Mutter nicht wehren kann. Kindeswohl? Sicher nicht. Sie erlebt, so befürchte ich, die gleiche Ohnmacht wie ich. Wie wird die kleine Seele das verarbeiten?

    Was mich als selbständige, moderne Frau schockiert, ist die Tatsache, wie die Gesellschaft in Form von Jugendamt und Gericht mit einer Mutter umgeht. Anstatt mich zu unterstützen, erlebe ich, dass ich mich ständig rechtfertigen muss. Ein vielleicht etwas drastisches Wort, aber zeitweise empfinde ich es wie eine Art Versklavung der Frauen, sobald sie Mutter sind. Ihnen wird kollektiv das Vertrauen entzogen, an das Wohl ihrer Kinder zu denken, wenn sie in Frage stellen, ob ein intensiver Kontakt zum Vater z. Z. wirklich das Richtige für das Kind ist.

    Mein Fazit nach 4 Jahren Demütigung, rd. 30.000 € Anwaltskosten, 2 Vergleichsangeboten, 2 gescheiterten Mediationsversuchen und unzähligen Gerichtsanträgen seitens des Vaters: Ich kann in unserer Gesellschaft z. Z. KEINER Frau raten, den Namen des Vaters auf der Geburtsurkunde anzugeben, geschweige denn zu heiraten.

    Kurzer Nachtrag: Meiner Freundin in der Schweiz wurde bereits beim ersten Gerichtstermin die alleinige elterliche Sorge übertragen – und? Aus die Maus. Alle Gemüter konnten sich beruhigen, bevor sie sich richtig erhitzten – und nun kann der Umgang auf einer klaren Situation aufbauend sich wunderbar entwickeln. Zum Wohl des Kindes! Gemeinsame elterliche Sorge ist ’ne prima Sache – wenn es beide wollen und können. Alles andere führt unweigerlich zur Schlammschlacht.

  20. yvonne

    ich glaub jawohl ich spinne!!!
    soll ich mein kind einem mann geben der schläg ?
    was ist wenn meinem kind etwas passiert??
    da haut man doch besser ab wenn man alleiniges aufenthaltsbestimmungsrecht hat,weit weit weg!!!
    ich verstehe das nicht.
    wieviele kinder sind schon tod????

  21. Christina

    Ich finde das eine Unverschähmtheit, was sich Familiengerichte da erlauben. In einem zivilisierten Land sollte es selbstverständlich sein, dass die Mutter bestimmt, ob ein Umgang des Kindes mit dem Vater gut oder schlecht ist.

    Bei einem gewalttätigen Typen ist es ja eine Selbstverständlichkeit, dass das weder Frau noch dem Kind zumutbar ist!

    Ich bin der Meinung: ein gewaltätiger Typ hat jedes Recht verwirkt.

  22. mamma04

    WADENBEIßER ANWALT gesucht
    Hallo Zusammen, ich hatte auch eine Beziehung mit einem Gewalttäter, der auch damals unseren Kleinen nicht verschont hat. Er leugnet aber alles. Seit 2 Jahren sind wir getrennt und haben einen 3 Jährigen Sohn. Seit ca 6Monaten verweigere ich ihm den Umgang mit dem Kleinen und nun hat er einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Bitte Bitte brauche auch einen WADENBEISSER, da bei ihm keine Therapien oder Moderationen mehr helfen. Alles schon ausprobiert. Brauche eine RA der ihm klar aufzeigt was da alles in einem Prozess auf ihn zukäme da ich dann komplett auspacken würde. Bin der Meinung das er nicht klagen wird wenn der Anwalt unmissverständlich klar macht das er in einer schleteren Position ist. Danke und liebe Grüße aus München

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ mamma04

    schauen Sie mal hier, ob Sie jemanden finden.

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/bayern/munchen/

  24. Steffi

    Ja so sieht es in Deutschland aus….könnte kotzen. Auch Väter die sich ihren Kindern sexuell genähert haben…verlieren das Recht auf Umgang nicht. Es ist ja immer die Mutter die dem Kind das eingeredet und das Kind manipuliert hat. Obwohl der Umgang jahrelang gewährt wurde…bis das Kind irgendwann zusammenbrach und über die sexuellen Annäherungen vom Vater berichtete. Mittlerweile ist das Kind Verhaltensauffällig und hat Probleme mit sich selbst. Wir kämpfen weiter, bis ich umfalle. Ich werde meinem Kind in jedem Fall den Rücken stärken!!!

  25. Maxi Mustermann

    Hallo,
    bei mir ist der Fall so:Der Vater meiner Tochter hat mich unter Alkoholeinfluß immer wieder vergwaltigt/ versucht. Er wollte das Kind, nie sehen, aber seine Mutter ist hinter Ihr her, das es letzlich vor Gericht gekommen ist und meine Tochter seit 1 Jahr alle 2 Wochen für 3 Std. zu im muß.
    Meine Tochter 2 1/2 möchte. Seit ca. 4 Monaten will Sie nicht zum Vater, Sie streubt sich mit Händen und Füßen. Will nicht mehr mit mir alleine ins Auto,weil ich ja die BÖSE bin die Sie zu Papa fährt ( bin im August 1 mal mit Ihr alleine im Auto nach Österreich gewesen und Sie schrie 3 1/2 Std, sozusagen die ganze Fahrt, erst als Sie Ihre Freundin sah war alles vergessen) Wenn Sie ein Foto von Ihm sieht weint Sie oder schmeißt das Fotoalbum in die Ecke und schreit „NEIN, NEIN nicht Papa fahren“. Die letzten beiden Umgangstermine ist es so ausgeartet das Sie Schüttelkrämpfe im Auto bekam und sich übergeben mußte.
    Das ist nicht von mir eingetrichter worden,weil Sie auf Sachen reagiert wie zum Beispiel Nasenspray was bis zu Ihren Schnupfen letzte Woche Sie noch nie bei mir gesehen hat und Sie schrei „Nein, nicht Papa“, das selbe mit dem Haartrockner und wenn Sie Traktoren sieht versteckt Sie sich hinter mir ( Vater ist Landwirt ). Das Kindswohl geht vor!!!

  26. AleinerzeiheneMum

    Hallo, mir ist es auch so ähnich wie manchen hier ergangen und ich weiss absolut nicht,wie ich mich verhalten soll???? Bitte helft mir irgendwie…..

    Also….. Habe einen 2 Jährigen Sohn,von dem Vater habe ich mich getrennt da war er 3 Monate alt und seit dem leben wir alleine…. Ich habe das alleine Sorgerecht. Schon in der Schwangerschaft hat er mich häufig geschlagen und mich jeglicher Gewalt ausgesetzt. Musste auch als ich Hoch schwanger war,wegen einer gehirnerschütterung ins Krankenhaus. Auch als der Klene da war,hat er nicht zurück gesc hreckt mich zu schlagen auch in gegenwart u nseres Sohnes. Einmal war er bei mir auf dem Arm (ca 3 Wochen alt) da hat er ihm die Augen zu gehalten und mir eine Faust ins Gesicht gegeben. Nach drei Monaten habe ich es endlich geschafft mich zu trennen. Da er mich wegen dem Umgangsrecht immer wieder unter Druck setzte mit Anwalt etc… hat jetzt das Familiengericht erstmal entschieden das er ihn alle 2 Wochen unter Aufsicht des Kinderschutzbundes sehen darf. Dies erstmal 6 MOnate lang. Doch bis zum ersten Termin kann es 6 Monate dauern. Jetzt sind schon 3 Monate vergangen und haben vom termin noch nichts gehört. Er setzt mich dauernd unter Druck das er seinen Sohn sehen möchte!!!! Und ich weiss einfach nicht,was ich tun soll….. ??????? Ich möchte am liebsten gar keinen Kontakt mehr zu ihm haben,aber das geht ja nicht,schon wegen des Kindeswohl…. Denn jedes Knd hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen lese ich überall…. Aber was kann man in so einer Situation tun????? Mir ist ganz unwohl bei dem Gedanken das ich mein Kind irgendwann alleine in die Obhut eines gewalttätigen geben muss. Obwohl ich dazu sagen muss,das er wegen seiner ganzen Vorstrafen schon ein AAT machen musste…. Aber ob das wirklich hilft???? Bitte helft,was würdet ihr tun????

    Gruß und Dankeschön sabine….

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ alleinerziehendemum

    es gibt hier keinen juristischen Rat. Das JA muss Sie unterstützen und Ihnen helfen.

  28. marina

    ich finde es schlimm das mann solchen männern den umgang gibt mit den kindern!!!!und überhaupt das dieser mann der seine frau mehrmals schlägt und sie noch dabei verletzt ja warum darf so ein mensch frei rum laufen?????ein mensch der jemanden etwas klaut wird mehr bestrafft wie ein mann der seine frau regelmäßig schlägt das ist doch nicht normal….oder wenn jemand kopien macht von filmen das ist schlimmer als gewalt an frauen?????diese gesetze sind scheiße auf deutsch und sollten mal geändert werden……..meiner hat mich auch schon acht mal zusammengeschlagen fährt ohne führerschein rum nimmt drogen und keiner macht was dagegen obwohl das jugendamt weiß wie er ist geben sie ihm meinen kleinen sohn in die wohnung meiner schwiegereltern wo er auch lebt mein mann.es währe eine gefahr für das kind wenn es bei mir leben würde,dabei weiß das jugendamt das er wegen kindesmisshandlung angezeigt wurden ist…….es ist echt grausamm wie gerichte oder jugendamt handeln……

  29. Shakotai

    Liest man Berichte von Frauen zum Thema Trennung, bekommt man den Eindruck, der Mann sei ein böses, beziehungsunfähiges, gewalttätiges Etwas. Schnellstmöglich sollten Gesetze und Verfahrenswege geändert werden, um die armen Frauen und Kinder zu schützen.
    Nimmt man jedoch offizielle Zahlen zur Hand, beginnt das Wundern. Wenn der Mann so gewalttätig ist, wieso gehen statistisch genauso viel Gewalt in der Partnerschaft von ihr wie von ihm aus? Wieso sagen diese Zahlen, dass 2/3 der Gewalt gegen Kinder von Frauen ausgeführt wird? Dass sexuelle Übergriffe auf Kinder ebenso oft durch Frauen wie durch Männer erfolgen? Der Anteil der durch Frauen ausgeführten Kindstötungen überproportional höher ist wie die durch Männer? Wieso werden Familienrichter vorsichtig, wenn von sexuellen oder gewalttätigen Übergriffen auf Kinder gesprochen wird? Und wieso ist der Anteil der Frauen bei Unterhaltsverweigerern höher als bei Männern?
    Von ‚bösen Mann’ jetzt auf die ‚böse Frau’ zu wechseln ist mit Sicherheit unsinnig wie auf gefälschte Statistiken zu deuten. Auch liegen die Ursachen einer Trennung nicht in einer Person allein. Ein bisschen Bauchnabelschau und Realismus täte allen gut. Denn auch, wenn man sich von einem gewalttätigen Partner trennt, man muss sich zumindest die Frage nach dem eigenen Urteilsvermögen stellen.
    Sorry für OffTopic

  30. Tristan Rosenkranz

    Fakt ist doch, dass in nahezu ebenso hoher Zahl häusliche Gewalt von Frauen ausgeübt wird, für Opfer jedoch keinerlei Hilfsnetzwerk existiert. Fakt ist auch, dass Frauen, die Gewalt gegen den Partner oder die Kinder ausüben, oftmals selbst als Opfer ihrer Lebensumstände nachgezeichnet werden. Fakt ist auch, dass die EMMA wiederholt Straferlass für Täterinnen forderte, während Männer oftmals rigide verurteilt werden.

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ tristan

    ich kann wegen der Haftungsfragen keine Verlinkungen akzeptieren und bitte um Verständnis.

  32. helen

    hallo,
    ich habe mir die ganzen beiträge durchgelesen. ich finde das in deutschland zum größten teil, nicht zum wohle des kindes entschieden wird.
    ich selbst habe schon einges hinter mir und noch vor mir.
    mein ex mann ist sehr gewalttätig- meistens gegen frauen, drogenabhängig, psychisch gestört- er ist ein narzist, er trinkt sehr viel,sitzt mal wieder im gefängnis.
    er hat mir vieles angetan, er hat seine ex freundinen fast tot geschlagen. ich habe ihn damals auch aus diesen gründen veralssen jedoch war der auschlaggebende punkt der, das er im drogenrausch unseren sohn gegen den türrahmen mit voller wucht gestossen hat.
    er hat meinen sohn und mich seelisch und psychisch fertig gemacht. mein sohn war für mich beängstigend aggressiv und ist es teilweise immer noch. das ganze ist jetzt 5 jahre her. mein sohn ist gerad 12 jahre alt geworden und hat seid fast 2 jahren keinen kontakt mehr zu seinem vater. der grund. dieser hat versucht seine ex freundin zu töten. nun als strafe bekam er eine lächerliche bewährungsstarfe weil er sich mit den gesetzen auskennt und sagte er habe ja von ihr abgelassen. nun, hat er langeweile weil er in der bewährungszeit wiederum bei der nächsten frau fast dasgleiche getan hat und macht wieder stress. angeblich hätte ich ihm das kind entzogen. gut, ich habe versucht das alleinige sorgerecht zu bekommen, aber nichts zu machen. ich habe um das leben meines sohnes angst aber das gersicht sagt, bisher hat er meinem sohn ja nichts getan!
    ich halte absolut nichts von unserem rechtstaat dazu habe ich schon zu viel erleben müssen, ich als mutter die ihr kind vor so einem mann beschützen will wird noch mit einer starfe gedroht, und was ist mit dem leben und der psyche meines kindes?
    zum wohle des kindes, solange es den staat kein geld kostet!

  33. Ulrike

    Hallo,
    bin auf der Suche nach Ratschlägen im Net auf diese Seite gestoßen.
    Was ich hier gelesen habe klingt eigenartig und ist scheinbar doch typisch für die deutsche Justiz!

    Vor 3 Jahren habe ich mich getrennt. Vor Trennung Gewalt, nach Trennung Stalking.
    Mittlerweile ist mein Ex ein rechtskräftig verurteilter Stalker, es gibt Näherungsverbote mir und meinem Sohn gegenüber.
    Er ist nicht der juristische Vater, hat nie Unterhalt gezahlt. Auch mein mittlerweile 14-jähriger Sohn hat die Gewalt gegen mich und selber Psychoterror meines Ex miterlebt.

    Trotz allem läßt das Gericht es zu, dass dieser Narzist ein Umgangsrecht mit meinem Sohn einfordert. Und das maßgenschneidert den Wünschen dieses Narzisten entsprechend!

    Ãœbrigens das ganze auf Staatskosten weil man ja arbeitslos ist.
    Ich als alleinerziehende Mutter gehe über das Maß hinaus arbeiten, bekomme dafür die Gerichtskostenrechnung nach Hause geschickt.

    Weiß nicht mehr wie ich mein Leben und das meines Sohnes vor dieser Person schützen kann!

    Es ist wohl so, dass man als Mutter nur Pflichten den Kindern gegenüber hat, keine Rechte. Männliche Personen hingegen haben Rechte und keine Pflichten!

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ ulrike

    den Frust kann ich in gewisser Weise verstehen, allerdings ist in diesen Fällen immer zwischen dem Verhalten des Vaters gegenüber der Mutter und dem Verhalten des Vaters gegenüber dem Kinde zu unterscheiden. Das Umgangsrecht eines Vaters wird nicht davon beeinflusst, wie er sich möglicherweise sogar in strafrechtlich relevanter Hinsicht gegenüber der Mutter verhalten hat. Das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen ist davon unabhängig.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  35. Stefan

    Ich kann verstehen, dass viele enttäuscht sind, dass in unserem Rechtsstaat Kinder einem endeutig gewalttätigen Vater zugesprochen werden.
    Ich bin leider in der Situation, dass meine Frau mir die elterliche Sorge wegnehmen will, indem Sie behauptet, dass ich ein Kinderschänder und gewalttätiger Ehemann sei. Das ist allerdings erfunden und gelogen. Sie versucht aber mit allen Mitteln, den Kontakt zu mir abzubrechen. Ich möchte zwar auch keinen Kontakt mehr mit ihr, aber wir haben nun mal drei Kinder, und da kann man nicht einfach alle hinschmeißen. Obwohl ich nicht gewalttätig bin und auch kein perverser Kinderschänder bin, hat das Gericht allein aufgrund der Anschuldigungen meiner Frau meinen Umgang mit den Kindern stark eingeschränkt. Tatsächlich ist meine Frau diejenige, die gewalttätig ist und die Kinder wegen jeder Kleinigkeit verhaut. Daher muß ich nun wieder übers Gericht versuchen, weiteren Schaden von den Kindern abzuwenden, den sie bei ihrer Mutter auf jeden Fall nehmen. In meinem Fall ist es daher gut, dass die deutschen Gerichte auch die Rechte des Vaters achten. Dadurch haben nämlich meine Kinder eine Chance auf eine bessere Zukunft ohne die prügelnde Mutter. Es gibt leider Frauen, die ihr vermeintlich schwaches Geschlecht mißbrauchen, um mit Lüg und Trug Väter als Gewalttäter darzustellen. Daher bin ich sehr dankbar, dass die Gerichte auch für solche Fälle versuchen zum Wohl des Kindes zu entscheiden.

  36. Andre Miller

    Dieser Rechtsstaat versagt auf ganzer Linie.
    Als Mann behaupte ich, dass meine gewaltbereiten Artgenossen, kaum Unterschiede zwischen ExFrauen und seinen eigenen Kindern machen werden.
    Mir wäre wohler dabei, wenn eher Kinder vor gewaltitätigen biologischen Vätern geschützt würden, auch wenn vereinzelte „gute“ Väter es schwerer hätten, ihr Umgangsrecht einzufordern.
    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Falschanschuldigungen der misshandelnden ExFrau dermaßen unbeweisbar sind. Ärztliche Gutachten, anyone?

    Der männliche Bodensatz unserer Gesellschaft missbraucht regelmäßig das Umgangsrecht mit ihren Kindern – blinde und Feminismus-ängstliche Anwält und Richter (auch männlich!?) bereiten diesen (teilweise) Psychopathen den Weg, ihre ExFrauen und Kindern auf Jahre zu schikanieren, nur der eigenen Langeweile und Rache geschuldet.
    Hier besteht großes Potential an Reformen…

  37. Alb

    Das Kindeswohl ist ebenso beeinträchtigt und gefährdet, wenn ein Kind Misshandlungen der Mutter durch den Vater oder Stiefvater miterleben musste, also in einem Klima hat aufwachsen müssen, das von häuslicher Gewalt geprägt ist. Hier kann nichts anderes gelten, denn „Gewalt gegen die Mutter ist eine Form der Gewalt gegen das Kind.“ (vgl. Kavemann, 2001, S. 35)

    Ein Vater der die Mutter misshandelt, der misshandelt auch das Kind. Und was wenn die Kinder in schwierigen Phasen sind, aufsässig, frech gegenüber dem Vater – ist dann auszuschließen, dass er nicht auch das Kind misshandelt?

  38. Angela

    Liebe Autoren …
    Folgender Sachverhalt Frau im 5. SSW Monat Mann schlägt ihr gezielt in den Bauch – die Frau kommt daraufhin mit Blutungen ins Krankenhaus hat Angst um ihr ungeborenes es kommt aus Öffentlicher Interesse zueiner Anzeige weegen versuchten Totschlages gegen den Vater. Der Vater wird frei gesprochen da er auf Notwehr plädiert. 2 jahre später klagt der Vater beim Familiengericht auf Umgangsregelung – der Vater wurde wegen Drogen des öfteren verurteilt. Das Jugendamt sagt das ein Säufer ebenso wie ein Drogensüchtiger ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind haben… der Vater hat nun begleitetn Umgang erzielt der 6- 12 Monate dauert.. nun frage ich mich wo lebe ich ??? wie kann der Staat so ungerecht handeln ? meine Existenz ist gefährdet da ich mir echt überlege weit weg zu ziehen dir Frage lautet nur von was werde ich mein Lebensunterhalt für meinen Sohn und mich bestreiten. Die Mitarbeiter der Behörden wie Jugendamt Erziehungshilfe haben keine Kinder .. wie sind sie in der Lage über das Wohl meiner Tochter zu entscheiden bzw zu glauben sie wüssten was er braucht. Der Vater meiner Tochter hat nicht mir geschadet sondern wollte mutmaßlich das ungeborene aus meinem Bauch schlagen da er der Situation nicht gewachsen war und jetzt soll ich so jemanden meine Tochter anvertrauen ????

  39. r

    Das ist Deutschland.
    Nichts hören Nichts sehen und nur nichts sagen!!

  40. oma

    Eine Schande,daß das Recht der Väter Über den Balangen des Kindes steht.
    Im Fall meines Enkels sieht es folgendermaßen aus.Unsere Tochter ist mit ihrem damals 15 Mon. altem Sohn aus der gemeinsamen Wohnung geflohen da der Vater gewalttätig gegen beide geworden ist.Lt. Gerichtsbeschluß muß der kleine über Nacht mit dem Vater mit obwohl er Angst hat u. die Vorkommnisse noch nicht verarbeitet hat. Der Vater ist zu keinem Gespräch bereit .
    Er beschimpft bei jeder Übergabe in Gegenwart des Kindes die Mutter, bedroht sie u. schägt den Lebensgefährten bei dem beide jetzt wohnen ,zusammen.Die Anzeigen wegen der Gewalttaten häufen sich , das Kind leidet
    u. der Vater hat das Recht dem Kind eine psychol. Behandlung zu verweigern und die Mutter muß mit ansehen wie ihr Kind zugrunde gerichtet wird und darf Nachts stundenlang d.Kind beruhigen obwohl sie arbeiten geht. Sie hat 10Kilo abgenommen.Wir sind alle am Ende .Haben Angst um die Gesundheit unseres Enkels.Daß Jugendamt sagt ,es ist noch nicht genügend passiert und d.Vater hat weiterhin Narrenfreiheit .Neulich hat er mir ins Gesicht gegrinst als er vor meinen Augen bei einem Abhohltermin in den Po getreten hat.
    Aber er hat ja alle Rechte der Welt .
    Man möchte beide Elternteile gleichstellen,aber es wird nicht im Einzelfall entschieden und das ist gefährlich für das Kind ,wenn es sich noch nicht so äußern kann .
    Jetzt wird unserer Tochter ein Zwangsgeld angedroht falls sie das Kind nicht Über Nacht mit läßt.

  41. kathrin

    Es ist doch schlicht ein Märchen, wenn Männer, die Frauen schlagen, behaupten, sie wären den Kindern gegenüber nicht gewalttätig. Die Gehirn und Gewaltstudien
    verdeutlichen ganz klar, das GEWALTERKRANKTE ,Gewalt auch ausleben.
    Egal an wem. Gewalt ist immer ein entgleister Machtausbruch. Manchmal genetisch , manchmal Stoffwechsel bedingt.
    Eine Gewalterkrankung –oder eine Männerideologie ?
    Die Gewalt und die Macht des Mannes wird noch immer in Männerhäusern, also den Kasernen zum Maßstab aller Dinge als Stärke anerzogen ! Demütigungen, Schlammschlachten, Erniedrigungen sind der Erziehungsmaßstab zur Disziplin des Mannes.
    Gewalt und Schmerzverleugnung eingeschlossen. Kriegstaktiken, Kriegsstrategien, Verleugnungen, Intrigen,
    Gewaltverherrlichung—alles einschl. Völkermord ist durch das Wort Sieg und Krieg, männlich legalisiert.
    Welcher Mann will denn ernsthaft für seinen Geschlechtsgenossen die Hand ins Feuer legen,
    das dieser Mann Frieden in der Familie nicht in wahnsinniger Weise mit einem Kampfplatz verwechselt ?

    Im Krieg ist Gewalt legal. Im häuslichen Umfeld
    findet sich der Ersatz-Kriegsschauplatz. In aller Heimlichkeit ! Eines ist wichtig : SIEG.
    Denn Sieg ist männlich. Zur Siegerstrategie gehört deswegen auch jede Form von Gewaltverleugnung. Denn ein Mann der den realen Kriegsschauplatz mit häuslichem Gewaltfeld verwechselt, hat ein psychisches massives Problem.
    Doch welcher Mann geht schon mit einer Gewalterkrankung zum Psychiater ?
    Deswegen wird inzwischen bestenfalls die Gewalt gegen die böse Frau, die wagt zu petzen, zugegeben !
    Das grundsätzliche Gewaltproblem , das jedoch immer auch Kinder trifft ! wird schlicht verleugnet !
    Solange sich also die Mutter schützend vor das Kind stellen darf !wird logischerweise die Mutter und nur in diesem Fall NICHT das Kind verletzt. Ist die Mutter entsorgt,geschieden, Sorgeunfähig erklärt, das Kind endlich dem ungeschützten Gewalttäter-Umgang zur Verfügung gestellt, ist es das Kind, das mit blauen Flecken, Brandverlezungen, verweint, manchmal auch gar nicht, weil leider tot,
    ins Kinderheim vom Vater zurückgebracht wird. All diese Bagatell-Verletzungen sind ja nur aus Versehen beim Spielen passiert ?
    So jedenfalls lauten dann immer die Erklärungen der Väter, die ja nur Frauen gegenüber , nicht Kindern gegenüber gewalttätig sind.
    Ach ja…und eines lernen Männer in Armeen auch–die Gewalt-Solidarisierung…unter und miteinander…Denn das Ziel ist immer Sieg !

    Selbst wenn Kinder (und Frauen) die Verlierer sind. Auch dieser Fakt ist schon immer auf Kriegsschauplätzen bewiesen worden.

  42. Ich

    Nach § 1684 Abs. 2 Satz. 1 BGB haben die Eltern alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt.

    Genau. Und das hat ein gewalttätiger Mann in der Ehe bereits nicht getan. Er hat Gewalt gegen die Mutter ausgeübt meist vor dem Kind. Nach der Trennung gilt dann dieser Paragraph, der die Vorgeschichte nicht berücksichtigt. Kurios, oder?
    Vor der Trennung ist es legal, nach der Trennung hat die misshandelte Mutter samt Kind das Nachsehen. Toll.

  43. Yellow

    Hallo, nach allem was ich gelesen habe könnte ich kotzen. Zuerst zu mir/uns:
    ich bin im 5ten Monat schwanger. Ich bin von zu Hause geflohen, nachdem mein Exfreund mir fast den Arm gebrochen hat (Ärztliches Attest habe ich sicherheitshalber machen lassen) und mich geschlagen hat wo ich schon schwanger war. Ich habe ihn nicht angezeigt und habe versucht ein normales Verhältnis wieder möglich zu machen, weil ich auch dachte, dass ich ihm nicht den Kontakt zu seinem Kind (wenns kommt) verwehren will. Wir haben uns also vor etwa 2 Wochen am Telefon ganz gut verstanden und ausgemacht, das wir in Kontakt bleiben und ich wollte Ihn darüber auf dem laufenden halten, was mit dem Kind ist. Er macht angeblich auch eine Terapie. Als ich dann einige Sachen aus meiner Alten Wohnumg (WG) geholt habe, kam er gerade nach Hause. Ich habe mich gefreut ihn zu sehen. Die Milchtüte in seiner Hand zerplatzte mit einem Schlag ca. 30cm neben meinem Kopf an der Wand… Jedenfalls habe ich jetzt einfach Angst vor seiner Unberechenbarkeit. Ich glaube, er ist zu ziemlich viel fähig, vor allem weil er trinkt und Drogen nimmt und er dann nicht mehr er selber ist. Er weiß nicht wo ich wohne und ich habe ziemliche Angst vor ihm. Mir geht es auch nur um das Wohl meines Kindes aber ich will nicht, dass er irgenwelche Rechte an dem Kind bekommt. Was, wenn er das nächste mal ausfllippt und dann das Baby dazwischen kommt? Ich kann es mir aber auch nicht leisten, auf das Geld vom Jugendamt zu verzichten. Kann mir jemand einen Rat geben. Ich würde ihn am liebsten nicht angeben weil ich finde, dass er alle Rechte an dem Kind verwirkt hat und ich nicht will, das mein Kind durch ihn einen Schaden bekommt.

  44. gkwa

    Das Wichtigste in Zahlen

    Nach den Ergebnissen des National Family Violence Surveys misshandeln 23% der Männer, die körperliche Gewalt gegen ihre Ehefrauen ausüben, auch ihre Kinder (Maschewsky-Schneider 2004: 26).

    Eine bedrückende qualitative Studie über die Folgen Häuslicher Gewalt für Kinder und Jugendliche hat z.B. Katarina Weinehall (2000) durchgeführt. Sie verfolgte über fünf Jahre 15 von Häuslicher Gewalt betroffene Jugendliche und befragte sie über ihre Überlebensstrategien, Beziehungen und Erfahrungen. Alkoholmissbrauch, Selbstverletzung und/oder Suizidversuche sowie soziale Isolation fanden sich bei fast allen Befragten. In ihren Beziehungen reproduzierten sie die zu Hause erlebten Verhältnisse, obwohl alle die Aussage machten, auf keinen Fall wie die eigenen Eltern werden zu wollen und Gewalt in Beziehungen zu verabscheuen.

    Eine 2005 veröffentlichte Studie zu Häuslicher Gewalt und Umgangsrecht kam zu dem Ergebnis, „(…)dass der Fall der häuslichen Gewalt bei Sorge und Umgang eine besondere Situation darstellt, weil die Dynamik der Gewalt auch nach der Trennung und Scheidung noch nachwirkt. Es ist häufig der Fall, dass der Täter weiterhin Einfluss auf das Leben der Betroffenen nehmen will und vielfach, um dies zu erreichen, die Kinder instrumentalisiert. Dies wird auch deutlich in den vielen Fällen, in denen die Väter vor Gericht bis in die höchsten Instanzen gehen, jedoch keinen Kindesunterhalt zahlen möchten und/oder sich unzuverlässig in Bezug auf die Kinder verhalten (Hagemann/ Schäfer 2005: 103-104).

    Für die Einrichtung eines Großen Familiengerichtes sprachen sich die Experten bei Bundestagsanhörungen am 11. und 13. Februar 2008 aus. Sie plädieren dafür, dass auch Verfahren wegen Häuslicher Gewalt nicht mehr am Zivilgericht verhandelt werden. Darüber hinaus wurde in den gleichen Anhörungen bezweifelt, dass beschleunigte Verfahren (wie das Cochemer Modell) wirklich dem Kindeswohl dienen (Bode 2008).

    Ein weit verbreitetes Vorurteil ist, dass Mütter im Trennungsfall ihre Kinder gegen den Vater manipulieren (Parental-Alienation-Syndrom) Das Parental-Alienation-Syndrom ist aber wissenschaftlich hoch umstritten und bislang ein rein ideologisches Konzept, das vor allem von Väterorganisationen verwendet wird, ohne dabei eine ausreichende wissenschaftliche Fundierung vorzuweisen (Heiliger/Hack 2008:194).

    Auch das Klischee von Müttern, die den Exmann zu Unrecht des Missbrauchs beschuldigen, um ihm die Kinder vorenthalten zu können, ist falsch. Wenn es auch zu solchen Fällen kommen mag: Eine Dissertation aus den 90er Jahren zeigt auf, dass nur in weniger als einem Prozent der Verfahren wegen Umgangsrechts überhaupt Missbrauch angeführt wird (vgl. Walter 2007).

  45. RA Thomas von der Wehl

    Verlinkungen kann ich nicht akzeptieren und bitte um Verständnis

  46. Schmidt

    Ich verstehe das ganze nicht… wie soll ein Vater gut sein, wenn er aggressiv wird da die kleine schreit, die wut natürlich an der person raus lässt die es versteht (also an mir), ist gewalttätig, dazu kümmert sich nicht um die kleine, zahlt kein unterhalt gibt kein Geld ab steckt alles in eigene Tasche und droht dann der Mutter noch ihr das Kind weg nehmen zu können… und das solche egoistische Väter auf Umgangsrecht haben kann ich nicht nachvollziehen

  47. Mona

    Hab momentan auch ähnliches Problem. Mein Ex Mann hat mich auch in unserer Beziehung öfters verprügelt, hauptsächlich psychisch kaputt gemacht. Trank und nahm Drogen. Zu unserer kleinen Tochter war er immer überaus lieb.
    Ich selber habe sie noch nie geschlagen. Halte davon auch nicht viel, weil sich die kleinen Mäuse einfach nicht gegen einen Erwachsenen wehren können.
    Wir sind im Guten wegen dem Kind auseinander gegangen, und der Umgang verlief immer reibungslos.
    Nach 3 Jahren fing er an, die Kleine (8) immer öfters anzumaulen und sie auf den Kopf zu „klopfen“ wenn sie nicht sofort macht was er will .
    Dieses Wochenende hat er sie richtig auf Kopf geschlagen und massiv gedemütigt.
    Sie wollte nach Hause, und er hat ihr das verweigert.
    Seine Aussage desswegen war dann (lachend!), „sie ist so bockig und das schadet ihr nicht“
    Die Kleine hat seitdem 2 x eingenässt, und ich werde alle Hebel in Bewegung setzen, dass die Kleine nicht mehr zum Vater kommt!!!

  48. Angela

    Unglaublich!

    Wie soll eine Mutter ihr Kind dem gewalttätigen Vater anvertrauen???
    Geht es noch?

    Hier wird deutlich die Bindung ( welch NUR eine Mutter zum Kind haben kann und kein einziger Vater dieser Welt) ignoriert, sogar gestört!

    Sie sprechen von „Rache die Mutter ausüben will“ schon mal daran gedacht dass der Vater Rache an die Mutter deswegen ausüben will?!

    Gleiches Recht ???
    Für was? Erst wenn der Vater 4,5 Monate lang schwanger mit dem Kind sein kann, erst dann sollen die gleiche Rechte für Mutter und Vater geben!

  49. Angela

    ich glaube dass das auch deswegen zugelassen wird (etwas was unmöglich ist )damit dann die Mutter ider Vater vors Gericht geht. somit verdiene Anwälte usw. nämlich Geld.

  50. Janet

    Der Artikel ist ja wohl das Allerletzte. Erstens ist ja wohl dem Kind das Recht zugesichert gewaltfrei aufzuwachsen. Die Eltern haben auf den Balkon zu gehen und dort zu rauchen, wenn es ihnen danach lüstet, damit das Kind nicht passiv mit raucht. Und dann ist plötzlich das Recht des prügelnden Vaters höher einzusetzen als der häusliche Frieden??? Eine Frau flüchtet nicht mal ebenso ins Frauenhaus, in der Regel ging diesem Schritt bereits eine Vielzahl von Gewalt seitens des Mannes gegen Mutter und Kind voraus. Den Männern sollte man das Sorgerecht bei nachgewiesener Gewalt entziehen. Keine Frau muss sich und die Kinder derart behandeln lassen. Ein Kind kann den Umgang zum Vater auch nicht erzwingen, dann hat der Vater dies gegenüber des Kindes auch nicht zu verlangen. Und schon gar nicht gegen dessen Willen, da ist der Hinweis auf die Menschenwürde richtig angewendet. Mütter, lasst euch ja nicht unterkriegen.

  51. RA Thomas von der Wehl

    @ janet

    ich gebe hier (ohne persönliche Wertung) Rechtsprechung wieder. Warum bezeichnen Sie dann meinen Artikel als „das allerletzte“? Oder ist damit die Rechtsprechung gemeint?

  52. whatever

    Ich weiß nicht wie Janet es gemeint hat, aber ich empfinde den Artikel durchaus mit einer „Wertung“ geschrieben bzw. ist klar herauszulesen, dass er (der Artikel) FÃœR den Umgang trotz Gewalt spricht. Oder nochmal mit anderen Worten – Sie beziehen eine klare Stellung. Das sollte Ihnen spätestens dann aufgefallen sein als Sie „Mein Kommentar dazu“ geschrieben haben. Vielleicht sollten Sie das Wort „Kommentar“ nochmal im Duden nachschlagen. Oder gehört Ihr Kommentar nicht zum Artikel? Tja, dann muss wohl die Aussage korregiert werden in „Ihr Kommentar ist das allerletzte“.

  53. Olga

    Ich finde, man kann schon sagen, dass ein Mann, der seine Frau schlägt, niemals ein guter Vater sein kann. Erstens, ist ein Kind gar nicht fähig einzuordnen, gegen wen die Gewalt gerichtet ist. Es fühlt die Gewalt wie gegen sich selbst gerichtet und das zerstört seine Psyche. Zweitens: wer kann schon sagen, ob ein Mann, der offensichtlich schon eine Grenze überschritten hat, nicht auch eine zweite überschreitet? Männer prügeln ja nicht, weil es ihnen so gut geht, sondern weil sie psychisch nicht gesund sind. Und so lange sie sich dem nicht stellen, sind sie eine potenzielle Gefahr für jeden, eine tickende Bombe. Oder fällt es keinem auf, dass die steigende Gewaltbereitschaft ein gesellschaftliches Problem ist, das sich durch alle Gesellschaftschichten zieht? Unsere Welt hat ein großes Problem: sie ist aus dem Gleichgewicht geraten, weil Männer nicht mehr Männer sind, und Frauen immer mehr Männerrollen übernehmen müssen. Und das ist falsch und verursacht Probleme. Es ist einfach so: Gott schuf uns als Mann und Frau. Und jeder hatte seine Aufgabe, die Rollen waren klar verteilt. Und das ist das einzig richtige, um gesunde Kinder zu erziehen, die nicht zu prügelnden Männern und geprügelten Frauen werden.

  54. Jule

    Ich brauche dringend einen Rat.
    Es handelt sich um eine sehr gute Freundin die bereits in der Schwangerschaft mit ihrer Tochter extreme Gewalt ihres Exmannes erleben musste.
    Ihrem Exmann (Afrikaner) droht nach vielen Fehltritten bereits die Ausweisung.
    Meine Freundin hat nach einem halben Jahr Aufenthalt mit ihrer Tochter(damals 4Monate) im Frauenhaus nach einem Statdwechsel nun ein neues Leben begonnen.
    Sie hat einen gut bezahlten Job,die Tochter (2,5 Jahre) hat sich im Kindergarten eingelebt ein friedliches Leben war nun möglich.
    Jahrelanger Rechtstreit seitens des Vaters betrübte hin und wieder die Stimmung trotz allem war sie immer wieder taff genug dies durchzustehen und ihrer Tochter eine sehr gute Mutter zu sein.
    Nun fordert der Anwalt (Vater) einen Umgang mit dem Kind.Das er gewaltätig ist und war,interessiert hier niemanden mehr.Auch in diesem Fall liegt ein Annäherungsverbot vor.

    Ich möchte nicht das jemand mich falsch versteht auch ich bin dafür das die Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen haben sollen,dennoch bin ich der Meininug das man Unterschiede machen sollte.War man vorher eine glückliche Familie und kommt es dann zur Trennung,sollte nichts dagegen sprechen das die Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen haben.
    Wenn jedoch schon in der Schwangerschaft oder in der Zeit danach schon Gewalt vorhanden war,sollte man dies doch noch mal überdenken.

    Ich weiß nicht wie ich der jungen Mutter helfen soll.Sie sagt es bleibt ihr keine andere Wahl wieder Frauenhaus,wieder Jobverlust wieder ein Stadtwechsel und das alles nur um endlich friedlich leben zu können.
    Wer denkt da denn an das Wohl des Kindes wenn sie dies nun alles noch einmal durchmachen müssen…..???
    Ich würde so gerne helfen aber ich weiß einfach nicht wie….selbst der Anwalt meiner Freundin hat bereis resigniert….die ganzen Kosten(Anwalt/Gericht)alles hat sie verloren.Auch das nimmt sie in Kauf Hauptsache das Kind ist geschützt.
    Das sie nun allmählich an die psychischen Grenzen gerät ist verständlich.
    Die beiden bedeuten mir unheimlich viel ich möchte nicht hilflos mitansehen was sie durchmachen müssen…..ständig in Angst leben zu müssen….
    Wie kann ich helfen???

    Viele Grüße an alle die das lesen

    Jule

  55. Olga

    Hallo, Jule!
    Theoretisch müsste Deine Freundin Hilfe vom Jugendamt bekommen. Natürlich ist es schwierig, wenn der Ex Deiner Freundin gegen seine Tochter noch nicht gewalttätig war. Es zählt nicht, was er tun könnte, sondern nur was er getan hat. Trotzdem kann sie sich an das Jugendamt und speziell an die Erziehungsberatungsstelle des Jugendamtes wenden. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, muß sie die Tochter nicht zu ihm geben. Ich würde Deiner Freundin raten, alle Hebel in Bewegung zu setzen, ein Umgangsverbot zu erwirken. Ich glaube auch, wenn sie immer wieder vor ihrem gewalttätigen Ex flüchtet und ihr Leben von ihrer Angst bestimmen lässt, wird sie und auch ihre Tochter nie Frieden finden, dann werden sie immer auf der Flucht sein. Und da die Tochter noch so klein ist und vorher keinen Kontakt zum Vater hatte, würde doch keiner die Mutter zwingen, das Kind einem für sie Fremden zu überlassen!
    Ich denke, am besten ermutigst Du Deine Freundin, für ihre Tochter zu kämpfen, das ist ihre Aufgabe als Mutter. Und es lohnt sich..

  56. keine feministische Großmutter

    Gott bewahre, dass sich der Wunsch des Bloggers nach mehr Einflussnahme auf die ohnehin bereits mehr als bedenkliche Entwicklung im Familienrecht erfüllt! Ein Vater, der, ganz gleich welche Art von Gewalt und egal gegen wen und wie oft anwendet, tritt die Würde eines Menschen mit Füssen und hat sich als Vater disqualifiziert. Ein Mensch, der es nötig hat, zu schlagen, zu demütigen oder auch nur zu verunglimpfen, muss von Kindern ferngehalten werden. Keine (sorge- oder umgangsberechtigten) Väter um jeden Preis! Letztendlich kommt es auf die menschlichen Qualitäten und nicht die Häufigkeit von Kontakten an. Ich bin schockiert, dass im Ausgangskommentar von Lobbyismus der ins Frauenhaus geflüchteten Frau die Rede ist. Es ist allemal besser für ein Kind, wenn es ohne Umgang zu einem gewalttätig gewordenen Vater aufwächst. Es käme dann auch nicht in Loyalitätskonflikte. Wenn Kinder alt genug sind und von sich aus ihren Vater kennenlernen möchten, besteht noch am ehesten die Wahrscheinlichkeit, dass sich im günstigsten Fall eine (gute) Vater-Kind-Beziehung entwickelt. Dies ist auch noch im Erwachsenenalter möglich, mit dem Vorteil, dass sich Kinder ein völlig unabhängiges Bild vom anderen Elternteil machen und über die weitere Beziehungsgestaltung entscheiden können. Es ist nie zu spät. Und das gern zitierte Argument von Väter-Lobbyisten, es könne nicht sein, dass Väter oft nur als Unterhaltszahler gut genug sind – aus eigener Erfahrung weiß ich, es gibt genug traumatisierte Frauen aus Gewaltbeziehungen, die auf finanzielle Unterstützung verzichten würden, nur um wieder ein normales Leben führen zu können. Aber leider sind Väterrechte eng mit finanziellen Aspekten verknüpft. Wenn Mütter nach Trennung materiell schlechter gestellt sind als Väter, riskieren sie das Sorgerecht. Also bitte, worum geht es bei einer solch fatalen Entwicklung im Familienrecht? Um das Wohl und eine gute Erziehung von Kindern sicher nicht.

  57. Wahrheit

    Taeterstrategie gegen Kindesschutzpflicht ist Mutterveraechtlichmachung. Taeter luegen das sich die Balken biegen.Gewaltvaeter schlagen zu, missbrauchen, drohen, verleugnen, verlangen die Abschaffung des Gewaltschutzgesetzes, erklaeren BGB 1666 zum Erziehungsversagen der Muetter .Hierzu stuetzen sich Gewalttäter auf Sachverständige die nicht mit Sachverstand
    sondern ebenfalls krimineller Energie ausgestattet sind.
    Titel werden vorgetaeuscht, systemisch wird Rufmord gegen Muetter begangen weil diese wagten das Kind vor Gewalt zu schuetzen. Die Gewaltkranken Vaeternotrufer uebertragen
    ihre eigenen Rachegelueste, Machtansprueche in TAETERSTRATEGISCH perfider Weise in Umkehrideologie
    im Umgangskrieg als Schuld haben die Opfer weil Taeter
    Rechte haben die grausamer nicht sein koennen.
    Gleich zu gleich gesellt sich gern findet sich also in krimineller
    Energie genau bei den Frauen die Gewaltvaeter unterstuetzen.
    Kriminelle Frauen, die als Mitstreiterinnen der Vaeternotrufer
    ihre eigene Hinterlist, ihre Titelerfinderei als Sachverstaendige, als selbsternannte Gutachterinnen, Verfahrenspflegerinnen zwar nich Recht von Unrecht unterscheiden, sondern eigene perfide verschlagene
    wahnhafte Selbsttueberschaetzung der Vatergewalt auf Justiz Ebene ungestraft hinzufuegen.Mag schon sein das diese sogenannten professionellen ohne Profession Daheim die Kerle schlagen, die Kinder quaelen, Pornos mit Kindern drehen um mal nen mafkigen Kerl ins Bett zu kriegen. Im Umgangsprozess heisst es dann, die Mutter luegt.Sie macht den Vater nur schlecht um diesen an seinem alleinigen
    perfiden gewaltgepraegten Umgangsrecht originaer zu hindern. Die selbsternannten Psychologischen Unsachverstaendigen Professionellen im FamFG verfuegen mit Sicherheit ueber die gleichen unguten Gewaltaspekte wie die GewLtvaeter. Auch diese Personen verleugnen Kindesschutz. Sie halten Vortraege als sex. THERAPEUTEN
    UND PROPAGIEREN DAS RECHT DES KINDES AUF KINDLICHE SEXUALITAET UM Z.B. PAEDERASTEN GEGENSEITIG ZU SCHUETZEN.KOERPERVERLETZUNGEN WERDEN BAGATELLISIERT, VERLEUGNET ALS LUEGEN DER MUTER DARGESTELLT WEIL SELBSTERNANNTE NETZWERKE TAETERSCHUTZ IM FAMFG NUN MAL EIN EIGENES RIESIGES PROBLEM MIT DER WAHRHEIT, DER GEWALTFREIHEIT,
    DEM ECHTEN KINDESSCHUTZ HABEN.

  58. Gabriele Oberrstedter

    Ich nehme nochmal Stellung zu ihrem Artikelinhalt und der response zweier Leser, die sich ūber ihre Haltung zum Thema beschweren- woraufhin Sie (Verfasser) schreiben, sie hätten lediglich Sachverhalte geschildert!

    Zitat original Artikel:

    {{Irgendwas stimmt hier doch nicht. Das meinen vor allem die Frauenhäuser in Deutschland, die dieses Beispiel, in ihren Informationsblättern verwenden. Seit gestern machen sie mit einer Plakatkampagne gegen das Umgangsrecht für Gewalttäter mobil. „
    Zitatende
    Mein Kommentar dazu:

    Diese Auffassung der Frauenhäuser, wie sie in dem Artikel der Tageszeitung wiedergegeben wird, kann ich nicht teilen. Aus dieser Auffassung wird zu eindeutig die Interessenvertretung und der Lobbyismus der ins Frauenhaus geflüchteten Frauen deutlich. Diese Auffassung berücksichtigt das Kindeswohl – welches im Gesetz die überragende Position einnimmt – nicht ausreichend. Weil der Ehemann gegenüber der Ehefrau (nicht gegenüber den Kindern) gewalttätig wurde, rechtfertigt dies nicht die Aussetzung oder sogar den Ausschluss des Umgangsrechts.

    Die Auffassung der Frauenhäuser verknüpft hier in unzulässiger Weise zwei Ebenen, nämlich die Ebene Mann-Frau und auf der anderen Seite die Ebene Eltern-Kind. Natürlich ist die Gewalt des Mannes gegenüber der Frau nicht zu rechtfertigen, aber seine Strafe dafür kann nicht sein: Der Entzug des Umgangsrechtes. Dem steht bereits das Gesetz entgegen. Nach § 1684 I Satz 1 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Dieses Recht kann dem Kind nicht genommen werden und vor allen Dingen kann nicht einseitig die Mutter dieses Recht beschneiden, weil der Mann ihr gegenüber gewalttätig wurde.

    Wie kommen sie darauf, zu leugnen, sie hätten Stellung zum Thema bezogen? Ihre (ein) Stellung geht aus ihrem Kommentar DEUTLICH hervor,

    Die REALITÄT der Angelegenheit machen allerdings die Kommentare mit Erfahrungen aus erster Hand mehr als DEUTLICH!

    Mütter und Kinder sind narzisstischen und psychopathischen Partnern oft hilflos ausgeliefert und ganze Leben werden langfristig zerstört!

    Leider ist ihnen diese „Realität“ nicht geläufig!

  59. Elke

    Das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits in 2003
    EIN NUR GEGEN DIE MUTTER GEWALTTAETIGER
    KANN NICHT IN DER FOLGE DAS HAELFTIGE SORGERECHT
    FUERS KIND EINKLAGEN 1 BVRG 1140/03
    FRAGT SICH WESWEGEN JURISTEN GANZE HELFERSYSTEME ETABLIERTEN UM NICHT NUR MUETTER UND KINDER SONDERN AUCH DAS BVG ABZUSCHAFFEN.
    VERMUTLICH WEIL DIE VAETERNOTRUFER BEREITS IN 2002
    ALS RACHEANTWORT AUFS GEWALTSCHUTZGESETZ
    UEBER FAZ BESCHLOSSEN
    DIE MACHT DER MUETTER IST UEBERS UMGANGSRECHT ZU BRECHEN.
    SOLLTE VAETERN ECHTES KINDESWOHL AM HERZEN LIEGEN IST DIE BRECHUNG von Vatergewalt vonnoeten.

    Wenn es um Kindesschutz geht , ist ein zu viel Liebe
    noch viel zu wenig. Gewalt durch systemisch vernetzte Taeterschaft ist nicht das Kindschaftsrecht auf gewaltfreie Erziehung sondern Teufels Trickkiste um keinerlei Verantwortung fuer ausgelebte Gewalt auch direkt gegen Kinder uebernehmen zu muessen.

  60. Ex-Frau eines Narzissten

    Es gibt wohl genug Frauen mit dem selben Schicksal, diese besagten Männer sind Plender und zeigen ihr wahres Gesicht, wenn sie sich sicher fühlen, meist nach Ereignissen wie Heirat, Schwangerschaft oder Geburt. Um die Frau an sich zu binden, wollen diese möglichst bald schwängern, genauso drängen diese Männer auf eine Heirat usw. Da weiß man welches „Interesse“ solche Männer an dem Kind haben und wenn die Frau sich dennoch wagt zu trennen, dann erlebt sie die Hölle, den ihre einziger Angriffspunkt ist dank der Gesetzeslage ihr Kind. Diese Art von Männern nutzen die Kinder als Waffe, um die Frau zu zerstören, weil sie diese nun nicht mehr täglich quälen können und die Wut täglich groß ist, das die Frau/Opfer weg ist. Solche Männer lassen sich von niemandem was sagen und verstehen nur eine Spache. Wenn solche Männer Umgang mit ihren Kindern haben, werden diese zu Opfern oder zu späteren Tätern, da dieser Umgang alles andere ist als liebevoll.

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