Ab wann ist der Kindesunterhalt wegen Ausbildungsgehalt zu mindern?

Die Frage ist zurzeit häufiger aufgetreten, daher eine kurze Stellungnahme. Die minderjährigen oder volljährigen Kinder beginnen und zum Beispiel am 1. August des Jahres eine Ausbildung. Das Ausbildungsgehalt wird aber erst entweder Ende des Monats August oder sogar erst Anfang September ausgezahlt. Damit stellt sich die Frage, wenn der Unterhalt des Unterhaltsschuldners wegen des eigenen Einkommens des Kindes zu mindern ist, ab wann die Minderung des Unterhalts eingesetzt. Dazu die Fundstelle des AG Weiden:

Der Unterhaltsbedarf ist zu mindern, sobald der Minderjährige die Ausbildung, für die eine Vergütung gezahlt wird, aufnimmt. Das gilt auch dann, wenn die Vergütung erst im Folgemonat tatsächlich ausbezahlt wird (AG Weiden, FamRZ 2006, 565)

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11 Reaktionen zu “Ab wann ist der Kindesunterhalt wegen Ausbildungsgehalt zu mindern?”

  1. Fritz

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage. Die Mutter meines 16jährigen Kindes ist doch verpflichtet mir einen Schul- bzw.Ausbildungsnachweis zukommen zulassen (nach 10jähriger Schulzeit) oder?
    Ich habe sie schriftlich aufgefordert mir eins bis zum 16.08. zukommen zu lassen. Bis heute ist nichts angekommen. Darf ich den Unterhalt zurückbehalten oder kürzen, bis ich eine Schulbescheinigung erhalte? Durfte ich einen Termin setzen als Privatperson?

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ fritz

    Sie haben einen Anspruch auf eine Schulbescheinigung und können auch eine Frist setzen, bis zu der diese Bescheinigung vorgezeigt wird. Das Problem ist immer dann virulent, wenn ein Unterhaltstitel vorhanden ist und Sie die Unterhaltszahlungen einstellen.

    Ich würde hier nichts machen, ohne vorher mit einem Fachanwalt für Familienrecht eine Abstimmung vorgenommen zu haben.

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  3. ich

    Hallo,

    meine Tochter ist zu ihrem Vater gezogen. Nun bin ich zum Unterhalt verdonnert worden, wovor ich mich natürlich nicht drücken will. Woher bekomme ich eine genaue Auflistung welche Rechte ich habe? Kann ich über das JugAmt eine Überprüfung des Unterhalts anfordern? Ich habe diverse Schlechtigkeiten gehört, seitdem meine Tochter bei ihm in der neuen Familie ist, kann aber nichts machen da es direkt auf dem Rücken der Tochter und meiner Eltern ausgetragen wird. Ich wußte nicht das mein kind nach Spanien zur Klassenfahrt fährt (sie bekam 30 € mit, wobei davon noch 15 € Kaution war und der Rest sollte für Mittag, Abendbrot und Getränke reichen), sie hat keine Schuhe (meine Eltern kaufen diese). Er bezahlt zwar Nachhilfe (angeblich) aber ich kann nicht mit ihm reden. Es muss doch einen Weg für mich geben, dies zu überprüfen? Ich habe selbst kaum Geld und bin allein. Die Ungerechtigkeit besteht in soweit, das er nicht alleinverdiener war und 2 Gehälter da waren. Wie soll ich nach der neuen Tabelle von 900€ leben????

    Kann ich da etwas machen? 295 € sind einfach zu viel und gegen Vater Staat kommt man allein eh nicht an.

    Bitte helft mir

  4. Anke

    @ich,

    also zu deiner Beruhigung erst mal. 360 EUR von deinen 900 EUR Selbstbehalt sind für Miete vorgesehen. Einem Alg II Empfänger stehen über die Bezahlung seiner Miete hinaus nur 359 EUR zu (das übrigens auch wenn er weniger Miete zahlt), dir sind dagegen 540 EUR angedacht. Sparst du noch bei deiner Miete verbleibt dir monatlich noch mehr von deinen 900 EUR. Umziehen in ein möglichst preiswertes Appartment ist also die Lösung deines Problems, dann bleibt dir im Monat genügend Geld.

    Einen Anspruch darauf zu erfahren was mit dem Unterhalt geschieht hast du allerdings nicht.

  5. Mario

    Hallo,
    mein Sohn wird im April 18 Jahre!
    Da mir bekannt war, dass er mit 16 eine Lehre angetreten hat, habe ich seine Mutter gebeten mit Verdienstbescheinigungen zu zusenden.
    Nun bekam ich von Ihr die Antwort, dass er seine Lehre geschmissen hat und auch keine neue Lehre hat.
    Ich habe folgende Fragen:
    1. Wie lange bin ich verpflichtet den Unterhalt noch zu zahlen?
    2. Muss er mir nachweisen, dass der Lehrvertrag aufgehoben wurde?
    3. Habe ich die Möglichkeit die Zahlung einzustellen?
    Danke für Ihre Antwort

    Mario

  6. Martin

    Lieber Herr von der Wehl,

    meine Stieftochter mit eigenem Hausstand macht eine Ausbildung zur Arzthelferin im 2.Lehrjahr. Möglichwerweise wird sie diese Ausbildung nicht beenden. Sie möchte aus gesundheitlichen Gründen eine anderen Beruf erlernen.

    Zwei Fragen hätte ich dazu:

    a. Ist der Kindsvater weitehin unterhaltspfichtig? Auch für die „neue“ Ausbildung?

    b. Falls nicht, welche Kriterien müsste meine Stieftochter beachten, damit der Unterhalt nicht wegfällt?

    Vielen Dank für eine Antwort und wie immer meine Hochachtung vor dieser Seite.

    VG Martin

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    wenn eine Ausbildung mit einer nachvollziehbaren Begründung abgebrochen werden muss, werden die Eltern auch für die darauf folgende neue Ausbildung unterhaltspflichtig sein.

  8. RA Schweitzer

    Nochmals zu der eingangs gestellten Frage: „Ab wann ist der Kindesunterhalt wegen Ausbildungsgehalt zu mindern?“ Der bekannte Familienrechtler Prof. Dr. Gerd Brudermüller (Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe) vertritt eine andere Auffassung als das AG Weiden. Er ist (ebenso wie Nickel in FamRZ 06, S.565) der meines Erachtens richtigen Auffassung, dass die Entlastung des Unterhaltsschuldners erst im Monat der tatsächlichen Auszahlung der Ausbildungsvergütung eintritt (vgl. Palandt, BGB-Kommentar, 71. Aufl. 2012, § 1602, Randnr. 7)

  9. RA Thomas von der Wehl

    Lieber Kollege,

    danke für den Hinweis

    Mit kollegialen Grüßen
    von der Wehl

  10. RA Schweitzer

    Nachtrag zu meinem vorangegangenen Kommentar:
    Die Stellungnahme von Nickel ist nicht, wie versehentlich angegeben, auf S. 565 der FamRZ 06 zu finden, sondern auf S. 887.

  11. Peter

    Guten Morgen!
    Einmal davon abgesehen, dass man als Elternteil trotz allen Widrigkeiten die sehr unterschiedlich sein können, gern sein Kind unterstützt, suche ich nachvollziehbare Daten, welche Daten man erhalten, bzw. selbst darlegen muss.Wie sie korrekt u nachvollziehbar berechnet werden. Welche Zusatzposten man übernehmen muss u wie sie aufgeteilt werden.
    Grund: Ich arbeite gern, aber die Nebenkosten für Erhalt u Ausführung meines Arbeitsplatzes fressen vieles auf. Zusatz Ergänzungen zur Krankenversicherung u notwendige Altersversorge tun ihren Teil dazu bei. Wobei die Altersversorgung betrieblich festgelegt ist u mein Einfluss begrenzt ist…
    Dies scheint keinen zu interessieren u man wird trotz verbleibenden Nettoeinkommen von ca 760 Euro per Jugendamt wohlhabend gerechnet. Sprich zB nur pauschal 5% für Arbeitserhalt trotz Vorlage angerechnet… Dies führt dazu dass ich für eine Klassenfahrt 360 Euro in 5 Raten aufbringen soll. Die Fahrt ist der Mutter seit 6 Jahren bekannt u auch die ca- Höhe…Sprich mit 5 pro Monat zurücklegen was 0, 1% des ihr zur Verfügung stehenden Gesamtunterhaltes beider Eltern + Kindergeld hätte kein Problem hätte sein dürfen.
    Wie geht es nach der Schule weiter? Wie wird der Unterhalt ab 1 Tag nach Schule u, Zeugnisübergabe berechnet.
    Meine Tochter ist 16, lebt bei der Mutter u ihrem Stiefvater sprich nicht Volljährig. …Mutter verkauft über eine Onlineplattform selbstangefertigte Dinge. Ihr Mann arbeitet Vollzeit… Kind hatte zu mindestens bei Trennung ein sehr guten Spargroschen der erwähnt sei.
    Einen Anwalt kann ich mir leider so nicht leisten u ich möchte gern auch wieder etwas leben dürfen!
    Danke

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