Rückständiger Unterhalt muss nach einem Jahr geltend gemacht werden
Dienstag, den 5. Juni 2012Ein häufiger Fall: es gibt einen vollstreckbaren Titel wegen Kindesunterhalt. Derzeit wird Unterhalt nicht gefordert. Der pflichtige Elternteil wähnt sich in Ruhe gelassen. Plötzlich nach mehr als einem Jahr kommt die Vollstreckung angeblicher Rückstände. Dazu das OLG Thüringen: Aus der Rechtsprechung der Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts Eine aktuelle Anfrage aus Journalistenkreisen gibt Anlass, die gefestigte […]