Richterin wegen Rechtfertigung von Gewalt durch Koran befangen (Quelle: FAZ.NET mit ddp)

21. März 2007, ich kann kaum glauben, was ich da lese:
Eine Frankfurter Familienrichterin, die eheliche Gewalt mit Bezug auf den Koran gerechtfertigt hat, ist von einem Scheidungsverfahren abgezogen worden. Das Amtsgericht in Frankfurt am Main gab am Mittwoch einem Befangenheitsantrag einer Rechtsanwältin gegen die Richterin statt. Der Fall werde einem anderen Richter übergeben, hieß es. Die Amtsrichterin hatte einer Deutschen marokkanischer Herkunft eine vorzeitige Scheidung von ihrem Ehemann mit Bezug auf das Züchtigungsrecht im Koran verweigert. Die Frau hatte angegeben, von ihrem Mann mehrfach schwer misshandelt und sogar mit dem Tod bedroht worden zu sein. Die Frau hatte aus Angst vor ihrem Mann eine vorzeitige Scheidung beantragt. Diese war aber von der Frankfurter Amtsrichterin „unter Bezugnahme auf eine konkrete Koranstelle“, abgelehnt worden. Man müsse berücksichtigen, dass beide Ehepartner aus dem marokkanischen Kulturkreis stammten, hatte die Richterin argumentiert. Der Koran sehe ein „Züchtigungsrecht“ vor, deshalb liege keine unzumutbare Härte vor, die eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigen würde.

Text: FAZ.NET mit ddp

Mein Kommentar: Wie schon berichtet, gibt es Richter in Deutschland, die die Talaq-Scheidung hier praktizieren würden. Aber was dort in Frankfurt passiert, ist höchst problematisch. Das teilweise in islamischen Ländern noch angewendete Recht mit Steinzeitcharakter auf die Bundesrepublik zu transferrieren, wäre ein großer Schritt zurück auf der Weiterentwicklung des Rechts.

Thomas von der Wehl

Fachanwalt für Familienrecht

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