Anspruch auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gegen Sicherheitsleistung
Das OLG Schleswig im September 2006 zum Realsplitting von Ehegatten und dem Anspruch auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gegen Sicherheitsleistung
Die Leitsätze:
Dem Verlangen, die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting abzugeben, braucht der in Anspruch genommene geschiedene Ehepartner bei Gefährdung seines Nettounterhaltes nur Zug um Zug gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe der ihm durch das begrenzte Realsplitting entstehenden Steuernachteile nachzukommen.
Am 9. März 2008 um 22:54 Uhr
Was mache ich, wenn er darauf besteht, und die Zustimmung zur Sicherheitsleistung abgibt, aber nicht durchführt? Wie komme ich dann an mein Geld?
Am 10. März 2008 um 15:09 Uhr
@ andygirl
ich verstehe das nicht. Wer das Realsplitting will, muss ggfls. Sicherheit hinterlegen, damit der andere die Zustimmung zum Realsplitting abgeben muss.
Am 25. April 2008 um 13:34 Uhr
hallo
wie sieht es aus wenn beide deutsche in dänemark geheiratet in deutschland geschieden
wieder heiraten wollen und es keinen aulösungsvermerk in dänemark gibt ???
Am 28. April 2008 um 09:58 Uhr
@ mieelle
nur die Heirat in Dänemark spielt keinerlei Rolle. Es gibt doch für 2 Deutsche ein deutsches Scheidungsurteil. das reicht.