Abitur – Lehre – Studium Fälle
Mittwoch, den 18. Februar 2009Ein Kind hat grundsätzlich nur den Anspruch auf eine (= 1) Ausbildung. Diese Ausbildung haben die Eltern mit Unterhalt zu finanzieren. Häufig sind die Fälle, in denen das Kind nach dem Abitur zunächst eine Berufsausbildung absolviert und erst anschließend mit dem Studium beginnt. Fraglich ist, ob die Eltern auch das Studium zu finanzieren haben. Dazu […]