Neue Düsseldorfer Tabelle 2010 – was ändert sich
hier DÜSSELDORFER TABELLE 2011
Insbesondere, wegen der Erhöhung des sächlichen Existenzminimums eines Kindes nach § 32 VI 1 S. 1 EStG und dadurch dem nach § 1612 a BGB maßgeblichen doppelten monatlichen Kinderfreibetrages, alles aufgrund des am 01.01.2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, wurde die Düsseldorfer Tabelle bereits nach einem Jahr neu gefasst (üblicherweise erfolgt nur alle 2 Jahre eine Anpassung).
Die Vergleichsberechnung des OLG Düsseldorf zum Jahr 2009 ergibt eine Steigerung von rund 13% mehr
Die Erhöhung von rund 13 % wird etwas dadurch abgefedert, das die DDT 2010 nicht mehr von 3 unterhaltsberechtigten Personen ausgeht, sonder nur noch von zwei Unterhaltsverpflichtungen. Eine Herabstufung kommt somit künftig schon bei drei Unterhaltsberechtigten, eine Heraufstufung erst bei einem Unterhaltsberechtigten in Betracht.
Außerdem, bei den Zahlbeträgen wird der Anstieg durch die Erhöhung der Kindergeldbeträge um 20 € verringert.
Die Selbstbehalte wurden nicht angehoben. Hierzu kommt demnächst ein Urteil des BVerfG.
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Am 7. Januar 2010 um 18:30 Uhr
Ich bin ja sehr gespannt inwieweit der Selbstbehalt erhöht wird. Eigentlich hat die Düsseldorfer Tabelle nichts mit der Realität zu tun. Die Unterhaltsverpflichtungen werden erhöht. Unterhaltszahler leben so schon am Existenzminimum. Der Steuerfreibetrag der Familien entlasten sollte wird als Begründung für die Erhöhung genutzt. Eine Entlastung sehe ich da nicht. Ich bin sehr gespannt wann die Entscheidung zu erwarten ist, wie hoch der Selbstbehalt steigt. Ob eine Steigerung von 13% zu erwarten ist?
Man sollte doch vielmehr überlegen wie man das Unterhaltsrecht neu regelt. Warum sollten nicht auch die Mütter bei den die Kinder aufwachsen zahlen und arbeiten gehen.
Am 11. Januar 2010 um 12:39 Uhr
weiss jemand, wie sich die Anrechnung des Kindergeldes verhält, wenn der Unterhaltsverpflichtete im Ausland wohnt und keinen Anspruch auf das Kindergeld hat.(also die Hälfte auch direkt der Mutter bezahlt wird).
wird da trotzdem nur die Hälfte abgezogen, oder kann er sogar das Kindergeld zu 100% abziehen?
Am 11. Januar 2010 um 13:06 Uhr
@ anne
auch wenn der Unterhaltsverpflichtete im Ausland lebt und die Kindesmutter im Inland, die Kindesmutter aber im Inland Kindergeld bezieht, wird 1/2 des Kindergeldes auf die Unterhaltsverpflichtung angerechnet.
Am 11. Januar 2010 um 23:33 Uhr
Hallo, zahle ich zuviel oder zu wenig oder richtig, wenn meine exfrau das volle kindergeld bezieht, ich keinen kinderfreibetrag habe? ich liege in der unteren einkommensstufe und mein kind ist 10 jahre alt. muss ich nun 272 euro im monat zahlen. bitte entschuldigen sie, aber ich bin leicht verwirrt bei so vielen paragraphen und rechnereien. aber vieln dank vorab für ihre antwort und mühen.
Am 12. Januar 2010 um 18:21 Uhr
es kann doch nicht sein das die da oben mal eben entscheiden sie düsseldorfer tabelle um 13% anzuheben!!!!
wo soll das geld denn noch herkommen,die löhne sind (so glaube ich )nicht um diesen prozentsatz gestiegen ganz im gegenteil!!!
der selbsteinbehalt wird auch noch später geregelt,wer hat da wieder geschlafen???
Am 14. Januar 2010 um 10:16 Uhr
@ michael
Die Erhöhung hängt einfach damit zusammen, dass die Höhe der Düsseldorfer Tabelle nunmehr an steuerliche Kriterien geknüpft wurde. Dass dies im vorliegenden Fall der Erhöhung von 2010 wenig sinnvoll ist, gerade bei der derzeitigen wirtschaftlichen und arbeitsmarktrechtlichen Situation, gebe ich ihnen zu.
Am 14. Januar 2010 um 11:09 Uhr
@ alex
Wenn ihr Selbstbehalt verbleibt, während 272,00 Euro richtig.
Am 14. Januar 2010 um 20:06 Uhr
hallo,
habe einen sohn 12 jahre alt. heute kam die vom jugendamt die neue berechnung zum unterhalt. ich soll jetzt 362 € zahlen. meine frau bekommt das alleinige kindergeld, das heisst mein kind hat 640 € zu verfügung jeden monat. ein erwachsener Arbeitslosengeld II empfänger soll von 300 € leben. ist das hier noch normal? zu dem meine frau alles getan hat um mein kind von mir fern zu halten. zu weihnachten bekam ich einen anruf, ich soll eine jacke von 150 € kaufen, schließlich bin ich der vater, welch eine ironie. wo sind denn meine rechte. kann kaum noch leben ?
Am 14. Januar 2010 um 20:09 Uhr
hallo,
habe einen sohn 12 jahre alt. heute kam vom jugendamt die neue berechnung zum unterhalt. ich soll jetzt 362 € zahlen. meine frau bekommt das alleinige kindergeld, das heisst mein kind hat 640 € zu verfügung jeden monat. ein erwachsener Arbeitslosengeld II empfänger soll von 300 € leben. ist das hier noch normal? zu dem meine frau alles getan hat um mein kind von mir fern zu halten. zu weihnachten bekam ich einen anruf, ich soll eine jacke von 150 € kaufen, schließlich bin ich der vater, welch eine ironie. wo sind denn meine rechte. kann kaum noch leben ?
Am 15. Januar 2010 um 14:54 Uhr
@ herzog
Die Berechnung kann und darf ich hier im konkreten Fall nicht nachvollziehen, aber der Kindesunterhalt zuzüglich Kindergeld ergibt 546 €. Sicherlich ist dies viel und viele Väter haben die Vermutung, dass längst nicht alles von diesem Geld für die Kinder ausgegeben wird.
Viele waren von der deutlichen Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle zum Januar 2010 überrascht. Auch ich habe große Zweifel, ob eine Erhöhung von durchschnittlich 13% angemessen ist. Es hängt aber einfach mit den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung des Mindest Kindesunterhaltes zusammen. Vielleicht sollten diese Grundlagen einmal auf den Prüfstand gestellt werden.
Am 18. Januar 2010 um 20:06 Uhr
Hallo,
mein Mann zahlt jetzt jeden Monat 356 Euro für seine Tochter. Das Kind ist nie vernünftig gekleidet. Was geschieht mit dem Geld???
Dann möglichst noch ein dickes Weihnachtsgeschenk und was tolles zum Geburtstag.
Auch die Handykarte darf Papa ständig auffüllen.
Aktivitäten an den Wochenenden gibt es jetzt nicht mehr. Kinobesuche usw. sind jetzt nicht mehr möglich.
Am 19. Januar 2010 um 12:34 Uhr
@Susanne,
ja, da nutzt die Mutter wahrscheinlich einen Schwachpunkt bei deinem Mann aus. Wahrscheinlich ist er schneller dabei die Defizite auszugleichen als sie. Er sieht es nötiger an und macht es, und vielleicht ist das Kind auch insbesondere zu seinen Besuchstagen schlecht gekleidet und zusätzliche große Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke werden zur eigentlichen Unterhaltsleistung für das Kind erklärt, weil welches Kind sieht schon die Investitionen in Wohnung, Lebensmittel und Kleidung (für Kinder alles selbstverständlich) als Ersatz für das nicht vorhandene zweite Elternteil?
Am 19. Januar 2010 um 13:27 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich habe eine grundsätzliche Frage zur Düsseldorfer Tabelle:
Inwiefern ist das Kindergeld bei der Zahlung zu berücksichtigen ?
Beispiel: Zwei Kinder 6-11 Jahre, Gehaltsstufe 6 ergibt 466 Euro pro Kind.
Wenn ich das ganze Kindergeld überwiesen bekomme, zahle ich meiner Ex-Frau dann genau 2×466 Euro oder die Hälfte vom Kindergeld zusätzlich ?
(jedem Elternteil steht ja das halbe Kindergeld zu)
Mit freundlichen Grüßen,
Martin
Am 19. Januar 2010 um 17:46 Uhr
@ martin
wenn Sie das Kindergeld ausgezahlt bekommen, aber Unterhalt schulden, müssen sie der Kindesmutter den Tabellenbetrag zuzüglich des hälftigen Kindergeldes auszahlen.
Am 23. Januar 2010 um 18:35 Uhr
Mein Freund bezahlt für seinen Sohn der wird 10 Jahre alt imoment 240,- € seine Mutter bekommt das Kindergeld von 184,-€
das sind 424,-€ ich finde das ist ganz schön viel Geld für ein bisschen essen,mal Kleidung kaufen und wohnen bei der Mutter.
Mein Freund muß mit 830,-€ auskommen für Miete,essen, Kleidung,Auto und fahrkosten um zur arbeit zu kommen, die üblichen Versicherungen u.s.w. Wie kann da der Staat sagen das Geld was der Sohn bekommt braucht das Kind, wenn die Mutter das Kind mit dem Geld nicht hätte könnte sie nicht ohne hilfe leben. Ich finde die Mutter bekommt soviel Geld für das Kind damit sie nicht viel arbeiten muß und faul auf dem Hintern zu hause sitzen kann, das sieht man ja schon daran je älter das Kind wird um so mehr Geld bekommt sie für ihre faulheit.Der Vater kann sich nichts leisten und der Mutter geht es super mit dem Geld. Das Geld für das Kind ist viel zu übertrieben,da die Schule nichts kostet und die Lehrer die Kinder erziehen, die Mütter tun nicht nur das Geld Kassieren. Die Exfrauen bekommen ja keinen Unterhalt mehr, aber auf diesem Wege, von wegen die Mütter müßen für sich selber aufkommen.Kinderarmut entsteht also dadurch das die Mütter das ganze Kindesunterhalt für sich verprassen.Wenn man Eltern fragt wieviel sie im Monat für ihr Kind ausgeben können, wird man garantiert nicht die Summe zu hören bekommen.
Also warum steht der Mutter soviel Geld zu, und der Vater steht an der Armutsgrenze, obwohl er arbeiten geht. Es sollte eine bessere lösung für das Kind geben,was dem Kind zugute kommt und den Vater an die Armutsgrenze bringt.
Am 24. Januar 2010 um 02:04 Uhr
@lydia,
der Hartz IV Satz für ein 10-jähriges Kind beträgt 251 EUR Sozialgeld + um die 84 EUR für zusätzlichen Wohnraum (zwei Personen anstelle eine). Macht 335 EUR, wobei ja gerade darüber entschieden wird, ob dieser Satz nicht zu gering ist, weil er den Bedürfnissen von Kindern (Vereine, Spielsachen, Bastelmaterial…) nicht ausreichend gerecht wird.
Der Mindestunterhalt inklusive Kindergeld beträgt 456 EUR, also 36% mehr als der Hartz IV Satz.
Für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt der Hartz IV Satz inkl. Warmmiete 356 EUR + ca. 360 EUR also ca. 716 EUR.
Der Selbstbehalt eines Alleinstehenden beträgt 900 EUR, also 25% mehr als der Hartz IV Satz.
Hier ist zugegebenermaßen ein Ungleichgewicht zu Gunsten des Kindes, allerdings wurden die Unterhaltssätze ja erst angehoben während das bei den Selbstbehaltssätzen wohl noch geschehen muss/wird/müsste (?).
Sowohl Kind wie auch unterhaltspflichtiges Elternteil bekommen bzw. verbleiben im ungefähr selben Umfang mehr als der Hartz IV Satz. Was ist daran also nicht in Ordnung?
Und ansonsten ist ein betreuender Elternteil nicht verpflichtet für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, nur für den eigenen. Wird der gedeckt, kann ansonsten der Unterhalt des Kindes dem Staat überlassen werden.
Ich stimme dir aber in so fern zu, als dass ich das gesamte Unterhaltssystem überflüssig finde.
Es gibt steuerliche Vergünstigungen für Familien (allerdings nur für verheiratete Eltern), für Alleinerziehende und als pauschal gewährte Steuerentlastung das Kindergeld.
Warum nicht die ganzen steuerlichen Entlastungen streichen und jeden Berufstätigen gleich besteuern, dafür dann das Kindergeld auf den gesamten (meineithalben Hartz IV) Bedarf eines Kindes aufstocken.
Damit würden nicht mehr in erster Linie die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich sein, sondern alle Erwerbstätigen in gleichem Maße. Schließlich wollen am Ende ja auch alle in gleichem Maße über Rentenzahlungen von diesen Kindern partizipieren.
Und ist es gerechtfertigt, dass ein Kind am Lebenstandard von Elternteilen partizipieren muss, wenn diese der Meinung sind, dass sie von dem Kind nicht genügen zurück bekommen, um dieses Geld freiwillig zu zahlen? Ein Elternteil das möchte, dass es seinem Kind finanziell besser geht, zahlt freiwillig das, was es zahlen kann und will, und ansonsten muss man davon ausgehen dass Gründe vorliegen.
Wenn man als betreuendes Elternteil sein Kind dem anderen Elternteil entzieht/vorenthält, dann sollte man damit auch in Kauf nehmen, dem Kind ebenso den Zugang zu finanziellen Mitteln zu entziehen. Warum soll man das eine dürfen (Enzug des Kindes), indem auf eine schwerpunktmäßige Betreuung durch ein Elternteil hingewirkt wird, aber das andere (entzug der finanziellen Mittel) nicht?
Ich denke man sollte nicht vergessen, dass Menschen Kinder aus hedonistischen Gründen in die Welt setzen. Sie sollen einem Freude bringen, etwas zurück geben. Tun sie das nicht weil sie einem entzogen werden oder man so wenig von ihnen hat, dass eine finanzielle Investition darin es nicht mehr Wert ist, sollte man das als Staat so akzeptieren und das Elternteil wie jeden anderen über seine Steuern für den Unterhalt des Kindes aufkommen lassen.
Am 24. Januar 2010 um 16:28 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
mein Exmann ist selbstständig und hat den Unterhalt für unsere Kinder ab Januar gekürzt, da er einen Halbjahresabschluss seines Unternehmens angefertigt hat und er nach diesem wesentlich weinger verdient als in den Jahren davor. Wir sind seit dem 24.11.2009 geschieden. Darf er das ?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Loewin
Am 25. Januar 2010 um 13:10 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich hoffe Sie können mir helfen. Im Feb. 2008 habe ich mich von meinem Mann getrennt. Die Steuerklassen sind dabei geblieben wie sie waren. Er in der III und ich in der V. Die Steuer wurde für 2008 nochmal gemeinsam veranlagt. Nun sollen wir eine Nachzahlung leisten. Da ich aber 2008 durch meine schlechte Lohnsteuerklasse ja sowieso zuviel Steuer bezahlt habe, sehe ich eigentlich nicht ein, dass ich nun auch noch nachzahlen muss. Ich habe Einspruch eingelegt und möchte nun meine Steuer alleine veranlagen. Mein inzwischen Exmann droht mir nun damit, den Unterhalt, den er seiner Meinung nach dann ja zuviel bezahlt hat, zurückzufordern. Kann er das? Ich kann ja auch den Unterhalt, den er im Trennungsjahr für mich zuwenig bezahlt hat (habe mich damals nicht gewehrt, weil ich keinen Streit wollte) nicht mehr einklagen.
Hoffentlich können Sie mir weiterhelfen. Ich bedanke mich auf jeden Fall bereits im voraus.
Am 25. Januar 2010 um 18:27 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
auch ich habe eine Frage zur DDT.
Meine unehelich geborene Tochter ist 14 Jahre alt.
Der Kindesvater hat inzwischen geheiratet und zwei weitere Kinder im Alter von 10 und 5 Jahren. Die Ehefrau geht stundenweise Arbeiten.
Bisher hat der Unterhaltspflichtige nach DDT Stufe 7 gezahlt, ausgehend von zwei Unterhaltsanspruchsberechtigten. Dabei sollte das hälftige Kindergeld berücksichtigt werden (das KG bekomme ich ausgezahlt). Dazu gibt es eine schriftliche Vereinbarung aus dem Jahr 2000.
Dann kam vor ein paar Jahren die 135%-Änderung zur Anrechnung des vollen Kindergeldes.
Wie wäre jetzt aktuell die Rechtslage zur Eingruppierung? Wäre eine Herunterstufung in Stufe 5 oder in 6 notwendig? Wird das Kindergeld dabei hälftig oder voll angerechnet?
Vielen Dank bereits an dieser Stelle für Ihre Auskunft.
Mit besten Grüßen
Annemarie
Am 25. Januar 2010 um 20:16 Uhr
Hallo Herr von der Werl,
noch ein Nachtrag:
Ich bekam bisher 337,- Euro und der Unterhaltspflichtige hatte 1/2 Kinderfreibetrag auf der LSt-Karte.
Viele Grüße
Annemarie
Am 28. Januar 2010 um 10:59 Uhr
@ annemarie
Das Kindergeld wird immer nur maximal zur Hälfte auf den Tabellenbetrag angerechnet. Eine Herabstufung kommt hier in Betracht, da derzeit in die Düsseldorfer Tabelle nur von 2 Unterhaltsverpflichtungen ausgeht und nicht mehr von 3, wie bisher.
Am 28. Januar 2010 um 11:07 Uhr
@ kaiman
die Problematik der Steuerklassen, der Steuererstattung, der Unterhaltszahlung usw. ist kompliziert. Ich kann dies hier im Einzelfall nicht detailliert darlegen. Bitte suchen Sie oben mit der Suchfunktion nach dem Begriff „Steuererklärung“.
Sie sollten dazu einiges finden.
Am 28. Januar 2010 um 11:15 Uhr
@ loewin
Bei Selbstständigen wird der Unterhalt nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 3 Jahre berechnet. Insofern scheint mir die Unterhaltskürzung willkürlich. Ich würde einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Beratung beauftragen.
Am 3. Februar 2010 um 10:35 Uhr
Guten Tag,
ich bin 20 Jahre, Abiturientin, und befinde mich derzeit in meiner Bewerbungsphase für ein duales Studium.(Beginn 1. Oktober)
Mein Vater zahlt mir und meinem jüngeren Bruder (18) Unterhalt, aber nicht das was er sollte.
Zudem erhält mein Vater auch monatliche Mieteinnahmen.
Zählen Mieteinnahmen zum Einkommen und können diese zur Unterhaltsberechnung hinzugenommen werden?
Ist mein Vater auch bei einem dualen Studium voll unterhaltspflichtig?
Vielen Dank
Am 3. Februar 2010 um 17:02 Uhr
@Hanna,
Mieteinnahmen zählen zum Einkommen, allerdings können hier natürlich auch Kosten entstehen, wie z.B. die Abzahlung einer Hypothek für das Mieteigentum, die die gesamten Einnahmen wieder auffressen.
Bei einem dualen Studium wird dein Verdienst, bis auf bestimmte Ausgaben die mit dem Studium/der Ausbildung zu tun haben, auf seine Unterhaltspflicht voll angerechnet. Je nach dem wie viel du verdienst, kann seine Unterhaltspflicht auf bis zu Null sinken.
Am 5. Februar 2010 um 11:32 Uhr
Guten Tag, wie wird das Kinderunterhalt geregelt, falls ein Kind von beiden Elternteilen im gleichen Umfang betreut wird? Wird trotzdem „Düsseldorfer Tabelle“ angewendet oder wird andere Regelung festgelegt? Unser Kind ist 14 Jahre alt und wohnt jeweils halben Monat sowie in meiner Wohnung als auch in der Wohnung von meiner Frau. Die Ausgaben für das Kind werden auch von beiden Elternteilen vorgenommen. Wir leben getrennt. Wollen uns scheiden. Vielen Dank!
Am 5. Februar 2010 um 15:09 Uhr
@ andreas
das Stichwort für diese Fälle lautet Wechselmodell. Lesen Sie bitte hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/30/kindesunterhalt-beim-wechselmodell/
Am 10. Februar 2010 um 14:14 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich habe ein bereinigtes Nettoeinkommen i. H. v. 2039 Euro mtl., dementsprechend habe ich bisher gem. Düsseldorfer Tabelle 2009 nach der 3. Stufe Unterhalt für meine beiden Kinder (8 und 12 Jahre) gezahlt und nach Abzug des KU (minus hälftiges Kindergeld) habe ich den nachehelichen EU gezahlt i. H. v. ca. 350 Euro.
Nach der DD 2010 zahle ich KU nur noch nach der 2. Stufe, da die Tabellenbeträge für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt sind und ich ja auch Unterhalt für meine Ex-Frau zahle, also weiterhin für 3 Unterhaltsberechtigte. Die Anmerkung 1 Absatz 2, dass bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine niedrigere/höhere Gruppe angemessen sein können, verstehe ich so, dass ich dadurch in eine niedrigere Stufe falle. Meine Frau zweifelt den unbestimmten Rechtbegriff „angemessen“ an und unterstellt mir Willkür, da es sich um eine „Kann-Vorschrift“ handelt.
Wer liegt richtig??
gruß
Am 11. Februar 2010 um 00:27 Uhr
@chris,
du liegst richtig, das wird standardmäßig auch so praktiziert. Hättest du vor 2010 nämlich nur 2 Unterhaltsberechtigte gehabt anstelle von 3, wärest du eine Stufe höher gerutscht. Vor 2010 hattest du für die Einstufung über die DDT genau die richtige Anzahl Unterhaltsberechtigter, jetzt hast du einen zu viel.
Am 11. Februar 2010 um 10:10 Uhr
Danke Anke, 😉
aber wofür steht dann in der Anmerkung „kann angemessen sein“?
Gruß
Am 16. Februar 2010 um 15:32 Uhr
Hallo! Habe einige Fragen. Ich lebe im Ausland, wie funktioniert das jetzt mit der „neuen“ Düsseldorfer Tabelle. Ich habe netto ungefähr 1.700Euro und habe 2 Kinder (2und 3 Jahre) mit meiner neuen Frau. Meine Tochter aus 1.Ehe 16Jahre bekommt somit noch Unterhalt. Wie wird das jetzt berechnet und was mir als Mindestunterhalt bleiben? Ausserdem haben wir hier auch ein Haus was abgezahlt werden muss! Wer kennt sich aus und kann mir helfen! Vielen Dank im Voraus!
Gruss
Am 16. Februar 2010 um 16:34 Uhr
@ jens
ich kann und darf in diesem Forum keine konkreten Unterhaltsberechnung im machen. Das wäre auch unseriös, da für eine solche Berechnung eine umfangreiche vorhergehende Befragung und Beratung der Mandanten gehört.
Am 16. Februar 2010 um 17:34 Uhr
Danke
leider ist es mir nicht möglich nach Deutschland zu kommen aber vielen dank für die schnelle Antwort auch wenn sie mir nicht gerade hilft in meiner situation.
gruss
Am 16. Februar 2010 um 17:38 Uhr
@ jens
für eine konkrete Unterhaltsberechnung müssten sie auch nicht nach Deutschland kommen. Sie müsste nur einen Anwalt konkret beauftragen und ihm alle erforderlichen Informationen erteilen.
Rufen Sie mich ab morgen mal an 0431 – 911 16
Am 9. März 2010 um 17:27 Uhr
Die neue Duesseldorfer Tabelle wurde ja auf Grund des Wachstumsbeschleunigungsgesetz und der angehobenen Kinderfreibetraege geaendert. Da ich im Ausland lebe und mir daher keine Freibetraege zustehen, ist es angemessen dass meine ehemalige Frau eine Erhoehung meiner Unterhaltszahlungen fordert?
Vielen Dank
Am 11. März 2010 um 15:30 Uhr
@ gordon
das ist ein sehr interessanter Gedanke, dessen Erfolgsaussichten bei einem Verfahren vor Gericht ich derzeit aber nicht abschließend beurteilen kann. Das wäre aber bestimmt ein spannendes Verfahren ( für das ich leider derzeit keine Zeit finden könnte).
Am 30. März 2010 um 11:37 Uhr
Hallo, auch ich habe eine Frage zur DDT 2010.
Generell möchte ich nur wissen, welche Gruppe für mich als Kalkulationsgrundlage in Frage kommt.
Gemäß meiner Gehaltsabrechnung würde ich in die Gruppe 6 gehören. Ich habe einen unterhaltspflichtigen Sohn mit meiner geschiedenen Frau (sie arbeitet) und weitere 2 Unterhaltspflichtige Söhne zusammen mit meiner jetzigen Ehefrau.
Muss ich mich somit in Gruppe 5 oder 4 einordnen?
Für eine kurze Info möchte ich mich im Voraus bereits bedanken.
Am 7. April 2010 um 16:58 Uhr
@ björn
sie haben 3 Kinder und eine Ehefrau. Wenn nur Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern bestehen, würde ich eine Gruppe herabstufen. Wenn auch eine Unterhaltspflicht gegenüber der Ehefrau besteht, hätten sie 4 Unterhaltsverpflichtungen und damit würde ich 2 Einkommensgruppen herabstufen.
Am 15. April 2010 um 13:49 Uhr
Hallo,
also die Sätze für Kinder sind ja immens…
Mein 3 jähriger Sohn kostet mich (mit Essen, Kleidung weggehen) ca. 200€. Ich bekomme 184€ vom Staat als Kindergeld. Wieso sollte ich von meinem Ex jetzt noch 224 Euro fordern? Das System ist doch krank. Ich möchte lieber das mein Ex kommt und sein Kind abholt, mit ihm was unternehmen kann, das es meinem Sohn gut geht bei ihm. Dafür soll er ruhig 224€ ausgeben, wobei ich sogar glaube das es mehr ist.
Ich weiss, das wenn ich Unterhalt von ihm fordern würde, er kein Geld mehr hätte um unseren Sohn zu sehen und damit würde ich meinem Kind nur schaden… aber ich liebe mein Sohn nunmal.
Grüße
Am 1. Juli 2010 um 00:20 Uhr
Hallo Lucky,
endlich mal eine Mami die wirklich nur an ihr Kind denkt…ich hatte die Hoffnung fast aufgegeben!! Und du hast recht! Das System in Deutschland ist oft nur ungerecht. Schön, so viel Liebe für euer Kind…und ein großes Glück, daß der Kleine (trotz Trennung) mit Mama und Papa aufwachsen darf.
Viel Glück für Euch
M
Am 5. August 2010 um 22:03 Uhr
Ich habe einen 18 jährigen Sohn der in einem Jugendstift vom Jugendamt lebt und dort seine Ausbildung macht. Ich bin alleinerziehend und habe noch einen 16 jährigen Sohn zu Hause, der noch die Schule besucht. Ich verdiene 1050,- netto (Ganztagsjob) plus 184,- Kindergeld. Letztes Jahr bin ich erst umgezogen und zahle für meine 3 Zimmer Wohnung 610,- Warmmiete und für Strom 141,-, da mein Warmwasser und Heizung über Strom geht. Daneben noch die üblichen Kosten wie Telefon, GEZ, Monatskarte, Autoversicherung, Halftpflicht und Hausratversicherung. Nun fordert das Jugendamt von mir 185,- Unterhaltskosten. Was ist in diesem Fall der Selbstbehalt? Weil mir bleibt ja sonst nichts zum Leben übrig.
Am 9. August 2010 um 17:08 Uhr
@ dagmar
Bei der geschilderten Situation gehe ich nicht davon aus, dass Sie Unterhalts schulden. Ich kann nur zum hundertsten Male betonen, dass die Berechnungen und Aufforderungen des Jugendamtes unbedingt anwaltlich zu kontrollieren sind. Hier werden viele Fehler gemacht.
Am 12. August 2010 um 14:06 Uhr
Und wer kontrolliert das Ganze?
Seit der Scheidung, wo das Gericht 1x einen Satz festlegte nach der Tabelle (den mein Ex NIE gezahlt hat, weil es ihm zuviel war), wurde noch nie wieder überprüft, wie die Einkommensverhältnisse sich verändert haben. Mittlerweile zahlt er für seine beiden volljährigen Kinder im Studium nur noch 400.- pro Kind (er hat den Satz selber angepasst, wie es ihm passte!), ohne Möglichlichkeit für uns, das überprüfen zu lassen, was er tatsächlich jetzt verdient (BAT 1b).
Er hat sich nie an irgendwelche Vorgaben von irgendjemand gehalten. Da müssten ihn schon seine Kinder verklagen und er weiß genau, dass sie sich das nicht trauen…
Am 21. Januar 2011 um 13:18 Uhr
Hallo,
ich habe eine 7Jährige Tochter, diese lebt bei Ihrer Mutter, mit meiner jetzigen Lebensgefährtin habe ich zwei gemeinsame Kinder im Alter von 1 und 3 Jahre, meine Lebensgefährtin brachte eine 9 Jährige Tochter mit in die Beziehung. Meine 7Jährige Tochter war fast jedes Wochenende bei uns und auch ab und zu mal in der Woche. Wir mussten uns immer nach dem Willen der Kindesmutter fügen, ein Privatleben hatten wir nicht mehr. Es kam noch dazu, dass wir der Kindesmutter immer Geld gegeben hatten oder meine Tochter zu uns geholt haben, wenn die Kindesmutter kein Geld mehr hatte um zb Lebensmittel zu kaufen, sie müssen wissen, die Mutter kann mit Geld nicht umgehen es kommt nie bei meiner Tochter an. Wir haben dann meine Tochter immer angekleidet und auch Schulsachen gekauft. Als wir die Kindesmutter vor ca 2Jahren diesbezüglich zur Rede gestellt haben, entzog diese uns meine Tochter, ich weiß nicht wo meine Tochter jetzt wohnt, wie es ihr geht und und und, auf Briefe und SMS bekomme ich keine Antwort, einmal hat meine Tochter uns heimlich angerufen mit der angst, dass die Kindesmutter dahinter kommt. Heute kam ein schreiben von dem Beistand des Jugendamtes mit der Aufforderung zur Unterhaltszahlung. Wir hatten damals eine Vereinbarung getroffen, dass ich ihr Gelder so zu kommen lasse und auch meine Tochter einkleide. Da die Kindesmutter mir meine Tochter schon 2 Jahre entzogen hat, weil es nicht nach ihrem Willen geht, konnte ich meiner Tochter leider kein Geld zu kommen lasse und auch keine Kleidung mehr kaufen. Sie müssen auch wissen, dass die Kindesmutter auf Unbekannt verzogen ist gleich nachdem sie mir dass Kind entzogen hat.
Meine Frage ist nun, muss ich Unterhalt zahlen, werden meine 2 anderen Kinder mit angerechnet und wie ist es bei ALG2?
Bitte um schnelle Antwort. Danke!
Am 24. Januar 2011 um 11:47 Uhr
@ enrico
Die Problematik Umgangsrecht und die Problematik Unterhalt, zumal es hier um Unterhalt für die Vergangenheit geht, lässt sich in diesem Forum nicht mit kurzen Worten darstellen. Ich kann nur dringend raten, dass Sie sich die Unterstützung eines Fachanwalt für Familienrecht holen.
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Am 9. Juli 2011 um 10:18 Uhr
Hallo,
bin 2003 geschieden worden und mit de Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt meines Kindes berechnet worden.
Jetzt kommt meine Frau und hält mir die Düsseldorfer Tabelle 2011 unter die Nase und sagt mal wieder:“ Zahle Mann und Söhne “ !!! Aber jetzt mehr !!!
Ist das so Rechtens ?
Bevor ich wieder zum RAE renne und teuer für Info zahlen muss, frage ich hier doch mal nach.
MFG
Am 11. Juli 2011 um 12:53 Uhr
@ thorsten m.
mit großer Wahrscheinlichkeit wird bei einer Veränderung der Düsseldorfer Tabelle auch veränderter Unterhalt geschuldet. Mit abschließender Sicherheit kann ich ihnen aber keinen Tipp geben, da die Informationen zu spärlich sind.
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